27/07/2018
Die berufliche Grundbildung, umgangssprachlich oft als «Lehre» bezeichnet, ist ein Eckpfeiler des Schweizer Bildungssystems. Sie bietet jungen Menschen einen direkten Weg in die Arbeitswelt und vermittelt praktische Fähigkeiten sowie theoretisches Wissen. Doch nicht jede Lehre verläuft reibungslos bis zum Abschluss. Aktuelle Statistiken zeigen, dass ein beträchtlicher Anteil der Lehrverträge vorzeitig aufgelöst wird, was weitreichende Folgen für die betroffenen Jugendlichen und die Wirtschaft haben kann. Insbesondere bestimmte Ausbildungsfelder weisen deutlich höhere Abbruchquoten auf als andere, wobei das Coiffeurgewerbe und die Schönheitspflege hierbei an der Spitze stehen.

Die vorzeitige Auflösung eines Lehrvertrags, auch Lehrabbruch genannt, ist ein komplexes Phänomen, das von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. Es ist wichtig zu verstehen, was genau ein Lehrabbruch bedeutet und wie sich diese Quoten über die verschiedenen Ausbildungsfelder hinweg unterscheiden. Während Lehrabbrüche das Ereignis der Vertragsbeendigung vor dem regulären Ende der Ausbildung beschreiben, sind Ausbildungsfelder die spezifischen Branchen oder Berufsgebiete, in denen diese Ausbildungen stattfinden. Die Analyse der Daten zeigt nicht einen konzeptuellen Unterschied zwischen den Begriffen selbst, sondern vielmehr, wie die Häufigkeit von Lehrabbrüchen je nach Ausbildungsfeld stark variiert. Dies deutet auf branchenspezifische Herausforderungen hin, die eine genauere Betrachtung verdienen.
- Statistik der Lehrvertragsauflösungen in der Schweiz
- Gründe für einen Lehrabbruch: Wann eine Auflösung gerechtfertigt ist
- Häufige Probleme während der Lehre und Lösungsansätze
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Q1: Wie viele Lehrabbrüche gibt es in der Schweiz?
- Q2: Welche Ausbildungsfelder sind am stärksten von Lehrabbrüchen betroffen?
- Q3: Was sind die Hauptgründe für eine Lehrvertragsauflösung?
- Q4: Kann man nach einem Lehrabbruch wieder eine neue Lehre beginnen?
- Q5: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme in der Lehre habe?
Statistik der Lehrvertragsauflösungen in der Schweiz
Eine umfassende Auswertung des Bundesamtes für Statistik (BFS) gibt tiefe Einblicke in die Dynamik der Lehrvertragsauflösungen in der Schweiz. Von den rund 53'600 Lernenden, die im Sommer 2016 eine duale berufliche Grundbildung begonnen haben, wurden bis Ende 2020 fast 14'000 vorzeitige Lehrvertragsauflösungen (LVA) registriert. Bezogen auf die Gesamtzahl der Verträge lag die Auflösungsquote bei 26 Prozent. Die Anzahl der tatsächlich betroffenen Jugendlichen war mit 21 Prozent etwas geringer, da einige Lernende mehrere Auflösungen erlebten.
Erfreulicherweise fanden vier Fünftel der Lehrabbrecher wieder einen Wiedereinstieg in eine neue berufliche Grundbildung. Dies unterstreicht die Resilienz der Jugendlichen und die Flexibilität des Schweizer Bildungssystems, zweite Chancen zu ermöglichen. Junge Frauen zeigten dabei eine leicht höhere Tendenz, ihre Ausbildung fortzusetzen oder einen neuen Lehrversuch zu starten. Dennoch startete etwa ein Fünftel der Lehrabbrecher keinen neuen Versuch, was auf die Notwendigkeit weiterer Unterstützungsmassnahmen hinweist.
Branchentrends: Wo die Lehre am häufigsten endet
Die Statistiken offenbaren erhebliche Unterschiede in den Lehrvertragsauflösungsquoten zwischen den verschiedenen Ausbildungsfeldern. Während der Durchschnitt bei 21 Prozent liegt, gibt es Branchen, die deutlich darüber oder darunter liegen. Diese Diskrepanzen deuten auf spezifische Herausforderungen und Bedingungen in den jeweiligen Berufsfeldern hin.
| Ausbildungsfeld | Durchschnittliche LVA-Quote (2016-2020) | Wiedereinstiegsquote |
|---|---|---|
| Friseurgewerbe und Schönheitspflege | Über 30% | N/A |
| Elektrizität und Energie | Über 30% | N/A |
| Sport | Über 30% | N/A |
| Gastgewerbe und Catering | Über 30% | N/A |
| Forstwirtschaft | Unter 15% | N/A |
| Wirtschaft und Verwaltung | Unter 15% | N/A |
| Chemie und Verfahrenstechnik | Unter 15% | N/A |
| Tiermedizin | Unter 15% | N/A |
| Pflanzenbau und Viehzucht | N/A | Fast 90% |
| Gesundheits- und Sozialwesen | N/A | Nur 67% |
Am häufigsten werden Lehren im Coiffeurgewerbe und in der Schönheitspflege abgebrochen. Hier übersteigt die Lehrvertragsauflösungsquote 30 Prozent, was diese Branche zu einem Spitzenreiter in negativer Hinsicht macht. Ähnlich hohe Quoten finden sich in den Feldern Elektrizität und Energie, Sport sowie Gastgewerbe und Catering. Diese Zahlen sind alarmierend und erfordern eine genaue Analyse der zugrunde liegenden Ursachen in diesen spezifischen Sektoren.
Demgegenüber weisen Ausbildungsfelder wie Forstwirtschaft, Wirtschaft und Verwaltung, Chemie und Verfahrenstechnik sowie Tiermedizin erfreulich niedrige Lehrvertragsauflösungsquoten von unter 15 Prozent auf. Dies könnte auf stabilere Arbeitsbedingungen, klarere Karrierewege oder eine bessere Passung zwischen Erwartungen und Realität in diesen Berufen hindeuten.
Wiedereinstieg nach dem Lehrabbruch: Eine zweite Chance?
Die Möglichkeit, nach einem Lehrabbruch wieder in eine neue Ausbildung einzusteigen, ist entscheidend für die berufliche Zukunft der Jugendlichen. Die Wiedereinstiegsquoten variieren jedoch ebenfalls stark zwischen den Branchen. Im Pflanzenbau und in der Viehzucht war die Wiedereinstiegsquote am höchsten, wo fast 90 Prozent der Lernenden nach einer LVA einen weiteren Lehrvertrag abschlossen. Dies zeigt, dass in einigen Bereichen die Bereitschaft oder die Möglichkeiten für einen Neuanfang besonders gross sind.

Am geringsten war die Wiedereinstiegsquote im Gesundheits- und Sozialwesen, wo nur 67 Prozent der Lernenden nach einer Auflösung erneut eine Lehre begannen. Dies könnte auf spezifische Hürden oder eine höhere Frustration in diesem Sektor hindeuten.
Zusätzlich zum Ausbildungsfeld spielen auch der Migrationsstatus und die Wohnregion eine Rolle. Schweizer Lernende wiesen mit 20 Prozent eine niedrigere Auflösungsquote auf als in der Schweiz geborene Ausländer (25 Prozent) und im Ausland Geborene (29 Prozent). Auch beim Wiedereinstieg gab es Unterschiede: 83 Prozent der Schweizer wagten einen zweiten Versuch, verglichen mit 78 Prozent der in der Schweiz geborenen ausländischen Lernenden und 68 Prozent der im Ausland geborenen Eingewanderten.
Die Wohnregion hatte ebenfalls Einfluss: In der Genfersee-Region und im Tessin wurden 30 und mehr Prozent «Aussteiger» verzeichnet, während Auszubildende in der Ostschweiz mit nur 16 Prozent aufgelösten Lehrverträgen am meisten «Sitzfleisch» zeigten.
Gründe für einen Lehrabbruch: Wann eine Auflösung gerechtfertigt ist
Nach der Probezeit kann ein Lehrvertrag nur dann einseitig von einer Vertragspartei (Lehrbetrieb oder Lernende) aufgelöst werden, wenn wichtige Gründe vorliegen. Dies ist eine wichtige rechtliche Hürde, die sowohl Lernende als auch Betriebe schützen soll. Solche wichtigen Gründe können vielfältig sein, etwa wenn die lernende Person körperlich oder geistig mit den Anforderungen der Ausbildung überfordert ist, oder wenn der Lehrbetrieb die gesetzlichen Anforderungen an die Ausbildung nicht erfüllt.
Die Partei, die den Vertrag kündigt, ist verpflichtet, die fristlose Vertragsauflösung schriftlich zu begründen, sofern die andere Partei dies verlangt. Dieser Schritt dient der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit des Abbruchs. Wird ein Lehrvertrag aufgelöst, muss der Lehrbetrieb umgehend das kantonale Berufsbildungsamt benachrichtigen. Dieses Amt spielt eine zentrale Rolle bei der Mediation: Es versucht, eine Einigung zwischen den Vertragsparteien zu erzielen oder zumindest die Fortführung der Lehre in einem anderen Betrieb zu ermöglichen. Im Falle eines Rechtsstreits liegt die Entscheidung, ob ein wichtiger Grund für die Auflösung vorliegt, letztlich beim Gericht.
Häufige Probleme während der Lehre und Lösungsansätze
Oftmals kommt es zu Schwierigkeiten im Lehrbetrieb, selbst wenn der gewählte Beruf grundsätzlich gefällt. Häufige Ursachen sind Konflikte mit Vorgesetzten oder Mitarbeitenden, Mobbing am Arbeitsplatz oder eine dauerhafte Über- oder Unterforderung. Solche Probleme können die Motivation erheblich mindern und letztlich zu einem Lehrabbruch führen.
Treten Schwierigkeiten im Betrieb auf, sollte die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner die erste Ansprechperson sein. Diese Person ist in der Regel am besten über die Ausbildungssituation informiert und kann oft erste Lösungsansätze anbieten. Eltern können ihr Kind ermutigen, eine Aussprache zu suchen, und sie bei Bedarf zu einem Gespräch begleiten. Im gemeinsamen Gespräch kann versucht werden, Lösungen zu finden, die die Situation sowohl für den Betrieb als auch für die lernende Person verbessern.

Sollte im Gespräch keine Einigung erzielt werden oder ist eine direkte Ansprache der Berufsbildnerin oder des Berufsbildners nicht möglich, können externe Stellen beigezogen werden. Dazu gehören die Lehraufsicht, das Berufsinspektorat oder das kantonale Berufsbildungsamt. Diese Behörden können vermitteln und unterstützen, um die Lehre im ursprünglichen Unternehmen fortzusetzen. Auch ein Jobcaddie kann eine wertvolle Hilfe sein, indem er oder sie als neutrale Vertrauensperson und Coach fungiert.
Ist es trotz aller Bemühungen unmöglich, die Lehre im gleichen Betrieb fortzusetzen, ist es ratsam, eine Lehrstelle in einem anderen Betrieb zu suchen. Dabei kann die Lehraufsicht ebenfalls unterstützend wirken. Persönliche Kontakte und die Unterstützung des aktuellen Arbeitgebers können ebenfalls sehr wertvoll sein. Informationen über zusätzliche Angebote und Beratungsstellen bietet die öffentliche Berufsberatung, die jungen Menschen hilft, ihren Weg in die berufliche Zukunft zu finden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Q1: Wie viele Lehrabbrüche gibt es in der Schweiz?
Mehr als jeder Fünfte (rund 21 Prozent der Lernenden bzw. 26 Prozent der Lehrverträge) erlebt in der Schweiz eine vorzeitige Auflösung des Lehrvertrags. Diese Zahlen basieren auf einer Analyse der Kohorte, die im Sommer 2016 eine Lehre begonnen hat.
Q2: Welche Ausbildungsfelder sind am stärksten von Lehrabbrüchen betroffen?
Die höchsten Abbruchquoten von über 30 Prozent verzeichnen das Friseurgewerbe und die Schönheitspflege, Elektrizität und Energie, Sport sowie das Gastgewerbe und Catering. Demgegenüber weisen die Forstwirtschaft, Wirtschaft und Verwaltung, Chemie und Verfahrenstechnik sowie Tiermedizin Quoten von unter 15 Prozent auf.
Q3: Was sind die Hauptgründe für eine Lehrvertragsauflösung?
Nach der Probezeit müssen für eine einseitige Vertragsauflösung wichtige Gründe vorliegen. Dazu gehören Über- oder Unterforderung der Lernenden, körperliche oder geistige Ungeeignetheit oder die Nichterfüllung gesetzlicher Anforderungen durch den Lehrbetrieb. Oft sind auch Konflikte mit Vorgesetzten oder Mitarbeitenden sowie Mobbing ursächlich.
Q4: Kann man nach einem Lehrabbruch wieder eine neue Lehre beginnen?
Ja, vier Fünftel der Jugendlichen, die ihre Lehre abbrechen, steigen wieder in eine neue berufliche Grundbildung ein. Die Wiedereinstiegsquote ist in einigen Branchen wie dem Pflanzenbau und der Viehzucht sehr hoch (fast 90 Prozent), während sie im Gesundheits- und Sozialwesen geringer ausfällt (67 Prozent).
Q5: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme in der Lehre habe?
Zuerst sollten Sie das Gespräch mit Ihrer Berufsbildnerin oder Ihrem Berufsbildner suchen. Wenn dies nicht hilft oder nicht möglich ist, können Sie die Lehraufsicht, das Berufsinspektorat, das kantonale Berufsbildungsamt oder einen Jobcaddie um Unterstützung bitten. Diese Stellen können bei der Konfliktlösung helfen oder bei der Suche nach einer neuen Lehrstelle unterstützen.
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