Wie finde ich den nächste Friseurtermin?

Wenn der Friseurbesuch zum Albtraum wird: Ihre Rechte

09/11/2021

Rating: 4.92 (7335 votes)

Der Friseurbesuch sollte ein Moment der Entspannung und Vorfreude sein. Man erwartet, den Salon mit einem neuen, frischen Look zu verlassen, der das Selbstvertrauen stärkt. Doch was, wenn die Realität ganz anders aussieht? Wenn der Schnitt schief ist, die Farbe völlig daneben oder gar das Haar geschädigt wurde? Ein solcher Vorfall kann nicht nur ärgerlich sein, sondern auch echten Kummer verursachen. In Deutschland haben Sie als Kunde jedoch klare Rechte, wenn die erbrachte Dienstleistung des Friseurs mangelhaft ist. Es ist wichtig, diese Rechte zu kennen und zu wissen, wie man sie geltend macht, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

Warum ist ein guter Friseur so wichtig?
Einen guten Friseur zu haben, ist für viele total wichtig. Es ist einfach schön, wenn man zum Haareschneiden gehen kann und weiß: Da ist jemand, der mich kennt und dem ich auch vertraue. Denn tatsächlich kann ja sehr viel schiefgehen beim Friseur . Und die Haare sind für viele Menschen wichtig.
Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet 'mangelhaft' beim Friseur?

Nicht jede Unzufriedenheit ist gleich ein Mangel im rechtlichen Sinne. Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachte Leistung nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder nicht dem entspricht, was man vernünftigerweise erwarten kann. Beispiele für Mängel sind:

  • Fehlerhafter Schnitt: Der Haarschnitt ist ungleichmäßig, kürzer als besprochen oder entspricht nicht der gewünschten Form.
  • Falsche oder ungleichmäßige Farbe: Die Haarfarbe weicht stark von der vereinbarten Nuance ab, ist fleckig oder hat einen unerwünschten Stich (z.B. Grünstich).
  • Haarschädigungen: Das Haar ist nach der Behandlung (z.B. Blondierung, Dauerwelle) stark geschädigt, brüchig, verbrannt oder es kommt zu Haarausfall.
  • Kopfhautverletzungen: Verbrennungen oder Reizungen der Kopfhaut durch chemische Produkte oder heiße Geräte.
  • Nicht erbrachte Leistungen: Vereinbarte Behandlungen (z.B. Pflegekur, Kopfmassage) wurden nicht durchgeführt, aber berechnet.
  • Unzureichende Hygiene: Der Salon oder die verwendeten Werkzeuge waren sichtbar unsauber, was ein Gesundheitsrisiko darstellt.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine leichte Abweichung vom Ideal, die auf subjektivem Empfinden basiert und nicht objektiv als Fehler zu bewerten ist, meist keinen Mangel darstellt. Wenn Sie sich beispielsweise einen Schnitt wie ein Topmodel vorgestellt haben, aber Ihre Haarstruktur dies nicht zulässt, ist dies kein Mangel des Friseurs, solange er Sie im Vorfeld adäquat beraten hat.

Ihre ersten Schritte: Ruhe bewahren und dokumentieren

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Friseurbesuch nicht wie gewünscht verlaufen ist, ist der erste und wichtigste Schritt, ruhig zu bleiben. Emotionale Ausbrüche helfen selten, eine Lösung zu finden. Stattdessen sollten Sie Folgendes tun:

  1. Direkte Ansprache im Salon: Sprechen Sie den Friseur oder die Salonleitung noch vor Ort an. Beschreiben Sie präzise, was Ihrer Meinung nach nicht stimmt. Vermeiden Sie allgemeine Aussagen wie "Das gefällt mir nicht", sondern formulieren Sie konkret: "Der Scheitel ist schief" oder "Die Farbe ist zu dunkel und fleckig".
  2. Beweise sichern: Machen Sie umgehend Fotos von Ihrem Haar aus verschiedenen Perspektiven und bei gutem Licht. Dies ist entscheidend, da sich Haare schnell verändern können oder der Mangel später schwerer nachweisbar ist. Wenn Sie vor dem Besuch Fotos hatten, die Ihre Wunschfrisur oder den Ausgangszustand zeigen, können diese ebenfalls hilfreich sein.
  3. Quittung aufbewahren: Behalten Sie unbedingt Ihren Kassenbon oder die Rechnung. Diese dient als Nachweis für die erbrachte Dienstleistung und den Vertragsschluss.
  4. Zeugen suchen (falls zutreffend): Wenn jemand Sie begleitet hat und den Mangel bezeugen kann, kann dies Ihre Position stärken.

Versuchen Sie, den Mangel direkt im Salon beheben zu lassen. Oftmals ist der Friseur an einer schnellen und unkomplizierten Lösung interessiert, um den Ruf des Salons zu wahren und eine Eskalation zu vermeiden.

Die Kundenrechte: Was steht Ihnen zu?

Im deutschen Recht ist der Friseurvertrag in der Regel ein Werkvertrag nach § 631 BGB. Das bedeutet, der Friseur schuldet einen Erfolg – nämlich die vereinbarte Frisur oder Behandlung. Ist dieser Erfolg mangelhaft, stehen Ihnen als Kunde verschiedene Rechte zu:

  • Das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung): Dies ist das primäre Recht. Sie können verlangen, dass der Friseur den Mangel kostenlos beseitigt. Das kann ein Nachschneiden, eine Farbkorrektur oder eine Intensivpflege bei Haarschäden sein. Der Friseur hat das Recht, den Mangel selbst zu beheben. Geben Sie ihm dazu eine angemessene Frist.
  • Das Recht auf Minderung des Preises: Wenn die Nachbesserung fehlschlägt, unzumutbar ist (z.B. weil das Vertrauensverhältnis gestört ist) oder der Friseur die Nacherfüllung verweigert, können Sie den Preis der Dienstleistung mindern. Die Minderung sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Mangels stehen. Bei einem völlig misslungenen Schnitt könnte dies eine erhebliche Minderung sein, bei einem kleinen Schönheitsfehler entsprechend weniger.
  • Das Recht auf Schadensersatz: Wenn Ihnen durch den mangelhaften Friseurbesuch ein Schaden entstanden ist, können Sie unter bestimmten Umständen Schadensersatz verlangen. Dies betrifft materielle Schäden wie Kosten für eine weitere Korrektur bei einem anderen Friseur, Kosten für medizinische Behandlungen bei Kopfhautverletzungen oder Haarausfall, oder auch immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld bei schweren Verletzungen. Wichtig ist, dass der Schaden kausal auf den Mangel zurückzuführen ist und der Friseur den Mangel zu vertreten hat (z.B. durch Fahrlässigkeit).
  • Das Recht auf Rücktritt vom Vertrag: In sehr schwerwiegenden Fällen, wenn der Mangel so erheblich ist, dass Ihnen die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann und eine Nacherfüllung unmöglich oder unzumutbar ist, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Dies bedeutet, dass Sie die Leistung nicht bezahlen müssen und bereits gezahlte Beträge zurückerhalten.

Die Wahl des Rechtsmittels hängt vom Einzelfall ab. In den meisten Fällen wird zunächst die Nacherfüllung gefordert.

Der Reklamationsprozess Schritt für Schritt

Sollte die direkte Ansprache im Salon keine zufriedenstellende Lösung bringen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Schriftliche Mängelrüge: Verfassen Sie ein Schreiben (am besten per Einschreiben mit Rückschein), in dem Sie den Mangel detailliert beschreiben. Fügen Sie die gesicherten Fotos als Beweis bei. Fordern Sie den Friseur zur Nachbesserung auf und setzen Sie ihm eine angemessene Frist hierfür (z.B. 7 bis 14 Tage). Geben Sie an, dass Sie nach Ablauf der Frist weitere Schritte einleiten werden (z.B. Minderung des Preises oder Beauftragung eines anderen Friseurs auf seine Kosten).
  2. Kontakt zur Verbraucherzentrale: Wenn der Friseur auf Ihr Schreiben nicht reagiert oder die Nacherfüllung weiterhin verweigert, können Sie sich an die örtliche Verbraucherzentrale wenden. Diese bietet Beratung und kann in vielen Fällen schlichten oder Musterbriefe zur Verfügung stellen. Sie ist eine wichtige Anlaufstelle für Verbraucherrechte.
  3. Schlichtungsverfahren: Einige Handwerkskammern oder Friseurinnungen bieten Schlichtungsstellen an, die bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Betrieben vermitteln. Ein Schlichtungsverfahren ist oft schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.
  4. Rechtliche Schritte (als letztes Mittel): Wenn alle anderen Wege scheitern, bleibt der Gang zum Anwalt und gegebenenfalls die Klage vor Gericht. Hierbei ist zu beachten, dass dies mit Kosten und einem gewissen Aufwand verbunden ist. Für geringfügige Schäden lohnt sich dieser Schritt oft nicht. Eine Rechtschutzversicherung kann hier hilfreich sein.

Tabelle: Übersicht möglicher Mängel und Abhilfen

Problem (Mangel)Mögliche Abhilfe / KundenrechtEmpfohlene Beweismittel
Haarschnitt ist schief / ungleichmäßigNacherfüllung (Nachschneiden), ggf. PreisnachlassFotos aus verschiedenen Winkeln, detaillierte Beschreibung
Haarfarbe ist falsch / fleckig / unerwünschter StichNacherfüllung (Farbkorrektur), ggf. PreisnachlassFotos (Vorher/Nachher), Beschreibung der Wunschfarbe vs. Ergebnis
Haare sind geschädigt (brüchig, verbrannt, Haarausfall)Nacherfüllung (Pflege), Schadensersatz (Kosten für Behandlung/Arzt)Fotos, ärztliches Attest, Belege für Behandlungskosten
Kopfhautverletzungen / allergische ReaktionSchadensersatz (Schmerzensgeld, Arztkosten)Ärztliches Attest, Fotos der Verletzung, Belege für Medikamente
Vereinbarte Leistung nicht erbracht (z.B. Pflegekur)Preisnachlass für die nicht erbrachte LeistungRechnung, Beleg der Absprache (falls vorhanden)

Wichtige Beweismittel und Fristen

Die Beweispflicht für den Mangel liegt grundsätzlich beim Kunden. Daher ist es unerlässlich, alle relevanten Informationen und Dokumente zu sammeln:

  • Fotos: So detailliert und zahlreich wie möglich, idealerweise direkt nach dem Friseurbesuch.
  • Quittungen/Rechnungen: Belegen den Vertragsschluss und die erbrachte Leistung.
  • Kommunikation: Notizen von Gesprächen, E-Mails oder Briefe (Einschreiben) mit dem Friseur.
  • Ärztliche Atteste: Bei körperlichen Schäden unerlässlich.
  • Zeugenaussagen: Falls jemand den Vorfall oder den Mangel bezeugen kann.

Bezüglich der Fristen gibt es keine starren Regeln, wann ein Mangel gerügt werden muss. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass die Rüge zeitnah nach Feststellung des Mangels erfolgen sollte. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es, den Mangel nachzuweisen und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Für die Verjährung von Mängelansprüchen bei Werkverträgen gilt in der Regel eine Frist von zwei Jahren ab Abnahme des Werkes, also ab dem Zeitpunkt des Friseurbesuchs. Es ist jedoch dringend ratsam, nicht so lange zu warten, da die Beweislage sonst sehr schwierig wird.

Prävention ist der beste Schutz: So wählen Sie den richtigen Friseur

Um unangenehme Erlebnisse von vornherein zu vermeiden, können Sie einige Vorkehrungen treffen:

  • Recherche und Empfehlungen: Fragen Sie Freunde oder Familie nach guten Friseuren oder suchen Sie online nach Bewertungen und Fotos von Arbeiten des Salons.
  • Beratungsgespräch: Ein guter Friseur nimmt sich Zeit für ein ausführliches Beratungsgespräch. Er fragt nach Ihren Wünschen, Ihrem Lebensstil und berät Sie ehrlich, was mit Ihrem Haartyp realistisch ist.
  • Vorher-Nachher-Bilder: Viele Salons präsentieren ihre Arbeiten. Achten Sie auf die Qualität und den Stil.
  • Hygiene: Achten Sie schon beim Betreten des Salons auf Sauberkeit und Hygiene. Sind die Werkzeuge sauber? Wirkt der Salon gepflegt?
  • Klar kommunizieren: Seien Sie präzise in Ihren Wünschen. Bringen Sie Referenzbilder mit. Hören Sie auf die Ratschläge des Friseurs, aber lassen Sie sich nicht zu etwas überreden, das Sie nicht wollen.
  • Preisabsprache: Klären Sie die Kosten im Voraus, besonders bei komplexeren Behandlungen.

Gute Kommunikation ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Friseurbesuch. Sprechen Sie während des Schneidens oder Färbens, wenn Ihnen etwas nicht gefällt, anstatt erst am Ende zu reklamieren. Manchmal können kleine Korrekturen sofort vorgenommen werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich den Friseur sofort bezahlen, wenn ich unzufrieden bin?

Grundsätzlich ja, denn der Friseur hat seine Leistung erbracht. Wenn der Mangel jedoch offensichtlich und erheblich ist, können Sie die Zahlung unter Vorbehalt leisten und den Mangel sofort rügen. Bei einem schwerwiegenden Mangel, der eine Nacherfüllung unmöglich macht oder Sie zum Rücktritt berechtigt, könnten Sie die Zahlung verweigern, riskieren aber, dass der Friseur Sie verklagt. Es ist oft sicherer, unter Vorbehalt zu zahlen und dann die Rechte geltend zu machen.

Was, wenn der Friseur die Nachbesserung ablehnt oder verschleppt?

Lehnt der Friseur die Nacherfüllung ab oder lässt er eine von Ihnen gesetzte, angemessene Frist zur Nacherfüllung verstreichen, können Sie andere Rechte geltend machen, wie die Minderung des Preises oder den Schadensersatz. Sie könnten dann einen anderen Friseur mit der Korrektur beauftragen und die Kosten vom ursprünglichen Friseur zurückfordern (im Rahmen des Schadensersatzes).

Kann ich Schmerzensgeld verlangen, wenn mein Haar geschädigt wurde?

Ja, unter bestimmten Umständen. Wenn durch die Behandlung nicht nur Ihr Haar, sondern auch Ihre Kopfhaut verletzt wurde (z.B. Verbrennungen, starke Reizungen) oder der Haarausfall so massiv ist, dass er psychische Belastungen verursacht, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Dies setzt jedoch eine ärztliche Dokumentation der Schäden und in der Regel eine erhebliche Beeinträchtigung voraus.

Wie lange habe ich Zeit, mich zu beschweren?

Es gibt keine starre Frist für die Mängelrüge, aber Sie sollten den Mangel "unverzüglich" nach Feststellung rügen. Das bedeutet, sobald Sie den Mangel bemerken, sollten Sie handeln. Für die rechtliche Verjährung von Mängelansprüchen gilt eine Frist von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Friseurbesuchs. Es ist jedoch dringend ratsam, die Mängelrüge viel früher und schriftlich vorzunehmen, um Ihre Beweismittel zu sichern und Ihre Chancen auf Erfolg zu erhöhen.

Was kostet ein Rechtsstreit?

Die Kosten für einen Rechtsstreit können erheblich sein und hängen vom Streitwert ab. Dazu gehören Anwaltskosten und Gerichtskosten. Für kleinere Schäden lohnt sich ein Gerichtsverfahren oft nicht. Eine Rechtschutzversicherung kann die Kosten übernehmen, aber prüfen Sie vorher, ob Friseurleistungen abgedeckt sind. Oft ist eine außergerichtliche Einigung der bessere und kostengünstigere Weg.

Kann ich eine zweite Meinung einholen?

Ja, es ist sogar ratsam, bei komplexeren Problemen eine zweite Meinung von einem unabhängigen Friseur oder einem Sachverständigen einzuholen. Dies kann Ihre Argumentation stärken und Ihnen helfen, das Ausmaß des Mangels besser einzuschätzen. Beachten Sie jedoch, dass die Kosten für diese Zweitmeinung in der Regel nicht vom ursprünglichen Friseur übernommen werden, es sei denn, es kommt zu einem erfolgreichen Schadensersatzanspruch.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein mangelhafter Friseurbesuch ist ärgerlich, aber kein Grund zur Verzweiflung. Kenne Sie Ihre Rechte, handeln Sie besonnen und dokumentieren Sie alles sorgfältig. In den meisten Fällen lässt sich eine zufriedenstellende Lösung finden, sei es durch eine kostenlose Korrektur oder eine angemessene Entschädigung. Lassen Sie sich nicht entmutigen, für Ihr gutes Recht einzustehen!

Wenn du andere Artikel ähnlich wie Wenn der Friseurbesuch zum Albtraum wird: Ihre Rechte kennenlernen möchtest, kannst du die Kategorie Haarpflege besuchen.

Go up