26/09/2019
Die Welt des Friseurhandwerks ist geprägt von Kreativität, handwerklichem Geschick und einem ständigen Austausch mit Menschen. Doch hinter den glänzenden Scheren und perfekten Frisuren steckt auch ein Berufsfeld, das klare Rahmenbedingungen und faire Arbeitsverhältnisse benötigt. Eine der wichtigsten Säulen hierfür sind Tarifverträge. Sie legen die Spielregeln fest, schaffen Transparenz und sichern die Rechte der Beschäftigten. Im Rheinland gibt es nun eine wegweisende Entwicklung, die das Friseurhandwerk nachhaltig prägen wird: Die Anerkennung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages. Dies ist ein entscheidender Schritt für die gesamte Branche.

Diese bedeutsame Entscheidung, die ab dem 01. September 2023 in Kraft tritt, markiert einen echten Meilenstein in der Zusammenarbeit zwischen den Tarifvertragsparteien – dem Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Sie verspricht positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und das Wohl der Beschäftigten im Friseurhandwerk. Was genau bedeutet diese Allgemeinverbindlichkeit, und welche konkreten Veränderungen bringt sie mit sich? Tauchen wir ein in die Details dieser bahnbrechenden Vereinbarung.
- Allgemeinverbindlichkeit: Ein starkes Signal für die Branche
- Die neuen Entgeltstufen: Klare Perspektiven für Friseure
- Die Kampagne „ICH ZAHLE FAIRE LÖHNE“: Ein Bekenntnis zur Fairness
- Kein Manteltarifvertrag: Was bedeutet das für „Urlaub & Co.“?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Tarifvertrag für das Friseurhandwerk im Rheinland
- Für welche Betriebe gilt dieser Tarifvertrag?
- Ab wann gilt dieser Tarifvertrag als allgemeinverbindlich?
- Welche Entgeltstufen hat der Tarifvertrag?
- Gibt es einen Manteltarifvertrag für das Friseurhandwerk im Rheinland?
- Gilt der Tarifvertrag auch für Geringfügig-Beschäftigte (Minijobber)?
- Gilt der Tarifvertrag auch für Rezeptionisten, Reinigungskräfte etc.?
- Wann ist der Tarifvertrag kündbar?
- Fazit: Eine gestärkte Zukunft für das Friseurhandwerk
Allgemeinverbindlichkeit: Ein starkes Signal für die Branche
Die Nachricht, dass der Tarifvertrag im Friseurhandwerk im Rheinland ab dem 01. September 2023 vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung in Rheinland-Pfalz als allgemeinverbindlich anerkannt wird, ist von immenser Bedeutung. Aber was genau verbirgt sich hinter dem Begriff der Allgemeinverbindlichkeit? Es bedeutet, dass die Bestimmungen dieses Tarifvertrages nicht nur für die Mitglieder der vertragschließenden Parteien (also der Friseurinnungen und der Gewerkschaft ver.di) gelten, sondern für alle Unternehmen des Friseurhandwerks und der Haarbearbeitung im Tarifgebiet Rheinland. Dies umfasst die Handwerkskammerbezirke Trier, Koblenz und Rheinhessen, und zwar unabhängig von einer Mitgliedschaft in einer Friseurinnung. Dies schafft einheitliche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Salons und gibt den Beschäftigten die Sicherheit, dass bestimmte Standards eingehalten werden müssen.
Der Tarifvertrag selbst wurde im Oktober 2022 nach konstruktiven Verhandlungen erarbeitet. Das Erreichen dieser Allgemeinverbindlichkeit unterstreicht die Wichtigkeit einer ausgewogenen und gerechten Arbeitsbeziehung. Es ist ein klares Bekenntnis zu fairen Entlohnungen und zur Stärkung der gesamten Branche. Durch die Verbindlichkeit werden branchenweite Mindeststandards für Löhne und Gehälter festgelegt, was nicht nur die Lebensqualität der Beschäftigten verbessert, sondern auch dazu beiträgt, den Berufsstand attraktiver zu machen und Fachkräfte zu halten.
Die neuen Entgeltstufen: Klare Perspektiven für Friseure
Ein zentraler Bestandteil des neuen Tarifvertrags sind die festgelegten Entgeltstufen. Sie bieten eine klare und transparente Struktur für die Bezahlung von Friseuren, basierend auf ihrer Qualifikation und Berufserfahrung. Dies fördert die Wertschätzung für die erbrachten Leistungen und schafft eine gerechtere Entlohnung. Die Stufen sind wie folgt definiert:
| Entgeltstufe | Beschreibung | Stundenlohnsatz (ab 01.09.2023) |
|---|---|---|
| Entgeltstufe 1 | Arbeitnehmer/innen nach Berufsausbildung und bestandener Gesellenprüfung | 13,00 €/h |
| Entgeltstufe 2 | Arbeitnehmer/innen mit bestandener Gesellenprüfung und mindestens zwei Jahre Gesellentätigkeit im Friseurhandwerk | 14,50 €/h |
| Entgeltstufe 3 | Arbeitnehmer/innen mit bestandener Gesellenprüfung und mindestens vier Jahre Gesellentätigkeit im Friseurhandwerk | 16,00 €/h |
| Entgeltstufe 4 | Arbeitnehmer/innen mit bestandener Meisterprüfung und mindestens zwei Jahre Meistertätigkeit im Friseurhandwerk | 17,50 €/h |
Diese Staffelung honoriert nicht nur die grundlegende Ausbildung, sondern auch die gesammelte Erfahrung und die Weiterbildung zum Meister. Sie gibt den Friseuren eine klare Perspektive für ihre berufliche Entwicklung und die damit verbundene Entlohnung. Für Arbeitgeber schafft sie eine verlässliche Kalkulationsgrundlage und trägt dazu bei, den Wettbewerb auf eine faire Basis zu stellen, anstatt über Dumpinglöhne ausgetragen zu werden.
Die Kampagne „ICH ZAHLE FAIRE LÖHNE“: Ein Bekenntnis zur Fairness
Bereits im Jahr 2022, im Vorfeld der Verhandlungen und der Anerkennung des Tarifvertrags, startete der Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland die Kampagne „ICH ZAHLE FAIRE LÖHNE“. Diese Initiative ist mehr als nur ein Slogan; sie ist ein klares Bekenntnis zu ethischen Geschäftspraktiken und zur Wertschätzung der Mitarbeiter. Die Kampagne zielte darauf ab, Salonbetreiber zu ermutigen und zu unterstützen, faire Löhne zu zahlen und dies auch nach außen zu kommunizieren. Mitgliedsbetriebe erhielten hilfreiche Kommunikationsmittel, um ihre Verpflichtung zu fairen Löhnen sichtbar zu machen.
Guido Wirtz, der Vorsitzende Landesinnungsmeister des Landesverbandes Friseure & Kosmetik Rheinland, betonte die Bedeutung dieser Entwicklung: „Die Anerkennung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags im Friseurhandwerk ist ein positiver Schritt in Richtung fairer Arbeitsbedingungen und Chancengleichheit für alle Beteiligten. Wir sind zuversichtlich, dass diese Entscheidung die Wertschätzung für die Beschäftigten im Friseurhandwerk steigern wird und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Branche erhalten bleibt.“ Diese Aussage unterstreicht das gemeinsame Ziel, sowohl die Interessen der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zu berücksichtigen und eine Win-Win-Situation für das gesamte Friseurhandwerk zu schaffen.
Kein Manteltarifvertrag: Was bedeutet das für „Urlaub & Co.“?
Eine häufig gestellte Frage im Zusammenhang mit Tarifverträgen betrifft den Manteltarifvertrag. Ein Manteltarifvertrag regelt in der Regel allgemeine Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Zuschläge für Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Regelungen zur Probezeit oder zu Arbeitsmitteln. Für das Friseurhandwerk im Rheinland gibt es aktuell jedoch keinen Manteltarifvertrag. Dies ist eine wichtige Information, die oft zu Verwirrung führt.
Was bedeutet dies konkret? Wenn kein Manteltarifvertrag existiert, greifen für alle Regelungen, die normalerweise dort enthalten wären – wie beispielsweise Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen oder Arbeitszeiten – die gesetzlichen Bestimmungen. Das bedeutet, dass die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Kündigungsschutzgesetzes und andere einschlägige Arbeitsgesetze zur Anwendung kommen. Es ist daher für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig, sich mit diesen gesetzlichen Grundlagen vertraut zu machen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Obwohl ein Manteltarifvertrag zusätzliche branchenspezifische Regelungen bieten könnte, stellt die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen eine solide Grundlage dar, die für alle Friseurbetriebe im Rheinland verbindlich ist.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Tarifvertrag für das Friseurhandwerk im Rheinland
Um die wichtigsten Punkte noch einmal zusammenzufassen und auf häufige Fragen einzugehen, haben wir hier eine Übersicht erstellt:
Für welche Betriebe gilt dieser Tarifvertrag?
Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages erstreckt sich ab dem 01. September 2023 auf ALLE Unternehmen des Friseurhandwerks und der Haarbearbeitung im Rheinland, genauer gesagt in den Handwerkskammerbezirken Koblenz, Rheinhessen und Trier. Dies gilt unabhängig von einer Mitgliedschaft in einer der Friseurinnungen oder dem Landesverband.
Ab wann gilt dieser Tarifvertrag als allgemeinverbindlich?
Der Beginn der Allgemeinverbindlichkeit wurde vom zuständigen Ministerium auf den 01. September 2023 festgesetzt.
Welche Entgeltstufen hat der Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag sieht vier Entgeltstufen vor, die sich nach Qualifikation und Berufserfahrung richten. Die Stundenlöhne reichen von 13,00 €/h für Berufsanfänger bis zu 17,50 €/h für Meister mit entsprechender Erfahrung. Eine detaillierte Aufschlüsselung finden Sie in der Tabelle oben im Artikel.
Gibt es einen Manteltarifvertrag für das Friseurhandwerk im Rheinland?
Nein. Aktuell gibt es im Tarifgebiet Rheinland keinen Manteltarifvertrag für das Friseurhandwerk. Für Regelungen zu „Urlaub & Co.“ gelten daher die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts.
Gilt der Tarifvertrag auch für Geringfügig-Beschäftigte (Minijobber)?
Ja, der Tarifvertrag gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Der zeitliche Umfang der Beschäftigung ist unerheblich; die festgelegten Stundenlöhne müssen auch für Minijobber eingehalten werden.
Gilt der Tarifvertrag auch für Rezeptionisten, Reinigungskräfte etc.?
Nein, der Tarifvertrag gilt ausschließlich für Mitarbeiter mit bestandener Gesellenprüfung und Tätigkeit als Friseur. Andere Angestellte im Salon, die keine Friseurtätigkeit ausüben, fallen nicht unter diesen Tarifvertrag.
Wann ist der Tarifvertrag kündbar?
Der Tarifvertrag, der im Oktober 2022 abgeschlossen wurde, ist mit einer Frist von drei Monaten erstmals zum 30. September 2024 kündbar.
Fazit: Eine gestärkte Zukunft für das Friseurhandwerk
Die Anerkennung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages im Friseurhandwerk im Rheinland ist ein bedeutender Fortschritt für die gesamte Branche. Sie sorgt für mehr Fairness, Transparenz und Stabilität. Indem branchenweite Mindeststandards für die Entlohnung festgelegt werden, verbessert sich nicht nur die finanzielle Situation der Beschäftigten, sondern auch die Attraktivität des Berufsstandes insgesamt. Dies ist entscheidend, um auch in Zukunft qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Obwohl kein Manteltarifvertrag existiert und somit für bestimmte Arbeitsbedingungen die gesetzlichen Regelungen gelten, ist dieser Tarifvertrag ein starkes Fundament, das die Wertschätzung für die Arbeit der Friseure deutlich erhöht und eine solide Basis für faire Arbeitsbeziehungen im Rheinland schafft. Es ist ein gemeinsamer Erfolg, der die Wettbewerbsfähigkeit sichert und die Qualität im Friseurhandwerk stärkt.
Wenn du andere Artikel ähnlich wie Tarifvertrag für Friseure im Rheinland: Ein Meilenstein kennenlernen möchtest, kannst du die Kategorie Haarpflege besuchen.
