Kann man Haarspray im Flugzeug mitnehmen?

Lufthansa Handgepäck: Flüssigkeiten & mehr

19/06/2026

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Die Vorfreude auf eine Reise mit der Lufthansa ist groß, doch bevor es losgeht, stellt sich oft die Frage: Was darf eigentlich mit ins Handgepäck? Gerade bei den Regeln zu Flüssigkeiten oder elektronischen Geräten herrscht oft Unsicherheit. Dieser umfassende Leitfaden beleuchtet detailliert, welche Gegenstände Sie bedenkenlos in Ihr Handgepäck packen können und worauf Sie unbedingt achten müssen, um Überraschungen bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden. Wir helfen Ihnen, stressfrei und gut vorbereitet in Ihr Lufthansa-Abenteuer zu starten.

Kann man Elektrogeräte im Handgepäck mitnehmen?
Prinzipiell gibt es zwei Gründe, warum man Elektrogeräte bei Easyjet ggf. nicht im Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen darf: Auf die meisten Elektrogeräte trifft das nicht zu und man kann sie problemlos mitnehmen.
Inhaltsverzeichnis

Verbotene Gegenstände im Handgepäck: Sicherheit geht vor

Wie bei allen Fluggesellschaften weltweit, gelten auch bei der Lufthansa strenge Regeln bezüglich sogenannter gefährlicher Gegenstände im Handgepäck. Diese dienen der Sicherheit aller Passagiere und der Crew an Bord. Gemäß den EU-Sicherheitsbestimmungen sind Gegenstände verboten, von denen eine potenzielle Gefahr für den Flug ausgehen könnte. Dies umfasst eine breite Palette von Dingen, die entweder selbst gefährlich sind oder als Waffe missbraucht werden könnten.

Typische Beispiele für verbotene Gegenstände:

  • Waffen und waffenähnliche Gegenstände: Dazu gehören Feuerwaffen, Schusswaffen (echt oder Attrappe), Druckluft- und CO2-Waffen, Startpistolen, Armbrüste, Schleudern sowie alle Teile von Waffen und Munition. Auch Gegenstände, die als Waffe verwendet werden könnten, wie z.B. Baseballschläger, Golfschläger oder Skistöcke, sind im Handgepäck nicht gestattet.
  • Explosive und entzündliche Stoffe: Dies umfasst Sprengstoffe, Zündvorrichtungen, Granaten, Minen, Gas und Gasbehälter (Butan, Propan), Feuerwerkskörper, Benzin, Farben und Verdünner. Selbst kleine Mengen dieser Stoffe sind strengstens verboten.
  • Scharfe Gegenstände: Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm, Rasierklingen (offene Klingen, keine Sicherheitsrasierer), Teppichmesser, Skalpelle, Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm und andere spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen verursachen könnten. Nagelscheren oder kleine Manikürescheren mit einer Klingenlänge unter 6 cm sind meist erlaubt.
  • Stumpfe Gegenstände: Alle Gegenstände, die dazu geeignet sind, schwere Verletzungen durch Schläge zu verursachen, wie Schlagstöcke, Knüppel oder ähnliche Sportgeräte.
  • Chemische und toxische Stoffe: Säuren, Laugen, ätzende Stoffe, radioaktive Materialien, Infektions- oder biologische Gefahrstoffe sowie Feuerlöscher.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Liste der verbotenen Gegenstände nicht abschließend ist. Die Mitarbeiter an der Sicherheitskontrolle haben das Recht, die Mitnahme von Gegenständen zu verwehren, wenn sie der Ansicht sind, dass davon ein potenzielles Risiko ausgehen könnte. Dies kann dazu führen, dass die Handhabung an verschiedenen Flughäfen oder sogar bei verschiedenen Sicherheitsbeamten variiert. Es empfiehlt sich daher, im Zweifel auf die Mitnahme bestimmter Gegenstände im Handgepäck zu verzichten oder diese ins Aufgabegepäck zu verlagern, sofern dort erlaubt.

Die 100-ml-Regel: Flüssigkeiten im Handgepäck bei Lufthansa

Eine der häufigsten Fragen betrifft die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Diese Regelung wurde nach versuchten Anschlägen mit Flüssigsprengstoff im Jahr 2006 eingeführt und gilt weltweit. Bei der Lufthansa, wie auch bei allen anderen Fluggesellschaften, dürfen Flüssigkeiten nur unter bestimmten Bedingungen mitgenommen werden:

  • Behältergröße: Flüssigkeiten, Gele, Pasten, Cremes und Aerosole dürfen nur in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 Millilitern (ml) mitgeführt werden. Es ist dabei unerheblich, wie viel Flüssigkeit sich tatsächlich im Behälter befindet; entscheidend ist die aufgedruckte maximale Füllmenge. Ein 200-ml-Behälter, der nur zur Hälfte gefüllt ist, ist nicht erlaubt.
  • Transparenter Beutel: Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter verstaut werden. Handelsübliche Gefrierbeutel (ca. 20 x 20 cm) eignen sich hierfür hervorragend.
  • Ein Beutel pro Passagier: Jeder Passagier darf nur einen solchen 1-Liter-Beutel mit sich führen. Dieser Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat aus dem Handgepäck genommen und vorgezeigt werden.

Was zählt als Flüssigkeit?

Neben offensichtlichen Flüssigkeiten wie Wasser, Saft oder Softdrinks fallen auch viele andere Produkte unter diese Kategorie:

  • Gele: Duschgel, Haargel, Zahnpasta
  • Cremes und Lotionen: Hautcremes, Sonnenmilch, Bodylotion
  • Aerosole: Deodorant-Sprays, Haarspray, Rasierschaum
  • Pasten: Erdnussbutter, Frischkäse, Marmelade, Nutella
  • Mascara, Lipgloss, flüssige Foundations

Ausnahmen von der 100-ml-Regel:

Es gibt wichtige Ausnahmen, die Sie kennen sollten:

  • Medikamente: Notwendige flüssige Medikamente, die Sie während des Fluges oder am Reiseziel benötigen, dürfen in größeren Mengen mitgeführt werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, ein ärztliches Attest oder Rezept mitzuführen, das die Notwendigkeit des Medikaments bestätigt. Dies gilt auch für Spritzen und Nadeln, die für die Verabreichung von Medikamenten benötigt werden.
  • Babynahrung und spezielle Diätkost: Flüssige Babynahrung, Brei oder spezielle Diätkost, die für die Dauer des Fluges oder der Reise notwendig ist, darf ebenfalls in Mengen über 100 ml mitgeführt werden. Hier kann das Sicherheitspersonal Sie bitten, die Produkte zu probieren, um deren Unbedenklichkeit zu bestätigen.
  • Duty-Free-Einkäufe: Flüssigkeiten, die Sie in Duty-Free-Shops an Flughäfen oder an Bord eines Flugzeugs gekauft haben, dürfen die 100-ml-Grenze überschreiten, sofern sie in einem versiegelten, manipulationssicheren Beutel (STEB – Security Tamper-Evident Bag) verpackt sind und der Kaufbeleg sichtbar ist. Der Beutel darf bis zur Ankunft am Zielort nicht geöffnet werden. Bei Umsteigeverbindungen kann es jedoch zu Problemen kommen, wenn der Beutel bei der erneuten Sicherheitskontrolle nicht mehr als versiegelt gilt. Informieren Sie sich im Zweifel über die Bestimmungen Ihres Transitflughafens.

Maße und Gewicht des Handgepäcks bei der Lufthansa

Neben den Sicherheitsbestimmungen gibt es auch klare Vorgaben für die Größe und das Gewicht Ihres Handgepäcks. Diese Regeln werden von jeder Fluggesellschaft selbst festgelegt und können daher stark variieren. Bei der Lufthansa gelten folgende Bestimmungen für die Economy Class:

  • Großes Handgepäckstück (Kabinentrolley):
    • Maximalmaße: 55 x 40 x 23 cm (Höhe x Breite x Tiefe)
    • Maximalgewicht: 8 kg
    • Pro Passagier ist ein großes Handgepäckstück erlaubt.
  • Kleines Handgepäckstück (persönlicher Gegenstand):
    • Maximalmaße: 30 x 40 x 10 cm (Höhe x Breite x Tiefe)
    • Für das Gewicht des kleinen Handgepäcks gibt es in der Regel keine Obergrenze, solange es unter dem Sitz vor Ihnen verstaut werden kann.
    • Beispiele hierfür sind eine kleine Handtasche, ein Laptop-Rucksack, eine Aktentasche oder eine Kameratasche.

In höheren Reiseklassen (Premium Economy, Business, First Class) sind oft zwei große Handgepäckstücke erlaubt. Es ist immer ratsam, die genauen Bestimmungen auf Ihrer Buchungsbestätigung oder auf der offiziellen Lufthansa-Website zu überprüfen, da es je nach Tarif oder Flugzeugtyp leichte Abweichungen geben kann. Überschreitet Ihr Handgepäck die zulässigen Maße oder das Gewicht, kann es sein, dass es am Gate als Aufgabegepäck eingecheckt werden muss, was zusätzliche Gebühren verursachen kann.

Elektronische Geräte und Lithium-Batterien im Handgepäck

Die meisten elektronischen Geräte sind im Handgepäck erlaubt und sogar empfohlen. Laptops, Tablets, Smartphones und Kameras sollten aus Sicherheitsgründen im Handgepäck transportiert werden, insbesondere wegen der verbauten Lithium-Batterien.

  • Laptops, Tablets, Smartphones: Diese Geräte sind im Handgepäck erlaubt. Bei der Sicherheitskontrolle müssen Laptops und größere elektronische Geräte oft aus der Tasche genommen und separat in einer Wanne durchleuchtet werden.
  • Powerbanks und Ersatzakkus: Lithium-Ionen-Akkus (einschließlich Powerbanks) und Ersatzbatterien müssen IMMER im Handgepäck transportiert werden. Sie dürfen NICHT im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, da sie bei Beschädigung oder Kurzschluss Brände verursachen können. Es gibt in der Regel Kapazitätsgrenzen: Akkus bis 100 Wh (Wattstunden) sind meist ohne Genehmigung erlaubt; zwischen 100 Wh und 160 Wh sind in der Regel bis zu zwei Ersatzakkus mit Genehmigung der Fluggesellschaft erlaubt. Über 160 Wh sind sie im Passagiergepäck verboten. Die meisten handelsüblichen Powerbanks liegen unter 100 Wh (z.B. eine 20.000 mAh Powerbank bei 3.7V sind ca. 74 Wh).
  • Haartrockner, Glätteisen, elektrische Rasierer: Diese Geräte sind in der Regel im Handgepäck erlaubt.

Stellen Sie sicher, dass alle elektronischen Geräte geladen sind, da Sie möglicherweise aufgefordert werden, diese an der Sicherheitskontrolle einzuschalten, um ihre Funktionalität zu überprüfen.

Mitnahme von Kindersitzen bei der Lufthansa

Für Familien mit kleinen Kindern ist die Frage nach der Mitnahme eines Kindersitzes oder Rückhaltesystems von großer Bedeutung. Die Lufthansa ist hier vergleichsweise kulant, jedoch gibt es wichtige Punkte zu beachten:

  • Zugelassene Systeme: Die Lufthansa akzeptiert bestimmte Kinderrückhaltesysteme an Bord. Es gibt eine Liste von zugelassenen Kindersitzen, die auf der Lufthansa-Website oder über den Kundenservice erhältlich ist. Es ist unerlässlich zu prüfen, ob Ihr spezifischer Kindersitz auf dieser Liste steht.
  • Nutzung an Bord: Wenn Ihr Kindersitz nicht auf der Liste der zugelassenen Systeme steht, müssen Sie damit rechnen, dass er an Bord nicht genutzt werden kann. Er müsste dann eventuell als Aufgabegepäck transportiert werden.
  • Maße und Platz: Obwohl es keine speziellen Maßvorgaben für Kindersitze im Handgepäck gibt, muss der Sitz natürlich in den zugewiesenen Sitzplatz passen und darf die Bewegungsfreiheit anderer Passagiere oder den Zugang zum Gang nicht behindern.
  • Sicherung: Der Kindersitz muss so konstruiert sein, dass er sicher auf einem Flugzeugsitz befestigt werden kann.

Planen Sie die Mitnahme eines Kindersitzes, kontaktieren Sie am besten im Vorfeld die Lufthansa, um alle Details zu klären und sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Handgepäck bei Lufthansa

Um die wichtigsten Punkte noch einmal zusammenzufassen und weitere gängige Fragen zu beantworten, haben wir hier eine Liste der häufigsten Anliegen zusammengestellt:

F: Darf ich eine leere Wasserflasche mit ins Flugzeug nehmen?

A: Ja, eine leere Wasserflasche ist im Handgepäck erlaubt. Sie können diese nach der Sicherheitskontrolle an einem Wasserspender oder in einem Restaurant im Flughafen wieder auffüllen. Dies ist eine umweltfreundliche und kostengünstige Möglichkeit, hydriert zu bleiben.

F: Wie viele 1-Liter-Beutel für Flüssigkeiten sind pro Passagier erlaubt?

A: Pro Passagier ist nur ein einziger durchsichtiger, wiederverschließbarer Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter erlaubt. Alle Flüssigkeitsbehälter (max. 100 ml pro Behälter) müssen in diesem einen Beutel Platz finden.

F: Was passiert, wenn mein Handgepäck die zulässigen Maße oder das Gewicht überschreitet?

A: Wenn Ihr Handgepäck die von der Lufthansa vorgegebenen Maße oder das Gewicht überschreitet, wird es in der Regel am Gate eingecheckt und als aufgegebenes Gepäck transportiert. Dies kann mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein, die am Flughafen zu entrichten sind. Es ist daher ratsam, Ihr Handgepäck vor Reiseantritt zu wiegen und zu messen.

F: Sind Rasierklingen und Nagelscheren im Handgepäck erlaubt?

A: Sicherheitsrasierer (mit Kassetten) sind im Handgepäck erlaubt. Lose Rasierklingen oder offene Rasiermesser sind jedoch verboten. Nagelscheren mit einer Klingenlänge von maximal 6 cm (gemessen vom Drehpunkt) sind in der Regel erlaubt.

F: Kann ich Lebensmittel und Snacks im Handgepäck mitnehmen?

A: Feste Lebensmittel wie Sandwiches, Kekse, Obst oder Schokolade sind in der Regel kein Problem und dürfen mit ins Handgepäck. Flüssige oder cremige Lebensmittel wie Joghurt, Suppen, Aufstriche, Honig oder Marmelade unterliegen der 100-ml-Flüssigkeitsregel und müssen entsprechend verpackt werden. Informieren Sie sich bei internationalen Reisen über Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel im Zielland.

F: Sind Powerbanks und Ersatzakkus im aufgegebenen Gepäck erlaubt?

A: Nein, Powerbanks und Ersatzakkus (Lithium-Batterien) dürfen aus Sicherheitsgründen niemals im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Sie müssen immer im Handgepäck mitgeführt werden, und es gelten Kapazitätsgrenzen (bis 100 Wh meist ohne Genehmigung, bis 160 Wh mit Genehmigung der Airline).

F: Darf ich meine Medikamente im Handgepäck mitführen?

A: Ja, unbedingt. Medikamente, die Sie während des Fluges oder am Reiseziel benötigen, sollten Sie immer im Handgepäck mitführen. Für flüssige Medikamente oder solche, die Spritzen erfordern, empfiehlt es sich, ein ärztliches Attest oder Rezept (am besten in englischer Sprache) mitzuführen, um bei der Sicherheitskontrolle die Notwendigkeit nachweisen zu können.

F: Was ist mit Duty-Free-Flüssigkeiten?

A: Flüssigkeiten, die Sie in Duty-Free-Shops an Flughäfen im Sicherheitsbereich oder an Bord gekauft haben, dürfen die 100-ml-Grenze überschreiten, wenn sie in einem versiegelten, manipulationssicheren Beutel (STEB) verpackt sind und der Kaufbeleg sichtbar ist. Der Beutel darf bis zur Ankunft am Zielort nicht geöffnet werden. Bei Umsteigeverbindungen sollten Sie besonders vorsichtig sein, da der Beutel bei einer erneuten Sicherheitskontrolle möglicherweise nicht mehr als versiegelt gilt, wenn Sie das Land gewechselt haben.

Fazit: Gut vorbereitet und stressfrei fliegen

Die Regeln für das Handgepäck bei der Lufthansa sind klar definiert, erfordern aber ein gewisses Maß an Vorbereitung und Aufmerksamkeit. Indem Sie sich vorab mit den Bestimmungen zu verbotenen Gegenständen, der 100-ml-Regel für Flüssigkeiten, den Maßen und dem Gewicht sowie den Besonderheiten für elektronische Geräte und Kindersitze vertraut machen, können Sie einen reibungslosen Ablauf an der Sicherheitskontrolle gewährleisten.

Packen Sie clever und überlegt. Trennen Sie Flüssigkeiten frühzeitig in dem dafür vorgesehenen Beutel, stellen Sie sicher, dass Ihre elektronischen Geräte leicht zugänglich sind, und überprüfen Sie die Abmessungen Ihres Gepäcks. So vermeiden Sie nicht nur unnötigen Stress und Wartezeiten, sondern auch potenzielle Zusatzkosten. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und sicheren Flug mit der Lufthansa!

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