Kündigung als Friseur: Ihr Leitfaden

06/08/2022

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Der Wunsch nach Veränderung ist ein natürlicher Bestandteil des Berufslebens, auch im kreativen und dynamischen Friseurhandwerk. Ob Sie eine neue Herausforderung suchen, sich selbstständig machen möchten oder einfach eine berufliche Neuorientierung anstreben – eine professionelle und korrekt formulierte Kündigung ist der erste Schritt zu Ihrem nächsten Kapitel. Im Friseurberuf, wo persönliche Beziehungen zu Kollegen und Kunden oft eine große Rolle spielen, ist es besonders wichtig, diesen Schritt mit Bedacht und Respekt zu vollziehen.

Wie lange dauert die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit in einem Friseursalon?
Welche Kündigungsfrist ist bei einer Betriebszugehörigkeit in einem Friseursalon, einschließlich der Ausbildungszeit, zu beachten? Laut dem Manteltarifvertrag BW für das Friseurhandwerk zählt die Ausbildungszeit nicht zur Betriebszugehörigkeit. Daher beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Ein Kündigungsschreiben ist mehr als nur ein formeller Akt; es ist ein Dokument, das Ihre Professionalität widerspiegelt und die Grundlage für einen sauberen Abschied schafft. Viele Details müssen beachtet werden, damit Ihre Kündigung rechtlich wirksam ist und Sie keine Nachteile erleiden, zum Beispiel im Hinblick auf den Bezug von Arbeitslosengeld. Dieser Artikel führt Sie durch alle wesentlichen Aspekte, von den rechtlichen Anforderungen über die Kündigungsfristen bis hin zu praktischen Tipps für Friseure, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Inhaltsverzeichnis

Warum eine schriftliche Kündigung im Friseurberuf unerlässlich ist

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf in Deutschland gemäß § 623 BGB zwingend der Schriftform. Das bedeutet, dass eine mündliche Kündigung, eine Kündigung per E-Mail, Fax oder WhatsApp keine rechtliche Gültigkeit besitzt. Auch wenn das Verhältnis zu Ihrem Saloninhaber sehr persönlich ist, ist die Einhaltung der Schriftform von größter Bedeutung. Dies dient sowohl Ihrem Schutz als Arbeitnehmer als auch dem Schutz des Arbeitgebers.

Die Schriftform stellt sicher, dass es keine Missverständnisse über den Inhalt und den Zeitpunkt der Kündigung gibt. Im Falle eines Rechtsstreits dient das schriftliche Dokument als unwiderlegbarer Beweis. Stellen Sie sich vor, Sie kündigen mündlich, und Ihr Chef behauptet später, nie eine Kündigung erhalten zu haben. Ohne schriftlichen Nachweis stünden Sie vor einem Problem. Daher ist ein unterschriebenes Schreiben auf Papier unverzichtbar.

Für Sie als Friseurin oder Friseur bedeutet dies, dass Sie sich die Zeit nehmen sollten, Ihr Kündigungsschreiben sorgfältig zu verfassen. Es ist das letzte offizielle Dokument, das Sie Ihrem bisherigen Arbeitgeber überreichen, und es sollte Professionalität ausstrahlen.

Die wesentlichen Bestandteile eines Kündigungsschreibens für Friseure

Ein Kündigungsschreiben muss bestimmte Informationen enthalten, um wirksam zu sein. Hier ist eine Checkliste, was in Ihrem Schreiben nicht fehlen sollte:

  • Ihre vollständige Adresse und Kontaktdaten: Stellen Sie sicher, dass Ihr Name, Ihre Adresse und idealerweise eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse korrekt angegeben sind.
  • Die vollständige Adresse Ihres Arbeitgebers (des Salons): Geben Sie den korrekten Firmennamen und die Adresse des Salons an.
  • Ort und aktuelles Datum: Das Datum, an dem das Schreiben verfasst wird.
  • Eine klare Betreffzeile: Zum Beispiel „Kündigung meines Arbeitsverhältnisses“ oder „Kündigung meines Arbeitsvertrages vom [Datum des Vertragsabschlusses]“.
  • Anrede: Eine formelle Anrede an Ihren Arbeitgeber, z.B. „Sehr geehrte/r Herr/Frau [Nachname des Saloninhabers]“ oder „Sehr geehrte Damen und Herren“.
  • Die Kündigungserklärung: Formulieren Sie klar und unmissverständlich, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Eine gängige Formulierung ist: „hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis als Friseurin/Friseur, geschlossen am [Datum des Arbeitsvertrags], fristgerecht zum [konkretes Datum] / zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
  • Der Kündigungszeitpunkt: Dies ist ein kritischer Punkt. Sie müssen entweder ein konkretes Enddatum angeben oder formulieren „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Wenn Sie „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ wählen, ist es ratsam, in Klammern das voraussichtliche Datum zu ergänzen, das sich aus Ihrer Kündigungsfrist ergibt.
  • Bitte um Bestätigung: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Empfangs der Kündigung und des Beendigungsdatums an. Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit.
  • Bitte um Arbeitszeugnis: Auch wenn Sie als Friseurin oder Friseur vielleicht viele Ihrer Fähigkeiten am Stuhl zeigen, ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis für Ihre berufliche Zukunft unerlässlich. Bitten Sie daher explizit darum.
  • Freundliche Schlussformel: „Mit freundlichen Grüßen“ ist Standard.
  • Ihre eigenhändige Unterschrift: Dies ist der wichtigste Punkt für die Schriftform. Ohne Ihre persönliche Unterschrift ist das Schreiben nicht gültig.
  • Anlagen (falls zutreffend): Zum Beispiel eine Kopie des Arbeitsvertrags, wenn Sie darauf Bezug nehmen möchten.

Kündigungsfristen im Friseurhandwerk: Was Sie wissen müssen

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Das Einhalten der korrekten Kündigungsfrist ist entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden und eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu verhindern.

Die Kündigungsfristen können sich aus verschiedenen Quellen ergeben:

  • Arbeitsvertrag: Ihr individueller Arbeitsvertrag kann spezifische Kündigungsfristen festlegen. Diese dürfen für den Arbeitnehmer in der Regel nicht schlechter sein als die gesetzlichen Fristen.
  • Tarifvertrag: Wenn Ihr Salon einem Tarifvertrag unterliegt (z.B. dem Tarifvertrag für das Friseurhandwerk), können dort abweichende oder längere Fristen geregelt sein. Diese gehen dann den gesetzlichen Fristen vor.
  • Gesetzliche Kündigungsfristen (§ 622 BGB): Wenn weder im Arbeits- noch im Tarifvertrag andere Fristen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer sehen wie folgt aus:

  • Während der Probezeit (max. 6 Monate): 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag.
  • Nach der Probezeit: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Für den Arbeitgeber verlängern sich die Kündigungsfristen mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers, was für Sie als Arbeitnehmer von Vorteil ist, wenn der Arbeitgeber Ihnen kündigt. Bei einer Eigenkündigung (Ihrer Kündigung) bleibt die Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende bestehen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

Achtung: Der Zugang der Kündigung ist entscheidend. Wenn Sie zum Beispiel zum 31. März kündigen möchten und eine 4-wöchige Frist haben, muss Ihr Schreiben spätestens Ende Februar (oder je nach genauem Datum 4 Wochen vorher) beim Arbeitgeber eingegangen sein.

Beispiel zur Berechnung der Kündigungsfrist:

Angenommen, Sie möchten Ihr Arbeitsverhältnis als Friseur zum 30. Juni beenden und Ihre Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Ihr Kündigungsschreiben muss spätestens am 31. Mai bei Ihrem Arbeitgeber eingegangen sein. Geben Sie es erst am 1. Juni ab, endet das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Juli.

Dauer der BetriebszugehörigkeitGesetzliche Kündigungsfrist für ArbeitgeberGesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer (Eigenkündigung)
Probezeit (max. 6 Monate)2 Wochen2 Wochen
Bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende4 Wochen zum 15. oder Monatsende

Beachten Sie immer, dass vertragliche oder tarifliche Regelungen Vorrang haben können. Prüfen Sie daher Ihren Arbeitsvertrag und informieren Sie sich gegebenenfalls über den für Ihren Salon geltenden Tarifvertrag.

Der richtige Zeitpunkt und die Übermittlung des Kündigungsschreibens

Nachdem Sie das Kündigungsschreiben verfasst und unterschrieben haben, ist der nächste Schritt die korrekte Übermittlung. Der Zeitpunkt des Zugangs ist entscheidend für die Berechnung der Kündigungsfrist.

Was tun nach einer Kündigung?
Falls Sie sich nach der Kündigung nicht sicher sind, wie es weitergehen soll, oder Sie Hilfe beim Bewerbungsprozess brauchen, können eine Karriereberatung oder ein Bewerbungscoaching sehr hilfreiche Anlaufstellen sein. Während meines Wirtschaftsstudiums entdeckte ich meine Passion für Bewerbungen und gründete 2011 die webschmiede GmbH.
  • Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung: Dies ist die sicherste Methode. Sie übergeben das Schreiben persönlich in doppelter Ausführung an Ihren Saloninhaber oder eine bevollmächtigte Person. Lassen Sie sich den Empfang auf Ihrer Kopie mit Datum und Unterschrift bestätigen. So haben Sie einen sofortigen und eindeutigen Nachweis.
  • Einschreiben mit Rückschein: Wenn eine persönliche Übergabe nicht möglich ist oder Sie eine zusätzliche Absicherung wünschen, senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein über die Post. Der Rückschein dient als Beleg, dass Ihr Schreiben zugestellt wurde und wann dies geschehen ist. Bewahren Sie den Rückschein und die Sendungsverfolgung gut auf.
  • Einwurf-Einschreiben: Hier wird das Schreiben in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen und der Einwurf vom Postboten dokumentiert. Es ist sicherer als ein Standardbrief, aber weniger sicher als ein Einschreiben mit Rückschein, da nicht bestätigt wird, wer das Schreiben tatsächlich erhalten hat.

Vermeiden Sie es unbedingt, das Kündigungsschreiben nur per einfachem Brief zu versenden, da Sie im Streitfall den Zugang nicht beweisen können.

Was nach der Kündigung im Salon zu beachten ist

Die Kündigung ist eingereicht – aber Ihre Pflichten und Möglichkeiten enden nicht mit der Übergabe des Schreibens. Gerade im Friseurberuf ist es wichtig, den verbleibenden Zeitraum professionell zu gestalten.

  • Professionelles Verhalten beibehalten: Auch wenn Sie innerlich schon Abschied genommen haben, bleiben Sie bis zum letzten Arbeitstag ein engagierter Mitarbeiter. Erbringen Sie weiterhin Ihre volle Leistung, bedienen Sie Ihre Kunden gewissenhaft und erfüllen Sie Ihre Aufgaben im Salon. Ein professioneller Abgang hinterlässt einen positiven Eindruck und kann für zukünftige Empfehlungen oder Kontakte wichtig sein.
  • Übergabe der Aufgaben und Kunden: Im Friseurberuf ist der Kundenstamm oft an die Person gebunden. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine geordnete Übergabe Ihrer Kunden und Aufgaben. Dies kann bedeuten, dass Sie neue Kollegen vorstellen, Tipps zu Kundenpräferenzen geben oder Termine sauber übergeben. Eine gute Übergabe ist nicht nur im Interesse des Salons, sondern schützt auch Ihren Ruf in der Branche.
  • Resturlaub und Überstunden: Klären Sie frühzeitig, wie mit Ihrem Resturlaub und eventuellen Überstunden verfahren wird. Idealerweise können Sie Ihren Urlaub noch nehmen. Ist dies aufgrund betrieblicher Gründe nicht möglich, müssen Ihnen die Urlaubstage abgegolten werden. Überstunden sollten ebenfalls ausgezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
  • Arbeitszeugnis: Wie bereits erwähnt, haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses sollte Ihre Tätigkeiten, Ihre Leistungen und Ihr Verhalten im Salon umfassend und wohlwollend beschreiben. Prüfen Sie das Zeugnis sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Ein gutes Zeugnis ist Gold wert für Ihre weitere Karriere als Friseur.
  • Vorbereitung auf die neue Stelle oder Selbstständigkeit: Nutzen Sie die Kündigungsfrist, um sich auf Ihren nächsten Schritt vorzubereiten. Das kann die Suche nach einem neuen Salon, die Planung der Selbstständigkeit oder die Weiterbildung in neuen Friseurtechniken sein.

Ein respektvoller Abschied, auch wenn Sie den Salon verlassen, kann Ihnen Türen für zukünftige Netzwerke und Möglichkeiten öffnen. Die Friseurbranche ist oft kleiner, als man denkt, und ein guter Ruf ist unbezahlbar.

Häufig gestellte Fragen zur Kündigung im Friseurberuf

Hier beantworten wir einige der häufigsten Fragen, die sich Friseure stellen, wenn sie ihren Job kündigen möchten:

Muss ich einen Grund für meine Kündigung angeben?

Nein, als Arbeitnehmer müssen Sie bei einer ordentlichen Kündigung keinen Grund angeben. Es ist Ihre freie Entscheidung, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Es kann jedoch hilfreich sein, im persönlichen Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber kurz die Gründe zu erläutern, um Missverständnisse zu vermeiden oder eine positive Beziehung zu wahren, aber es ist keine rechtliche Pflicht.

Kann ich während der Probezeit jederzeit kündigen?

Ja, während der gesetzlich vorgesehenen Probezeit (maximal sechs Monate) können Sie das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen an jedem beliebigen Tag kündigen. Eine Angabe von Gründen ist auch hier nicht notwendig.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalte?

Wenn Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten, begehen Sie einen Vertragsbruch. Ihr Arbeitgeber könnte Schadensersatz von Ihnen fordern, zum Beispiel für entstandene Kosten durch die schnelle Suche nach einem Ersatz oder Umsatzeinbußen. In der Praxis kommt dies jedoch selten vor, wenn der Schaden gering ist und Sie sich im Guten trennen. Es ist aber ratsam, immer die Fristen einzuhalten.

Kann mein Arbeitgeber meine Kündigung ablehnen?

Nein, eine ordnungsgemäß eingereichte und fristgerechte Kündigung kann Ihr Arbeitgeber nicht ablehnen. Es handelt sich um eine einseitige Willenserklärung Ihrerseits. Er muss den Zugang bestätigen, kann die Kündigung aber nicht rückgängig machen.

Verliere ich meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst kündigen, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Dies geschieht, weil Sie die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt, der Ihnen das Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar macht (z.B. Mobbing, Nichtzahlung des Lohns, unzumutbare Arbeitsbedingungen). In solchen Fällen sollten Sie sich unbedingt vorab bei der Agentur für Arbeit beraten lassen und Nachweise sammeln.

Muss ich meinen Resturlaub nehmen oder wird er ausgezahlt?

Grundsätzlich ist der Urlaub in Natur zu nehmen. Wenn dies jedoch aufgrund der Kündigung und der verbleibenden Zeit nicht mehr möglich ist, muss der nicht genommene Urlaub in der Regel finanziell abgegolten werden. Klären Sie dies frühzeitig mit Ihrem Saloninhaber.

Die Entscheidung, den Job als Friseur zu wechseln, ist ein großer Schritt. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und der Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen können Sie diesen Übergang jedoch professionell und erfolgreich gestalten. Denken Sie daran: Ein guter Abschied ist der Grundstein für einen guten Neustart.

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