20/02/2020
Die Schweizer Coiffeurbranche befindet sich im Zentrum eines ausgewachsenen Konflikts, der nicht nur die Gemüter erhitzt, sondern auch das Handelsgericht und bald das Bundesgericht beschäftigt. Auslöser ist ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der seit Januar 2024 in Kraft ist und von einem Teil der Branche als existenzbedrohend empfunden wird. Was als Instrument zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen gedacht war, hat sich zu einem erbitterten Streit entwickelt, der die fundamentale Frage nach der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und der internen Demokratie eines Branchenverbands aufwirft.

Der Kern des Konflikts: Ein neuer GAV und seine umstrittene Einführung
Im Mittelpunkt des Aufruhrs steht der Vorwurf von 26 Coiffeursalons und dem Verein Swiss Hair Group gegen den Branchenverband Coiffure Suisse. Sie behaupten, der neue GAV sei im Oktober 2023 ohne die notwendige Einigung der Delegierten verabschiedet worden. Graziano Cappilli, Präsident der Swiss Hair Group, die rund 1500 Coiffeusen und Coiffeure vertritt, kritisiert, der Vertrag sei nicht in einer transparenten Abstimmung beschlossen, sondern in einer Präsidentenkonferenz «durchgedrückt» worden. Diese angebliche Missachtung der Statuten und der Interessen der Mitglieder bildet die Grundlage der Klage, die zunächst vor dem Handelsgericht Bern und nun vor dem Bundesgericht in Lausanne verhandelt wird.
Die Einführung des GAV, der weitreichende Änderungen für die Arbeitsbedingungen in Coiffeursalons mit sich bringt, hat eine tiefe Spaltung in der Branche offenbart. Während Coiffure Suisse und die Gewerkschaften Unia und Syna den Vertrag als notwendigen Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Stärkung der Attraktivität des Berufs sehen, befürchten die Kläger gravierende wirtschaftliche Konsequenzen, die viele Kleinbetriebe an den Rand des Ruins treiben könnten.
Die Forderungen der Kläger: Wirtschaftliche Bedenken und Existenzängste
Die Hauptkritik der klagenden Salons und der Swiss Hair Group richtet sich gegen die im neuen GAV vorgesehenen Mindestlöhne für Coiffeurangestellte. Graziano Cappilli zufolge sind diese in vielen Fällen schlichtweg nicht umsetzbar. Er betont, dass Salons, die die geforderten Umsätze nicht erreichen, den Mindestlohn nicht zahlen können. Dies führe unweigerlich zu Kündigungen und gefährde Arbeitsplätze – ein Ergebnis, das dem eigentlichen Ziel eines Gesamtarbeitsvertrages, nämlich der Sicherung und Verbesserung von Arbeitsverhältnissen, diametral entgegenstehe.
Ein weiterer Dorn im Auge der Kritiker sind die festgelegten Lohnerhöhungen von bis zu 4,9 Prozent innerhalb von vier Jahren. Für einen mittelgrossen Coiffeursalon bedeutet dies laut Cappilli eine Erhöhung der Lohnsumme um 15’000 bis 60’000 Franken in diesem Zeitraum. Angesichts der Tatsache, dass 90 Prozent der Schweizer Coiffeursalons als Kleinbetriebe gelten, stellt dies eine enorme finanzielle Belastung dar. Die Kläger befürchten, dass diese Mehrkosten viele Geschäfte in Schwierigkeiten bringen oder gar zur Schliessung zwingen könnten. Sie fordern «strukturierte Lösungen statt eines Giesskannenprinzips, das Salons in den Ruin treibt», und betonen, dass sie nicht gegen höhere Löhne seien, sondern gegen wirtschaftlich untragbare Vorgaben.
Zudem kritisieren sie, dass der GAV die Position der Arbeitgeber schwäche und die Wettbewerbsfähigkeit vieler Betriebe gefährde. Die Vorgabe, dass frisch ausgebildete Fachkräfte bestimmte Umsätze erzielen müssen, um Anspruch auf festgelegte Löhne zu haben, sei in der Praxis oft nicht gegeben. Dies zwinge Arbeitgeber entweder dazu, finanziell untragbare Löhne zu zahlen, oder Mitarbeitenden zu kündigen.
Die Sicht der Gewerkschaft Unia: Attraktivität des Berufs stärken
Gegenwind erhalten die Kläger von der Gewerkschaft Unia, einem der Sozialpartner, die den GAV mitverhandelt haben. Igor Zoric, Branchenverantwortlicher bei Unia, weist die Behauptung, die Branche stehe vor dem Untergang, als «völlig überrissen» zurück. Er betont, dass Coiffeure und Coiffeusen traditionell tiefe Löhne haben und der neue GAV genau darauf abzielt, diese zu verbessern. Insbesondere soll Lehrabgängern schneller die Möglichkeit gegeben werden, einen besseren Lohn zu erhalten.
Zoric argumentiert, dass dies der Branche langfristig zugutekomme. Die Anzahl der Lehrabgänger sei in den letzten Jahren wegen der unattraktiven Arbeitsbedingungen stets zurückgegangen. Ein verbesserter GAV mit höheren Mindestlöhnen könnte dazu beitragen, den Beruf wieder attraktiver zu machen und somit dringend benötigten Nachwuchs anzuziehen. Aus Sicht der Gewerkschaft ist der GAV ein essenzielles Instrument, um faire Löhne und bessere Arbeitsbedingungen in einer Branche zu gewährleisten, die lange Zeit von prekären Verhältnissen geprägt war.
Die Position von Coiffure Suisse: Ausgewogenheit und Branchenstärkung
Der Branchenverband Coiffure Suisse, der Beklagte in diesem Verfahren, äussert sich aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens nur allgemein zu den Vorwürfen. Der Verband hält jedoch fest, dass die von Herrn Cappilli geäusserten Anschuldigungen nicht zutreffen. Coiffure Suisse ist überzeugt, dass die Interessen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden im geltenden Gesamtarbeitsvertrag angemessen und ausgewogen berücksichtigt sind.
Der Verband betont, dass der GAV ein zentrales Instrument zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen in der Coiffeurbranche ist. Er garantiere schweizweit einheitliche Mindestlöhne, schütze vor Lohndumping und stelle gleiche Rahmenbedingungen für alle Betriebe sicher. Coiffure Suisse steht weiterhin voll und ganz hinter dem GAV, da er das Image und die Attraktivität des Berufs stärke – eine Position, die im Einklang mit den Zielen der Gewerkschaft Unia steht. Trotz des Urteils des Handelsgerichts Bern, das den zustimmenden Entscheid des Vorstands aufhob, pocht Coiffure Suisse darauf, dass der GAV als allgemeinverbindlich erklärt wurde und somit weiterhin für alle Coiffeursalons in der Schweiz gilt. Die Tatsache, dass die Kläger im Rahmen des Verfahrens zur Allgemeinverbindlicherklärung keine Einsprache gemacht hätten, wird hierbei als wichtiges Argument angeführt.
Der Rechtsweg: Vom Handelsgericht zum Bundesgericht
Der juristische Kampf um den neuen GAV hat bereits eine bemerkenswerte Wendung genommen. Zunächst wurde der Fall vor dem Handelsgericht in Bern verhandelt. Dieses Gericht gab der Klage der 26 Coiffeursalons statt und hob den zustimmenden Entscheid des Verbandsvorstands von Coiffure Suisse auf. Das Handelsgericht befand, dass der seit Anfang 2024 gültige Vertrag der Delegiertenversammlung hätte vorgelegt werden müssen und nicht vom Vorstand allein hätte gutgeheissen werden dürfen. Dieses Urteil war ein wichtiger Erfolg für die Kläger und bestätigte ihre Bedenken hinsichtlich der Verfahrensweise.
Doch der Branchenverband Coiffure Suisse kündigte umgehend an, das Urteil beim Bundesgericht anzufechten. Damit geht der «Knatsch» in der Coiffeurbranche in die nächste Runde, und die endgültige Entscheidung liegt nun bei den Richterinnen und Richtern in Lausanne. Der Ausgang dieses Verfahrens wird weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Branche haben, da er nicht nur die Gültigkeit des GAV selbst, sondern auch die Entscheidungsbefugnisse und die interne Demokratie von Branchenverbänden in der Schweiz betreffen könnte.

Trotz des Urteils des Handelsgerichts und des anhängigen Verfahrens vor dem Bundesgericht gilt der vom Bundesrat letztlich für allgemeinverbindlich erklärte GAV gemäss Coiffure Suisse weiterhin für alle Coiffeursalons in der Schweiz. Dies bedeutet, dass die Salons die neuen Bestimmungen, einschliesslich der Mindestlöhne, bis zu einer möglichen anderslautenden Entscheidung des Bundesgerichts oder einer Neuverhandlung des GAV einhalten müssen.
Was bedeutet der GAV für Salons und Angestellte?
Die Einführung des neuen GAV und der darauf folgende Rechtsstreit haben direkte Auswirkungen auf den Alltag in den Schweizer Coiffeursalons. Für die Arbeitgeber bedeutet der GAV eine Erhöhung der Lohnkosten und eine Anpassung der internen Lohnstrukturen. Insbesondere kleinere Salons, die oft mit knappen Margen arbeiten, sehen sich vor grosse Herausforderungen gestellt. Die Notwendigkeit, höhere Mindestlöhne zu zahlen, auch wenn die Umsätze dies nicht unmittelbar hergeben, kann zu einem erhöhten Druck führen, die Preise für Dienstleistungen anzuheben oder die Mitarbeiterzahl anzupassen. Die Gefahr von Kündigungen, wie von der Swiss Hair Group befürchtet, ist eine reale Sorge.
Für die Angestellten hingegen verspricht der GAV eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und insbesondere höhere Löhne. Lehrabgänger profitieren von schnelleren Lohnsteigerungen, was den Einstieg in den Beruf attraktiver machen soll. Dies könnte langfristig zu einer Stabilisierung und sogar einem Anstieg der Zahl der Fachkräfte in der Branche führen. Auch der Schutz vor Lohndumping und die Sicherstellung einheitlicher Arbeitsbedingungen schweizweit sind klare Vorteile für die Arbeitnehmenden. Allerdings schwebt über all dem die Unsicherheit des laufenden Gerichtsverfahrens. Solange keine endgültige Entscheidung des Bundesgerichts vorliegt, bleibt die Frage offen, ob die aktuellen Bestimmungen des GAV dauerhaft Bestand haben werden.
Vergleich der Argumente zum neuen GAV
| Partei | Hauptargumente Pro GAV | Hauptargumente Kontra GAV / Kritikpunkte |
|---|---|---|
| Coiffure Suisse | Sichert faire Arbeitsbedingungen, garantiert einheitliche Mindestlöhne, schützt vor Lohndumping, stärkt das Image und die Attraktivität des Berufs. Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgewogen berücksichtigt. | Wird der Vorwurf der statutenwidrigen Verabschiedung gemacht. |
| Swiss Hair Group / Klagende Salons | Grundsätzlich nicht gegen höhere Löhne, aber fordern strukturierte Lösungen. | Wirtschaftlich untragbare Mindestlöhne, gefährdet Arbeitsplätze, führt zu Kündigungen. Lohnerhöhungen (15'000-60'000 CHF Mehrkosten) sind für Kleinbetriebe existenzbedrohend. GAV wurde ohne transparente Abstimmung „durchgedrückt“. |
| Unia (Gewerkschaft) | Verbessert die traditionell tiefen Löhne, insbesondere für Lehrabgänger. Macht den Beruf attraktiver und stoppt den Rückgang der Lehrabgängerzahlen. | Keine direkten Kritikpunkte am GAV; weist Kritik der Salons als „völlig überrissen“ zurück. |
Geschätzte finanzielle Auswirkungen der GAV-Lohnerhöhungen
| Zeitraum | Lohnerhöhung gemäss GAV (kumuliert) | Geschätzte jährliche Mehrkosten für mittelgrossen Salon (CHF) |
|---|---|---|
| Innerhalb von 4 Jahren | Bis zu 4.9% | 15'000 - 60'000 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV)?
Ein Gesamtarbeitsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmerverbänden (Gewerkschaften). Er regelt die Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten, Ferien, Kündigungsfristen und Sozialleistungen für eine bestimmte Branche oder ein Unternehmen. In der Schweiz können GAVs vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt werden, wodurch sie für alle Betriebe und Arbeitnehmenden der betreffenden Branche gelten, auch wenn diese nicht Mitglied eines Verbandes sind.
Warum ist der neue GAV in der Coiffeurbranche so umstritten?
Der neue GAV ist umstritten, weil ein Teil der Salons und deren Vertretung, die Swiss Hair Group, die Art und Weise seiner Verabschiedung als intransparent und statutenwidrig empfinden. Zudem kritisieren sie die darin festgelegten Mindestlöhne und Lohnerhöhungen als wirtschaftlich untragbar für viele Kleinbetriebe, was zu Arbeitsplatzverlusten führen könnte.
Wer sind die Hauptakteure in diesem Streit?
Die Hauptakteure sind der Branchenverband Coiffure Suisse (der den GAV verabschiedet hat), die Swiss Hair Group und 26 klagende Coiffeursalons (die den GAV anfechten) sowie die Gewerkschaften Unia und Syna (die den GAV mitverhandelt und unterstützen).
Welche Auswirkungen hat der GAV auf die Löhne in der Coiffeurbranche?
Der GAV sieht eine schrittweise Erhöhung der Mindestlöhne bis 2027 vor. Dies soll die Löhne in der Branche verbessern und insbesondere Lehrabgängern schneller zu besseren Löhnen verhelfen. Für Arbeitgeber bedeutet dies eine Erhöhung der Lohnkosten, die je nach Salongrösse erheblich sein kann.
Gilt der GAV trotz der Klage weiterhin?
Ja, gemäss Coiffure Suisse gilt der vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärte GAV weiterhin für alle Coiffeursalons in der Schweiz. Das Urteil des Handelsgerichts Bern hob zwar den zustimmenden Entscheid des Verbandsvorstands auf, doch die Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat bleibt vorerst bestehen, solange keine anderslautende höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichts vorliegt.
Wie geht es rechtlich weiter in diesem Fall?
Nachdem das Handelsgericht Bern der Klage der Salons stattgegeben hat, hat Coiffure Suisse das Urteil beim Bundesgericht in Lausanne angefochten. Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts werden nun über die Rechtmässigkeit der Verabschiedung des GAV und dessen Gültigkeit entscheiden.
Ausblick: Eine Branche im Wandel
Der Streit um den Gesamtarbeitsvertrag ist mehr als nur ein juristischer Konflikt; er ist ein Spiegelbild der Herausforderungen, denen sich die Schweizer Coiffeurbranche gegenübersieht. Es geht um die Balance zwischen dem Wunsch nach fairen Löhnen und attraktiven Arbeitsbedingungen auf der einen Seite und der wirtschaftlichen Realität kleiner und mittlerer Betriebe auf der anderen Seite. Der Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesgericht wird mit Spannung erwartet, denn er wird nicht nur über die Gültigkeit des GAV entscheiden, sondern auch wichtige Präzedenzfälle für die Arbeitsbeziehungen und die Verbandsdemokratie in der Schweiz schaffen. Unabhängig vom Urteil wird die Branche weiterhin Wege finden müssen, um sowohl die wirtschaftliche Existenz der Salons zu sichern als auch qualifizierte Fachkräfte anzuziehen und zu halten. Die Debatte um den GAV ist somit ein Katalysator für einen notwendigen Dialog über die Zukunft des Coiffeurberufs in der Schweiz.
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