04/10/2020
Das Friseurhandwerk in Baden-Württemberg ist eine Branche, die von Kreativität, Handwerkskunst und persönlichem Service lebt. Doch hinter den glänzenden Scheren und perfekten Frisuren steckt auch ein komplexes Geflecht aus Arbeitsbeziehungen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein zentraler Pfeiler dieser Rahmenbedingungen sind die Tarifverträge, die Löhne, Arbeitszeiten und Ausbildungsbedingungen regeln. Sie sorgen für Fairness und Stabilität in einem dynamischen Berufsfeld. Besonders die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Entgelt- und Ausbildungsvergütungen haben weitreichende Auswirkungen auf Friseure, Auszubildende und Saloninhaber gleichermaßen. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Tarifverträge, ihre Entstehung und ihre Bedeutung für die Zukunft des Friseurhandwerks im Südwesten Deutschlands.

- Die Bedeutung von Tarifverträgen im Friseurhandwerk
- Die aktuellen Tarifverträge ab September 2023
- Was ist neu im Entgelttarifvertrag?
- Revolutionäre Änderungen bei der Ausbildungsvergütung
- Historischer Kontext: Die Tarifverhandlungen von 2018
- Vergleich der Tarifverträge (2018 vs. 2023/Aktuell)
- Warum Allgemeinverbindlichkeit so wichtig ist
- Zukunftsaussichten und regelmäßige Konsultationen
- Häufig gestellte Fragen (FAQ):
- Wann treten die neuesten Tarifverträge für das Friseurhandwerk in Baden-Württemberg in Kraft?
- Wer hat die aktuellen Tarifverträge unterzeichnet?
- Was bedeutet "Allgemeinverbindlicherklärung" (AVE) für die Tarifverträge?
- Wie haben sich die Ausbildungsvergütungen in den letzten Jahren entwickelt?
- Gibt es noch Prämienregelungen im Tarifvertrag für das Friseurhandwerk?
Die Bedeutung von Tarifverträgen im Friseurhandwerk
Tarifverträge sind mehr als nur juristische Dokumente; sie sind das Ergebnis kollektiver Verhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Im Friseurhandwerk in Baden-Württemberg legen sie verbindliche Mindeststandards fest, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Für Arbeitnehmer bedeuten sie transparente und verlässliche Einkommen sowie klare Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit. Dies schafft Sicherheit und Planbarkeit. Für Arbeitgeber bieten sie einen fairen Wettbewerbsrahmen, da alle Salons, die den Tarifverträgen unterliegen, ähnliche Personalkostenstrukturen haben. Dies verhindert Lohndumping und fördert eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Dienstleistung. Ein gut ausgehandelter Tarifvertrag ist somit ein Zeichen für eine reife und verantwortungsbewusste Branche, die sich um die Sicherung ihrer Fachkräfte und die Attraktivität des Berufsstandes kümmert.
Die aktuellen Tarifverträge ab September 2023
Die jüngsten und für das Friseurhandwerk in Baden-Württemberg maßgeblichen Tarifverträge wurden am 17. April 2023 abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um zwei separate, aber eng miteinander verbundene Abkommen: den Entgelttarifvertrag und den Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag. Beide Verträge sind mit Wirkung vom 1. September 2023 in Kraft getreten. Dies markiert einen wichtigen Meilenstein für die Branche, da es die neuesten Anpassungen an die wirtschaftlichen Realitäten und die Bedürfnisse der Beschäftigten widerspiegelt. Die Tarifvertragsparteien – auf Arbeitgeberseite der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg und auf Arbeitnehmerseite die ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – haben sich auf diese neuen Bedingungen geeinigt. Ein entscheidender Schritt zur Sicherung der flächendeckenden Gültigkeit dieser Verträge war der gemeinsame Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) an das Land Baden-Württemberg. Diese AVE wurde am 27. September 2023 bekannt gemacht und im Bundesanzeiger Nummer B8 vom 27. Oktober 2023 veröffentlicht, wodurch die Verträge für alle Betriebe im Friseurhandwerk in Baden-Württemberg verbindlich werden, unabhängig davon, ob sie Mitglied in den verhandelnden Organisationen sind. Die erste Kündigungsmöglichkeit für diese Verträge besteht mit einer Frist von drei Monaten zum 31. August 2025.
Was ist neu im Entgelttarifvertrag?
Der Entgelttarifvertrag vom 17. April 2023 baut auf den Fundamenten früherer Vereinbarungen auf und aktualisiert die Lohnstrukturen. Bereits im Jahr 2018 gab es eine grundlegende Neuerung, die die Entgeltstufen von ehemals mehr auf nur noch fünf Stufen reduzierte. Diese Vereinfachung sollte die Anwendung für Saloninhaber und die Verständlichkeit für Angestellte verbessern. So wurde beispielsweise ab dem 1. Mai 2018 in der Entgeltstufe II, die automatisch nach einem Jahr Tätigkeit als Geselle in einem Salon Anwendung findet, ein Stundenlohn von 10,30 Euro festgelegt, mit einer weiteren Erhöhung zum 1. August 2019. Die neuesten Anpassungen im Entgelttarifvertrag von 2023 reflektieren die fortlaufende Entwicklung der Lebenshaltungskosten und die Notwendigkeit, das Friseurhandwerk als attraktiven Arbeitsplatz zu erhalten. Eine wesentliche Änderung betrifft auch die frühere Prämienentgeltregelung, die als nicht mehr zeitgemäß erachtet und aus dem neuen Vertragswerk gestrichen wurde. Die Verhandlungspartner einigten sich darauf, dass umsatzabhängige Prämienvereinbarungen nun direkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ohne tarifliche Vorgaben verhandelt werden sollen. Dies ermöglicht eine flexiblere und individuellere Gestaltung von Leistungsanreizen, die besser auf die spezifischen Gegebenheiten eines Salons zugeschnitten sind und die Eigenverantwortung stärken.
Revolutionäre Änderungen bei der Ausbildungsvergütung
Ein besonders hervorzuhebender Bereich ist der Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag. Die Attraktivität einer Ausbildung im Friseurhandwerk hängt maßgeblich von einer angemessenen Vergütung ab. Angesichts eines zunehmenden Mangels an qualifizierten Nachwuchskräften war es unerlässlich, die Ausbildungsvergütungen deutlich anzuheben. Bereits ab dem 1. September 2018 erfuhren die Ausbildungsvergütungen eine durchschnittliche Steigerung von 30% gegenüber den letztmalig 2007 angehobenen Sätzen. Konkretes Beispiel: Ein Auszubildender im dritten Lehrjahr erhielt ab diesem Zeitpunkt 715 Euro pro Monat, mit einer weiteren Erhöhung von 10 Euro ein Jahr später. Die aktuellen Anpassungen im Tarifvertrag vom 17. April 2023 setzen diesen Kurs der Nachwuchsförderung fort und stellen sicher, dass die Auszubildenden eine verlässliche und wettbewerbsfähige Vergütung erhalten. Dies ist ein entscheidender Schritt, um dem 'Ausbluten' des Friseurhandwerks durch fehlende Fachkräfte entgegenzuwirken und junge Talente für den Beruf zu begeistern. Eine faire Ausbildungsvergütung sendet das Signal, dass das Handwerk seine zukünftigen Meister und Gesellen wertschätzt und in ihre Entwicklung investiert.

Historischer Kontext: Die Tarifverhandlungen von 2018
Um die aktuellen Entwicklungen vollständig zu verstehen, lohnt ein Blick auf die Verhandlungen im Jahr 2018. Der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg und der ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg einigten sich damals auf weitreichende Neuerungen. Die Verhandlungspartner, darunter Dirk Reisacher, Boris Aierstock, Boris Gassert und Matthias Moser auf Arbeitgeberseite, sprachen von einem erfolgreichen Tarifabschluss. Insbesondere das neue Tarifvertragsgesetz hatte neue Verhandlungsspielräume eröffnet, die genutzt wurden, um die Verträge nicht nur hinsichtlich der Entgelte, sondern auch der Entgeltstufen und der allgemeinen Praktikabilität zu aktualisieren. Die Entscheidung, die bisherige Prämienentgeltregelung zu streichen und individuelle Vereinbarungen zu ermöglichen, war ein Paradigmenwechsel, der auf mehr Transparenz und Flexibilität abzielte. Diese Weichenstellungen von 2018 bilden das Fundament, auf dem die aktuellen Vereinbarungen von 2023 aufbauen und zeigen das Bestreben der Tarifpartner, die Branche kontinuierlich an die Erfordernisse der Zeit anzupassen.
Vergleich der Tarifverträge (2018 vs. 2023/Aktuell)
Um die Entwicklung und die Kontinuität der Tarifarbeit im Friseurhandwerk Baden-Württemberg zu verdeutlichen, bietet sich ein Vergleich der wesentlichen Merkmale der Tarifverträge aus den Jahren 2018 und 2023 an:
| Merkmal | Tarifvertrag 2018 (ab Mai/Sept 2018) | Tarifvertrag 2023 (ab Sept 2023) |
|---|---|---|
| Datum des Abschlusses | Nicht explizit genannt (Einigung vor Mai 2018) | 17. April 2023 |
| Inkrafttreten Entgelt | 01. Mai 2018 | 01. September 2023 |
| Inkrafttreten Ausbildung | 01. September 2018 | 01. September 2023 |
| Entgeltstufen | Reduzierung auf 5 Stufen | 5 Stufen beibehalten (aufbauend auf 2018er-Struktur) |
| Beispiel Gesellenlohn | Stufe II: 10,30 €/Stunde (ab 01.05.2018), weitere Erhöhung 01.08.2019 | Anpassungen entsprechend der neuen Vereinbarung (genaue Zahlen nicht im Text) |
| Prämienregelung | Gestreckt, individuelle Vereinbarungen empfohlen | Beibehaltene Praxis der individuellen Vereinbarungen |
| Ausbildungsvergütung | Durchschnittlich +30% (ggü. 2007), z.B. 715 €/Monat (3. LJ ab 01.09.2018) | Fortführung der Erhöhung, Sicherstellung angemessener Vergütung |
| Kündbarkeit | Nicht genannt | Erstmals kündbar 31. August 2025 (3 Monate Frist) |
| Allgemeinverbindlichkeit | Beantragt | Beantragt und bekannt gemacht (27. Sept 2023) |
Warum Allgemeinverbindlichkeit so wichtig ist
Die Beantragung und erfolgreiche Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) ist ein Eckpfeiler der Tarifpolitik. Sie bedeutet, dass die ausgehandelten Tarifverträge nicht nur für die Mitglieder der verhandelnden Parteien (Fachverband und ver.di) gelten, sondern für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Friseurhandwerk in Baden-Württemberg. Dies hat mehrere entscheidende Vorteile: Erstens sorgt es für eine breite Absicherung der Arbeitsbedingungen und Löhne, wodurch Lohndumping und unlauterer Wettbewerb auf dem Rücken der Arbeitnehmer vermieden werden. Zweitens garantiert es eine hohe Transparenz und Zukunftssicherheit für alle Beteiligten, da die Spielregeln für die gesamte Branche klar definiert sind. Drittens stärkt es die Position des Friseurhandwerks als attraktiver Arbeitgeber, indem es faire und verlässliche Bedingungen für Fachkräfte und Auszubildende schafft. Die AVE ist somit ein Instrument zur Sicherung von Sozialstandards und zur Förderung eines gesunden Wettbewerbsumfelds.
Zukunftsaussichten und regelmäßige Konsultationen
Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, zukünftig wieder regelmäßige Konsultationen und Tarifverhandlungen durchzuführen. Diese Verpflichtung zur kontinuierlichen Anpassung ist von großer Bedeutung, um auf wirtschaftliche Veränderungen, neue Herausforderungen im Berufsfeld und die Bedürfnisse der Beschäftigten flexibel reagieren zu können. Das Friseurhandwerk ist einem ständigen Wandel unterworfen, sei es durch neue Technologien, sich ändernde Kundenbedürfnisse oder demografische Entwicklungen. Durch den Dialog zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften können zukunftsfähige Lösungen gefunden werden, die sowohl die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Salons als auch die sozialen Belange der Mitarbeiter berücksichtigen. Diese Dynamik gewährleistet, dass die Tarifverträge ein lebendiges Instrument bleiben, das zur langfristigen Stärkung des Friseurhandwerks in Baden-Württemberg beiträgt und es als attraktiven und stabilen Wirtschaftszweig positioniert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Wann treten die neuesten Tarifverträge für das Friseurhandwerk in Baden-Württemberg in Kraft?
Die neuesten Entgelt- und Ausbildungsvergütungs-Tarifverträge, die am 17. April 2023 abgeschlossen wurden, sind mit Wirkung vom 1. September 2023 in Kraft getreten.

Wer hat die aktuellen Tarifverträge unterzeichnet?
Die Tarifverträge wurden vom Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg (Arbeitgeberseite) und der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Arbeitnehmerseite) unterzeichnet.
Was bedeutet "Allgemeinverbindlicherklärung" (AVE) für die Tarifverträge?
Die Allgemeinverbindlicherklärung bedeutet, dass die Tarifverträge für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Friseurhandwerk in Baden-Württemberg verbindlich sind, unabhängig davon, ob sie Mitglied in den verhandelnden Organisationen sind. Dies wurde am 27. September 2023 bekannt gemacht.
Wie haben sich die Ausbildungsvergütungen in den letzten Jahren entwickelt?
Die Ausbildungsvergütungen wurden im September 2018 deutlich um durchschnittlich 30% erhöht (im Vergleich zu 2007). Die aktuellen Verträge setzen diesen Trend fort und sichern eine angemessene Vergütung für Auszubildende.
Gibt es noch Prämienregelungen im Tarifvertrag für das Friseurhandwerk?
Nein, die frühere tarifliche Prämienentgeltregelung wurde aus den neuen Verträgen gestrichen. Umsatzabhängige Prämienvereinbarungen sollen nun individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandelt werden.
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