Rechte bei misslungenem Friseurbesuch

19/03/2021

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Ein Besuch beim Friseur sollte eine Quelle der Freude und der persönlichen Verschönerung sein. Doch was, wenn der Traum von der perfekten Frisur zu einem Albtraum wird? Ein verschnittener Haarschnitt, eine missglückte Farbe oder gar körperliche Beschwerden nach einer Behandlung können frustrierend und verunsichernd sein. Viele Kunden fühlen sich in solchen Situationen hilflos und wissen nicht, welche Rechte sie haben. Dieser Artikel beleuchtet umfassend Ihre Möglichkeiten, wenn der Friseurbesuch nicht wie gewünscht verlaufen ist und Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind oder gar Schaden genommen haben.

Kann man einen Friseur Anzeigen wegen Körperverletzung?
Inhaltsverzeichnis

Der Friseurbesuch: Ein Werkvertrag mit Rechten und Pflichten

Rechtlich betrachtet kommt zwischen Ihnen und Ihrem Friseur ein sogenannter Werkvertrag zustande. Das bedeutet, der Friseur schuldet Ihnen nicht nur eine Dienstleistung (das Schneiden oder Färben der Haare), sondern ein konkretes Ergebnis – die Frisur oder Haarfarbe, die Sie sich wünschen und die handwerklich einwandfrei ausgeführt ist. Dies unterscheidet den Friseurbesuch beispielsweise von einem Kaufvertrag, bei dem Sie lediglich eine Ware erwerben. Solange das Ergebnis objektiv handwerklich einwandfrei ist, auch wenn es Ihnen persönlich nicht gefällt, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes. Ansprüche können Sie nur dann geltend machen, wenn die Leistung des Friseurs eindeutig mangelhaft war.

Ein Mangel liegt vor, wenn das Ergebnis nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder die allgemein anerkannten Regeln der Friseurkunst nicht eingehalten wurden. Dies kann ein schiefer Schnitt sein, eine völlig andere Haarfarbe als gewünscht oder Haarschäden durch unsachgemäße Behandlung.

Ihr Recht auf Nachbesserung: Die erste Chance für den Friseur

Ist das Ergebnis Ihres Friseurbesuchs mangelhaft, haben Sie als Kunde das primäre Recht auf Nachbesserung. Das bedeutet, der Friseur muss die misslungene Frisur oder Farbe kostenlos korrigieren. Bevor Sie weitere Schritte unternehmen, sollten Sie dem Friseur diese Möglichkeit einräumen. Es ist ratsam, dies zeitnah zu tun, idealerweise innerhalb weniger Tage nach dem Besuch, und den Mangel klar zu benennen. Die Nachbesserung muss nicht zwingend vom gleichen Mitarbeiter durchgeführt werden, der den ursprünglichen Fehler gemacht hat.

Wie kann ich einen schlecht gemachten Haarschnitt verstecken?
Spangen und andere Accessoires wie Haarbänder sind sehr praktisch, wenn du einen schlecht gemachten Haarschnitt verstecken willst. Zieh die Strähnen, die du verstecken willst, unter dein anderes Haar und sichere sie mit einer Haarnadel oder einem Haarband. Oder du setzt einfach einen Hut oder eine Mütze auf und lässt die Haare ganz verschwinden.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen eine Nachbesserung nicht zumutbar ist. Dies kann der Fall sein, wenn das Vertrauensverhältnis zum Friseur durch dessen Verhalten komplett zerstört wurde – beispielsweise bei grober Fahrlässigkeit, Arroganz oder dem Leugnen offensichtlicher Fehler. Auch wenn die Nachbesserung aussichtslos erscheint (z.B. weil die Haare so stark geschädigt sind, dass nur ein radikaler Kurzhaarschnitt hilft), kann sie entbehrlich sein. In den meisten Fällen ist die Einräumung einer Nachbesserungsfrist jedoch eine zwingende Voraussetzung für weitergehende Ansprüche wie Schadensersatz.

Praxistipp: Setzen Sie dem Friseur eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Eine Frist von einer Woche ist oft angemessen. Halten Sie die Kommunikation schriftlich fest, falls es zu weiteren Problemen kommt.

Schadensersatzansprüche: Wenn die Nachbesserung scheitert oder unmöglich ist

Weigert sich der Friseur, die mangelhafte Leistung nachzubessern, oder ist eine Nachbesserung – wie oben beschrieben – nicht zumutbar oder unmöglich, können Sie unter Umständen Schadensersatz fordern. Dies bedeutet, dass der Friseur für die Ihnen entstandenen finanziellen Schäden aufkommen muss. Dazu gehören:

  • Die Kosten, die Ihnen entstehen, um den Schaden in einem anderen Friseursalon beheben zu lassen.
  • Mögliche Aufwendungen wie Fahrtkosten zum Friseur oder zur Begutachtung.
  • Kosten für Haarpflegeprodukte, die zur Behebung der Schäden notwendig sind.

Voraussetzung ist stets, dass die ursprüngliche Leistung des Friseurs tatsächlich fehlerhaft war und Sie ihm – erfolglos – die Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt haben (es sei denn, diese war entbehrlich).

Was tun wenn die Haare verschnitten sind?
Sind die Haare verschnitten oder ist die Farbe misslungen, muss gratis nachgebessert werden. Dafür kann man einen anderen Friseur oder Meister verlangen. Der Friseur muss kein Geld zurückerstatten, das geht nur auf Kulanz. Eine Klage ist nur sinnvoll, wenn der Friseur gravierende Fehler gemacht und Haare oder Kopfhaut zerstört hat.

Wichtiger Hinweis zur Beweispflicht: Sie als Kunde müssen den Mangel und den dadurch entstandenen Schaden beweisen. Machen Sie Fotos vom Ergebnis, bevor Sie versuchen, es selbst zu kaschieren oder einen anderen Friseur aufsuchen. Ein Gutachten eines Sachverständigen kann hier von entscheidender Bedeutung sein.

Schmerzensgeld: Entschädigung für körperliches und seelisches Leid

Neben den materiellen Schäden können unter bestimmten Umständen auch Ansprüche auf Schmerzensgeld bestehen. Schmerzensgeld dient nicht dazu, einen finanziellen Schaden auszugleichen, sondern soll vielmehr für erlittenes körperliches oder seelisches Leid entschädigen. Die Voraussetzung hierfür ist eine ernsthafte Beeinträchtigung des Wohlbefindens. Dies umfasst nicht nur direkte körperliche Verletzungen wie Verbrennungen oder Verätzungen, sondern auch erhebliche psychische Belastungen, die durch eine misslungene Frisur entstehen können.

Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht jede Unzufriedenheit mit einer Frisur automatisch zu einem Schmerzensgeldanspruch führt. Die Beeinträchtigung muss über das normale Maß an Ärger oder Enttäuschung hinausgehen und beispielsweise zu Depressionen, sozialer Isolation oder einem schwerwiegenden Verlust des Selbstwertgefühls führen. Die Gerichte prüfen solche Fälle sehr genau.

Fallbeispiele aus der Rechtsprechung zu Schmerzensgeldansprüchen

Die Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes hängt stark vom Einzelfall ab, insbesondere von der Art und Schwere der Verletzung, der Dauer des Leidens und den Auswirkungen auf das persönliche Leben des Betroffenen. Hier sind einige Beispiele aus der deutschen Rechtsprechung:

Schaden / UrsacheGericht / AktenzeichenZusammensetzung des SchmerzensgeldesZugesprochenes Schmerzensgeld
Fehlerhafte Blondierung: Brandstellen, poröses Haar, Haarausfall am Hinterkopf; keine Aufklärung über Risiken.AG Erkelenz, Urteil vom 07.05.2009, Az. 8 C 351/08Körperliche Verletzung, seelische Beeinträchtigung (Haarausfall, Brandstellen).1.000 Euro
Fehlerhafte Blondierung: Verbrennungen und Verätzungen 1. und 2. Grades (handtellergroß) durch zu lange Einwirkzeit; Schmerzen, monatelange Behandlung.LG Köln, Urteil vom 11.10.2019, Az. 7 O 216/17Schwere körperliche Verletzung, anhaltende Schmerzen, Behandlungsdauer; Kaschierbarkeit durch lange Haare minderte den Betrag.4.000 Euro
Fehlerhafte Blondierung: Blondiermittel direkt auf die Kopfhaut, Verätzung einer 5x5 cm großen Hautpartie; Schmerzen, kein Haarwuchs, Haartransplantation nötig.LG Coburg, Urteil vom 29.07.2009, Az. 21 O 205/09Dauerhafte körperliche Schädigung, Notwendigkeit eines operativen Eingriffs (Haartransplantation).5.000 Euro
Fehlerhafte Blondierung: Verletzungen und Verbrennungen am Hinterkopf, dauerhafte kahle Stelle durch falsches Oxidant (über 9%).AG München, Urteil vom 27.11.2023, Az. 159 C 18073/21Körperliche Verletzung, dauerhafte Schädigung, psychische Belastung.4.000 Euro
Verlust langer Haare: Haare (90 cm) im Nacken angesengt, mussten auf Boblänge geschnitten werden; Vorschädigung der Haare.AG Rheine, Urteil vom 12.05.2016, Az. 14 C 391/14Erheblicher Verlust der Haarlänge, psychische Belastung.1.000 Euro
Zu kurz geschnittenes Deckhaar, Kopfhaut sichtbar ("Löcher").AG München, Urteil vom 07.10.2011, Az. 173 C 15875/11Klage auf Schmerzensgeld abgewiesen, da keine "Entstellung" vorlag und Kundin den Schnitt beobachtet hatte.0 Euro

Wie Sie sehen, ist die Schwelle für Schmerzensgeld bei einem "einfach" unschönen Haarschnitt ohne körperliche Folgen recht hoch. Es muss eine "Entstellung" oder eine erhebliche psychische Beeinträchtigung vorliegen. Bei chemischen Behandlungen, die zu Verbrennungen, Verätzungen oder massivem Haarausfall führen, sind die Chancen auf Schmerzensgeld deutlich höher.

Was passiert wenn der Friseur den Haarschnitt nicht nachbessert?
Weigert sich der Friseur, den verhunzten Haarschnitt nachzubessern, kann der Kunde unter Umständen den Schaden bei einem anderen Salon in Ordnung bringen lassen und die Kosten dem ersten Friseur berechnen. Möglich ist auch ein Anspruch auf Schadensersatz sowie auf den Ersatz von Aufwendungen wie zum Beispiel Fahrtkosten.

Was tun, wenn der Albtraum Realität wird? – Praktische Schritte

Wenn Sie mit Ihrem Friseurbesuch unzufrieden sind oder gar verletzt wurden, ist schnelles und überlegtes Handeln wichtig:

  1. Sofortige Kommunikation: Sprechen Sie den Friseur oder den Salonmanager direkt an, noch bevor Sie den Salon verlassen. Äußern Sie Ihre Unzufriedenheit klar und sachlich.
  2. Beweissicherung: Machen Sie Fotos vom Ergebnis aus verschiedenen Perspektiven. Dokumentieren Sie sichtbare Mängel oder Verletzungen. Dies ist entscheidend für spätere Ansprüche.
  3. Nachbesserung fordern: Geben Sie dem Friseur die Möglichkeit, den Mangel zu beheben. Vereinbaren Sie einen zeitnahen Termin. Setzen Sie, wenn nötig, eine schriftliche Frist.
  4. Sachverständigen aufsuchen: Bei schwerwiegenden Mängeln, insbesondere bei chemischen Schäden oder sichtbaren Verletzungen, sollten Sie zeitnah einen unabhängigen Sachverständigen des Friseurhandwerks oder einen Friseurgutachter aufsuchen. Diese können den Mangel objektiv beurteilen und ein Gutachten erstellen, das als Beweismittel dient. Die Handwerkskammern können Ihnen Auskunft über anerkannte Sachverständige geben.
  5. Rechtliche Beratung: Wenn der Friseur sich weigert, nachzubessern, oder wenn Sie schwere Schäden erlitten haben, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt für Zivilrecht zu konsultieren. Dieser kann Ihre Ansprüche prüfen, den Schriftverkehr übernehmen und Sie im Notfall vor Gericht vertreten.

SOS: Wie kaschiere ich einen misslungenen Haarschnitt?

Während die rechtlichen Schritte laufen oder wenn Sie einfach nur die Zeit überbrücken wollen, bis Ihre Haare nachgewachsen sind, gibt es einige Tricks, um einen misslungenen Haarschnitt zu kaschieren:

  • Zu kurz geschnitten: Versuchen Sie, die Haare zu glätten. Durch die Wärme dehnt sich das Haar leicht aus und wirkt länger. Auch können glatte Haare weicher fallen und das Gefühl von mehr Länge vermitteln. Aber Vorsicht vor Hitzeschäden! Alternativ können Sie Haarverlängerungen (Extensions) in Betracht ziehen, um die Länge zu korrigieren.
  • Unerwünschter Pony: Nutzen Sie Haar-Accessoires wie Bobby Pins, Haarklammern oder schöne Haarbänder und Tücher (keine Seide, da sie zum Rutschen neigt), um den Pony zurückzustecken oder zu kaschieren. Föhnen Sie den Pony gerade nach unten und drücken Sie ihn fest, um ihn länger erscheinen zu lassen.
  • Ungleich lange Seiten: Widerstehen Sie dem Drang, selbst zur Schere zu greifen! Das macht es meist nur noch schlimmer. Vermeiden Sie glatte Frisuren, da diese Ungleichheiten sofort hervorheben. Locken oder Wellen können asymmetrische Schnitte gut vertuschen, indem sie Volumen und Bewegung ins Haar bringen. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Korrekturtermin im Salon.
  • Falsche Haarfarbe: Handeln Sie schnell! Je frischer die Farbe, desto leichter lässt sie sich korrigieren. Suchen Sie einen erfahrenen Coloristen auf. Zu dunkles Haar kann von überschüssigen Pigmenten gereinigt oder mit einer Waschblondierung aufgehellt werden. Zu helles Haar lässt sich mit Pastellcolorationen abdunkeln. Bei unerwünschten Rotstichen kann ein grünlicher Ton neutralisierend wirken. Versuchen Sie nicht, dies selbst zu Hause zu korrigieren, da dies zu weiteren Schäden führen kann.
  • "Künstlerische Vision" des Friseurs: Wenn Sie einen Look bekommen haben, der überhaupt nicht zu Ihnen passt, aber handwerklich nicht unbedingt fehlerhaft ist, sprechen Sie mit dem Salonmanager. Oft bieten Salons in solchen Fällen einen kostenlosen Neuschnitt an, um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.

Prävention: Damit der nächste Friseurbesuch ein Erfolg wird

Um zukünftige Enttäuschungen zu vermeiden, ist eine gute Vorbereitung und Kommunikation entscheidend:

  • Klare Kommunikation: Beschreiben Sie genau, was Sie sich wünschen. Nutzen Sie präzise Begriffe.
  • Visuelle Hilfen: Bringen Sie Fotos oder Zeitungsausschnitte von Frisuren mit, die Ihnen gefallen. Zeigen Sie Ihrem Friseur, welche Länge und welchen Stil Sie sich vorstellen.
  • Erwartungen äußern: Sprechen Sie offen darüber, wie viel Zeit und Aufwand Sie täglich für das Styling Ihrer Haare aufwenden möchten. Ein pflegeleichter Schnitt erfordert andere Techniken als eine aufwendige Frisur.
  • Vertrauen aufbauen: Finden Sie einen Friseur, dem Sie vertrauen und der Ihre Wünsche versteht. Eine gute Beratung ist der Schlüssel zu einem zufriedenstellenden Ergebnis.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich mit der Frisur unzufrieden bin?

Grundsätzlich nicht, wenn die Leistung des Friseurs objektiv handwerklich einwandfrei ist, aber Ihnen persönlich nicht gefällt. Es ist ein Werkvertrag, bei dem das Ergebnis geschuldet wird. Nur bei einem objektiv mangelhaften Ergebnis haben Sie Ansprüche, primär auf Nachbesserung, sekundär auf Schadensersatz.

Muss ich dem Friseur immer eine zweite Chance zur Nachbesserung geben?

Ja, in den meisten Fällen ist die Einräumung einer Nachbesserung die Voraussetzung für weitere Ansprüche. Nur wenn die Nachbesserung für Sie unzumutbar ist (z.B. durch zerstörtes Vertrauen oder wenn der Schaden nicht mehr reparabel ist), können Sie darauf verzichten.

Kann ich Schmerzensgeld fordern, wenn meine Frisur einfach nur hässlich ist?

Nein, in der Regel nicht. Schmerzensgeld wird nur bei körperlichen Verletzungen (z.B. Verbrennungen, Haarausfall) oder schwerwiegenden, nachweisbaren seelischen Beeinträchtigungen (z.B. Entstellung, Depressionen) zugesprochen, die über die normale Enttäuschung hinausgehen.

Was tun wenn der Friseur nicht zufrieden ist?
Statt tapfer zu lächeln und dir die Tränen zu verkneifen, sag dem Friseur ganz ehrlich, dass du nicht zufrieden bist und es dir nicht so vorgestellt hast. Aber bitte freundlich bleiben und nicht die Oberzicke geben. So kann der Friseur den Fehler korrigieren oder ihr findet zusammen eine Lösung, mit der du am Ende doch noch happy wirst.

Was ist ein Friseurgutachter oder Sachverständiger?

Ein Friseurgutachter ist eine speziell ausgebildete Person, die objektiv die Qualität und Ausführung von Friseurleistungen beurteilen kann. Ihr Gutachten kann als wichtiges Beweismittel in rechtlichen Auseinandersetzungen dienen, um Mängel und Schäden zu belegen.

Sollte ich bei Problemen sofort einen Anwalt einschalten?

Nicht unbedingt sofort. Versuchen Sie zunächst, das Problem direkt mit dem Friseur zu klären und eine Nachbesserung zu fordern. Wenn dies erfolglos bleibt, die Schäden erheblich sind oder Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, ist die Konsultation eines auf Zivilrecht spezialisierten Rechtsanwalts ratsam.

Ein misslungener Friseurbesuch ist ärgerlich, aber Sie sind ihm nicht hilflos ausgeliefert. Kennen Sie Ihre Rechte und wissen Sie, wie Sie diese durchsetzen können. Eine gute Dokumentation und gegebenenfalls professionelle Unterstützung sind dabei Ihre wichtigsten Werkzeuge.

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