Welche Steuern gibt es bei selbstständiger Erwerbstätigkeit?

Selbstständigkeit Schweiz: Steuern & Abzüge meistern

02/07/2024

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Der Schritt in die Selbstständigkeit ist für viele ein aufregendes Abenteuer, das Freiheit und neue Möglichkeiten verspricht. Doch mit der Unabhängigkeit kommen auch neue Verantwortlichkeiten, insbesondere im Bereich der Steuern. Die Schweiz, bekannt für ihre föderale Struktur, bietet hierbei ein komplexes, aber auch chancenreiches Umfeld. Dieser Artikel beleuchtet die Grundlagen der selbstständigen Erwerbstätigkeit und zeigt auf, wie Sie Ihre Steuerlast effizient gestalten können, um Ihr Unternehmen erfolgreich zu führen.

Was ist eine selbstständige Tätigkeit?
So umfasst die selbstständige Tätigkeit die Handels-, Industrie- und Gewerbebetriebe (mit oder ohne Handelsregistereintrag), die Land- und Forstwirtschaftsbetriebe und die freien Berufe (Anwälte, Notare, Ärzte usw.) sowie jede andere selbstständige Erwerbstätigkeit. Sie kann hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeübt werden.

Die Entscheidung, sich selbstständig zu machen, bedeutet, die Kontrolle über das eigene Berufsleben zu übernehmen. Ob als Inhaber eines kleinen Handwerksbetriebs, als freiberuflicher Berater oder im Dienstleistungssektor – die Vielfalt der selbstständigen Tätigkeiten ist gross. Doch unabhängig von der Branche ist es entscheidend, die steuerlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und optimal zu nutzen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr hart erarbeiteter Gewinn nicht unnötig durch eine zu hohe Steuerrechnung geschmälert wird.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine selbstständige Tätigkeit in der Schweiz?

Eine selbstständige Tätigkeit in der Schweiz umfasst eine breite Palette von beruflichen Aktivitäten, die nicht im Rahmen eines abhängigen Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden. Es handelt sich um eine Tätigkeit, bei der Sie auf eigenes Risiko handeln, Ihre Arbeitsorganisation selbst bestimmen und das unternehmerische Risiko tragen. Dies bedeutet, dass Sie nicht weisungsgebunden sind und für den Erfolg oder Misserfolg Ihrer Unternehmung selbst verantwortlich sind. Die Abgrenzung zur unselbstständigen Erwerbstätigkeit, also einem Angestelltenverhältnis, ist für die Besteuerung von zentraler Bedeutung.

Die Definition der selbstständigen Tätigkeit ist umfassend und schliesst verschiedene Formen ein. Dazu gehören:

  • Handels-, Industrie- und Gewerbebetriebe: Dies umfasst klassische Unternehmen, die Güter produzieren oder handeln, sowie Handwerksbetriebe. Beispiele hierfür sind Boutiquen, Schreinereien, Bäckereien oder auch Dienstleistungsbetriebe wie Reinigungsfirmen oder IT-Dienstleister. Ob sie im Handelsregister eingetragen sind oder nicht, spielt für die Qualifikation als selbstständige Tätigkeit keine Rolle. Der Handelsregistereintrag wird erst ab einem gewissen Umsatz oder einer bestimmten Rechtsform obligatorisch.
  • Land- und Forstwirtschaftsbetriebe: Landwirte und Forstwirte, die ihre Produkte selbstständig anbauen, ernten und vermarkten, fallen ebenfalls in diese Kategorie. Sie sind eigenverantwortlich für ihre Produktion und den Vertrieb.
  • Freie Berufe: Hierzu zählen Berufe, die typischerweise eine hohe fachliche Qualifikation und persönliche Leistung erfordern, wie Anwälte, Notare, Ärzte, Architekten, Künstler, Journalisten, Übersetzer oder auch unabhängige Berater. Charakteristisch ist hier oft die persönliche, geistige oder künstlerische Leistung, die im Vordergrund steht, und eine gewisse Unabhängigkeit von Weisungen.
  • Jede andere selbstständige Erwerbstätigkeit: Dies ist eine Auffangkategorie für alle weiteren Tätigkeiten, die die Kriterien der Selbstständigkeit erfüllen, aber nicht explizit den oben genannten Gruppen zugeordnet werden können. Das können zum Beispiel Coaches, Personal Trainer, Online-Marketer oder auch private Nachhilfelehrer sein. Entscheidend ist stets das Kriterium des unternehmerischen Risikos und der Unabhängigkeit.

Eine selbstständige Tätigkeit kann sowohl hauptberuflich als auch nebenberuflich ausgeübt werden. Viele starten ihre Selbstständigkeit zunächst im Nebenerwerb, um ein bestehendes Angestelltenverhältnis abzusichern und das Geschäftsmodell zu testen. Mit zunehmendem Erfolg und stabiler Auftragslage kann die nebenberufliche Tätigkeit dann zu einer Haupttätigkeit werden, was oft auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge hat.

Die Steuererklärung für Selbstständige in der Schweiz

Als selbstständig Erwerbstätiger in der Schweiz sind Sie verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Die Regelungen hierfür sind kantonal unterschiedlich, da die Kantone in der Schweiz eine eigene Steuerhoheit besitzen. Das bedeutet, dass jeder der 26 Kantone eigene Steuergesetze und -tarife festlegt. Dies führt zu einer Vielfalt an Vorschriften, die für Selbstständige eine Herausforderung darstellen können und eine genaue Kenntnis der lokalen Gegebenheiten erfordern.

Wie bekomme ich eine Steuererklärung für Selbstständige in derschweiz?
Steuererklärung für Selbstständige in der Schweiz: Das sollten Sie wissen! Abhängig vom jeweiligen Kanton gelten in der Schweiz unterschiedliche Regelungen für Selbstständige in Sachen Steuern. In jedem Jahr werden Sie von der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert.

Was Sie wissen sollten:

  • Jährliche Aufforderung: In jedem Jahr werden Sie von der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Diese Aufforderung erhalten Sie in der Regel per Post. Es ist wichtig, die Fristen genau einzuhalten oder rechtzeitig eine Fristerstreckung zu beantragen, um Bussen zu vermeiden.
  • Kantonale Unterschiede: Es ist unerlässlich, sich mit den spezifischen Steuergesetzen und -fristen des Kantons vertraut zu machen, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat oder in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, falls es sich um ein Einzelunternehmen handelt. Einige Kantone bieten möglicherweise spezifische Online-Tools, detaillierte Wegleitungen oder Merkblätter speziell für Selbstständige an, die Ihnen die Erstellung der Erklärung erleichtern.
  • Umfang der Erklärung: Ihre Steuererklärung als Selbstständiger ist in der Regel umfangreicher als die eines Angestellten. Sie müssen nicht nur Ihr privates Einkommen und Vermögen deklarieren, sondern auch detaillierte Angaben zu Ihren Geschäftseinnahmen und -ausgaben machen. Dies erfordert eine sorgfältige und lückenlose Buchführung, die als Grundlage für die Steuererklärung dient.
  • Buchführungspflicht: Als Selbstständiger sind Sie in der Regel buchführungspflichtig. Die genauen Anforderungen hängen von der Rechtsform und dem Umsatz ab. Für Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz unter CHF 500'000 ist oft eine einfache Buchhaltung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) ausreichend, während höhere Umsätze oder andere Rechtsformen (wie eine GmbH oder AG) eine doppelte Buchführung erfordern. Eine präzise Buchführung ist die Basis für eine korrekte Steuererklärung und ermöglicht es Ihnen, alle zulässigen Abzüge geltend zu machen und die Geschäftsentwicklung nachzuvollziehen.

Welche Steuern gibt es bei selbstständiger Erwerbstätigkeit und wie können Sie abziehen?

Die gute Nachricht für Selbstständige ist, dass viele Kosten, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit entstehen, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Dies senkt nicht nur das steuerbare Einkommen des Unternehmens, sondern auch Ihre persönliche Steuerrechnung. Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen viele dieser Kosten bereits vom Arbeitgeber getragen werden, müssen Selbstständige diese aktiv geltend machen. Das Wissen um diese Steuerabzüge ist entscheidend für die finanzielle Optimierung und kann einen erheblichen Unterschied in Ihrer jährlichen Steuerlast ausmachen.

Abzugsfähige Kosten im Detail:

  • Alle geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten: Hierzu zählen sämtliche Aufwendungen, die direkt mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit in Verbindung stehen und zur Erzielung des Einkommens notwendig sind. Diese müssen belegbar sein und dürfen keinen privaten Charakter haben. Beispiele hierfür sind:
    • Büromiete und Nebenkosten für Geschäftsräume
    • Kauf von Arbeitsmaterialien, Rohstoffen und Verbrauchsgütern
    • Telefon-, Internet- und Kommunikationskosten, die geschäftlich genutzt werden
    • Reisekosten für geschäftliche Zwecke, inklusive Fahrtkosten, Übernachtungen und Spesen
    • Werbe- und Marketingausgaben, z.B. für Webseiten, Flyer, Anzeigen oder Social-Media-Kampagnen
    • Kosten für Fachliteratur, Abonnements von Fachzeitschriften und spezifische Software
    • Versicherungsprämien, die direkt das Geschäft betreffen (z.B. Berufshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflicht, Sachversicherungen für Inventar)
    • Reparatur- und Wartungskosten für Geschäftsräume oder -geräte
    • Löhne für Angestellte (falls vorhanden), inklusive Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers
    • Kosten für Rechts- und Beratungsdienstleistungen (z.B. Treuhänder, Anwälte)
  • Abschreibungen und Rückstellungen:
    • Abschreibungen: Dies ist der Wertverlust von Anlagegütern (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Computer, Büromöbel), die über mehrere Jahre genutzt werden und deren Wert mit der Zeit abnimmt. Anstatt den gesamten Kaufpreis im Jahr der Anschaffung abzuziehen, wird der Wertverlust über die Nutzungsdauer verteilt. Die Steuerbehörden legen hierfür in der Regel Abschreibungssätze fest oder akzeptieren branchenübliche Sätze. Dies sorgt für eine gleichmässigere Belastung über die Jahre und eine realistische Darstellung des Unternehmenswertes.
    • Rückstellungen: Diese dienen der Bildung von Reserven für erwartete Verbindlichkeiten oder künftige Aufwendungen, deren genaue Höhe oder Zeitpunkt noch ungewiss sind, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden und wirtschaftlich verursacht sind. Beispiele sind Rückstellungen für Garantieleistungen, grössere Reparaturen, Pensionsverpflichtungen oder Prozessrisiken. Für die Bildung von Rückstellungen gibt es klare Regelungen in der Anwendung, um Missbrauch zu vermeiden und sicherzustellen, dass sie geschäftlich begründet sind.
  • Einzahlungen an Vorsorgeeinrichtungen: Die private und berufliche Vorsorge ist ein zentraler Pfeiler der Schweizer Sozialversicherung und bietet gleichzeitig erhebliche Steuervorteile für Selbstständige.
    • Private Vorsorge (Säule 3a): Beiträge in die gebundene Vorsorge der Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dies ist eine hervorragende Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern zu sparen, da die Einzahlungen bis zu einem Maximalbetrag steuerlich abzugsfähig sind.
    • Pensionskasse (2. Säule): Selbstständige können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen, beispielsweise über Berufsverbände oder Sammelstiftungen. Auch diese Beiträge sind voll abzugsfähig und bieten eine umfassendere Absicherung im Alter, bei Invalidität und Tod. Sie sind oft eine attraktive Option für Selbstständige mit höherem Einkommen.
  • Zinsen auf Geschäftsschulden: Zinsen für Kredite oder Hypotheken, die zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit aufgenommen wurden, können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies gilt für alle Schulden, die direkt mit dem Unternehmen in Verbindung stehen und zur Erzielung des Geschäftseinkommens dienen.
  • Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: Investitionen in die eigene Kompetenz sind nicht nur für den Geschäftserfolg wichtig, sondern auch steuerlich abzugsfähig. Dies umfasst Kurse, Seminare, Workshops, Kongresse oder Fachliteratur, die der Erhaltung oder Verbesserung der beruflichen Qualifikation dienen und direkt mit der selbstständigen Tätigkeit in Verbindung stehen.

Spezielle Konstellationen und Optimierungsstrategien:

  • Ehepartner in einem Einzelunternehmen: Wenn beide Ehepartner im Einzelunternehmen tätig sind und aktiv mitarbeiten, können unter Umständen zusätzliche steuerliche Vorteile entstehen. Dies betrifft oft die Aufteilung des Erwerbseinkommens und die Möglichkeiten der Vorsorgeplanung, die zu einer optimierten Gesamtsteuerbelastung des Haushalts führen können. Eine genaue Abklärung mit einem Steuerexperten ist hier ratsam, um die bestmögliche Struktur zu finden.
  • Handhabung der Lohnauszahlung bei Einzelunternehmen: Bei einer Einzelfirma wird das Einkommen des Inhabers als Privatperson besteuert. Es gibt keinen separaten "Lohn" im Sinne eines Angestelltenverhältnisses. Das gesamte Unternehmenseinkommen vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Einlagen in die Vorsorge wird als selbstständiges Einkommen des Inhabers betrachtet. Die Strategie der Lohnauszahlung bezieht sich hier vielmehr auf die Höhe der Einlagen in die Vorsorge (Säule 3a, Pensionskasse) und die Entnahmen für private Zwecke. Da die Steuersätze in der Schweiz progressiv sind (d.h. mit höherem Einkommen steigt der Steuersatz überproportional), kann es sich lohnen, die Entnahmen und Einzahlungen in die Vorsorge so zu planen, dass das steuerbare Einkommen über die Jahre hinweg möglichst geglättet wird.
    • In Zeiten von tiefem Einkommen des Unternehmens kann es sinnvoll sein, weniger private Entnahmen zu tätigen und stattdessen Rücklagen zu bilden oder Investitionen zu tätigen, die später abgeschrieben werden können.
    • In Zeiten von hohem Einkommen des Unternehmens kann es vorteilhaft sein, die maximal zulässigen Beiträge in die gebundene Vorsorge (Säule 3a oder Pensionskasse) einzuzahlen, um das steuerbare Einkommen zu senken und die Progression zu mildern.

    Diese Strategie hilft, die Progression zu glätten und die Gesamtsteuerlast über die Jahre zu optimieren.

Säule 3a und/oder Pensionskasse: Die optimale Vorsorgelösung für Selbstständige

Die Wahl der richtigen Vorsorgelösung ist für Selbstständige von entscheidender Bedeutung, nicht nur für die Altersvorsorge, sondern auch für die Steueroptimierung. Sowohl die gebundene Vorsorge in der Säule 3a als auch Beiträge zur Pensionskasse (2. Säule) können vom steuerbaren Bruttoeinkommen abgezogen werden, wodurch das steuerbare Einkommen und die Steuern tiefer ausfallen. Dies bietet eine doppelte Gewinnchance: Sie bauen Vermögen für die Zukunft auf und sparen gleichzeitig bei der aktuellen Steuerrechnung.

Vergleich der Abzugsmöglichkeiten ab 2025:

Es gibt klare Maximalbeträge für die Abzüge, die je nach Vorsorgelösung variieren. Diese Beträge werden periodisch an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.

Kann man einen eigenen Friseursalon eröffnen ohne Meister?
Deinen eigenen Friseursalon eröffnen, auch ohne Meister ist möglich. Hier findest du Informationen zu Kosten, Finanzierung, Förderungen und Genehmigungen. Von Hochsteckfrisuren für eine Braut bis hin zu den verschiedensten Haarschnitten, Färbungen oder Haarpflegen: Der Friseurberuf ist ein abwechslungsreiches und sehr kreatives Handwerk.
VorsorgelösungMaximaler Abzug pro Jahr (ab 2025)Besonderheit
Säule 3a ohne Pensionskasse (2. Säule)Bis zu 20% des Erwerbseinkommens, höchstens 36’288 FrankenGilt für Selbstständige, die nicht an eine Pensionskasse angeschlossen sind. Bietet hohe Abzugsmöglichkeiten für die private Altersvorsorge. Ideal für den flexiblen Aufbau von Vorsorgekapital.
Säule 3a mit Anschluss an eine Pensionskasse (2. Säule)7’258 FrankenDer Abzug für die Säule 3a ist geringer, da zusätzlich Beiträge in die Pensionskasse geleistet und abgezogen werden können. Dies verhindert eine doppelte Begünstigung durch beide Säulen.
Pensionskasse (2. Säule) für SelbstständigeBeiträge sind voll abzugsfähig; potenziell höher als Säule 3a alleinLohnt sich tendenziell bei hohen Einkommen, da Abzüge von mehr als 20% des Erwerbseinkommens möglich sind. Bietet umfassendere Leistungen (Alter, Invalidität, Tod) und ist oft eine robustere Vorsorgelösung.

Wann lohnt sich welche Lösung?

  • Säule 3a ist fast immer sinnvoll: Selbst wenn Sie an eine Pensionskasse angeschlossen sind, lohnt sich die Säule 3a aufgrund der zusätzlichen Abzugsmöglichkeit und der Flexibilität. Sie ist eine einfache und effektive Methode, um Steuern zu sparen und privat vorzusorgen. Das Kapital ist gebunden, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Kauf von Wohneigentum, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit) vorzeitig bezogen werden.
  • Pensionskasse bei höheren Einkommen: Lösungen mit einer Pensionskasse lohnen sich tendenziell vor allem bei hohen Einkommen zusätzlich. Die möglichen Abzüge für die 2. Säule sind dann höher als für die Säule 3a allein, und es können Beiträge von mehr als 20% des Erwerbseinkommens abzugsfähig sein. Dies bietet eine massgeschneiderte und oft umfassendere Vorsorgelösung, die auch Risiken wie Invalidität und Tod abdeckt, was für Selbstständige besonders wichtig ist.
  • Umfassende Absicherung: Eine Pensionskasse bietet nicht nur Altersleistungen, sondern auch Leistungen bei Invalidität und im Todesfall, was eine wichtigere Absicherung für Sie und Ihre Familie darstellt, als die Säule 3a allein bieten kann. Die Wahl hängt stark von Ihrer individuellen Situation, Ihrem Einkommen und Ihrer Risikobereitschaft ab.

Eine Abklärung weiterer Faktoren mit Vorsorgeexperten ist unerlässlich, um eine Vorsorgelösung zu finden, die optimal zu Ihnen, Ihrem Einkommen und Ihren langfristigen Vorhaben passt. Die Wahl der richtigen Vorsorgestrategie kann über Jahrzehnte hinweg einen erheblichen Einfluss auf Ihre finanzielle Situation und Ihre Steuerlast haben und sollte daher sorgfältig geplant werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Selbstständigkeit und Steuern in der Schweiz

Muss ich mich als Kleinunternehmer im Handelsregister eintragen lassen?
Nein, nicht zwingend. Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz unter CHF 100'000 müssen sich nicht im Handelsregister eintragen lassen. Ab diesem Betrag ist der Eintrag obligatorisch. Es kann jedoch auch bei geringerem Umsatz freiwillig erfolgen, um mehr Seriosität gegenüber Kunden und Lieferanten zu signalisieren und den Firmennamen schweizweit zu schützen.
Was ist der Unterschied zwischen Haupterwerb und Nebenerwerb aus steuerlicher Sicht?
Aus steuerlicher Sicht gibt es kaum einen Unterschied bezüglich der Abzugsmöglichkeiten. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit selbstständig ist und Gewinnerzielungsabsicht besteht. Die Unterscheidung kann jedoch für Sozialversicherungsbeiträge relevant sein, insbesondere für die AHV/IV/EO, da im Nebenerwerb oft Pauschalbeträge oder Mindestbeiträge gelten, wenn das Einkommen sehr gering ist. Für die Einkommenssteuererklärung werden die Einkünfte aus Haupt- und Nebenerwerb zusammengefasst.
Kann ich meine Krankenkassenprämien von den Steuern abziehen?
Ja, Krankenkassenprämien sind als private Abzüge im Rahmen der Steuererklärung abzugsfähig, jedoch nicht als geschäftliche Ausgaben. Es gibt hierfür kantonale und eidgenössische Maximalbeträge für Versicherungsprämien und Nettozinsen von Sparkapitalien, die oft als Pauschalabzug oder effektiver Abzug geltend gemacht werden können.
Wie wirkt sich die Mehrwertsteuer (MWST) auf Selbstständige aus?
Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Als Selbstständiger müssen Sie sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die MWST registrieren lassen, wenn Ihr Jahresumsatz CHF 100'000 (bei gemeinnützigen Organisationen und Sportvereinen CHF 150'000) übersteigt. Kleinere Unternehmen sind von der MWST-Pflicht befreit, können sich aber freiwillig unterstellen. Die MWST-Erklärung erfolgt periodisch (quartalsweise oder halbjährlich) und erfordert eine genaue Buchführung über Einnahmen und Vorsteuern.
Ist es sinnvoll, einen Treuhänder oder Steuerexperten zu beauftragen?
Für Selbstständige ist die Beauftragung eines Treuhänders oder Steuerexperten oft sehr sinnvoll. Angesichts der komplexen kantonalen Steuergesetze, der vielen Abzugsmöglichkeiten und der Notwendigkeit einer präzisen Buchführung kann ein Experte helfen, Fehler zu vermeiden, alle zulässigen Abzüge geltend zu machen und die Steuerlast zu optimieren. Die Kosten für einen Treuhänder sind zudem selbst als Geschäftsausgabe abzugsfähig, was die Investition noch attraktiver macht. Ein guter Treuhänder kann auch bei der Vorsorgeplanung und anderen finanziellen Entscheidungen beraten.

Fazit: Steuern in der Selbstständigkeit – eine Chance zur Optimierung

Die Selbstständigkeit in der Schweiz bietet enorme Chancen, erfordert aber auch ein fundiertes Verständnis der steuerlichen Rahmenbedingungen. Die Vielfalt der möglichen Steuerabzüge und die Gestaltung der Vorsorgeplanung, insbesondere durch die Säule 3a und die Pensionskasse, sind entscheidende Hebel zur Reduzierung Ihrer Steuerlast. Während die kantonalen Unterschiede eine gewisse Komplexität mit sich bringen, bieten sie gleichzeitig Spielraum für individuelle Optimierungen.

Eine sorgfältige Buchführung, das konsequente Geltendmachen aller geschäftsbedingten Ausgaben und eine vorausschauende Vorsorgeplanung sind die Grundpfeiler für den finanziellen Erfolg als Selbstständiger. Scheuen Sie sich nicht, bei Unsicherheiten oder komplexen Fragestellungen die Hilfe eines erfahrenen Treuhänders oder Steuerexperten in Anspruch zu nehmen. Diese Investition zahlt sich in der Regel durch eine optimierte Steuerrechnung und mehr Sicherheit aus. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die das Schweizer Steuersystem bietet, um Ihre Selbstständigkeit langfristig erfolgreich zu gestalten.

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