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Neue Löhne für Friseure in Baden-Württemberg

20/04/2021

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Die Friseurbranche in Baden-Württemberg steht vor bedeutenden Veränderungen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber direkt betreffen. Ein neuer Tarifvertrag, der bereits im vergangenen Jahr geschlossen wurde, sieht eine gestaffelte Erhöhung der Löhne und Ausbildungsvergütungen vor. Diese Anpassungen sind nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung für die harte Arbeit der Friseure, sondern sollen auch die Attraktivität des Berufsfeldes nachhaltig stärken und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Salons im Land schaffen. Was genau ab dem 1. September 2024 gilt und welche Vorteile der neue Vertrag mit sich bringt, beleuchten wir in diesem umfassenden Artikel.

Wann kommt der neue Tarifvertrag für Friseur in Baden-Württemberg?
Friseurhandwerk in Baden-Württemberg erhält neue Tarifverträge mit Allgemeinverbindlichkeit, gültig ab dem 01.09.2023. Seit dem 01.09.2023 gelten in Baden-Württemberg ein neuer Entgelttarifvertrag und ein neuer Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag für die Friseurbranche.

Seit dem 1. September 2023 gelten in Baden-Württemberg bereits neue Entgelttarifverträge und Ausbildungsvergütungs-Tarifverträge für das Friseurhandwerk. Diese wurden vom Wirtschaftsministerium als allgemeinverbindlich erklärt, was eine entscheidende Neuerung darstellt. Dies bedeutet, dass alle Friseurbetriebe im Land, unabhängig davon, ob sie Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sind oder nicht, an diese tariflichen Vorgaben gebunden sind. Eine solche Allgemeinverbindlichkeit ist ein starkes Instrument, um Lohndumping zu verhindern und Chancengleichheit in der Branche zu gewährleisten.

Inhaltsverzeichnis

Der neue Tarifvertrag: Eine Übersicht der Anpassungen

Der im Jahr 2023 geschlossene Tarifvertrag für das baden-württembergische Friseurhandwerk markiert einen Wendepunkt. Nach vier Jahren ohne tarifliche Lohnerhöhungen (die letzte fand 2019 statt) wurden nun deutliche Verbesserungen erzielt. Die Verhandlungen zielten darauf ab, einen soliden Grundstock für die Branche zu legen, der sie für bestehende Mitarbeiter attraktiv hält und künftigen Fachkräften einen lohnenden Einstieg in ihren Traumberuf ermöglicht.

Die Erhöhungen erfolgen in zwei Stufen. Die erste Stufe trat bereits zum 1. September 2023 in Kraft. Die zweite, umfassende Stufe wird ab dem 1. September 2024 wirksam. Besonders hervorzuheben ist, dass sich die Löhne im Entgelttarifvertrag und die Ausbildungsvergütungen im Durchschnitt um beeindruckende 20 % erhöht haben. Dies ist ein klares Signal für die Aufwertung des Friseurberufs.

Was bedeutet Allgemeinverbindlichkeit (AVE)?

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) ist ein zentraler Aspekt des neuen Tarifvertrags. Sie wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erteilt und sorgt dafür, dass die ausgehandelten Konditionen für alle Friseurbetriebe in Baden-Württemberg gelten. Ohne diese AVE wären nur Betriebe, die Mitglied im Arbeitgeberverband sind, an die Tarifverträge gebunden. Die Allgemeinverbindlichkeit schafft somit:

  • Gleiche Wettbewerbsbedingungen: Alle Salons müssen dieselben Mindestlöhne zahlen, was unfaire Konkurrenz durch niedrigere Löhne verhindert.
  • Sicherheit für Arbeitnehmer: Beschäftigte wissen, dass ihre Gehälter eine gesetzliche Untergrenze haben, die nicht unterschritten werden darf.
  • Stärkung der Branche: Durch einheitliche, faire Löhne wird die Branche insgesamt professioneller und attraktiver.

Dirk Reisacher, stellvertretender Landesvorsitzender des Fachverbandes Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg, betonte die Bedeutung der AVE: „Mit der AVE müssen sich alle Friseurbetriebe in Baden-Württemberg unabhängig von ihrer Mitgliedschaft beim Arbeitgeberverband an die tariflichen Vorgaben halten. Die Chancengleichheit ist somit für alle Betriebe in Baden-Württemberg gewährleistet.“

Die neuen Tarifentgelte ab 1. September 2024

Ab dem 1. September 2024 treten die finalen Lohnsteigerungen in Kraft, die das Einkommen von Friseuren mit unterschiedlicher Berufserfahrung und in verschiedenen Positionen deutlich anheben. Die folgende Tabelle gibt einen detaillierten Überblick über die Stundenlöhne:

KategorieStundenlohn ab 01.09.2024
Friseure mit abgeschlossener Berufsausbildung13,30 Euro
Friseure mit 12 Monaten Berufserfahrung13,85 Euro
Friseure mit mehrjähriger Berufserfahrung / Meisterausbildung15,10 Euro
Technische Betriebsleitung (bis 10 Beschäftigte, inkl. Auszubildende)18,20 Euro
Technische Betriebsleitung (mit mehr als 10 Beschäftigten, inkl. Auszubildende)20,80 Euro

Es ist wichtig zu beachten, dass für ungelernte Arbeitskräfte weiterhin der gesetzliche Mindestlohn greift. Der sogenannte Ecklohn, der eine Art Richtwert für qualifizierte Friseure darstellt, stieg bereits von 14,50 Euro (ab 01.09.2023) auf 15,10 Euro ab dem 1. September 2024. Dies zeigt die allgemeine Aufwärtsentwicklung der Gehälter in der Branche.

Attraktive Ausbildung: Neue Vergütungen ab 1. September 2024

Neben den Löhnen für ausgebildete Friseure erfahren auch die Ausbildungsvergütungen eine signifikante Erhöhung. Dies ist ein entscheidender Schritt, um junge Menschen für den Friseurberuf zu begeistern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die neuen monatlichen Vergütungen ab dem 1. September 2024 sehen wie folgt aus:

LehrjahrAusbildungsvergütung ab 01.09.2023Ausbildungsvergütung ab 01.09.2024
1. Lehrjahr- (nicht explizit genannt)680 Euro
2. Lehrjahr735 Euro775 Euro
3. Lehrjahr- (nicht explizit genannt)850 Euro

Die Steigerung, insbesondere im zweiten und dritten Lehrjahr, macht die Ausbildung im Friseurhandwerk finanziell deutlich attraktiver. Dies ist ein wichtiger Anreiz für potenzielle Auszubildende, die nun einen lohnenden Einstieg in ihren Traumberuf finden können. Dirk Reisacher betonte in diesem Zusammenhang: „Unsere Branche bleibt damit attraktiv für unsere Mitarbeiter und bietet künftigen Fachkräften einen lohnenden Einstieg in ihren Traumberuf.“

Warum diese Erhöhungen wichtig sind: Die Bedeutung für die Branche

Die Anpassungen im Tarifvertrag sind mehr als nur Zahlen auf dem Papier. Sie sind ein Ausdruck der Anerkennung für die anspruchsvolle und kreative Arbeit, die Friseure täglich leisten. Die höheren Löhne tragen dazu bei, die Attraktivität des Berufs zu steigern und ihn wettbewerbsfähiger gegenüber anderen Branchen zu machen. Dies ist entscheidend, um qualifizierte Mitarbeiter zu halten und neue Talente anzuziehen.

Wann kommt der neue Mindestlohn im Friseurhandwerk?
Ab 1. September 2024 greifen ein neuer Mindestlohn und neue Ausbildungsvergütungen im Friseurhandwerk. Unabhängig von einer Innungsmitgliedschaft müssen Betriebe diesen Branchenmindestlohn und die Ausbildungsvergütung gewähren. seit 1. September 2023 ab 1. September 2024 technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende)

Darüber hinaus sichert die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags faire Bedingungen für alle. Kleinere Salons können nicht mehr durch Betriebe unterboten werden, die unter dem tariflichen Niveau zahlen. Dies fördert einen gesunden Wettbewerb, der auf Qualität und Service statt auf Lohnkosten basiert. Für die Arbeitnehmer bedeutet es mehr Sicherheit und eine gerechte Entlohnung für ihre Arbeit.

Matthias Moser, Landesgeschäftsführer des Fachverbandes Friseur und Kosmetik BW, hob die Bedeutung hervor: „Wir haben Tarifverträge verhandelt, die einen soliden Grundstock für die Friseurbranche in Baden-Württemberg darstellen.“ Die Tatsache, dass sich die Löhne und Ausbildungsvergütungen im Durchschnitt um 20 % erhöht haben, ist ein klares Bekenntnis zur Zukunft des Friseurhandwerks.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum neuen Tarifvertrag

Wann treten die neuen Tariflöhne und Ausbildungsvergütungen in Kraft?

Die erste Stufe der Erhöhungen trat bereits am 1. September 2023 in Kraft. Die hier detailliert beschriebenen finalen Erhöhungen gelten ab dem 1. September 2024.

Für wen gelten die neuen Tarifverträge in Baden-Württemberg?

Dank der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) gelten die neuen Tarifverträge für alle Friseurbetriebe in Baden-Württemberg, unabhängig davon, ob sie Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sind oder nicht. Dies betrifft alle Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung, mit Berufserfahrung, Meister und Betriebsleitungen sowie alle Auszubildenden.

Woher bekomme ich eine Kopie des Tarifvertrags?

Exemplare der beiden Verträge können beim Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg angefordert werden. Sie können die Rechtsabteilung unter der Telefonnummer 07121 2412-230 oder per E-Mail unter recht[at]hwk-reutlingen.de kontaktieren. Jeder Friseurbetrieb ist zudem verpflichtet, die jeweils gültigen Tarifverträge in den Sozialräumen für die Mitarbeitenden frei zugänglich vorzuhalten.

Wie viele Auszubildende gibt es im Friseurhandwerk?
Andererseits ist die Anzahl der Auszubildenden im Friseurhandwerk im Vergleich zur letzten Antragstellung zurückgegangen. Solchen Tendenzen kann man am besten mit guten Tarifverträgen begegnen“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Im Jahr 2019 verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit noch ca. 4.500 Auszubildende in Nordrhein-Westfalen. im 1.

Was ist der „Ecklohn“ und wie hat er sich entwickelt?

Der Ecklohn ist ein Richtwert oder ein Mindestlohn für qualifizierte Fachkräfte in der Branche. Er belief sich ab dem 1. September 2023 auf 14,50 Euro pro Stunde und erhöht sich ab dem 1. September 2024 auf 15,10 Euro pro Stunde. Die detaillierten Kategorien für 2024 zeigen spezifischere Stundensätze je nach Erfahrung und Position.

Gibt es auch für ungelernte Kräfte Mindestlöhne?

Ja, für ungelernte Arbeitskräfte in der Friseurbranche gilt der gesetzliche Mindestlohn, der unabhängig vom Tarifvertrag festgesetzt wird.

Wie hoch ist die durchschnittliche Erhöhung der Löhne und Ausbildungsvergütungen?

Die Löhne im Entgelttarifvertrag und die Ausbildungsvergütungen haben sich im Durchschnitt um etwa 20% erhöht.

Fazit: Ein starkes Signal für die Zukunft des Friseurhandwerks

Der neue, allgemeinverbindliche Tarifvertrag für das Friseurhandwerk in Baden-Württemberg ist ein Meilenstein. Er sichert nicht nur faire und höhere Löhne für alle Friseure und Auszubildenden, sondern fördert auch einen gesunden Wettbewerb in der Branche. Die deutlichen Gehaltssteigerungen und die verbesserte Ausbildungsvergütung machen den Friseurberuf attraktiver und zukunftsfähiger. Dies ist ein Gewinn für alle Beteiligten: Die Arbeitnehmer erhalten eine gerechtere Entlohnung, die Arbeitgeber profitieren von motivierten und qualifizierten Fachkräften, und die Kunden können sich auf weiterhin hohe Standards und Qualität verlassen. Die Friseurbranche in Baden-Württemberg ist damit gut aufgestellt für die Herausforderungen der Zukunft.

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