04/01/2022
In der dynamischen Welt der Friseursalons und Barbershops suchen Unternehmer ständig nach Wegen, um Effizienz zu steigern, Kosten zu senken und gleichzeitig erstklassigen Service zu bieten. Eine immer beliebtere Strategie, die sowohl etablierten Salons als auch Neugründungen zugutekommen kann, ist der gewerbliche Untermietvertrag. Doch was genau verbirgt sich dahinter, und welche Aspekte müssen Friseure beachten, um diese Möglichkeit optimal zu nutzen?
Ein gewerblicher Untermietvertrag ermöglicht es einem Hauptmieter, einen Teil oder die gesamten gemieteten Geschäftsräume an einen Dritten, den Untermieter, weiterzuvermieten. Für Friseure kann dies bedeuten, einen Teil ihres Salons an einen Nageldesigner, eine Kosmetikerin oder einen anderen Friseur zu vermieten, oder selbst einen Stuhl oder einen kleinen Bereich in einem bestehenden Salon anzumieten. Diese Praxis bietet enorme Flexibilität und kann eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten schaffen, birgt aber auch spezifische Herausforderungen und rechtliche Fallstricke, die es zu kennen gilt.

Was ist ein gewerblicher Untermietvertrag speziell für Friseursalons?
Ein gewerblicher Untermietvertrag ist ein rechtliches Dokument, das die Bedingungen festlegt, unter denen ein Mieter (der Hauptmieter) einen Teil oder die Gesamtheit seiner gewerblich genutzten Räumlichkeiten an einen Dritten (den Untermieter) weitervermietet. Im Kontext eines Friseursalons bedeutet dies, dass beispielsweise der Inhaber eines großen Salons, der nicht alle seine Räumlichkeiten selbst nutzt, einen oder mehrere Friseurstühle, einen separaten Raum für Maniküre oder einen Bereich für den Verkauf von Haarpflegeprodukten an einen unabhängigen Unternehmer untervermieten kann.
Diese Art von Vertrag ist besonders attraktiv für Friseure, die:
- Kosten senken möchten: Durch die Untervermietung ungenutzter Flächen können Fixkosten wie Miete und Nebenkosten geteilt werden.
- Flexibilität suchen: Start-ups können mit geringeren Anfangsinvestitionen beginnen, indem sie nur einen Stuhl mieten, anstatt einen ganzen Salon einzurichten.
- Dienstleistungsangebot erweitern möchten: Die Untervermietung an komplementäre Dienstleister (z.B. Kosmetik, Nageldesign) kann das Angebot des Salons erweitern und neue Kundensegmente anziehen, ohne dass der Hauptmieter selbst diese Dienstleistungen anbieten muss.
- Kapazitäten besser auslasten wollen: Unabhängige Friseure oder Stylisten können eigene Kunden in einem professionellen Umfeld bedienen, ohne die volle Verantwortung eines eigenen Salons tragen zu müssen.
Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass ein solcher Vertrag schriftlich abgeschlossen wird und alle relevanten Details klar definiert sind, um Missverständnisse und rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Vorteile der Untermiete für Friseure
Die Untermiete bietet sowohl für den Hauptmieter als auch für den Untermieter im Friseurbereich eine Reihe von Vorteilen:
- Kosteneffizienz: Der Hauptmieter kann seine Fixkosten durch Mieteinnahmen reduzieren. Der Untermieter spart sich die hohen Anfangsinvestitionen für einen eigenen Salon.
- Flexibilität: Kürzere Vertragslaufzeiten sind oft möglich, was insbesondere für Existenzgründer oder bei unsicherer Auftragslage von Vorteil ist.
- Synergien und Kundenbindung: Komplementäre Dienstleistungen unter einem Dach können gegenseitig Kunden anziehen und die Kundenbindung stärken. Ein Friseur, der auch eine Nageldesignerin im Salon hat, bietet seinen Kunden einen Mehrwert.
- Reduziertes Risiko: Der Untermieter trägt nicht die volle Verantwortung und das finanzielle Risiko eines gesamten Mietvertrages.
- Netzwerkmöglichkeiten: Die Zusammenarbeit in einem geteilten Raum kann zu wertvollen geschäftlichen Kontakten und Kooperationen führen.
Potenzielle Risiken und Herausforderungen
Trotz der Vorteile gibt es auch Risiken, die sorgfältig abgewogen werden müssen:
- Abhängigkeit vom Hauptmieter: Der Untermieter ist vom Hauptmieter und dessen Mietvertrag abhängig. Bei Problemen des Hauptmieters mit dem Vermieter kann dies auch den Untermieter betreffen.
- Konfliktpotenzial: Gemeinsame Nutzung von Räumen, Geräten, Kundenbereichen oder sogar unterschiedliche Arbeitsphilosophien können zu Konflikten führen.
- Haftungsfragen: Wer haftet bei Schäden an den Räumlichkeiten oder am Inventar? Dies muss im Vertrag klar geregelt sein.
- Markenimage: Die Aktivitäten des Untermieters können das Image des Hauptmieters beeinflussen und umgekehrt.
- Zustimmung des Vermieters: In vielen Fällen ist die Zustimmung des ursprünglichen Vermieters zur Untervermietung zwingend erforderlich. Ohne diese Zustimmung ist die Untervermietung oft nicht rechtens und kann zur Kündigung des Hauptmietvertrags führen.
Wichtige Elemente eines gewerblichen Untermietvertrages für Friseursalons
Ein solider Untermietvertrag ist das Fundament für eine erfolgreiche und reibungslose Zusammenarbeit. Basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere in der Schweiz, sollten folgende Punkte detailliert aufgeführt sein:
1. Vertragsparteien
Präzise Angabe von Namen und Adressen des Hauptmieters (Vermieter im Untermietvertrag) und des Untermieters. Es ist wichtig, klarzustellen, wer welche Rolle hat.
2. Mietobjekt
Genaue Beschreibung der untervermieteten Räumlichkeiten oder Bereiche. Für einen Friseursalon bedeutet dies oft: „Ein Friseurstuhl inklusive Zugang zu Waschbecken und Wartebereich“, oder „Ein separater Raum zur Nutzung als Kosmetikstudio (ca. X qm) innerhalb des Salons an [Adresse der Gewerberäumlichkeiten]“. Auch die Mitnutzung von Gemeinschaftsflächen wie Empfangsbereich, Toilette, Küche oder Lager sollte klar definiert werden.
3. Mietdauer
Festlegung von Start- und Enddatum. Hier ist Flexibilität oft gefragt. Es kann eine feste Laufzeit mit Verlängerungsoption oder ein unbefristeter Vertrag mit Kündigungsfristen vereinbart werden. Für Stuhlmiete sind oft kürzere oder flexiblere Zeiträume üblich.
4. Mietzins und Nebenkosten
Der monatliche Mietzins muss klar beziffert sein. Entscheidend ist auch die detaillierte Aufschlüsselung der Nebenkosten. Im Friseurbereich sind dies oft Heizung, Wasser (besonders wichtig wegen Haarwäsche!), Strom, Internet, Versicherung und Reinigung. Es sollte festgelegt werden, ob diese Kosten im Mietzins enthalten sind (Pauschalmiete) oder ob sie anteilig umgelegt werden. Bei der Untervermietung von nur einem Stuhl ist eine Pauschale oft einfacher.

5. Kaution
Die Höhe der Kaution und die Bedingungen für deren Rückerstattung sind festzulegen. Die Kaution dient als Sicherheit für den Hauptmieter bei Schäden oder ausstehenden Zahlungen durch den Untermieter.
6. Nutzungszweck
Dieser Punkt ist besonders wichtig. Es muss explizit festgehalten werden, wofür die Räumlichkeiten genutzt werden dürfen. Beispiele: „Ausschließlich für Friseur- und Haarpflegedienstleistungen“, „Für Maniküre und Pediküre“, „Für den Verkauf von Haarpflegeprodukten“. Eine anderweitige Nutzung oder Weitervermietung an Dritte ohne Zustimmung des Hauptmieters muss ausgeschlossen werden.
7. Instandhaltung und Reparaturen
Wer ist für welche Reparaturen zuständig? Kleinere Reparaturen am gemieteten Stuhl oder am eigenen Arbeitsbereich sind oft Sache des Untermieters. Größere Schäden an der Saloninfrastruktur (z.B. Wasserleitungen, Elektrik) liegen in der Regel beim Hauptmieter. Eine klare Abgrenzung beugt Streitigkeiten vor.
8. Kündigung
Festlegung der Kündigungsfristen und -bedingungen für beide Parteien. Im Friseurgewerbe können hier flexible Kündigungsfristen von Vorteil sein, um auf Marktveränderungen oder persönliche Umstände reagieren zu können.
9. Sonstige Bestimmungen
Dieser Abschnitt bietet Raum für individuelle Vereinbarungen, die im Friseurbereich besonders relevant sein können:
- Nutzung von Ausstattung und Inventar: Dürfen Geräte des Hauptmieters (z.B. Trockenhauben, Waschanlagen, Handtücher) genutzt werden? Wenn ja, zu welchen Konditionen?
- Öffnungszeiten: Gibt es gemeinsame oder individuelle Öffnungszeiten?
- Werbung und Marketing: Wie wird die Präsenz des Untermieters nach außen kommuniziert? Gibt es gemeinsame Marketingaktivitäten?
- Kundenbeziehung: Wie wird sichergestellt, dass die Kunden des Untermieters nicht als Kunden des Hauptmieters wahrgenommen werden und umgekehrt, falls dies gewünscht ist?
- Versicherungen: Welche Versicherungen sind vom Hauptmieter, welche vom Untermieter abzuschließen (z.B. Betriebshaftpflicht)?
- Verhalten im Salon: Regeln für Sauberkeit, Lärmpegel, Abfallentsorgung etc.
Vergleich: Stuhlmiete vs. Raum-Untermiete im Friseursalon
Im Friseurgewerbe gibt es oft zwei Hauptformen der Untermiete, die unterschiedliche Implikationen haben:
| Merkmal | Stuhlmiete (Teilfläche) | Raum-Untermiete (Abgetrennter Bereich) |
|---|---|---|
| Mietobjekt | Ein oder mehrere Friseurstühle, Zugang zu Waschbecken, Wartebereich. | Abgeschlossener Raum/Bereich (z.B. für Kosmetik, Nagelstudio, separater Barbierbereich). |
| Mietzins | Oft Pauschale pro Stuhl/Tag/Monat, inkl. Nebenkosten. Geringere absolute Kosten. | Miete pro Quadratmeter oder Pauschale für den Raum. Höhere absolute Kosten. |
| Nutzungszweck | Friseurdienstleistungen. | Spezifische Dienstleistung (z.B. Kosmetik, Massage, Tattoo-Studio), kann vom Hauptzweck des Salons abweichen. |
| Flexibilität | Sehr hoch, oft kurze Fristen, ideal für Freelancer oder als Start. | Mäßig, oft längere Vertragslaufzeiten, da mehr Investition in den Raum. |
| Infrastruktur | Starke Abhängigkeit von der Infrastruktur des Hauptmieters. | Untermieter kann eigene Infrastruktur installieren, aber auch auf Hauptinfrastruktur angewiesen. |
| Identität | Oft gemeinsame Markenwahrnehmung mit dem Hauptsalon. | Eigene Markenidentität und Auftritt des Untermieters ist besser möglich. |
| Verantwortung | Geringere Verantwortung für den Raum. | Höhere Verantwortung für den gemieteten Raum. |
Rechtliche Hinweise und Empfehlungen (Fokus Schweiz)
Die Schweiz hat spezifische Mietrechtsbestimmungen, die bei gewerblichen Untermietverträgen unbedingt beachtet werden müssen. Das Schweizer Obligationenrecht (OR) regelt die wesentlichen Aspekte des Mietvertragsrechts.
- Schriftform: Obwohl das OR für den Mietvertrag keine Schriftform vorschreibt, ist sie für gewerbliche Untermietverträge dringend empfohlen und im vorliegenden Muster auch explizit verlangt. Nur so sind alle Vereinbarungen nachweisbar.
- Zustimmung des Hauptvermieters: Gemäss Art. 262 OR darf der Mieter die Mietsache nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten. Fehlt diese Zustimmung, kann der Hauptvermieter den Hauptmietvertrag kündigen. Dies ist der wichtigste Punkt für jeden, der über eine Untermiete nachdenkt.
- Angemessener Mietzins: Der Untermietpreis darf nicht missbräuchlich sein, d.h., er darf nicht wesentlich höher sein als der Hauptmietzins für den entsprechenden Anteil der Fläche, es sei denn, es werden zusätzliche Leistungen (z.B. Nutzung von Geräten, Marketing) erbracht.
- Haftung: Der Hauptmieter haftet dem Vermieter gegenüber weiterhin für die Einhaltung des Hauptmietvertrags, auch für Schäden, die der Untermieter verursacht. Daher ist eine klare Regelung der Haftung im Untermietvertrag essenziell.
Empfehlung: Bei Unsicherheiten oder komplexen Konstellationen ist es unerlässlich, einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachexperten zu konsultieren. Ein Mustervertrag ist eine gute Grundlage, ersetzt aber keine individuelle rechtliche Beratung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur gewerblichen Untermiete im Friseursalon
F: Brauche ich immer die Zustimmung meines Vermieters, um meinen Salon unterzuvermieten?
A: Ja, in der Schweiz ist die schriftliche Zustimmung des Hauptvermieters gemäss Art. 262 OR zwingend erforderlich, bevor Sie einen Teil oder die gesamten Räumlichkeiten untervermieten. Ohne diese Zustimmung riskieren Sie die Kündigung Ihres Hauptmietvertrags.

F: Was passiert, wenn der Hauptmietvertrag endet oder gekündigt wird?
A: Endet der Hauptmietvertrag, endet in der Regel auch der Untermietvertrag automatisch. Der Untermieter hat dann keinen Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses gegenüber dem Hauptvermieter. Dies ist ein erhebliches Risiko für den Untermieter.
F: Kann ich als Untermieter auch einen Teil des Salons weiter untervermieten?
A: Nein, in der Regel nicht. Der Untermietvertrag regelt die Nutzung durch den Untermieter. Eine weitere Untervermietung (Kette von Untermietverträgen) ist ohne explizite Erlaubnis des Hauptmieters und oft auch des ursprünglichen Vermieters nicht gestattet und rechtlich hochkomplex.
F: Wie verwalte ich die Nebenkosten fair, wenn ich nur einen Stuhl untervermiete?
A: Bei der Stuhlmiete ist es üblich, eine Pauschale für Nebenkosten in den Mietzins zu integrieren, da eine genaue Abrechnung des Verbrauchs für einen einzelnen Stuhl sehr aufwendig wäre. Dies sollte im Vertrag klar kommuniziert werden.
F: Welche Versicherungen sind für mich als Untermieter wichtig?
A: Als Untermieter sollten Sie mindestens eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, die Schäden abdeckt, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritten (Kunden, Hauptmieter) zufügen. Eine Inventarversicherung für Ihr eigenes Equipment ist ebenfalls ratsam.
F: Dürfen der Hauptmieter und der Untermieter dieselben Dienstleistungen anbieten?
A: Dies hängt von der Vereinbarung ab. Es ist ratsam, dies im Vertrag klar zu regeln, um Wettbewerbskonflikte zu vermeiden. Manchmal ist eine Spezialisierung gewünscht (z.B. Hauptmieter Damenschnitt, Untermieter Herrenfriseur/Barbier).
Fazit
Ein gewerblicher Untermietvertrag kann für Friseursalons eine ausgezeichnete Möglichkeit sein, Flexibilität zu gewinnen, Kosten zu optimieren und das Dienstleistungsangebot zu erweitern. Er bietet sowohl für etablierte Salonbesitzer als auch für aufstrebende Friseure und komplementäre Dienstleister attraktive Perspektiven. Doch der Erfolg dieser Kooperation steht und fällt mit einem sorgfältig ausgearbeiteten und rechtlich fundierten Vertrag. Die klare Definition von Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten aller Parteien ist unerlässlich, um potenzielle Konflikte zu minimieren und eine langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten. Bevor Sie einen solchen Vertrag eingehen, stellen Sie sicher, dass Sie alle Punkte verstanden haben und ziehen Sie bei Bedarf professionelle rechtliche Beratung hinzu, um auf der sicheren Seite zu sein.
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