Kann man einen eigenen Friseursalon eröffnen ohne Meister?

Friseursalon gründen: Übernahme als Erfolgsrezept

01/04/2023

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Der Traum vom eigenen Friseursalon ist für viele eine Herzensangelegenheit. Doch der Weg in die Selbstständigkeit kann steinig sein, gespickt mit bürokratischen Hürden und finanziellen Risiken. Während eine Neugründung oft mit hohen Investitionen in Ausstattung, Marketing und dem mühsamen Aufbau eines Kundenstamms verbunden ist, bietet die Übernahme eines bestehenden Friseurgeschäfts eine attraktive und oft unterschätzte Alternative. Diese Strategie kann Ihnen nicht nur Zeit und Nerven sparen, sondern auch einen schnelleren und sichereren Start in die Selbstständigkeit ermöglichen. Lassen Sie uns die vielfältigen Aspekte beleuchten, die für eine Geschäftsübernahme sprechen und welche Schritte Sie auf diesem spannenden Weg beachten sollten.

Welche Vorteile bietet eine Geschäftsübernahme im Friseurhandwerk?
Es muss nicht immer eine grundlegende eines eigenen Friseurunternehmens sein. In Deutschland herrscht Unternehmer- und insbesondere Nachfolger-Mangel. Die Vorteile einer Geschäftsübernahme im Friseurhandwerk sind folgende: Für eine Übernahme solltest du dir einen externen Berater mit Kenntnissen der Branche sein.
Inhaltsverzeichnis

Die unschlagbaren Vorteile einer Geschäftsübernahme

Warum sollten Sie über die Übernahme eines Friseursalons nachdenken, anstatt einen neuen von Grund auf aufzubauen? Die Antwort liegt in einer Reihe von praktischen und finanziellen Vorteilen, die das Risiko minimieren und den Erfolg wahrscheinlicher machen:

  • Bestehender Kundenstamm: Dies ist wohl der größte Pluspunkt. Sie übernehmen nicht nur Räumlichkeiten und Inventar, sondern auch eine etablierte Kundschaft. Dies bedeutet sofortige Einnahmen und weniger Druck, von Tag eins an Kunden akquirieren zu müssen. Die Loyalität der Kunden ist ein immaterieller, aber enorm wertvoller Vermögenswert.
  • Etablierter Ruf und Markenbekanntheit: Der Salon hat bereits einen Namen und vielleicht sogar eine bestimmte Spezialisierung. Sie profitieren von der bereits geleisteten Arbeit des Vorbesitzers im Bereich Marketing und Imagebildung.
  • Vorhandenes Team: In vielen Fällen übernehmen Sie auch das eingespielte Friseurteam. Dies erspart Ihnen die aufwendige Suche und Einarbeitung neuer Mitarbeiter und sorgt für Kontinuität im Service, was wiederum die Kundenbindung fördert. Erfahrene Mitarbeiter kennen die Abläufe und die Stammkunden, was den Übergang für alle Beteiligten reibungsloser gestaltet.
  • Geprüftes Geschäftsmodell: Der übernommene Salon hat bewiesen, dass er am Markt bestehen kann. Sie können die bisherigen Erfolge analysieren, Schwachstellen identifizieren und das Geschäft gezielt weiterentwickeln, anstatt ein völlig neues Konzept zu testen.
  • Vorhandene Infrastruktur und Ausstattung: Stühle, Waschbecken, Trockenhauben, Kassen- und Warenwirtschaftssysteme – all das ist bereits vorhanden und einsatzbereit. Das spart enorme Anfangsinvestitionen und die Zeit für Planung und Einrichtung.
  • Bestehende Lieferantenbeziehungen: Sie können auf etablierte Kontakte zu Lieferanten für Produkte und Verbrauchsmaterialien zurückgreifen, oft zu bereits ausgehandelten Konditionen.
  • Schnellerer Start: Anstatt Monate oder Jahre für Planung, Genehmigungen und Aufbau zu benötigen, können Sie einen bestehenden Salon oft innerhalb weniger Wochen oder Monate übernehmen und den Betrieb fortführen. Das bedeutet schnellere Umsätze und einen geringeren Leerlauf.

Eine Salonübernahme ist daher oft eine Strategie für einen schnelleren und sichereren Einstieg in die Selbstständigkeit im Friseurhandwerk. Sie kaufen sich gewissermaßen in einen bereits fahrenden Zug ein, den Sie dann in Ihre gewünschte Richtung lenken können.

Rechtsformen für Ihr Friseurunternehmen: Eine wichtige Entscheidung

Bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden und den Schlüssel zu Ihrem neuen Salon in Empfang nehmen können, müssen Sie eine grundlegende Entscheidung treffen: Welche Rechtsform soll Ihr Unternehmen haben? Diese Wahl hat weitreichende Konsequenzen, insbesondere in Bezug auf Haftung, Gründungskosten und den administrativen Aufwand. In Deutschland stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung, die jeweils ihre Vor- und Nachteile mit sich bringen.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Einfachheit trifft Haftungsrisiko

Für Solo-Gründer, die ohne Partner starten möchten, ist das Einzelunternehmen die einfachste und kostengünstigste Gründungsform. Sie benötigen kein Stammkapital, die Gründung ist unkompliziert und der administrative Aufwand ist vergleichsweise gering. Sie sind der alleinige Inhaber und treffen alle Entscheidungen selbst. Der größte Nachteil liegt in der privaten Haftung: Sie haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten des Salons.

Möchten Sie im Verbund mit anderen gründen, bietet sich im Fall der Personengesellschaften die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an. Auch hier ist die Gründung unkompliziert und es ist kein Mindestkapital erforderlich. Die GbR entsteht bereits durch einen formlosen Gesellschaftsvertrag. Wie beim Einzelunternehmen haften jedoch alle Gesellschafter unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der GbR. Für Friseursalons, die von mehreren Partnern betrieben werden, kann dies eine Option sein, sofern das Haftungsrisiko bewusst in Kauf genommen wird.

Kapitalgesellschaften als Alternative: Haftungsbeschränkung gegen Aufwand

Kapitalgesellschaften bieten den entscheidenden Vorteil der Haftungsbeschränkung auf das Firmenvermögen, was Ihr Privatvermögen schützt. Allerdings sind sie mit höheren Gründungskosten und einem größeren administrativen Aufwand verbunden.

  • Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Dieses Modell ist unter den Kapitalgesellschaften weit verbreitet, aber für einen Friseursalon selten die erste Wahl. Die initialen Voraussetzungen umfassen eine Einlage von mindestens 25.000 EUR Stammkapital. Dies stellt für viele angehende Salonbesitzer eine erhebliche Hürde dar. Zudem ist der Verwaltungsaufwand höher, da eine doppelte Buchführung und das Erstellen einer Jahresbilanz verpflichtend sind. Die GmbH ist eher für größere Unternehmen mit hohen Umsätzen und Investitionen lukrativ.
  • Die UG (haftungsbeschränkt) (Unternehmergesellschaft): Eine beliebte Alternative zur GmbH, oft auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet. Sie können eine UG bereits mit 1 Euro Stammkapital gründen. Dies senkt die Einstiegshürde erheblich. Der Clou: Ein Viertel Ihres Gewinns muss im Unternehmen verbleiben, bis das Stammkapital von 25.000 Euro aufgebaut ist und die UG in eine reguläre GmbH umgewandelt werden kann. Auch bei der UG ist die Haftung auf das Firmenvermögen beschränkt. Allerdings müssen Sie auch hier mit erhöhten Gründungskosten (z.B. für die Eintragung ins Handelsregister) und dem Aufwand einer doppelten Buchführung sowie der Erstellung einer Jahresbilanz rechnen. Für viele Friseure, die das Haftungsrisiko minimieren möchten, ist die UG eine attraktive Option, die ein schrittweises Wachstum ermöglicht.

Vergleich der Rechtsformen

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, hier eine vergleichende Übersicht der gängigsten Rechtsformen für einen Friseursalon:

MerkmalEinzelunternehmenGbRUG (haftungsbeschränkt)GmbH
GründungskostenSehr geringGeringMittelHoch
StammkapitalKeinesKeinesAb 1 Euro25.000 Euro
HaftungUnbeschränkt privatUnbeschränkt privat (gesamtschuldnerisch)Beschränkt auf FirmenvermögenBeschränkt auf Firmenvermögen
BuchführungEinfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)Einfache EÜRDoppelte Buchführung, JahresbilanzDoppelte Buchführung, Jahresbilanz
KomplexitätSehr geringGeringMittelHoch
Geeignet fürSolo-Gründer, geringes RisikoMehrere Partner, geringes RisikoSolo-Gründer/Partner, Haftungsbeschränkung gewünscht, Start mit wenig KapitalGrößere Salons, hohe Investitionen, hohes Risiko

Die notwendigen Anmeldungen und Formalitäten

Unabhängig von der gewählten Rechtsform gibt es eine Reihe von Anmeldungen und Eintragungen, die Sie als zukünftiger Friseursalonbesitzer vornehmen müssen. Diese Schritte stellen sicher, dass Ihr Betrieb rechtlich einwandfrei agieren kann.

Gewerbeanmeldung und Eintragungen: Der erste offizielle Schritt

Haben Sie sich für eine Rechtsform entschieden, ist der nächste Schritt die Gewerbeanmeldung. Diese erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt Ihrer Kommune. Die Gebühren hierfür schwanken je nach Kommune und liegen in der Regel zwischen 15 und 65 Euro. Gleichzeitig müssen Sie Ihr Gewerbe in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen. Für das Friseurhandwerk ist dies zwingend erforderlich. Beachten Sie, dass für die Eintragung in die Handwerksrolle bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, in der Regel der Meistertitel im Friseurhandwerk oder eine vergleichbare Qualifikation. Für Kapitalgesellschaften (UG und GmbH) besteht zudem die Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht. Hierfür müssen Sie mit Kosten von circa 200 Euro rechnen.

Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt: Automatisch und wichtig

Die Anmeldung Ihres Salons beim Finanzamt erfolgt anschließend in der Regel automatisch durch den Austausch der Behörden untereinander, nachdem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben. Sie erhalten zeitnah Ihre Steuer-ID und das Finanzamt wird Ihnen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden. Hier werden unter anderem Angaben zu den erwarteten Umsätzen und Gewinnen abgefragt. Es ist wichtig, sich hier Gedanken zu machen, wie schnell Sie Ihr Business hochfahren wollen und welche Umsätze Sie anvisieren.

Ein wichtiger Punkt, insbesondere für kleinere Salons oder mobile Friseurdienstleister, ist die Kleinunternehmerregelung. Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht übersteigt und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird, können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Dies vereinfacht die Buchhaltung erheblich, da Sie keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen müssen. Allerdings können Sie im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen. Diese Regelung ist besonders für Gründer im Nebenerwerb oder für mobile Friseure attraktiv, die mit geringeren Umsätzen starten.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Ihre soziale Absicherung

Ebenfalls verpflichtend ist die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Für das Friseurhandwerk ist dies die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Die BGW ist der Träger Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung und der Ihrer Mitarbeiter. Sie erlässt zudem Unfallverhütungsvorschriften für das Gewerbe, an die Sie sich halten müssen, um die Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Salon zu gewährleisten. Ihr monatlicher Beitrag bemisst sich anhand Ihres Gehalts und dem Ihrer Mitarbeiter. Diese Anmeldung ist essenziell, um im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit abgesichert zu sein.

Finanzierung und Businessplan: Das Fundament Ihrer Übernahme

Auch bei einer Übernahme ist ein solider Businessplan unerlässlich. Er dient nicht nur Ihnen selbst als Fahrplan, sondern ist auch die Grundlage für Gespräche mit Banken oder anderen Finanzierungspartnern. Im Businessplan analysieren Sie den bestehenden Salon, bewerten dessen Stärken und Schwächen, planen Ihre strategische Ausrichtung und kalkulieren die notwendigen Investitionen (Kaufpreis, Renovierungen, Marketing etc.) sowie die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben. Eine sorgfältige Bewertung des Zielobjekts – die sogenannte Due Diligence – ist hierbei von größter Bedeutung, um verborgene Risiken oder unerwartete Kosten zu vermeiden. Informieren Sie sich über Förderprogramme für Unternehmensübernahmen, beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Marketing und Kundenbindung nach der Übernahme: Kontinuität und Innovation

Nach der erfolgreichen Übernahme eines Friseursalons ist es entscheidend, die bestehende Kundschaft zu halten und gleichzeitig neue Kunden zu gewinnen. Kommunizieren Sie den Übergang transparent und positiv. Stellen Sie sich und Ihr Team persönlich vor, betonen Sie die Kontinuität der gewohnten Qualität und kündigen Sie gegebenenfalls behutsame Neuerungen an, die den Salon bereichern sollen. Dies kann die Einführung neuer Produkte, Dienstleistungen oder ein leicht modernisiertes Ambiente sein. Nutzen Sie lokale Medien, soziale Netzwerke und Mundpropaganda, um auf sich aufmerksam zu machen und die Marke des Salons unter Ihrer Führung weiter zu stärken. Die Kundenbindung ist hierbei Ihr wertvollstes Gut.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Salonübernahme

Hier finden Sie Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Salonübernahme:

Muss ich Friseurmeister sein, um einen Salon zu übernehmen?

Ja, in der Regel ist für den Betrieb eines Friseursalons in Deutschland der Meistertitel im Friseurhandwerk erforderlich. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn Sie einen Meister als Betriebsleiter einstellen oder bestimmte Voraussetzungen für eine Ausübungsberechtigung erfüllen. Informieren Sie sich hierzu detailliert bei Ihrer Handwerkskammer.

Wie finde ich einen passenden Salon zur Übernahme?

Es gibt verschiedene Wege: Sie können sich an spezialisierte Makler für Unternehmensnachfolgen wenden, die Nachfolgebörsen der Handwerkskammern nutzen, Online-Portale für Unternehmensverkäufe durchsuchen oder auch direkt in Ihrer Wunschregion nach Salons Ausschau halten, deren Inhaber bald in Rente gehen könnten.

Welche Kosten kommen bei einer Salonübernahme auf mich zu?

Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Kaufpreis für den Salon (der oft Inventar, Kundenstamm und ggf. den Firmenwert umfasst), Beratungs- und Anwaltskosten für den Kaufvertrag, Notarkosten (bei Kapitalgesellschaften), Gebühren für die Anmeldungen (Gewerbeamt, Handwerksrolle, Handelsregister) sowie eventuellen Kosten für Renovierungen oder initiale Marketingmaßnahmen. Eine genaue Kalkulation ist unerlässlich.

Kann ich die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn ich einen Salon übernehme?

Die Kleinunternehmerregelung hängt von Ihrem zu erwartenden Umsatz ab. Wenn der übernommene Salon bereits hohe Umsätze generiert hat, die über den Grenzen der Kleinunternehmerregelung liegen (aktuell 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr), können Sie diese Regelung nicht anwenden. Sie müssen dann umsatzsteuerpflichtig sein und Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Es ist wichtig, die Umsatzhistorie des Salons genau zu prüfen.

Wie wichtig ist der Businessplan bei einer Übernahme?

Der Businessplan ist auch bei einer Übernahme von zentraler Bedeutung. Er hilft Ihnen, die Chancen und Risiken des bestehenden Geschäftsmodells zu analysieren, Ihre eigene Vision zu entwickeln und potenzielle Finanzierungspartner zu überzeugen. Er ist Ihr Fahrplan für die Integration und Weiterentwicklung des Salons.

Die Übernahme eines Friseursalons ist eine spannende und vielversprechende Option, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Mit einer sorgfältigen Planung, der Wahl der passenden Rechtsform und dem Wissen um die notwendigen Formalitäten legen Sie den Grundstein für einen erfolgreichen Start. Nutzen Sie die Vorteile eines bereits etablierten Geschäfts, um Ihre Leidenschaft für das Friseurhandwerk in vollem Umfang zu entfalten und Ihren Traum vom eigenen Salon Wirklichkeit werden zu lassen.

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