Abgelaufener Friseurgutschein? Ihr Recht!

19/02/2019

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Der Geburtstag ist vorbei, Weihnachten liegt weit zurück, und plötzlich finden Sie ihn: den Friseurgutschein, der im Geldbeutel vergessen wurde. Doch ein Blick auf das Kleingedruckte lässt Sie erschrecken – „Gültig bis…“ und das Datum liegt schon weit in der Vergangenheit. Viele Menschen glauben, dass der Wert des Gutscheins damit unwiederbringlich verloren ist. Doch weit gefehlt! Insbesondere im Schweizer Recht gibt es klare Regelungen, die Ihnen als Konsumenten oft eine viel längere Gültigkeit zusprechen, als auf dem Gutschein vermerkt ist. Dieser Artikel beleuchtet, was Sie tun können, wenn Ihr Friseurgutschein abgelaufen scheint, und wie Sie Ihren Anspruch auf eine neue Frisur oder eine wohltuende Rasur erfolgreich durchsetzen.

Was tun wenn ein Gutschein abgelaufen ist?
Gutscheine: Ist ein Ablaufdatum zulässig? Wenn ein Gutschein abgelaufen ist: Pochen Sie beim jeweiligen Unternehmen auf die Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern diese noch nicht abgelaufen sind. Das bestätigte kürzlich auch ein Gericht im Kanton Solothurn.
Inhaltsverzeichnis

Das Dilemma abgelaufener Friseurgutscheine

Es ist ein häufiges Szenario: Ein Friseurgutschein, oft als Geschenk gedacht, gerät in Vergessenheit oder man findet einfach nicht die passende Gelegenheit, ihn einzulösen. Die aufgedruckte Frist, sei es ein Jahr oder zwei, wird als verbindlich angesehen. Viele Friseursalons berufen sich ebenfalls auf diese Fristen und lehnen die Einlösung abgelaufener Gutscheine kategorisch ab. Dies führt nicht nur zu Frustration bei den Kunden, sondern auch zu einem unnötigen Verlust von Geld. Doch die gute Nachricht ist: Die gesetzlichen Bestimmungen sehen oft eine wesentlich längere Gültigkeit vor, als die meisten Geschäftsleute oder Kunden annehmen. Es lohnt sich also, die Rechtslage genau zu kennen und nicht vorschnell aufzugeben.

Die rechtliche Lage: Mehr Gültigkeit als gedacht

Im Schweizer Recht, speziell im Obligationenrecht (OR), ist die Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen ausdrücklich untersagt. Dies ist ein entscheidender Punkt, wenn es um die Gültigkeit von Gutscheinen geht. Art. 129 OR besagt klar, dass eine vertragliche Vereinbarung, die eine gesetzliche Verjährungsfrist verkürzt, ungültig ist. Das bedeutet im Klartext: Selbst wenn auf Ihrem Friseurgutschein ein Ablaufdatum von beispielsweise einem Jahr vermerkt ist, kann dieser Gutschein unter Umständen fünf oder sogar zehn Jahre lang gültig sein.

Die überwiegende Lehrmeinung und nun auch erste Gerichtsurteile bestätigen, dass Forderungen aus Gutscheinen den gesetzlichen Verjährungsfristen unterliegen. Die allgemeine Verjährungsfrist für die meisten Forderungen beträgt nach Art. 127 OR zehn Jahre. Für bestimmte, im Art. 128 OR genannte Forderungen, wie beispielsweise aus Handwerksarbeit oder professionellen Dienstleistungen, gilt eine kürzere Frist von fünf Jahren. Ein Friseurbesuch kann unter Umständen unter diese fünfjährige Frist fallen, insbesondere wenn es sich um regelmässig wiederkehrende Dienstleistungen handelt. Für allgemeine Wertgutscheine, die nicht an eine spezifische, einmalige Dienstleistung gebunden sind, ist jedoch oft die zehnjährige Frist massgebend. Die genaue Einordnung hängt vom Einzelfall und der Formulierung des Gutscheins ab.

Friseurgutscheine im Fokus der Verjährungsfristen

Wie wendet sich diese Rechtslage nun konkret auf Friseurgutscheine an? Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Gutschein für einen „Herrenhaarschnitt inkl. Waschen und Föhnen“ oder einen Wertgutschein über 50 CHF. Selbst wenn darauf ein Ablaufdatum von 12 Monaten steht, ist dieser Gutschein in den meisten Fällen deutlich länger gültig. Der Grund ist, dass der Gutschein eine Forderung darstellt – entweder auf eine spezifische Dienstleistung oder auf einen Geldwert, der für Dienstleistungen eingelöst werden kann. Diese Forderung unterliegt den oben genannten gesetzlichen Verjährungsfristen.

Die Unterscheidung zwischen fünf und zehn Jahren ist hierbei relevant. Ein Gutschein für eine einmalige, spezifische Leistung wie eine Hochzeitsfrisur könnte eher der zehnjährigen Frist unterliegen, da es sich um eine einmalige Schuld handelt. Ein Gutschein für mehrere regelmässige Haarschnitte oder ein Abonnement könnte hingegen unter die fünfjährige Frist fallen, da diese als wiederkehrende Leistungen oder Handwerksarbeiten interpretiert werden könnten. Im Zweifelsfall ist die längere Frist von zehn Jahren die Regel, es sei denn, es gibt spezifische Gründe für die kürzere Frist. Für Sie als Konsument bedeutet dies in jedem Fall eine deutlich längere Gültigkeit als das aufgedruckte Datum.

Was tun, wenn der Friseur sich querstellt?

Trotz der klaren Rechtslage kann es vorkommen, dass ein Friseursalon die Einlösung eines augenscheinlich abgelaufenen Gutscheins verweigert. In solchen Fällen ist es wichtig, ruhig und besonnen vorzugehen:

  1. Freundliches Gespräch suchen: Beginnen Sie immer mit einem höflichen Gespräch. Erklären Sie die Situation und weisen Sie auf die gesetzliche Gültigkeit hin, ohne aggressiv zu werden. Viele Salons sind sich der rechtlichen Lage nicht bewusst und zeigen bei entsprechender Aufklärung Kulanz.
  2. Rechtliche Grundlagen nennen: Verweisen Sie auf Art. 129 OR und die allgemeine Verjährungsfrist von fünf oder zehn Jahren. Erklären Sie, dass das aufgedruckte Datum rechtlich nicht bindend ist.
  3. Schriftliche Kommunikation: Sollte das Gespräch nicht zum Erfolg führen, verfassen Sie ein kurzes, prägnantes Schreiben (idealerweise per Einschreiben). Wiederholen Sie darin Ihren Anspruch, verweisen Sie auf die Rechtslage und fordern Sie die Einlösung des Gutscheins. Halten Sie eine Kopie des Schreibens und des Gutscheins für Ihre Unterlagen bereit.
  4. Kontakt zum Konsumentenschutz: Wenn alle Stricke reissen, können Sie sich an eine Konsumentenschutzorganisation wenden. Diese Organisationen bieten oft kostenlose oder kostengünstige Beratung an und können Ihnen helfen, Ihre Forderung juristisch korrekt zu formulieren und durchzusetzen. Sie haben Erfahrung mit solchen Fällen und können vermitteln oder weitere Schritte empfehlen.
  5. Gerichtliche Schritte (letzte Option): Ein Gerichtsverfahren ist in der Regel das letzte Mittel und sollte nur in Erwägung gezogen werden, wenn der Wert des Gutscheins dies rechtfertigt und alle anderen Bemühungen gescheitert sind. Oft reicht der Hinweis auf mögliche rechtliche Schritte aus, um eine Lösung zu finden.

Tipps für Gutscheininhaber: So setzen Sie Ihr Recht durch

Um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Einlösung zu maximieren, beachten Sie folgende Tipps:

  • Seien Sie vorbereitet: Informieren Sie sich vor dem Gespräch mit dem Friseur über die genauen Paragraphen des Obligationenrechts.
  • Bleiben Sie sachlich: Auch wenn Sie frustriert sind, ein ruhiges und sachliches Auftreten ist zielführender.
  • Gutscheinwert beachten: Bei Gutscheinen, die einen konkreten Geldwert ausweisen, ist die Einlösung auch bei Preiserhöhungen oft einfacher. Ist der Gutschein für eine bestimmte Leistung ausgestellt (z.B. „Damenhaarschnitt“), und die Preise haben sich seit dem Kauf erhöht, kann es sein, dass Sie die Differenz zuzahlen müssen. Dies ist jedoch Verhandlungssache und hängt oft von der Kulanz des Salons ab.
  • Dokumentation ist alles: Bewahren Sie den Gutschein gut auf. Machen Sie gegebenenfalls Fotos davon. Notieren Sie sich das Datum des Kaufs, falls bekannt.
  • Frühzeitig handeln: Auch wenn die Fristen lang sind, warten Sie nicht bis zum letzten Moment. Je früher Sie den Gutschein einlösen, desto einfacher ist es in der Regel.

Ein Blick auf die Kulanz der Friseursalons

Es ist wichtig zu verstehen, dass viele Friseursalons nicht böswillig handeln, wenn sie einen abgelaufenen Gutschein ablehnen. Oft sind sie einfach nicht über die genaue Rechtslage informiert. Für einen Salon kann es auch eine Frage der Kalkulation sein, insbesondere wenn der Gutschein vor langer Zeit ausgestellt wurde und die Preise sich stark verändert haben. Dennoch ist es im Interesse des Salons, Kunden zufrieden zu stellen und gute Beziehungen zu pflegen. Eine entgegenkommende Haltung kann sich langfristig durch Kundenbindung auszahlen. Viele Salons zeigen deshalb auch über die gesetzliche Pflicht hinaus Kulanz und finden eine Lösung, beispielsweise indem sie den Gutscheinwert anrechnen oder eine Zuzahlung verlangen.

Vergleich: Gutscheinarten und Gültigkeit

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die typische Gültigkeit verschiedener Gutscheinarten im Kontext von Friseurdienstleistungen:

GutscheintypGedrucktes Ablaufdatum (typisch)Gesetzliche Gültigkeit (Schweiz, gemäss OR)Beispiel (Friseur)
Wertgutschein1-2 Jahre10 Jahre (Art. 127 OR)Gutschein über 75 CHF für beliebige Friseurdienstleistungen
Leistungsgutschein (einmalig)1-2 Jahre10 Jahre (Art. 127 OR)Gutschein für eine Hochzeitsfrisur oder eine Typberatung
Leistungsgutschein (wiederkehrend/Handwerk)1-2 Jahre5 Jahre (Art. 128 OR)Gutschein für 5 Herrenschnitte oder ein Jahres-Abonnement für Haarpflege
Aktionsgutschein/RabattgutscheinSehr kurz (z.B. 3 Monate)Oft an die Aktion gebunden, kann verfallen„20% Rabatt auf Coloration bis Ende Monat“

Beachten Sie, dass Aktions- oder Rabattgutscheine, die an eine spezifische Marketingaktion gebunden sind und keinen eigenständigen Wert darstellen, anders behandelt werden können und tatsächlich nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit verlieren können. Hier ist die Unterscheidung zu einem echten Wertgutschein wichtig.

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Häufig gestellte Fragen zu Friseurgutscheinen

Ist ein Friseurgutschein wirklich unbegrenzt gültig?

Nein, ein Friseurgutschein ist nicht unbegrenzt gültig. Er unterliegt den gesetzlichen Verjährungsfristen. Im Schweizer Recht beträgt diese Frist in der Regel zehn Jahre (Art. 127 OR) für Wertgutscheine und einmalige Leistungen. Für bestimmte wiederkehrende Dienstleistungen oder Handwerksarbeiten kann sie fünf Jahre (Art. 128 OR) betragen. Das auf dem Gutschein aufgedruckte, kürzere Ablaufdatum ist jedoch oft rechtlich nicht bindend, da es die gesetzliche Verjährungsfrist nicht verkürzen darf.

Was tun, wenn der Friseur den abgelaufenen Gutschein nicht akzeptiert?

Suchen Sie zunächst das freundliche Gespräch und weisen Sie auf die gesetzliche Lage hin (Art. 129 OR und die 5- oder 10-jährige Verjährungsfrist). Bleiben Sie dabei sachlich und ruhig. Sollte dies nicht helfen, senden Sie ein Einschreiben mit Ihrer Forderung. Bei weiteren Problemen können Sie sich an eine Verbraucherschutzorganisation wie den Konsumentenschutz wenden, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich sein kann.

Kann der Friseur den Gutscheinwert anpassen, wenn die Preise gestiegen sind?

Bei einem reinen Wertgutschein (z.B. über 50 CHF) muss der Friseur den aufgedruckten Wert akzeptieren. Wenn die Preise für Dienstleistungen seit dem Kauf des Gutscheins gestiegen sind, müssen Sie unter Umständen die Differenz zum aktuellen Preis der gewünschten Leistung zuzahlen. Bei einem Leistungsgutschein (z.B. für einen „Haarschnitt“) ist die Situation oft ähnlich: Der Wert der Leistung zum Zeitpunkt des Kaufs ist abgegolten, eine Preiserhöhung müsste gegebenenfalls von Ihnen getragen werden. Hier ist oft die Kulanz des Salons gefragt.

Was passiert, wenn der Friseursalon schließt oder den Besitzer wechselt?

Wenn der Friseursalon schließt, bevor Sie Ihren Gutschein einlösen konnten, wird es schwierig. Die Forderung aus dem Gutschein richtet sich gegen den ursprünglichen Aussteller. Im Falle einer Insolvenz des Salons ist die Chance auf Einlösung oder Rückerstattung gering, da Sie dann Gläubiger in einem Insolvenzverfahren wären. Bei einem Besitzerwechsel bleibt der ursprüngliche Salon als juristische Person bestehen, sofern es sich nicht um eine Neugründung handelt. Oft übernehmen neue Besitzer jedoch aus Kulanz und zur Kundenbindung alte Gutscheine. Es lohnt sich immer, direkt nachzufragen.

Gilt diese Regelung auch für Gutscheine aus Deutschland oder Österreich?

Die in diesem Artikel genannten spezifischen Paragraphen (Art. 127, 128, 129 OR) beziehen sich auf das Schweizer Obligationenrecht. Das Prinzip, dass aufgedruckte kürzere Verfallsfristen von Gutscheinen rechtlich oft nicht bindend sind und Gutscheine den gesetzlichen Verjährungsfristen unterliegen, ist jedoch auch in anderen Ländern wie Deutschland und Österreich weit verbreitet. Die genauen Fristen und die rechtliche Auslegung können sich jedoch unterscheiden. In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre (§ 195 BGB), in Österreich 30 Jahre für die meisten Forderungen, aber auch kürzere Fristen für bestimmte Dienstleistungen. Es ist ratsam, sich bei Gutscheinen ausserhalb der Schweiz über die spezifische Rechtslage des jeweiligen Landes zu informieren.

Abschliessend lässt sich sagen: Werfen Sie Ihren „abgelaufenen“ Friseurgutschein nicht vorschnell weg! Mit dem richtigen Wissen und etwas Hartnäckigkeit können Sie Ihren Anspruch auf einen neuen Look erfolgreich durchsetzen. Ihr Recht auf einen neuen Haarschnitt oder eine wohltuende Rasur ist oft länger gültig, als Sie denken.

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