13/03/2025
Die Frage nach dem Gehalt ist in vielen Berufen von zentraler Bedeutung, und die Coiffeurbranche bildet da keine Ausnahme. Lange Zeit stand der Coiffeurberuf im Ruf, nicht immer die besten Verdienstmöglichkeiten zu bieten. Doch diese Wahrnehmung ändert sich nun grundlegend in der Schweiz. Dank eines neuen Gesamtarbeitsvertrages (GAV), der ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt, erfahren Coiffeurinnen und Coiffeure eine deutliche Aufwertung ihrer Arbeitsbedingungen und vor allem ihrer Löhne. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Neuerungen und deren positive Auswirkungen auf die rund 11.000 Beschäftigten in 4.232 Salons der Branche.

Ein Wendepunkt für die Schweizer Coiffeurbranche: Die neue GAV
Die Verabschiedung des neuen Gesamtarbeitsvertrages für die Coiffeurbranche ist ein Meilenstein. Die Sozialpartner – die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Berufsverband Coiffure Suisse – haben gemeinsam einen wegweisenden Vertrag ausgehandelt, der vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des GAV nicht nur für die Mitglieder der Vertragsparteien, sondern für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Schweizer Coiffeurbranche gelten. Diese universelle Anwendung gewährleistet einen umfassenden Schutz der Arbeitsbedingungen und setzt ein Zeichen gegen unlauteren Wettbewerb. Die nahtlose Fortsetzung des Schutzes ist von immenser Bedeutung für die Stabilität und Attraktivität des Berufsstandes.
Das Hauptziel dieser neuen Vereinbarung ist es, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Löhne anzuheben und effektiv gegen Lohndumping vorzugehen. Dies schafft nicht nur eine höhere Lebensqualität für die Angestellten, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit der seriösen Salons, die faire Löhne zahlen und sich an die Regeln halten. Es ist ein gemeinsames Bekenntnis zu einem fairen und zukunftsfähigen Berufsstand.
Deutlich höhere Mindestlöhne: Ein detaillierter Blick
Die wohl wichtigste und meistdiskutierte Neuerung der GAV sind die deutlich höheren Mindestlöhne. Der Vertrag führt ein neues Lohnsystem ein, das eine schnellere Erhöhung der Mindestlöhne ermöglicht. Statt wie bisher in fünf Berufsjahren erreichen Coiffeurinnen und Coiffeure nun bereits innerhalb von drei Berufsjahren das höchste Mindestlohnniveau. Dies ist eine enorme Verbesserung, insbesondere für Berufseinsteiger, die nun viel schneller von besseren Verdienstmöglichkeiten profitieren können. Die Anpassungen sind gestaffelt und zeigen eine signifikante Steigerung bis zum Jahr 2027:
| Berufsjahr (CFC) | Aktueller Mindestlohn (CHF) | Mindestlohn ab 2027 (CHF) | Steigerung (%) |
|---|---|---|---|
| 1. Berufsjahr | 3850 | 4240 | 10.1% |
| 2. Berufsjahr | 3850 | 4240 | 10.1% |
| 3. Berufsjahr | 3900 | 4460 | 14.4% |
Diese Zahlen verdeutlichen, dass der Einstieg in den Coiffeurberuf finanziell attraktiver wird. Ein Anstieg von über 14 Prozent für das dritte Berufsjahr ist bemerkenswert und sendet ein starkes Signal an junge Menschen, die eine Karriere in diesem kreativen Handwerk in Betracht ziehen. Auch für Coiffeurinnen und Coiffeure mit langer Berufserfahrung gibt es positive Nachrichten: Ihre Mindestlöhne steigen bis 2027 um 9.3 Prozent auf 4460 Franken. Dies ist eine wichtige Anerkennung ihrer Expertise und ihres Beitrags zur Branche.
Mehr Freizeit und Familienfreundlichkeit: Work-Life-Balance im Fokus
Neben den finanziellen Verbesserungen legt die neue GAV auch einen starken Fokus auf die Work-Life-Balance der Angestellten. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben ist entscheidend für das Wohlbefinden und die Motivation der Mitarbeiter. Der neue Vertrag sieht hier konkrete Verbesserungen vor:
- Erhöhung des Urlaubsanspruchs: Der allgemeine Urlaubsanspruch steigt um zweieinhalb Tage. Dies mag auf den ersten Blick gering erscheinen, bedeutet aber mehr Erholung und Flexibilität für die Angestellten, um persönliche Angelegenheiten zu regeln oder einfach auszuspannen.
- Neue Regelung für den Vaterschaftsurlaub: Ein weiterer wichtiger Fortschritt ist die Neuregelung des Vaterschaftsurlaubs. Alle Arbeitnehmer, die Väter werden, haben nun Anspruch auf einen zu 100 Prozent bezahlten Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen und drei Arbeitstagen. Diese Regelung ist ein klares Bekenntnis zu einer familienfreundlicheren Arbeitswelt und unterstützt Väter dabei, in den ersten wichtigen Wochen nach der Geburt präsent zu sein.
Diese Massnahmen tragen dazu bei, den Coiffeurberuf attraktiver zu machen und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu erhöhen, was sich letztendlich auch positiv auf die Qualität der Dienstleistungen und die Kundenbindung auswirkt.
Kampf gegen Lohndumping und unlauteren Wettbewerb
Ein zentrales Anliegen der Sozialpartner war es, Lohndumping und unlauteren Wettbewerb in der Branche effektiver zu bekämpfen. Diese Praktiken untergraben faire Löhne, schaden der Reputation des Berufsstandes und benachteiligen jene Salons, die sich an die Regeln halten. Die neue GAV sieht hierfür deutlich verschärfte Massnahmen vor:
- Verstärkte Kontrollen: Die Kontrollen zur Einhaltung der GAV-Bestimmungen werden erheblich ausgebaut und effizienter gestaltet. Dies bedeutet, dass Verstösse schneller aufgedeckt und geahndet werden können.
- Höhere Bussen: Die maximale Busse für Arbeitgeber, die gegen die GAV verstossen, wurde drastisch auf 25.000 Franken angehoben. Diese empfindliche Strafe soll eine starke abschreckende Wirkung haben und Lohndumping unattraktiv machen.
- Kostenübernahme bei Verstössen: Bei schwerwiegenden Verstössen oder mangelnder Kooperation sind die fehlbaren Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für Kontrolle und Verfahren zu übernehmen. Dies stellt sicher, dass die Durchsetzung der GAV nicht zu Lasten der Allgemeinheit oder der seriösen Betriebe geht, sondern direkt von den Verursachern getragen wird.
Diese Massnahmen sind entscheidend, um die Wertschätzung des Coiffeurberufs zu erhöhen und ein faires Spielfeld für alle Akteure der Branche zu schaffen.
Die besondere Situation in Genf: Ein Blick auf kantonale Mindestlöhne
Die Schweiz ist bekannt für ihre föderale Struktur, und dies spiegelt sich auch in der Lohnlandschaft wider. Neben der nationalen GAV gibt es in einigen Kantonen kantonale Mindestlöhne, die über den GAV-Vorgaben liegen können. Ein prominentes Beispiel hierfür ist der Kanton Genf. Bevor der Genfer Mindestlohn in Kraft trat, lagen die nationalen GAV-Mindestlöhne für Coiffeure bei 3.350 Franken brutto (3.800 Franken für Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses, CFC).
Dank des seit fast einem Jahr in Genf geltenden kantonalen Mindestlohns konnten Coiffeurinnen und Coiffeure dort eine aussergewöhnliche Gehaltserhöhung von fast 30 Prozent verzeichnen, was den Mindestlohn auf 4.310 Franken brachte. Dies entspricht einer Erhöhung von rund 1.000 Franken. Für Inhaber eines CFC bedeutete dies eine Steigerung von 500 Franken. Diese Entwicklung zeigt deutlich, wie kantonale Regelungen die nationalen Bestimmungen zusätzlich verstärken und zu noch besseren Verdienstmöglichkeiten führen können, was die Attraktivität des Berufs in solchen Regionen weiter steigert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Um die wichtigsten Informationen zur neuen GAV und den Coiffeur-Gehältern zusammenzufassen, beantworten wir hier einige häufig gestellte Fragen:
Wann tritt die neue GAV für Coiffeure in Kraft?
Die neue Gesamtarbeitsvertrag ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Wie viele Coiffeure sind von der neuen GAV betroffen?
Die GAV betrifft rund 11.000 Angestellte in 4.232 Coiffeursalons in der Schweiz.
Was sind die Hauptziele der neuen GAV?
Die Hauptziele sind die Erhöhung der Mindestlöhne, die Verbesserung der Work-Life-Balance und der effektive Kampf gegen Lohndumping und unlauteren Wettbewerb in der Branche.
Wie schnell steigen die Mindestlöhne unter der neuen GAV an?
Die Mindestlöhne steigen nun innerhalb von drei Berufsjahren auf das höchste Niveau an, im Gegensatz zu den bisherigen fünf Jahren.
Gibt es Änderungen beim Urlaub und Vaterschaftsurlaub?
Ja, der allgemeine Urlaubsanspruch erhöht sich um zweieinhalb Tage, und es gibt einen neuen, zu 100 Prozent bezahlten Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen und drei Arbeitstagen.
Wie wird Lohndumping bekämpft?
Durch deutlich verstärkte Kontrollen, eine Erhöhung der Maximalbusse auf 25.000 Franken und die Verpflichtung für fehlbare Arbeitgeber, die Kosten für Kontrolle und Verfahren zu übernehmen.
Gibt es spezielle Regelungen für den Kanton Genf?
Ja, der kantonale Mindestlohn in Genf von 4.310 Franken führt zu noch höheren Gehältern für Coiffeurinnen und Coiffeure, die dort tätig sind, und übertrifft die nationalen GAV-Mindestlöhne.
Was bedeutet CFC im Kontext der Coiffeurbranche?
CFC steht für "Certificat Fédéral de Capacité" oder auf Deutsch "Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis". Es ist ein anerkannter Berufsabschluss in der Schweiz, der durch eine Lehre erworben wird und eine qualifizierte Ausbildung im jeweiligen Berufsfeld bescheinigt.
Die neue GAV stellt eine bedeutende Weichenstellung für die Schweizer Coiffeurbranche dar. Sie stärkt die Position der Arbeitnehmenden, fördert fairere Wettbewerbsbedingungen und trägt dazu bei, den Coiffeurberuf als attraktiven und zukunftsfähigen Beruf zu etablieren. Dies ist ein Gewinn für alle – für die Coiffeurinnen und Coiffeure, die von besseren Bedingungen profitieren, für die Salons, die auf Qualität und Fairness setzen, und letztlich auch für die Kunden, die von motivierten und gut bezahlten Fachkräften bedient werden.
Wenn du andere Artikel ähnlich wie Coiffeur-Gehälter: Was die neue GAV ändert kennenlernen möchtest, kannst du die Kategorie Haarpflege besuchen.
