Kann man die Ausbildungszeit verkürzen?

Friseur-Ausbildung verkürzen: Dein Weg zum Meister!

15/04/2026

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Die Ausbildung zum Friseur ist eine spannende Reise voller Kreativität, Handwerkskunst und direkter Kundeninteraktion. Doch was, wenn du das Gefühl hast, schon viel mitzubringen oder besonders schnell zu lernen? Die gute Nachricht ist: Es gibt Wege, die Ausbildungszeit zu verkürzen und somit schneller ins Berufsleben einzusteigen. Dieser umfassende Leitfaden beleuchtet alle Möglichkeiten, wie du deine Friseur-Ausbildung effektiv verkürzen kannst, ohne dabei an Qualität einzubüßen.

Wie entstand der Beruf des Friseurs?
Im antiken Griechenland und Rom waren Friseure als angesehene Handwerker tätig und hatten sogar ihre eigenen Gilden. Im Mittelalter übernahmen meistens Klosterschüler die Aufgabe des Haareschneidens, doch im Laufe der Zeit wurde der Beruf des Friseurs immer mehr professionalisiert und es bildeten sich eigene Friseurzünfte. Im 19.

Die reguläre Dauer einer Friseur-Ausbildung beträgt in der Regel drei Jahre. Diese Zeit ist im Ausbildungsvertrag und in der Ausbildungsordnung festgelegt. Doch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bietet Flexibilität. Es ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Verkürzung der Ausbildungsdauer, sei es bereits bei Vertragsabschluss oder sogar noch während der laufenden Ausbildung. Das Ziel bleibt dabei stets dasselbe: Du sollst das Ausbildungsziel und alle Inhalte vollständig erreichen – nur eben in kürzerer Zeit. Lass uns gemeinsam erkunden, wie das für dich als angehenden Friseurmeister aussehen könnte.

Inhaltsverzeichnis

Warum sollte man die Friseur-Ausbildung verkürzen?

Die Entscheidung, eine Ausbildung zu verkürzen, ist oft von verschiedenen Motivationen getrieben. Für angehende Friseure kann dies besonders attraktiv sein:

  • Schnelleres volles Gehalt: Der offensichtlichste Vorteil ist, dass du nach einer verkürzten Ausbildung früher ein volles Gesellengehalt verdienst. Das bedeutet mehr finanzielle Unabhängigkeit und die Möglichkeit, früher in deine berufliche Zukunft zu investieren.
  • Verhinderung von Langeweile: Wenn du bereits über umfangreiche Vorkenntnisse verfügst, sei es durch Praktika, Nebenjobs im Salon oder eine vorherige Berufsfachschule, könnte die reguläre Ausbildungszeit zu langatmig werden. Eine Verkürzung stellt sicher, dass du stets gefordert bleibst und deine Lernkurve steil bleibt.
  • Eindruck beim Arbeitgeber: Eine erfolgreich verkürzte Ausbildung aufgrund hervorragender Leistungen hinterlässt einen exzellenten Eindruck bei deinem aktuellen und zukünftigen Arbeitgeber. Es zeigt Engagement, schnelle Auffassungsgabe und hohes Potenzial.
  • Früherer Berufseinstieg: Du kannst früher wertvolle Berufserfahrung als ausgelernter Friseur sammeln und dich spezialisieren oder weiterbilden, beispielsweise zum Friseurmeister oder Farbexperten.

Wege zur Ausbildungsverkürzung für Friseure

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht mehrere Möglichkeiten vor, die Ausbildungsdauer zu verkürzen. Diese lassen sich grob in drei Hauptkategorien unterteilen:

1. Verkürzung aufgrund beruflicher Vorkenntnisse (§ 7 BBiG)

Diese Option ist besonders interessant, wenn du bereits praktische Erfahrungen oder eine berufliche Vorbildung mitbringst, die für den Friseurberuf relevant ist. Hierzu zählen:

a) Anrechnung beruflicher Vorbildung (z.B. Berufsfachschule, Berufsgrundschuljahr)

Hast du vor deiner Friseur-Ausbildung eine Berufsfachschule besucht, die Grundlagen in den Bereichen Körperpflege, Ästhetik oder sogar spezifische Friseurkenntnisse vermittelt hat? Oder hast du ein Berufsgrundschuljahr absolviert? Diese Zeiten können angerechnet werden. Die genaue Anrechnungshöhe variiert je nach Bundesland, aber oft ist eine Verkürzung um ein halbes bis ganzes Jahr möglich. In Bayern beispielsweise kann ein erfolgreiches Berufsgrundbildungsjahr ein ganzes Jahr der Ausbildungszeit ersetzen, eine Berufsfachschule ein halbes bis ganzes Jahr. Der Vorteil hierbei: Dir steht ab Beginn der Ausbildung die höhere Ausbildungsvergütung des entsprechenden Lehrjahres zu. Wenn dir beispielsweise ein ganzes Jahr angerechnet wird, startest du direkt im zweiten Ausbildungsjahr mit der entsprechenden Bezahlung.

b) Verkürzung wegen einschlägiger Berufserfahrung (§ 8 BBiG)

Diese Kategorie ist sehr breit gefasst und bietet viel Spielraum. Wenn du bereits einschlägige Berufserfahrung im Friseurhandwerk gesammelt hast, kann dies zu einer Verkürzung führen. Beispiele hierfür sind:

  • Praktika in Friseursalons: Längere und intensive Praktika, in denen du bereits grundlegende Tätigkeiten wie Haare waschen, einfache Föhnfrisuren oder das Assistieren beim Färben und Schneiden gelernt hast.
  • Nebenjobs im Salon: Wenn du während der Schulzeit oder in den Ferien in einem Friseursalon gearbeitet hast, vielleicht als Aushilfe oder Empfangsmitarbeiter, und dabei Einblicke in den Salonalltag und grundlegende Abläufe erhalten hast.
  • Freiwillige Dienste: Auch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einer Einrichtung, in der du zum Beispiel bei der Körperpflege geholfen hast, könnte unter Umständen angerechnet werden, wenn es relevante Berührungspunkte gab.

Die Anrechnung dieser Erfahrungen ist eine Einzelfallentscheidung und muss von dir und deinem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragt werden. Ein Anspruch auf eine höhere Vergütung besteht hier in der Regel nicht; du beginnst mit der Ausbildungsvergütung des ersten Lehrjahres.

c) Verkürzung wegen vorangegangener Ausbildungszeiten (§ 8 BBiG)

Dies betrifft dich, wenn du bereits eine Ausbildung begonnen oder abgeschlossen hast:

  • Wechsel des Ausbildungsbetriebs: Wenn du deinen Ausbildungsbetrieb wechselst, aber im selben Ausbildungsberuf (Friseur) bleibst, kann deine bisherige Ausbildungszeit vollständig oder teilweise auf die neue Ausbildung angerechnet werden.
  • Wechsel in einen ähnlichen Beruf: Hast du eine Ausbildung in einem verwandten Berufsfeld begonnen oder abgeschlossen, beispielsweise als Kosmetiker/in oder Maskenbildner/in? Wenn die Grundausbildung beider Berufe im Wesentlichen identisch ist (oft das erste Ausbildungsjahr), kann diese Zeit – maximal 12 Monate – voll angerechnet werden. Dies ist besonders relevant, da viele Kompetenzen im Bereich Kundenberatung, Hygiene und Ästhetik überlappen. Auch hier hast du einen Anspruch auf die höhere Ausbildungsvergütung, da deine Ausbildung quasi „fortschreitet“.

2. Verkürzung aufgrund schulischer Vorbildung (§ 8 BBiG)

Dein Schulabschluss kann dir ebenfalls helfen, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Je höher dein Schulabschluss, desto größer die mögliche Verkürzung, da davon ausgegangen wird, dass du bereits über grundlegende Kenntnisse und Lernkompetenzen verfügst, die dir das Lernen in der Berufsschule erleichtern:

  • Realschulabschluss / Mittlere Reife / Fachoberschulreife: Eine Verkürzung um bis zu 6 Monate ist möglich.
  • Fachhochschulreife / Abitur: Hier kannst du deine Ausbildung um bis zu 12 Monate verkürzen.

Auch hier gilt: Der Antrag muss möglichst zu Beginn der Ausbildung von dir und deinem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Im Ausbildungsvertrag wird die verkürzte Dauer vereinbart. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht bei dieser Art der Verkürzung in der Regel nicht, du beginnst mit der Vergütung des ersten Lehrjahres.

3. Verkürzung durch vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 BBiG)

Diese Möglichkeit ergibt sich nicht aus deiner Vorbildung, sondern aus deinen herausragenden Leistungen während der Ausbildung. Wenn du im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen erbringst, kannst du vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Dies ist meist nach der Zwischenprüfung der Fall.

  • Voraussetzungen: Dein Notendurchschnitt im letzten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern sollte besser als 2,49 sein. Auch deine praktische Ausbildungsleistung im Friseursalon muss von deinem Betrieb als überdurchschnittlich (besser als 2,49) bewertet werden.
  • Antrag: Den Antrag auf vorzeitige Zulassung stellst du in der Regel selbst bei der zuständigen Handwerkskammer. Dein Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule müssen deine guten Leistungen bestätigen und die vorzeitige Zulassung befürworten.
  • Auswirkungen: Wird dir die vorzeitige Zulassung gewährt, ist eine Änderung deines Ausbildungsvertrags nicht notwendig. Deine Ausbildung endet einfach vorzeitig mit der Bekanntgabe des bestandenen Prüfungsergebnisses.

Diese Art der Verkürzung ist ein klarer Beleg für dein Talent und Engagement im Friseurberuf und öffnet dir die Türen für eine schnelle Karriere.

Kombination von Verkürzungsgründen und Mindestausbildungszeiten

Es ist prinzipiell möglich, mehrere Verkürzungsgründe zu kombinieren. Hast du zum Beispiel Abitur und bringst zudem einschlägige Berufserfahrung aus einem Friseursalon mit, könnten beide Faktoren zur Verkürzung beitragen. Allerdings gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestausbildungsdauer, die nicht unterschritten werden darf. Für eine regulär dreijährige Friseur-Ausbildung beträgt die Mindestausbildungszeit 24 Monate (zwei Jahre). Bei einer regulären Ausbildungszeit von 3,5 Jahren sind es 30 Monate, und bei zwei Jahren sind es 18 Monate.

Wichtige Richtlinien:

  • Regelausbildungszeit 3 ½ Jahre: Mindestausbildungszeit 2 ½ Jahre
  • Regelausbildungszeit 3 Jahre: Mindestausbildungszeit 2 Jahre (für Friseure relevant)
  • Regelausbildungszeit 2 Jahre: Mindestausbildungszeit 1 ½ Jahre

Vergleich der Verkürzungsoptionen

Um dir einen besseren Überblick zu verschaffen, hier eine vergleichende Tabelle der verschiedenen Verkürzungsmöglichkeiten:

VerkürzungsgrundMaximale VerkürzungAntragszeitpunktAuswirkung auf VergütungWichtige Hinweise
Berufliche Vorbildung (BFS, BGJ)Bis zu 12 MonateIdealerweise zu Beginn der AusbildungAnspruch auf höhere Vergütung (Start im höheren Lehrjahr)Länderspezifische Regelungen beachten; Nachweis über erfolgreichen Abschluss erforderlich.
Einschlägige BerufserfahrungJe nach Umfang (oft 6-12 Monate)Idealerweise zu Beginn der Ausbildung, spätestens 1 Jahr vor AusbildungsendeKein Anspruch auf höhere VergütungEinzelfallentscheidung; Nachweis der Erfahrung (Arbeitszeugnisse, Bestätigungen) wichtig.
Vorherige Ausbildung (Wechsel/Ähnlicher Beruf)Bis zu 12 MonateIdealerweise zu Beginn der AusbildungAnspruch auf höhere Vergütung (Start im höheren Lehrjahr)Inhaltsliche Übereinstimmung der Grundausbildung entscheidend.
Schulische VorbildungBis zu 12 Monate (Abitur/FH-Reife); Bis zu 6 Monate (Realschule)Idealerweise zu Beginn der Ausbildung, spätestens 1 Jahr vor AusbildungsendeKein Anspruch auf höhere VergütungHöherer Schulabschluss als die für den Beruf übliche Voraussetzung.
Überdurchschnittliche Leistungen (Vorzeitige Prüfung)Bis zu 6 Monate (oftmals)Während der Ausbildung (nach Zwischenprüfung), frühestens 6 Monate vor regulärem EndeKeine direkte Auswirkung auf die Vergütung des aktuellen LehrjahresSehr gute Noten (Berufsschule & Praxis); Zustimmung von Betrieb und Schule erforderlich.

Wie beantragt man eine Ausbildungsverkürzung?

Der Prozess zur Beantragung einer Ausbildungsverkürzung ist klar definiert, erfordert jedoch eine gute Abstimmung zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb:

  1. Informiere dich: Erkundige dich bei der für deinen Ausbildungsberuf zuständigen Stelle (in der Regel die Handwerkskammer für Friseure) über die spezifischen Voraussetzungen und benötigten Unterlagen in deiner Region. Auch die Internetseiten der Kammern bieten hierzu oft detaillierte Informationen.
  2. Sprich mit deinem Betrieb: Die Zustimmung deines Ausbildungsbetriebs ist essenziell. Besprich deinen Wunsch und die Gründe dafür frühzeitig mit deinem Ausbilder oder Saloninhaber. Meistens muss der Antrag gemeinsam gestellt werden.
  3. Stelle den Antrag: Reiche den schriftlichen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit bei der zuständigen Kammer ein. Dies sollte idealerweise schon vor Ausbildungsbeginn geschehen, spätestens aber innerhalb der ersten 12 Monate der Ausbildung (Ausnahme: vorzeitige Zulassung zur Prüfung). Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  4. Vertragsanpassung: Wird dem Antrag stattgegeben, wird die verkürzte Ausbildungsdauer im Ausbildungsvertrag festgehalten. Bei der vorzeitigen Zulassung zur Prüfung ist keine Vertragsänderung nötig.

Es ist wichtig zu verstehen, dass du keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Ausbildungsverkürzung hast (mit Ausnahme der Anrechnung beruflicher Vorbildung nach § 7 BBiG, die oft als Anspruch gilt), sondern lediglich die Möglichkeit dazu. Die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Kammer.

Wie Bewerbe ich mich als Friseur?
Tipp: Wenn du dich für eine Ausbildung als Friseur oder Friseurin bewirbst, achte darauf, dass dein Bewerbungsfoto eine gepflegte und stilvolle Ausstrahlung hat. Dies gilt ebenso für die Kleidung und das Erscheinungsbild während des Bewerbungsgesprächs. Wie lange dauert die Friseur/-in-Ausbildung?

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Ausbildungsverkürzung

1. Ist eine Ausbildungsverkürzung immer möglich?

Nein, es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Kammer. Die Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und sowohl dein Ausbildungsbetrieb als auch die Kammer müssen zustimmen. Ein Rechtsanspruch besteht nur in bestimmten Fällen der Anrechnung berufsqualifizierender Maßnahmen.

2. Muss ich fehlenden Stoff nachholen?

Ja, wenn du deine Ausbildung verkürzt, insbesondere durch schulische Vorbildung oder vorzeitige Prüfung, wird von dir erwartet, dass du den möglicherweise „verpassten“ Lehrstoff selbstständig nachholst. Die Verantwortung liegt bei dir, um das Ausbildungsziel vollumfänglich zu erreichen.

3. Welche Risiken birgt eine Verkürzung?

Eine Verkürzung bedeutet eine Verdichtung des Lernstoffs. Das kann zu höherem Druck führen. Es ist wichtig, dass du dich nicht überforderst und sicherstellst, dass du trotz der kürzeren Zeit alle notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse für den Friseurberuf erwirbst. Eine Verkürzung ist nur sinnvoll, wenn du dir sicher bist, dass du das Pensum gut bewältigen kannst.

4. Was passiert, wenn mein Ausbildungsbetrieb nicht zustimmt?

Ohne die Zustimmung deines Ausbildungsbetriebs ist eine Verkürzung in den meisten Fällen nicht möglich, da der Antrag oft gemeinsam gestellt werden muss oder der Betrieb dazu angehört wird. Versuche, die Gründe deines Betriebes zu verstehen und eventuelle Bedenken auszuräumen. Manchmal hilft es, ein Gespräch mit der Kammer zu suchen, um alle Parteien zu informieren.

5. Gilt die Verkürzung für alle Ausbildungsberufe?

Die im Berufsbildungsgesetz verankerten Möglichkeiten zur Verkürzung gelten grundsätzlich für alle anerkannten dualen Ausbildungsberufe, also auch für den Friseurberuf. Die spezifischen Anforderungen und Anrechnungsmodalitäten können jedoch je nach Beruf und Bundesland variieren.

6. Wo finde ich die zuständige Stelle?

Für die Friseur-Ausbildung ist in der Regel die örtliche Handwerkskammer (HWK) zuständig. Dort erhältst du alle notwendigen Informationen und Formulare.

Fazit: Dein schneller Start in den Friseurberuf

Die Möglichkeit, deine Friseur-Ausbildung zu verkürzen, ist eine hervorragende Chance, deine Karriere schneller voranzutreiben und früher als qualifizierte Fachkraft in einem Salon durchzustarten. Ob durch bereits vorhandenes Wissen, höhere Schulabschlüsse oder dein außergewöhnliches Engagement während der Ausbildung – die Wege sind vielfältig. Es erfordert jedoch eine gute Planung, die Absprache mit deinem Ausbildungsbetrieb und die Genehmigung der zuständigen Kammer.

Nutze diese Optionen, um deine Zeit optimal zu nutzen und dein Talent im Friseurhandwerk voll auszuspielen. Mit einer verkürzten Ausbildung demonstrierst du nicht nur deine Fähigkeiten, sondern auch deine Zielstrebigkeit und dein Engagement für diesen wunderbaren Beruf. Der Weg zum erfolgreichen Friseur kann kürzer sein, als du denkst!

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