19/11/2022
Kennen Sie das Gefühl? Sie verlassen den Coiffeursalon, voller Vorfreude auf Ihre neue Frisur, nur um dann im Spiegel zu Hause festzustellen: Die blonden Strähnchen sind viel zu hell, die braune Farbe hat genau den unerwünschten Rotstich, oder der Schnitt ist einfach nicht das, was Sie sich vorgestellt haben. Ein „Haar-Unglück“ beim Friseur ist mehr als nur ärgerlich – es kann das Selbstbewusstsein beeinträchtigen und den Alltag belasten. Doch die gute Nachricht ist: Sie müssen eine verpatzte Frisur nicht einfach so hinnehmen. Rechtlich stehen Sie stärker da, als Sie vielleicht denken. Dieser Artikel beleuchtet Ihre Rechte als Kunde und gibt Ihnen eine umfassende Anleitung, wie Sie vorgehen können, wenn der Coiffeurbesuch nicht nach Wunsch verlaufen ist.

- Der Coiffeurbesuch: Ein rechtlicher Werkvertrag
- Die Bedeutung der klaren Vorabklärung: So vermeiden Sie Missverständnisse
- Wann liegt ein "Mangel" vor? Beispiele für unerwünschte Ergebnisse
- Der Zeitpunkt der Reklamation ist entscheidend
- Ihre Optionen bei Unzufriedenheit: Nachbesserung, Minderung oder Schadenersatz
- Schritt-für-Schritt-Anleitung bei einem Haar-Unglück
- Prävention ist der beste Schutz: So finden Sie den richtigen Coiffeur
- Häufig gestellte Fragen (FAQs)
- Muss ich dem gleichen Coiffeur eine zweite Chance geben?
- Was mache ich, wenn der Coiffeur die Schuld abstreitet?
- Wie lange habe ich Zeit, um einen Mangel zu reklamieren?
- Kann ich mein Geld zurückverlangen, wenn ich schon bezahlt habe?
- Was ist, wenn der Coiffeur durch die Nachbesserung noch mehr Schaden anrichtet?
Der Coiffeurbesuch: Ein rechtlicher Werkvertrag
Wenn Sie einen Coiffeursalon betreten und sich die Haare schneiden oder färben lassen, gehen Sie mit dem Friseur oder der Friseurin nicht nur eine Dienstleistung, sondern rechtlich gesehen einen sogenannten Werkvertrag ein. Das ist ein entscheidender Unterschied zu einem reinen Dienstleistungsvertrag. Bei einem Dienstleistungsvertrag schuldet der Dienstleister lediglich das „Tätigwerden“, also seine Bemühungen. Im Gegensatz dazu schuldet der Coiffeur bei einem Werkvertrag einen konkreten Erfolg – die fertige Frisur, die den vorherigen Absprachen entspricht.
Das bedeutet, der Coiffeur ist verpflichtet, das vereinbarte „Werk“ (Ihre Frisur) so zu vollenden, wie es im Vorfeld mit Ihnen besprochen wurde. Nur wenn dieses vereinbarte Ergebnis erreicht wird, ist der Vertrag erfüllt. Weicht das Ergebnis von der Abmachung ab, liegt ein sogenannter „Mangel“ vor. Dies ist die Grundlage für Ihre Ansprüche.
Es ist daher von größter Bedeutung, dass Sie und Ihr Coiffeur vor Beginn der Arbeit genau festlegen, wie Ihre Frisur am Ende aussehen soll. Eine präzise Kommunikation und das Verständnis für die Erwartungen beider Seiten sind unerlässlich, um Missverständnisse zu vermeiden und im Falle eines Mangels eine klare Basis für eine Reklamation zu haben.
Die Bedeutung der klaren Vorabklärung: So vermeiden Sie Missverständnisse
Die Grundlage für einen erfolgreichen Coiffeurbesuch und die Vermeidung von Enttäuschungen liegt in einer ausführlichen und präzisen Beratung. Nehmen Sie sich vor dem Schneiden, Färben oder Stylen ausreichend Zeit, um Ihre Wünsche und Vorstellungen klar zu kommunizieren. Hier sind einige Tipps, wie Sie das Beste aus Ihrer Beratung herausholen können:
- Fotos mitbringen: Zeigen Sie Ihrem Coiffeur Bilder von Frisuren oder Haarfarben, die Ihnen gefallen. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden, da verbale Beschreibungen oft unterschiedlich interpretiert werden können. Seien Sie dabei realistisch und besprechen Sie, ob die Wunschfrisur zu Ihrer Haarstruktur und Ihrem Typ passt.
- Spezifische Begriffe verwenden: Statt „ein bisschen kürzer“ oder „natürliches Blond“ präzise Angaben machen. Zum Beispiel: „Ich möchte, dass die Spitzen um 2 cm gekürzt werden“ oder „ein kühles Aschblond, ohne Gelbstich“.
- Erwartungen abgleichen: Fragen Sie Ihren Coiffeur, wie lange die Farbe halten wird, welcher Pflegeaufwand nötig ist oder ob ein bestimmter Schnitt für Ihre Haarstruktur geeignet ist. Klären Sie ab, ob das gewünschte Ergebnis in einer Sitzung erreichbar ist, besonders bei starken Farbveränderungen.
- Allergien und Empfindlichkeiten mitteilen: Informieren Sie über bekannte Allergien gegen bestimmte Inhaltsstoffe oder Empfindlichkeiten der Kopfhaut.
- Kosten besprechen: Klären Sie den Endpreis im Voraus ab, um Überraschungen zu vermeiden. Manchmal können zusätzliche Behandlungen notwendig sein, die nicht im ursprünglichen Preis enthalten sind.
Je genauer die Absprache im Vorfeld ist, desto einfacher ist es später, einen Mangel geltend zu machen, falls das Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht. Es ist Ihr Recht und Ihre Verantwortung, Ihre Wünsche klar zu äussern.
Wann liegt ein "Mangel" vor? Beispiele für unerwünschte Ergebnisse
Ein Mangel liegt vor, wenn das Ergebnis des Coiffeurbesuchs von der im Vorfeld getroffenen Vereinbarung abweicht. Dies können offensichtliche Fehler sein, aber auch subtilere Abweichungen. Hier sind einige typische Beispiele für Mängel:
- Haarschnitt: Die Haare sind kürzer geschnitten als abgemacht, der Schnitt ist ungleichmässig oder die gewünschte Form (z.B. Bob, Stufenschnitt) wurde nicht korrekt umgesetzt. Auch ein schiefer Pony oder eine unsaubere Kontur fallen darunter.
- Haarfarbe: Die Farbe entspricht nicht dem vereinbarten Farbton (z.B. zu hell, zu dunkel, falscher Unterton wie Rot- oder Grünstich bei Blondierungen, fleckiges Ergebnis). Auch wenn die Farbe nicht gleichmässig ist oder die Haare durch die Färbung stark geschädigt wurden, kann dies einen Mangel darstellen.
- Dauerwelle/Glättung: Die Locken sind zu stark oder zu schwach, die Dauerwelle hält nicht oder die Haare sind nach einer Glättung immer noch wellig bzw. stark beschädigt.
- Haarschäden: Das Haar ist durch unsachgemässe Behandlung (z.B. zu lange Einwirkzeit von Chemikalien, falsche Anwendung) verbrannt, brüchig oder fällt aus. Auch Kopfhautreizungen oder Verbrennungen können als Mangel gewertet werden.
- Styling: Obwohl meist nur ein "Tätigwerden", kann auch hier ein Mangel vorliegen, wenn das Styling nicht hält oder die Haare für einen bestimmten Anlass unzureichend vorbereitet wurden, obwohl dies explizit besprochen wurde.
Es ist wichtig, dass Sie sich bewusst sind, dass nicht jede kleine Abweichung sofort ein Mangel ist. Kleinere Nuancen oder geringfügige Abweichungen, die im Rahmen des Üblichen liegen, sind in der Regel kein Mängelgrund. Es geht um eine signifikante Abweichung von der Vereinbarung oder eine unsachgemäße Ausführung, die zu einem unzumutbaren Ergebnis führt.
Der Zeitpunkt der Reklamation ist entscheidend
Sie haben das Recht, einen Mangel geltend zu machen, aber der Zeitpunkt dafür ist entscheidend. Rechtlich spricht man von der sogenannten Rügeobliegenheit. Das bedeutet, Sie müssen den Mangel dem Coiffeur unverzüglich mitteilen, sobald Sie ihn feststellen können.
Unmittelbar nach dem Besuch: Die beste Gelegenheit zur Reklamation ist direkt im Salon, wenn der Coiffeur Ihnen das Ergebnis mit dem Spiegel von allen Seiten zeigt. Zögern Sie nicht, Ihre Bedenken sofort zu äussern, wenn Ihnen etwas nicht gefällt oder nicht der Abmachung entspricht. Wenn Sie das Ergebnis zu diesem Zeitpunkt kommentarlos akzeptieren, kann es schwierig werden, den Mangel später noch erfolgreich zu rügen, da man davon ausgehen könnte, dass Sie die Frisur genehmigt haben.
Entdeckung zu Hause (versteckter Mangel): Es gibt jedoch Ausnahmen. Manchmal ist ein Mangel erst unter anderen Lichtverhältnissen (z.B. Tageslicht) oder nach dem ersten Waschen sichtbar. Wenn Sie beispielsweise erst zu Hause feststellen, dass die Haarfarbe einen unerwünschten Stich hat oder der Schnitt beim Föhnen anders fällt als erwartet, müssen Sie dies Ihrem Coiffeur mitteilen, sobald Sie den Mangel bemerken. Warten Sie nicht Tage oder Wochen, sondern handeln Sie umgehend. Dokumentieren Sie den Mangel am besten mit Fotos und kontaktieren Sie den Salon telefonisch oder schriftlich (E-Mail) und vereinbaren Sie einen Termin zur Besprechung.
Eine verspätete Reklamation kann dazu führen, dass Ihre Ansprüche verwirkt sind. Daher ist schnelles und dokumentiertes Handeln im Falle eines Mangels von grosser Bedeutung.
Ihre Optionen bei Unzufriedenheit: Nachbesserung, Minderung oder Schadenersatz
Wenn ein Mangel vorliegt und Sie diesen rechtzeitig gerügt haben, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Die erste und häufigste Reaktion des Coiffeurs wird der Vorschlag einer Nachbesserung sein. Aber Sie haben auch andere Rechte:
1. Nachbesserung (Nacherfüllung)
Dies ist der Regelfall und die primäre Option. Der Coiffeur hat das Recht und die Pflicht, den Mangel zu beheben. Dies bedeutet, er versucht, die Frisur so zu korrigieren, dass sie der ursprünglichen Vereinbarung entspricht. Dies kann ein erneutes Färben, ein Nachschneiden oder eine spezielle Pflegebehandlung sein.
- Wer führt die Nachbesserung durch? Grundsätzlich hat der ursprüngliche Coiffeur das Recht, die Nachbesserung selbst durchzuführen. Sie sollten ihm diese Möglichkeit einräumen, es sei denn, das Vertrauensverhältnis ist so stark gestört, dass eine weitere Behandlung durch ihn unzumutbar ist.
- Kosten der Nachbesserung: Die Kosten für die Nachbesserung trägt der Coiffeur. Ihnen dürfen dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
- Was, wenn die Nachbesserung fehlschlägt? Sollte die Nachbesserung nicht zum gewünschten oder vereinbarten Erfolg führen, oder der Coiffeur weigert sich, diese durchzuführen, dann stehen Ihnen weitere Rechte zu.
2. Minderung (Preisreduktion)
Ist der Mangel nicht so schwerwiegend, dass die Frisur komplett unbrauchbar ist, oder ist eine Nachbesserung nicht möglich oder nicht gewünscht, können Sie eine Preisreduktion verlangen. Dies kommt zum Beispiel in Frage, wenn der Haarschnitt an sich in Ordnung ist, aber die Tönung nicht exakt dem Abgemachten entspricht, das Ergebnis aber noch tragbar ist.
- Wie wird die Minderung bestimmt? Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmass des Mangels ab. Es wird ein Prozentsatz des ursprünglichen Preises festgelegt, der dem Wertverlust der Leistung entspricht. Dies ist oft eine Verhandlungssache zwischen Ihnen und dem Coiffeur.
3. Rücktritt vom Vertrag / Kein Geld schulden
Wenn die Frisur durch den Mangel völlig unzumutbar ist und absolut nicht dem entspricht, was Sie im Vorfeld abgemacht haben (und eine Nachbesserung nicht möglich oder gescheitert ist), dann hat der Coiffeur den Vertrag (den Erfolg) nicht erfüllt. In diesem Fall können Sie vom Vertrag zurücktreten und sind nicht verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen. Haben Sie bereits bezahlt, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Betrages.
- Wann ist eine Frisur "unzumutbar"? Dies ist der Fall, wenn das Ergebnis so gravierend von der Absprache abweicht, dass es für Sie nicht tragbar ist und Sie sich damit nicht in der Öffentlichkeit zeigen möchten.
4. Schadenersatz
Entstehen Ihnen durch den Mangel zusätzliche Kosten oder Schäden, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz. Dies ist relevant, wenn Ihre Haare durch die unsachgemässe Behandlung beschädigt wurden und eine aufwendige Nachbehandlung (z.B. spezielle Pflegeprodukte, Haarkuren oder sogar ein Besuch bei einem anderen Spezialisten) notwendig ist, um den Schaden zu beheben.
- Welche Kosten werden ersetzt? Ersetzt werden die direkten Kosten, die Ihnen durch die Behebung des Mangels entstehen. Auch Kosten für ein medizinisches Gutachten bei schwerwiegenden Schäden könnten darunterfallen.
- Wichtig: Sie müssen nachweisen können, dass der Schaden durch die Handlung des Coiffeurs verursacht wurde.
Schritt-für-Schritt-Anleitung bei einem Haar-Unglück
Ein misslungener Coiffeurbesuch ist ärgerlich, aber mit der richtigen Vorgehensweise können Sie Ihre Rechte durchsetzen. Hier ist eine praktische Anleitung:
- Ruhe bewahren und den Mangel objektiv beurteilen: Atmen Sie tief durch. Ist der Mangel wirklich gravierend oder nur eine kleine Abweichung, die sich "auswächst"?
- Mangel dokumentieren: Machen Sie sofort Fotos von Ihrer Frisur aus verschiedenen Perspektiven und bei unterschiedlichem Licht (Tageslicht!). Diese Bilder dienen als Beweis. Notieren Sie sich das Datum des Besuchs und die genaue Absprache.
- Direktes Gespräch mit dem Coiffeur suchen: Dies ist der wichtigste erste Schritt. Kontaktieren Sie den Salon umgehend (telefonisch oder persönlich) und bitten Sie um ein Gespräch mit dem Coiffeur, der Ihre Haare gemacht hat. Bleiben Sie dabei ruhig und sachlich. Erklären Sie präzise, was Ihrer Meinung nach nicht stimmt und was Sie sich stattdessen gewünscht hätten.
- Lösungsvorschlag des Coiffeurs anhören: Oft wird der Coiffeur von sich aus eine Nachbesserung anbieten. Nehmen Sie dieses Angebot in den meisten Fällen an, es sei denn, Sie haben absolut kein Vertrauen mehr.
- Vereinbarung schriftlich festhalten: Wenn eine Nachbesserung oder eine Preisminderung vereinbart wird, halten Sie die Details (was wird gemacht, wann, welche Kostenreduktion) schriftlich fest, z.B. per E-Mail zur Bestätigung.
- Wenn keine Einigung erzielt wird:
- Schriftliche Reklamation: Senden Sie einen eingeschriebenen Brief an den Salon, in dem Sie den Mangel detailliert beschreiben, Ihre Forderungen (Nachbesserung, Minderung, Schadenersatz) klar formulieren und eine Frist zur Stellungnahme setzen. Fügen Sie die Fotos bei.
- Beratung suchen: Wenn der Salon nicht reagiert oder die Einigung verweigert, können Sie sich an Verbraucherschutzorganisationen wenden. Diese bieten oft kostenlose Erstberatungen an und können bei der Formulierung weiterer Schritte helfen.
- Schlichtungsverfahren: Als letzten Schritt können Sie ein Schlichtungsverfahren beim Friedensrichter (in der Schweiz) oder einer ähnlichen Schlichtungsstelle (in Deutschland z.B. Verbraucherschlichtungsstellen) einleiten. Beachten Sie, dass dies mit Kosten verbunden sein kann.
- Keine Selbsthilfe (z.B. selber schneiden/färben): Versuchen Sie nicht, den Mangel selbst zu beheben oder sofort zu einem anderen Coiffeur zu gehen, bevor Sie dem ursprünglichen Coiffeur die Chance zur Nachbesserung gegeben haben. Dies könnte Ihre Ansprüche verwirken.
Prävention ist der beste Schutz: So finden Sie den richtigen Coiffeur
Der beste Weg, ein Haar-Unglück zu vermeiden, ist die sorgfältige Auswahl Ihres Coiffeurs und eine gute Vorbereitung auf den Termin. Hier sind einige Tipps:
- Recherche und Empfehlungen: Fragen Sie Freunde, Familie oder Kollegen nach Empfehlungen. Lesen Sie Online-Bewertungen auf Google, Yelp oder spezialisierten Plattformen. Achten Sie auf Kommentare zur Beratung und zum Umgang mit Reklamationen.
- Portfolio und Spezialisierung: Viele Coiffeure haben Online-Portfolios oder Social-Media-Kanäle, auf denen sie ihre Arbeiten präsentieren. Schauen Sie sich diese an, um einen Eindruck von ihrem Stil und ihrer Qualität zu bekommen. Suchen Sie gezielt nach Coiffeuren, die auf Ihre gewünschte Leistung spezialisiert sind (z.B. Blondierungsexperten, Locken-Spezialisten).
- Probetermin oder Beratungstermin: Bei grösseren Veränderungen (z.B. komplett neue Farbe oder Schnitt) kann es sinnvoll sein, zuerst einen reinen Beratungstermin zu vereinbaren. Hier können Sie Ihre Wünsche besprechen, die Expertise des Coiffeurs einschätzen und das Vorgehen planen, bevor Sie sich für die eigentliche Behandlung entscheiden.
- Vertrauen und Kommunikation: Wählen Sie einen Coiffeur, bei dem Sie sich wohlfühlen und mit dem Sie offen kommunizieren können. Ein gutes Vertrauensverhältnis ist Gold wert.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Muss ich dem gleichen Coiffeur eine zweite Chance geben?
Grundsätzlich ja. Dem Coiffeur steht das Recht zur Nachbesserung zu. Nur wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist (z.B. durch Unfreundlichkeit, mangelnde Einsicht oder grobe Fehler), können Sie einen anderen Coiffeur aufsuchen. Beachten Sie aber, dass Sie dann möglicherweise die Kosten für den zweiten Coiffeur selbst tragen müssen, da Sie dem ersten die Möglichkeit zur Nachbesserung verwehrt haben.
Was mache ich, wenn der Coiffeur die Schuld abstreitet?
Bleiben Sie ruhig und sachlich. Verweisen Sie auf Ihre Dokumentation (Fotos, Notizen zur Absprache). Schlagen Sie eine gemeinsame Lösung vor. Wenn er weiterhin abstreitet, müssen Sie den offiziellen Weg der schriftlichen Reklamation und gegebenenfalls des Schlichtungsverfahrens gehen.
Wie lange habe ich Zeit, um einen Mangel zu reklamieren?
Sie müssen den Mangel unverzüglich nach Entdeckung rügen. Bei offensichtlichen Mängeln direkt im Salon, bei versteckten Mängeln sofort, wenn Sie diese zu Hause bemerken. Eine genaue gesetzliche Frist, wie viele Tage es sein dürfen, gibt es nicht, aber "unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern.
Kann ich mein Geld zurückverlangen, wenn ich schon bezahlt habe?
Ja, wenn der Mangel so gravierend ist, dass die Leistung als komplett unbrauchbar gilt (Rücktritt vom Vertrag), oder wenn eine Nachbesserung fehlschlägt. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des vollen Betrags.
Was ist, wenn der Coiffeur durch die Nachbesserung noch mehr Schaden anrichtet?
Sollte die Nachbesserung zu weiteren Schäden führen, verstärkt sich Ihr Anspruch auf Schadenersatz und Rücktritt vom Vertrag. Dokumentieren Sie auch diesen neuen Schaden umgehend.
Ein misslungener Coiffeurbesuch ist ärgerlich, aber Sie sind nicht machtlos. Der Werkvertrag schützt Sie als Konsumenten und gibt Ihnen klare Rechte. Wichtig ist, dass Sie Ihre Erwartungen im Vorfeld klar kommunizieren und im Falle eines Mangels schnell und besonnen handeln. Suchen Sie stets zuerst das Gespräch mit Ihrem Coiffeur, denn oft lässt sich eine zufriedenstellende Lösung finden. Sollte dies nicht der Fall sein, kennen Sie nun die weiteren Schritte, um zu Ihrem Recht zu kommen und wieder eine Frisur zu haben, mit der Sie sich wohlfühlen.
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