Was ist ein Arbeitsvertrag?

Das Nachweisgesetz: Sicherheit für Friseure und Salons

21/10/2022

Rating: 4.61 (1672 votes)

Das Friseurhandwerk, oft als einer der kreativsten und schönsten Berufe der Welt gepriesen, stand in der Vergangenheit vor erheblichen Herausforderungen. Ein chronischer Personalmangel und das hartnäckige Image des „ausgebeuteten Friseurs“ haben viele junge Talente abgeschreckt. Doch eine neue Ära der Professionalisierung bricht an, maßgeblich beeinflusst durch das Nachweisgesetz (NachwG), das seit dem 1. August 2022 in Kraft ist. Dieses Gesetz, obwohl nur wenige Paragrafen umfassend, hat weitreichende Auswirkungen auf alle Arbeitgeber in Deutschland – und somit auch auf uns Friseurunternehmer. Es zwingt uns, die Spielregeln neu zu definieren und schafft eine dringend benötigte Grundlage für mehr Transparenz und Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis. Wer sich den Vorgaben nicht beugt, riskiert nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch kostspielige Arbeitsgerichtsprozesse, die das Fortbestehen des Salons gefährden können.

Wie geht es weiter mit dem Friseurberuf?
Viel zu oft schon ging der „ausgebeutete Friseur“ durch die Medien. Das Image des „Opfers“ will sich kein junger Mensch mehr auf den Leib reißen. Die Folgen für das Friseurhandwerk sind heute überall spürbar: Es mangelt extrem an Personal in unserer Branche. Dabei ist der Friseurberuf doch einer der schönsten und kreativsten Berufe der Welt.
Inhaltsverzeichnis

Warum schriftliche Arbeitsverträge im Friseurhandwerk unverzichtbar sind

Lange Zeit war es in Deutschland üblich, Arbeitsverträge sowohl mündlich als auch schriftlich abschließen zu können. Diese Flexibilität wurde jedoch im Friseurhandwerk leider allzu oft missbraucht. Zahlreiche Saloninhaber nutzten die Möglichkeit mündlicher Vereinbarungen, um sich nicht auf konkrete Vertragsbedingungen festlegen zu müssen. Die Mitarbeiter, oft junge Gesellen oder Auszubildende, blieben in einem Zustand der Unsicherheit und waren ihren Chefs ausgeliefert. Dies ermöglichte es manchen Unternehmern, Arbeitsbedingungen nach Belieben zu ändern und das Arbeitsverhältnis zu dominieren.

Die Folgen dieser „Unsitten“ waren gravierend und schädigten das Ansehen des Friseurberufes nachhaltig. Geschichten vom „ausgebeuteten Friseur“ machten die Runde und trugen dazu bei, dass sich junge Menschen immer seltener für diesen Beruf entschieden. Das resultierende massive Personaldefizit ist heute in der gesamten Branche spürbar. Dabei ist der Friseurberuf so viel mehr als nur Haareschneiden – er ist Kunst, Handwerk und Dienst am Kunden. Gute Friseure sind heute gefragter denn je und werden entsprechend besser bezahlt. Das neue Nachweisgesetz setzt diesen fragwürdigen Praktiken nun ein Ende. Es stellt sicher, dass kein Friseurgeselle mehr ohne klar schriftlich geregelte Vertragsbedingungen arbeiten muss, und ebnet den Weg für ein faireres und transparenteres Miteinander.

Das Nachweisgesetz: Was ist neu und warum ist es wichtig?

Der Kern des Nachweisgesetzes ist die Pflicht zur Textform. Sein Hauptziel ist es, die Arbeitsbedingungen durch eine erhöhte Nachweisbarkeit transparenter zu gestalten und somit kontinuierlich zu verbessern. Eine klare Kenntnis der Rechte und Pflichten soll für beide Vertragsparteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – mehr Rechtssicherheit schaffen. Dies ist ein entscheidender Schritt weg von potenziellen Missverständnissen und hin zu einer klaren, verbindlichen Basis.

Für uns Arbeitgeber bringt das Nachweisgesetz neue Anforderungen und Pflichten mit sich. Die bisher verwendeten Vorlagen für Arbeitsverträge müssen dringend überprüft und angepasst werden, da die meisten älteren Muster den aktuellen Anforderungen nicht mehr genügen. Es reicht nicht mehr aus, nur die wichtigsten Eckpunkte zu erfassen; das Gesetz verlangt eine detaillierte Auflistung spezifischer Bedingungen. Dies mag auf den ersten Blick wie eine zusätzliche Bürokratie erscheinen, doch im Endeffekt dient es dem Schutz beider Seiten und minimiert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten. Indem wir proaktiv handeln und unsere Verträge anpassen, zeigen wir nicht nur Compliance, sondern auch Wertschätzung gegenüber unseren Mitarbeitern.

Elektronische Textform ab 2025: Ein Schritt in die Zukunft?

Das Nachweisgesetz verpflichtete Saloninhaber ursprünglich dazu, die wesentlichen Bedingungen eines jeden Arbeitsvertrages schriftlich – also auf Papier – niederzulegen, zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer fristgerecht auszuhändigen. Dies war eine kleine Hürde auf dem Weg zum papierlosen Büro, da die elektronische Textform bis Ende 2024 gesetzlich ausgeschlossen war. Die Niederschrift musste zwingend auf Papier erfolgen, was für viele eine Rückkehr zu „altbackenen“ Methoden bedeutete.

Doch mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde §2 des Nachweisgesetzes geändert. Seither ist es erlaubt, die Niederschriften der wesentlichen Vertragsbedingungen – und sogar ganze Arbeitsverträge – in elektronischer Textform zu übermitteln. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Modernisierung der Arbeitswelt. Allerdings ist hierbei äußerste Vorsicht geboten: Der Empfang muss vom Arbeitnehmer nachweislich bestätigt werden, da sonst kein Beleg über den Erhalt oder die vertragliche Zustimmung vorliegt. Eine einfache E-Mail ohne Bestätigung reicht hier nicht aus.

Dennoch gibt es gute Gründe, weiterhin auf die bewährte Schriftform auf Papier zu setzen. Schriftliche Vereinbarungen vermitteln oft einen besseren Eindruck und schaffen bei allen Beteiligten mehr Vertrauen und Sicherheit. Das haptische Gefühl eines unterschriebenen Dokuments kann psychologisch von Vorteil sein und die Ernsthaftigkeit der Vereinbarung unterstreichen. Viele Saloninhaber, darunter auch erfahrene Unternehmer, bevorzugen daher nach wie vor die „altmodische“ Schriftform auf Papier, um maximale Klarheit und Verlässlichkeit zu gewährleisten.

Für wen gilt das Nachweisgesetz im Salon?

Das Nachweisgesetz ist umfassend und bezieht sich generell auf alle Arbeitnehmer Ihres Unternehmens – unabhängig von ihrer Position oder dem Umfang ihrer Beschäftigung. Das bedeutet, es gilt vom Teilzeit-Reinigungsmitarbeiter bis zum Top-Stylisten. Auch für geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber, die nur wenige Stunden pro Woche arbeiten, sowie für Arbeitnehmer in vorübergehender Aushilfsbeschäftigung (z.B. Saisonkräfte oder Unterstützung während Stoßzeiten) besteht die Nachweispflicht gemäß §1 NachwG.

Eine Besonderheit betrifft das sogenannte „Probearbeiten“ von Bewerbern, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Auch hier müssen die Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten werden. Es ist wichtig zu betonen, dass „Probearbeiten“ im rechtlichen Sinne immer eine bezahlte Tätigkeit darstellt; andernfalls handelt es sich um eine illegale Beschäftigung. Dafür ist die Probezeit im Arbeitsvertrag vorgesehen, die klar definiert und vergütet wird.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Lediglich Praktikanten, die im Rahmen der schulischen Berufsorientierung, einer Einstiegsqualifizierung oder einer Berufsausbildungsvorbereitung in Ihren Salon kommen, sind von den Regelungen des Gesetzes ausgenommen. In diesen spezifischen Fällen besteht für Sie als Arbeitgeber keine Nachweispflicht. Für Auszubildende (Azubis) im Friseurhandwerk bleibt alles beim Alten: Für Ausbildungsverträge gilt bereits seit langem das Schriftformerfordernis, sodass hier keine Änderungen durch das Nachweisgesetz entstehen.

Alte Verträge vs. neue Verträge: Wann ist Handlungsbedarf?

Eine wichtige Entlastung bietet das Nachweisgesetz für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse. Eine weitere Ausnahme von der Nachweispflicht besteht bei Mitarbeitern, mit denen Sie bereits vor dem 1. August 2022 einen schriftlichen Arbeitsvertrag geschlossen hatten. Selbst wenn dieser alte Vertrag die im Nachweisgesetz geforderten Angaben nicht vollständig enthält, müssen Sie mit diesen Mitarbeitern keinen neuen Arbeitsvertrag schließen (§5 NachwG).

In solchen Fällen müssen Sie erst auf Verlangen des Arbeitnehmers tätig werden. Eine Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen ist in diesen Fällen nur dann zwingend erforderlich, wenn Sie vom Arbeitnehmer dazu aufgefordert werden. Ihre Arbeitnehmer haben also ein generelles Recht auf die Niederschrift der Vertragsbedingungen, auf das sie bei Bedarf bestehen können. Wenn aber bereits ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt wurde, der alle vom Nachweisgesetz geforderten Angaben enthält, sind Sie als Arbeitgeber nicht verpflichtet, noch eine zusätzliche Niederschrift anzufertigen.

Anders verhält es sich bei Arbeitsverträgen, die ab dem 1. August 2022 neu abgeschlossen wurden oder werden. Hier müssen Sie als Arbeitgeber selbsttätig handeln und können nicht auf eine Aufforderung durch den Arbeitnehmer warten! Die wesentlichen Vertragsbedingungen müssen bei Neuverträgen zwingend schriftlich niedergelegt werden. Es ist jedoch nicht notwendig, alle geforderten Angaben in einen einzigen Arbeitsvertrag zu „quetschen“. Dies könnte unter Umständen sogar die Rechtssicherheit des Vertrages gefährden. Das Nachweisgesetz fordert lediglich, dass alle geforderten Angaben textlich niedergelegt werden. Dies muss nicht zwangsläufig alles direkt im Arbeitsvertrag geschehen.

Die Kombination eines schriftlichen Arbeitsvertrages mit einer schriftlichen Betriebsvereinbarung oder einer anderen Niederschrift der Arbeitsbedingungen erfüllt ebenfalls vollständig die Forderungen des Nachweisgesetzes. Hauptsache ist, dass alle im Gesetz aufgelisteten wesentlichen Vertragsbedingungen in verbindlicher Textform vorliegen. Oft ist es sogar vorteilhaft, wenn einzelne Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag ausgegliedert und in einer separaten Niederschrift vereinbart werden. Beispielsweise können Arbeitszeit und Schichtrhythmus in einer separaten Vereinbarung geregelt werden, da sich diesbezüglich häufiger Änderungen in einem laufenden Arbeitsverhältnis ergeben können. Bei einer Änderung muss dann nicht der gesamte Arbeitsvertrag neu aufgesetzt werden, sondern es genügt, diese einzelne Vereinbarung zu erneuern.

Wesentliche Vertragsbedingungen: Was muss drinstehen?

Das Nachweisgesetz ist sehr präzise, welche Informationen in der schriftlichen Niederschrift oder dem Arbeitsvertrag enthalten sein müssen. Gemäß §2 NachwG sind folgende 15 Punkte als wesentliche Vertragsbedingungen aufzuführen:

  1. Name und Anschrift der Vertragsparteien
  2. Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  3. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses
  4. Der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden oder seinen Arbeitsort frei wählen kann
  5. Eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit
  6. Sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit
  7. Die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind, und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung
  8. Die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen
  9. Bei Arbeit auf Abruf nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes: dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat, die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden, der Zeitrahmen (Referenztage und Referenzstunden), der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist, und die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat
  10. Sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
  11. Die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
  12. Ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
  13. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift des Versorgungsträgers
  14. Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 Kündigungsschutzgesetz ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden
  15. Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen.

Diese detaillierte Auflistung mag aufwendig erscheinen, doch sie ist der Schlüssel zu einem transparenten und rechtlich abgesicherten Arbeitsverhältnis. Es empfiehlt sich dringend, eine anwaltlich geprüfte Vorlage für den Arbeitsvertrag zu verwenden, die die im Friseurhandwerk meist erforderlichen Punkte dieser wesentlichen Vertragsbedingungen bereits enthält. Sollten bezüglich der Vertragsbedingungen Ihrer eigenen Mitarbeiter noch einzelne der obigen Punkte fehlen, so können Sie diese in einer entsprechenden Vorlage einfach ergänzen oder sich rechtlich beraten lassen.

Fristen und Formalitäten: So halten Sie sich an die Vorgaben

Das Nachweisgesetz macht Unterschiede bei den Fristen für die Aushändigung der Niederschrift (bzw. des Arbeitsvertrages) an den Arbeitnehmer. Sollte die Information über einzelne Vertragsbedingungen nicht so schnell zu beschaffen sein, können Sie auch Niederschriften zu unterschiedlichen Zeitpunkten übergeben. Für die genauen Fristvorgaben in solchen Sonderfällen ist direkt §2 NachwG heranzuziehen.

Wir empfehlen jedoch nachdrücklich, nach Möglichkeit immer alle geforderten Punkte auf einen Schlag zu erfüllen und dafür die jeweils kürzeste Fristvorgabe zu nutzen. Dies vereinfacht die Handhabung für uns Arbeitgeber erheblich und mindert die Gefahr von Fristversäumnissen. Zusammengefasst bedeutet das:

  • Bei neu vereinbarten Arbeitsverhältnissen: Ein Friseurgeselle erhält den Arbeitsvertrag (bzw. die Niederschrift) spätestens am ersten Arbeitstag ausgehändigt. Im Normalfall wird ein Arbeitsvertrag ohnehin immer vorab schriftlich geschlossen, idealerweise vor Antritt der Arbeit.
  • Bei Mitarbeitern mit Altverträgen (vor 01.08.2022): Diese erhalten auf Verlangen eine Niederschrift der bisher noch nicht schriftlich niedergelegten Vertragsbedingungen bis spätestens am siebten Tag nach Zugang der Aufforderung (§5 NachwG). Hier müssen Sie nicht proaktiv werden, sondern nur auf Anforderung reagieren.
  • Bei Änderungen in einem laufenden Arbeitsverhältnis: Änderungen von einzelnen Vertragsbestimmungen (z.B. Arbeitszeit, Tätigkeitsbereich) sind spätestens an dem Tag, an dem sie wirksam geworden sind, schriftlich auszuhändigen oder in elektronischer Textform zu übermitteln. Dies gilt allerdings nicht für Änderungen von Tarifverträgen oder arbeitsgesetzlichen Vorschriften (§3 NachwG), da diese allgemein bekannt sind oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

Die Einhaltung dieser Fristen ist von größter Bedeutung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und ein harmonisches Arbeitsverhältnis zu fördern. Eine gut organisierte Personalverwaltung, die diese Fristen im Blick hat, ist daher unerlässlich.

Konsequenzen bei Verstößen: Warum Compliance so wichtig ist

Die Nichtbeachtung des Nachweisgesetzes kann für Arbeitgeber teure Konsequenzen haben. Das in §4 NachwG gesetzlich festgelegte Bußgeld von bis zu 2.000 Euro stellt dabei nur die Spitze des Eisbergs dar. Im Falle eines verlorenen Arbeitsgerichtsprozesses können die Gesamtkosten wesentlich höher liegen und die finanzielle Stabilität eines Salons ernsthaft gefährden.

Der Hauptgrund hierfür ist die durch das neue Gesetz veränderte Beweislast. Macht ein Arbeitnehmer eine angeblich mündlich vereinbarte Vertragsbedingung vor Gericht geltend, wird es für den Arbeitgeber ohne schriftliche Niederschrift extrem schwierig, diese Behauptung zu widerlegen. Im Falle zweier sich widersprechender Darstellungen kann das Gericht nicht eindeutig entscheiden, welche der Wahrheit entspricht. Im Zweifel entscheidet das Gericht dann zulasten des Arbeitgebers, insbesondere wenn dieser die gesetzlich vorgeschriebene Niederschrift der Vertragsbedingungen vernachlässigt hat.

Ein anschauliches Beispiel: Ein Arbeitnehmer könnte vor Gericht behaupten, ihm sei ein höherer Lohn, mehr Urlaubstage oder eine kürzere Probezeit zugesagt worden, als ihm tatsächlich gewährt wurde. Wenn keine schriftliche Niederschrift existiert, die das Gegenteil beweist, könnte der Arbeitnehmer mit einer satten Entgeltnachforderung als Sieger aus dem Gerichtssaal gehen. Existiert jedoch ein schriftlicher Arbeitsvertrag oder zumindest eine entsprechende Niederschrift, in der alle wesentlichen Arbeitsbedingungen korrekt festgehalten sind, müsste der Arbeitnehmer einen Beweis für seine Falschbehauptung erbringen, dass etwas anderes vereinbart worden sei. Dies wird ihm in der Regel nicht gelingen, da die schriftliche Vereinbarung als verbindlicher Nachweis dient. Die verschobene Beweislast ist daher der wichtigste Aspekt, der Arbeitgeber dazu anhalten sollte, die Vorgaben des Nachweisgesetzes akribisch einzuhalten.

Häufig gestellte Fragen zum Nachweisgesetz im Friseurhandwerk

Muss ich jeden mündlichen Arbeitsvertrag schriftlich festhalten?

Ja, seit dem 1. August 2022 müssen alle wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten werden. Mündliche Arbeitsverträge sind zwar weiterhin grundsätzlich möglich, aber die Pflicht zur schriftlichen Niederschrift der wesentlichen Bedingungen bleibt bestehen und muss dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Dies dient der Transparenz und Rechtssicherheit.

Gilt das Nachweisgesetz auch für Minijobber oder Aushilfen?

Ja, das Nachweisgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig vom Umfang ihrer Beschäftigung. Das schließt geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und auch Arbeitnehmer in vorübergehender Aushilfsbeschäftigung mit ein. Für sie müssen ebenfalls die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten werden.

Was passiert, wenn ich gegen das Gesetz verstoße?

Verstöße gegen das Nachweisgesetz können mit Bußgeldern von bis zu 2.000 Euro geahndet werden. Wesentlich schwerwiegender können jedoch die Folgen in einem Arbeitsgerichtsprozess sein. Ohne schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen verschiebt sich die Beweislast zugunsten des Arbeitnehmers, was zu hohen Nachzahlungen oder anderen ungünstigen Urteilen führen kann.

Kann ich alte Arbeitsverträge (vor dem 01.08.2022) einfach weiterverwenden?

Ja, für Arbeitsverträge, die vor dem 1. August 2022 abgeschlossen wurden, besteht keine automatische Pflicht, einen neuen Vertrag zu schließen. Sie müssen nur dann eine schriftliche Niederschrift der fehlenden wesentlichen Bedingungen anfertigen, wenn der Arbeitnehmer dies ausdrücklich von Ihnen verlangt. Für neue Arbeitsverträge, die ab dem Stichtag geschlossen werden, ist die schriftliche Niederschrift jedoch zwingend.

Darf der Arbeitsvertrag elektronisch übermittelt werden?

Ab dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Textform für die Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen erlaubt. Zuvor war zwingend die Schriftform (auf Papier) vorgeschrieben. Bei elektronischer Übermittlung ist es jedoch entscheidend, dass der Arbeitnehmer den Empfang nachweislich bestätigt, um die Einhaltung der Nachweispflicht zu gewährleisten.

Fazit: Eine Win-Win-Situation für das Friseurhandwerk

Ein aktueller Arbeitsvertrag, der den Anforderungen des Nachweisgesetzes in allen Punkten entspricht, schützt nicht nur die Interessen unserer Mitarbeiter, sondern bietet auch uns als Arbeitgeber ein erheblich höheres Maß an Rechtssicherheit. Durch die klare Fixierung aller wesentlichen Bedingungen werden Missverständnisse und potenzielle Streitigkeiten von vornherein vermieden. Dies schafft eine verlässliche Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und trägt maßgeblich zu einem positiven Arbeitsklima bei.

Zudem vermeiden wir durch die konsequente Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch langwierige und teure Gerichtsprozesse vor dem Arbeitsgericht. Indem wir zeigen, dass wir unsere Pflichten ernst nehmen und für faire sowie transparente Arbeitsbedingungen sorgen, stärken wir nicht nur unser eigenes Unternehmen, sondern auch das Ansehen des gesamten Friseurhandwerks. Bleiben auch Sie auf der sicheren Seite und stellen Sie sicher, dass Ihre Arbeitsverträge den neuen Anforderungen gerecht werden. Es ist eine Investition in die Zukunft und die Stabilität Ihres Salons.

Wenn du andere Artikel ähnlich wie Das Nachweisgesetz: Sicherheit für Friseure und Salons kennenlernen möchtest, kannst du die Kategorie Haarpflege besuchen.

Go up