Wie lange dauert die Berufsprüfung als Coiffeuse?

Ferienanspruch berechnen: Ihr Leitfaden

13/08/2018

Rating: 4.95 (5505 votes)

Der Ferienanspruch ist ein zentrales Thema im Arbeitsverhältnis, das sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von grosser Bedeutung ist. Eine korrekte Berechnung sorgt für Klarheit und vermeidet Missverständnisse. Insbesondere bei unterschiedlichen Arbeitsmodellen wie Vollzeit, Teilzeit oder bei einem Wechsel des Arbeitspensums können Fragen aufkommen. Dieser Artikel beleuchtet die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz, gibt praktische Anleitungen zur Berechnung und klärt häufige Fragen rund um das Thema Ferien.

Wie berechnet man den Ferienanspruch?
Ferienanspruch-Rechner (1.1. - 31.12.) Berechnen Sie den Ferienanspruch anhand beiliegender Angaben auf Tagesbasis. Die Tageswerte können auf halbe Tage gerundet werden (z.B. 25.5). Die Konversion für Pensum Anpassung werden auch in Stundenwerten umgewandelt. Welche Berechnung soll es sein?
Inhaltsverzeichnis

Grundlagen des Ferienanspruchs in der Schweiz

Jeder Arbeitnehmende in der Schweiz hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Ferien. Die Mindestansprüche sind im Obligationenrecht (OR), insbesondere in Artikel 329a OR, festgelegt. Diese Regelungen bilden die Basis, von der nur zugunsten der Arbeitnehmenden abgewichen werden darf.

Gesetzlicher Mindestanspruch

  • Arbeitnehmende bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf mindestens fünf Ferienwochen pro Dienstjahr.
  • Alle anderen Arbeitnehmenden haben Anspruch auf mindestens vier Ferienwochen pro Dienstjahr.

Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Mindestanspruch zwingend ist (Art. 362 OR). Das bedeutet, er kann durch vertragliche Regelungen nur erweitert, nicht aber unterschritten werden. Einzel- oder Gesamtarbeitsverträge können selbstverständlich einen höheren Ferienanspruch vorsehen, was häufig der Fall ist, um attraktivere Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Dienstjahr vs. Kalenderjahr

Nach dem Obligationenrecht wird der Ferienanspruch pro Dienstjahr festgelegt, das heisst, er beginnt mit dem Eintrittsdatum des Mitarbeiters. Aus praktischen Gründen und zur Vereinfachung der Administration haben viele Unternehmen jedoch auf die Berechnung pro Kalenderjahr umgestellt. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, empfiehlt es sich, diese Regelung in den Anstellungsbedingungen festzuhalten.

Umgang mit Feiertagen während der Ferien

Ein häufig gestellte Frage betrifft Feiertage, die in die Ferienzeit fallen. Das Gesetz äussert sich hierzu nicht explizit. In der Praxis wird jedoch mehrheitlich davon ausgegangen, dass Feiertage, die auf reguläre Arbeitstage fallen, nicht als Ferientage gelten und somit nicht auf den Ferienanspruch angerechnet werden. Als Werktage gelten Montag bis Samstag.

Berechnung des Ferienanspruchs bei Vollzeit

Für Mitarbeitende in Vollzeit ist die Berechnung des Ferienanspruchs in der Regel unkompliziert. Der Anspruch wird auf Basis der Anzahl der Arbeitstage pro Arbeitswoche berechnet. Die geleisteten Wochenstunden sind dabei irrelevant, solange es sich um ein Vollzeitpensum handelt.

Beispiel:

Ein Unternehmen mit einer Fünf-Tage-Woche gewährt einer Mitarbeiterin, die ganzjährig Vollzeit arbeitet, fünf Ferienwochen. Ihr stehen somit 25 Ferientage pro Dienstjahr zu.

Formel:

5 Arbeitstage/Woche × 5 Ferienwochen/Dienstjahr = 25 Ferientage/Dienstjahr

Berechnung des Ferienanspruchs bei Teilzeit

Die Berechnung des Ferienanspruchs bei Teilzeitarbeit führt oft zu Unsicherheiten. Es ist jedoch entscheidend zu verstehen, dass Teilzeitmitarbeitende grundsätzlich den gleichen Anspruch auf Mindestferienwochen haben wie Vollzeit-Angestellte. Der Anspruch auf vier oder fünf Ferienwochen bleibt also bestehen, unabhängig davon, wie viele Tage oder Stunden pro Woche gearbeitet werden. Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche hat jedoch Einfluss auf die Berechnung der Ferientage pro Dienstjahr.

Rechtliche Besonderheiten der Teilzeitarbeit

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gelten für den Teilzeitarbeitsvertrag keinerlei Sonderbestimmungen im Hinblick auf den Ferienanspruch. Teilzeitarbeitende haben Anspruch auf alle gesetzlichen Leistungen wie Probezeit, Ferien, Sozialversicherungsentschädigungen, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Einhaltung der Kündigungsfristen oder Überstundenentschädigung – und dies im Verhältnis zu ihrem Arbeitspensum. Eine spezielle Regelung der Teilzeitarbeitsverhältnisse ist daher in aller Regel nicht notwendig.

Wie berechnet man den Ferienanspruch?
Ferienanspruch-Rechner (1.1. - 31.12.) Berechnen Sie den Ferienanspruch anhand beiliegender Angaben auf Tagesbasis. Die Tageswerte können auf halbe Tage gerundet werden (z.B. 25.5). Die Konversion für Pensum Anpassung werden auch in Stundenwerten umgewandelt. Welche Berechnung soll es sein?

Ausnahmen ergeben sich lediglich, wenn bei sehr kleinen Pensen gewisse gesetzliche Voraussetzungen nicht erreicht werden. Beispielsweise schreibt das BVG ein Mindesteinkommen vor, oder das UVG setzt für die Nichtberufsunfallversicherung ein Mindestpensum von 8 Stunden/Woche voraus. Diese Ausnahmen betreffen jedoch nicht den Ferienanspruch selbst.

Berechnungsmodelle für Teilzeit

Die korrekte Berechnung der Ferientage bei Teilzeit hängt vom Arbeitszeitmodell ab:

Arbeitszeitmodell 1: Arbeit an Einzeltagen

In diesem Modell arbeitet der Mitarbeitende an weniger als fünf Tagen pro Woche, aber an diesen Tagen Vollzeit (z.B. 8 Stunden). Der Ferienanspruch kann hier in Vollzeit-Tagen gerechnet werden, wobei ein Ferientag einem Arbeitstag à 8 Stunden bei einer 40-Stunden-Woche entspricht.

Tabelle: Ferienanspruch bei Arbeit an Einzeltagen (Vollzeit-Tage)

PensumArbeitstage pro WocheFerienwochen pro Jahr (4 Wochen)Ferienwochen pro Jahr (5 Wochen)
100%520 Ferientage à 8 Std.25 Ferientage à 8 Std.
80%416 Ferientage à 8 Std.20 Ferientage à 8 Std.
60%312 Ferientage à 8 Std.15 Ferientage à 8 Std.
40%28 Ferientage à 8 Std.10 Ferientage à 8 Std.
20%14 Ferientage à 8 Std.5 Ferientage à 8 Std.

Beispiel: Mitarbeiterin A arbeitet 60% Teilzeit, jeweils Dienstag und Mittwoch den ganzen Tag und Donnerstag und Freitag am Vormittag. Eine Woche Ferien umfasst 3 volle Tage à 8.0 Stunden. Ihr gesamter Ferienanspruch sind 15 Tage (bei 5 Ferienwochen pro Jahr). Nimmt sie an einem Donnerstag und Freitag Ferien, so sind dies zwei halbe Ferientage.

Arbeitszeitmodell 2: Teilzeitarbeit an 5 Tagen pro Woche

In diesem Modell arbeitet der Mitarbeitende an allen fünf Wochentagen, jedoch mit reduzierten Stunden pro Tag (z.B. 6.4 Stunden bei 80% Pensum). Der Ferienanspruch kann hier in Teilzeit-Tagen gerechnet werden, wobei ein Ferientag einem Teilzeitarbeitstag entspricht.

Tabelle: Ferienanspruch bei Teilzeitarbeit an 5 Tagen pro Woche (Teilzeit-Tage)

PensumArbeitstage pro WocheFerienwochen pro Jahr (4 Wochen)Ferienwochen pro Jahr (5 Wochen)
100%520 Ferientage à 8.0 Stunden25 Ferientage à 8.0 Std
80%520 Ferientage à 6.4 Stunden25 Ferientage à 6.4 Std
60%520 Ferientage à 4.8 Stunden25 Ferientage à 4.8 Std
40%520 Ferientage à 3.2 Stunden25 Ferientage à 3.2 Std
20%520 Ferientage à 1.6 Std.25 Ferientage à 1.6 Std

Beispiel: Mitarbeiter B arbeitet 80% Teilzeit, jeweils Montag bis Freitag 6.4 Stunden. Eine Woche Ferien umfasst 5 Tage à 6.4 Stunden. Sein gesamter Ferienanspruch sind 20 Tage (bei 4 Ferienwochen pro Jahr). Nimmt er an einem Donnerstag und Freitag Ferien, so sind dies zwei ganze Ferientage à 6.4 Stunden.

Wichtig: Den Ferienanspruch berechnen Sie immer auf Basis der vereinbarten Arbeitstage pro Woche und nie auf Grundlage der vereinbarten Arbeitszeit pro Tag. Dies ist ein häufiger Fehler, der zu Ungerechtigkeiten führen kann.

Ferienanspruch bei Pensum-Wechsel

Ein Wechsel des Arbeitspensums (Beschäftigungsgrad) liegt vor, wenn ein Mitarbeiter innerhalb seiner Position oder durch eine neue Position die wöchentliche Arbeitszeit aufgestockt bzw. verringert hat. In solchen Fällen ist es zwingend, dass für das offene Ferienguthaben eine Konversion von Tagen in Stunden erfolgen muss.

Beispiel:

Hat ein Mitarbeiter vor dem Pensum-Wechsel beispielsweise drei Ferientage zur Verfügung, ergibt das bei einer Vollzeitstelle von 40 Wochenstunden (8 Stunden à 5 Arbeitstage) ein Guthaben von 24 Stunden. Wechselt diese Person jedoch in eine Teilzeitstelle von 30 Wochenstunden, macht jeder Urlaubstag statt 8 nur noch 6 Stunden aus – die Zeit, die der- oder diejenige mittlerweile täglich arbeiten würde. Aus den 24 Stunden Ferienanspruch ergeben sich nun also 4 Tage. Diese Umrechnung gewährleistet, dass der Wert des Ferienguthabens erhalten bleibt, unabhängig vom geänderten Pensum.

Wenn sich beim Wechsel des Pensums nicht nur die Anzahl der Arbeitstage pro Woche ändert, sondern auch die Anzahl der geleisteten Stunden pro Arbeitstag, bleiben zwar die Ferientage in der Summe gleich, entsprechen dann aber für das entsprechende Pensum der geringeren bzw. höheren Anzahl Stunden pro Arbeitstag.

Was sind die Kosten des GAV?

Übertragung und Verjährung von Ferien

Der Ferienanspruch beginnt jedes Dienstjahr/Kalenderjahr von neuem. Nicht bezogene Ferientage können grundsätzlich auf das folgende Jahr übertragen werden. Dies im Gegensatz zur Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung, die bei Nichtinanspruchnahme verfällt. Um den Erholungszweck der Ferien nicht zu gefährden, sollten diese jedoch mehrheitlich im laufenden Jahr bezogen werden (Art. 329c Abs. 1 OR). Es liegt im Weisungsrecht und in der Pflicht des Arbeitgebers, dies entsprechend zu steuern und einen Ausgleich von positiven oder negativen Feriensaldi so rasch wie möglich zu fördern.

Ferienansprüche verjähren nach fünf Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt dabei mit dem Ende des Dienstjahres, in welchem der Arbeitnehmende die Ferien hätte beziehen müssen.

Auszahlung von Ferien

Das Obligationenrecht untersagt es dem Arbeitgeber, den Ferienanspruch von Arbeitnehmenden während eines laufenden Arbeitsverhältnisses durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abzugelten. Dieses Verbot ist für beide Seiten zwingend, da der Erholungszweck der Ferien im Vordergrund steht. Eine Ausnahme besteht lediglich bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung: Ist es dem Arbeitnehmenden nicht möglich, bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses alle Ferientage zu beziehen, muss der Arbeitgeber die restlichen Ferientage ausbezahlen.

Spezialfälle beim Ferienanspruch

  • Praktikum: Wer im Rahmen eines befristeten Vertrags ein Praktikum absolviert, hat gemäss Schweizer Obligationenrecht den gleichen gesetzlichen Mindestanspruch auf bezahlte Ferien wie alle anderen Arbeitnehmenden.
  • Vaterschaftsurlaub: Seit Anfang 2021 hat ein Arbeitnehmer, der rechtlicher Vater eines Kindes wird, Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub. Dieser dauert zwei Wochen. Bei einem Vollzeitpensum mit einer Fünf-Tage-Woche entspricht dies zehn Ferientagen. Der Vaterschaftsurlaub muss innerhalb von sechs Monaten ab Geburt des Kindes bezogen werden, ansonsten verfällt der Anspruch.
  • Sabbatical: Einen gesetzlich verankerten Anspruch auf ein Sabbatical gibt es in der Schweiz nicht. Eine solche befristete Auszeit ist in der Regel ein unbezahlter Sonderurlaub. Daher besteht während eines Sabbaticals auch kein Anspruch auf Mindestferien.

Jahres-Ferienguthaben in monatliche Ferien-Ansprüche umrechnen

Sowohl das Gesetz als auch Arbeitsverträge sprechen von Ferienwochen pro Dienstjahr. Um das Ferienguthaben von Mitarbeitenden zu verwalten und Pro-rata-Berechnungen anzustellen, muss dieser Ferienanspruch pro Jahr in Ferientage umgerechnet werden. Dabei hängt die Anzahl der Ferientage von den Arbeitstagen pro Woche ab. Wer also fünf Tage pro Woche arbeitet und fünf Wochen Ferien pro Jahr zugute hat, erhält 25 Ferientage. Aufgeteilt auf zwölf Monate ergibt dies einen Anspruch von 2,08 Ferientagen pro Monat. In der Regel wird dabei auf halbe oder ganze Ferientage auf- bzw. abgerundet.

Tabelle: Ferien-Ansprüche in Tagen pro Monat

Arbeitstage pro Woche123456
4 Wochen Ferien/Jahr0,34 Tage0,67 Tage1 Tag1,33 Tage1,67 Tage2 Tage
5 Wochen Ferien/Jahr0,42 Tage0,84 Tage1,25 Tage1,67 Tage2,08 Tage2,50 Tage
6 Wochen Ferien/Jahr0,5 Tage1 Tag1,50 Tage2 Tage2,50 Tage3 Tage

Fazit

Die korrekte Berechnung des Ferienanspruchs ist ein grundlegender Aspekt des Arbeitsrechts in der Schweiz. Das Obligationenrecht legt die Mindestferienwochen fest, die jedem Arbeitnehmenden zustehen, unabhängig davon, ob er Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Entscheidend für die Umrechnung in Ferientage ist stets die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die geleisteten Stunden pro Tag. Dies gilt insbesondere bei der Teilzeitarbeit und bei einem Pensum-Wechsel, wo eine Umrechnung in Stunden das Guthaben fair sichert. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, den Ferienbezug zu ermöglichen und zu steuern, während die Auszahlung von Ferien während des laufenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich untersagt ist. Ein fundiertes Verständnis dieser Regeln ist für eine reibungslose Personalverwaltung unerlässlich.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet man Ferientage?

Den Ferienanspruch in Tagen können Mitarbeitende berechnen, indem sie die von ihnen geleisteten Arbeitstage pro Woche mit ihren Ferienwochen pro Jahr multiplizieren. Arbeiten sie beispielsweise fünf Tage pro Woche und gewährt ihnen ihr Arbeitgeber fünf Wochen Ferien pro Jahr, stehen ihnen in einem vollständigen Dienstjahr 25 Ferientage zu. Die Formel ist also: Arbeitstage pro Woche × Ferienwochen pro Jahr = Ferientage pro Jahr.

Wie werden Ferientage bei Teilzeit berechnet?

Mitarbeitende in Teilzeit haben gemäss Obligationenrecht den gleichen Anspruch auf Mindestferienwochen wie Vollzeit-Angestellte. Die Berechnung der Ferientage in einem Teilzeitpensum richtet sich nach den geleisteten Arbeitstagen pro Woche. Dabei werden die Arbeitstage pro Woche mit den Ferienwochen multipliziert. Bei drei Arbeitstagen pro Woche und einem Anspruch auf vier Wochen Ferien pro Jahr ergeben sich zwölf Ferientage für ein vollständiges Dienstjahr. Die Stunden pro Tag spielen bei der Anzahl der Ferientage keine Rolle, nur der Wert des Tages.

Kann man Restferien, die in diesem Jahr nicht bezogen wurden, auf das nächste Jahr verschieben?

Ja. Grundsätzlich gilt, dass der Ferienanspruch im betreffenden Dienstjahr bezogen werden sollte. Dennoch lässt sich sowohl ein positiver als auch ein negativer Feriensaldo auf das Folgejahr übertragen. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Ferienanspruch nach fünf Jahren verjährt. Arbeitgeber sollten darauf achten, dass die angesammelten Ferientage zeitnah bezogen werden, um den Erholungszweck zu gewährleisten und die Verjährung zu vermeiden.

Wenn du andere Artikel ähnlich wie Ferienanspruch berechnen: Ihr Leitfaden kennenlernen möchtest, kannst du die Kategorie Haarpflege besuchen.

Go up