23/05/2021
Die Schere gleitet präzise, die Farbe sitzt perfekt und die Frisur wird zum Kunstwerk – im Friseursalon gehen die alltäglichen Handgriffe der Friseurmeisterin oder dem Friseurmeister mit Leichtigkeit von der Hand. Ob es darum geht, eine lange Lockenmähne zu kürzen, einen Blondschopf in eine tiefschwarze Pracht zu verwandeln oder eine aufwendige Galafrisur zu kreieren, für den erfahrenen Hair-Stylisten ist dies meist kein Problem. Doch was passiert, wenn eine langjährige Mitarbeiterin den Salon verlässt und die nicht alltägliche Aufgabe ansteht, ein Arbeitszeugnis zu erstellen? Für viele Saloninhaber wird aus der Routine plötzlich eine komplizierte Angelegenheit. Welche Formulierungen sind die richtigen, um den Angestellten fair, korrekt, wahrheitsgemäß und gleichzeitig wohlwollend zu bewerten, wie es im Fachjargon heißt? Diese Frage beschäftigt auch Hair-Stylisten, denn die Anforderungen an die Erstellung eines Arbeitszeugnisses sind hoch und erfordern oft Expertenwissen, um auf Anhieb 100%ig richtig zu sein. Dieses Dokument ist nicht nur eine Formalität, sondern ein wichtiges Aushängeschild für den ehemaligen Mitarbeiter und eine rechtliche Verpflichtung für den Arbeitgeber. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie dieser Herausforderung souverän begegnen.

- Warum ein Arbeitszeugnis für Friseure so wichtig ist
- Der Aufbau eines professionellen Arbeitszeugnisses für Friseure
- Kernkompetenzen im Friseurhandwerk: Was muss rein?
- Die Leistungsbeurteilung: Zwischen Lob und Realität
- Besondere Aspekte bei Friseur-Arbeitszeugnissen
- Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Erstellung von Friseur-Arbeitszeugnissen
- Muss ich als Saloninhaber ein Arbeitszeugnis ausstellen?
- Was passiert, wenn ich Fehler im Arbeitszeugnis mache?
- Darf ich negative Dinge im Arbeitszeugnis erwähnen?
- Kann ich ein Muster für ein Friseur-Arbeitszeugnis verwenden?
- Wie lang sollte ein Arbeitszeugnis für einen Friseur sein?
- Wer unterschreibt das Arbeitszeugnis?
- Wie schnell muss ich das Arbeitszeugnis ausstellen?
Warum ein Arbeitszeugnis für Friseure so wichtig ist
Ein Arbeitszeugnis ist weit mehr als nur eine Bestätigung der Beschäftigung. Es ist ein qualifiziertes Dokument, das die Leistungen und das Verhalten eines Mitarbeiters während seiner Anstellung umfassend beurteilt. Für Friseure, deren Beruf stark von praktischen Fähigkeiten, Kundenkontakt und Kreativität geprägt ist, spielt ein aussagekräftiges Zeugnis eine entscheidende Rolle für die berufliche Zukunft. Für den Mitarbeiter dient es als Visitenkarte bei der Bewerbung um neue Stellen und gibt potenziellen Arbeitgebern einen detaillierten Einblick in seine Kompetenzen und Arbeitsweise. Ein gut geschriebenes Zeugnis kann Türen öffnen und die Jobsuche erheblich erleichtern.
Für den Arbeitgeber ist die Erstellung eines korrekten Arbeitszeugnisses eine gesetzliche Pflicht. Gemäß § 109 der Gewerbeordnung hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dieses muss den gesetzlichen Anforderungen der „Wahrheitspflicht“ und der „Wohlwollenspflicht“ genügen. Das bedeutet, das Zeugnis muss einerseits die tatsächlichen Leistungen und das Verhalten des Mitarbeiters korrekt widerspiegeln, darf ihn aber andererseits nicht unnötig in seiner beruflichen Entwicklung behindern. Ein ungerechtes oder fehlerhaftes Zeugnis kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und dem Ruf des Salons schaden. Es ist daher im Interesse beider Parteien, dass das Zeugnis sorgfältig und professionell erstellt wird.
Der Aufbau eines professionellen Arbeitszeugnisses für Friseure
Ein strukturiertes Arbeitszeugnis ist der Schlüssel zu Klarheit und Vollständigkeit. Es folgt einem standardisierten Aufbau, der sicherstellt, dass alle relevanten Informationen enthalten sind und das Zeugnis leicht verständlich ist. Die Grundlage bildet oft ein bewährter Zeugnis-Aufbau, der von der Überschrift bis zur Unterschrift alle Bestandteile klar und übersichtlich strukturiert. Hier sind die typischen Elemente:
- Zeugnisüberschrift: Klar und prägnant, z.B. „Arbeitszeugnis“ oder „Zwischenzeugnis“.
- Angaben zur Person des Arbeitnehmers: Vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort.
- Angaben zum Arbeitsverhältnis: Beginn und Ende der Beschäftigung (oder bei Zwischenzeugnis der Zeitraum), die genaue Berufsbezeichnung (z.B. Friseurgeselle, Friseurin, Hair-Stylist).
- Aufgabenbeschreibung: Dies ist ein besonders wichtiger Abschnitt, in dem alle wesentlichen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten detailliert aufgeführt werden. Im Friseurhandwerk gibt es eine Vielzahl typischer Aufgaben, die hier genannt werden sollten.
- Leistungsbeurteilung: Eine Bewertung der fachlichen Kompetenzen, der Arbeitsweise, der Belastbarkeit, der Initiative, der Lernbereitschaft und der Erfolge des Mitarbeiters. Hier wird die Qualität der erbrachten Leistungen beurteilt.
- Verhaltensbeurteilung: Beschreibt das Sozialverhalten des Mitarbeiters gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Im Friseurberuf ist der Umgang mit Kunden von größter Bedeutung.
- Beendigungsgrund (optional bei Zwischenzeugnis): Der Grund für das Ausscheiden aus dem Unternehmen, z.B. „auf eigenen Wunsch“, „betriebsbedingt“.
- Dankes- und Wunschformel: Eine Schlussformel, die dem Mitarbeiter für die Zusammenarbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute wünscht.
- Ort, Datum und Unterschrift: Der Ausstellungsort, das Datum der Ausstellung und die rechtsgültige Unterschrift des Arbeitgebers oder eines bevollmächtigten Vertreters.
Die Struktur und Vollständigkeit dieser Elemente sind entscheidend für die Aussagekraft und rechtliche Gültigkeit des Zeugnisses.
Kernkompetenzen im Friseurhandwerk: Was muss rein?
Die Aufgabenbeschreibung ist das Herzstück jedes Arbeitszeugnisses, da sie die täglichen Tätigkeiten des Mitarbeiters widerspiegelt. Im Friseurhandwerk sind die Aufgaben vielfältig und sollten präzise benannt werden. Es ist entscheidend, nur tatsächlich erbrachte Leistungen zu bewerten. Tätigkeiten, die nicht zur Ausbildung oder zur ausgeübten Position gehören (z.B. Meisteraufgaben für einen Gesellen), dürfen in der Regel nicht aufgeführt oder bewertet werden, es sei denn, sie wurden tatsächlich und erfolgreich ausgeführt und können dann wohlwollend beschrieben werden.
Kundenbetreuung und Serviceorientierung
Der Friseurberuf ist ein Dienstleistungsberuf par excellence. Daher sollte der Kundenservice mit Beratung und Betreuung von Kunden sowie ein höfliches, serviceorientiertes Auftreten prominent erwähnt werden. Dazu gehören:
- Professionelle und umfassende Kundenberatung zu Frisuren, Haarfarben und Haarpflegeprodukten.
- Aktiver Verkauf von Haarpflegeprodukten und Dienstleistungen.
- Aufbau und Pflege langfristiger Kundenbeziehungen.
- Freundlicher und empathischer Umgang mit Kunden, auch in schwierigen Situationen.
- Terminvereinbarung und -koordination.
Fachliche Expertise und handwerkliches Geschick
Dies ist der Kernbereich der friseurspezifischen Fähigkeiten. Hier sollten die typischen Tätigkeiten detailliert aufgeführt werden:
- Waschen und Pflege der Haare: Fachgerechte Haar- und Kopfhautdiagnose, Anwendung von Pflegeprodukten, Kopfmassagen.
- Schneiden: Beherrschen verschiedener Schneidetechniken für Damen, Herren und Kinder (z.B. klassische Schnitte, moderne Trendfrisuren, Razor Cuts, Maschinenschnitte).
- Föhnen und Legen: Professionelles Föhnen (Glatt, Volumen, Locken), Legen von Frisuren (z.B. mit Wicklern, Lockenstab), Hochsteckfrisuren, Brautfrisuren.
- Färben und Tönen: Fundierte Kenntnisse in Farbtheorie, Anwendung verschiedener Färbetechniken (z.B. Strähnen, Balayage, Ombré, Ganzkopffärbung), Farbkorrekturen.
- Dauerwellen und Umformungen: Durchführung von Dauerwellen und anderen chemischen Umformungen.
- Rasuren und Bartpflege: Bei Herrenfriseuren oder Unisex-Salons: Nassrasur, Bartschneiden und -pflege.
- Kosmetische Behandlungen: (falls angeboten) Augenbrauen- und Wimpernfärben, Make-up.
Organisatorische und allgemeine Aufgaben
Neben den kreativen und serviceorientierten Tätigkeiten fallen auch allgemeine organisatorische Aufgaben an:
- Bedienung der Kasse und Durchführung des Kassenabschlusses.
- Terminplanung und -verwaltung.
- Pflege und Reinigung des Salons und der Arbeitsgeräte.
- Warenannahme und -verwaltung, Bestandskontrolle.
- Einhaltung von Hygienevorschriften.
Besondere Tätigkeiten und Projekte
Wenn der Mitarbeiter spezielle Aufgaben übernommen hat, sollten diese ebenfalls erwähnt werden, da sie Engagement und zusätzliche Qualifikationen zeigen:
- Planung und Durchführung von Werbeaktionen oder Marketingmaßnahmen.
- Durchführung von Hausbesuchen bei Kunden.
- Schulungen oder Weiterbildungen, die der Mitarbeiter absolviert hat oder selbst gegeben hat.
- Mentoring von Auszubildenden.
Der Schwerpunkt der Bewertung sollte naturgemäß in den Bereichen Service und Fachkompetenz liegen, da diese die wesentlichen Kriterien für einen guten Friseurgesellen ausmachen.
Die Leistungsbeurteilung: Zwischen Lob und Realität
Die Leistungsbeurteilung ist der anspruchsvollste Teil des Arbeitszeugnisses, da sie die Leistungen des Mitarbeiters objektiv, aber wohlwollend bewerten muss. Hier kommt die sogenannte „Zeugnissprache“ ins Spiel, eine Art Code, der es ermöglicht, Nuancen in der Bewertung auszudrücken, ohne direkt negative Formulierungen zu verwenden. Die Bewertung erfolgt in der Regel auf einer Skala, die von „sehr gut“ bis „ungenügend“ reicht, wobei die Formulierungen subtil variieren.
Ein Beispiel für eine sehr gute Bewertung ist „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Dies entspricht der Schulnote „sehr gut“. „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ bedeutet „gut“, während „zu unserer vollen Zufriedenheit“ ein „befriedigend“ ausdrückt. Es ist entscheidend, diese Nuancen zu kennen und korrekt anzuwenden, um eine faire und aussagekräftige Bewertung zu gewährleisten. Ein Arbeitszeugnis, das nur oberflächlich formuliert ist oder gar versteckte negative Botschaften enthält, kann für den Mitarbeiter nachteilig sein und den Arbeitgeber in rechtliche Schwierigkeiten bringen.
Bei Friseuren sollten Aspekte wie die Qualität der Arbeitsergebnisse, die Schnelligkeit, die Kreativität, die Eigeninitiative bei der Entwicklung neuer Frisuren oder Techniken, die Sorgfalt und die Hygiene in der Arbeitsweise besonders hervorgehoben werden. Auch die Fähigkeit, unter Zeitdruck präzise zu arbeiten und eine hohe Kundenzufriedenheit zu gewährleisten, sind wichtige Bewertungskriterien.

Besondere Aspekte bei Friseur-Arbeitszeugnissen
Der Friseurberuf ist einzigartig in seiner Mischung aus Handwerk, Kunst und Dienstleistung. Dies erfordert besondere Aufmerksamkeit bei der Zeugniserstellung:
- Kundenorientierung als Schlüssel: Die Fähigkeit, auf Kundenwünsche einzugehen, sie umfassend zu beraten und ein angenehmes Salonerlebnis zu schaffen, ist von höchster Bedeutung. Formulierungen, die die Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit des Mitarbeiters hervorheben, sind daher unerlässlich.
- Kreativität und Trendbewusstsein: Ein guter Friseur ist oft auch ein Trendsetter. Die Fähigkeit, neue Techniken zu erlernen, aktuelle Modetrends umzusetzen und eigene kreative Ideen einzubringen, sollte im Zeugnis gewürdigt werden.
- Sauberkeit und Hygiene: Im Friseursalon sind Hygienevorschriften von großer Relevanz. Die Einhaltung dieser Standards und ein sauberer, ordentlicher Arbeitsplatz sind wichtige Aspekte, die in der Verhaltensbeurteilung positiv erwähnt werden können.
- Umgang mit Produkten: Kenntnisse über Haarpflege- und Stylingprodukte, deren fachgerechte Anwendung und der sparsame, aber effektive Einsatz sind ebenfalls relevant.
Um die Leistungsbeurteilung zu verdeutlichen, kann eine Gegenüberstellung von typischen Formulierungen hilfreich sein:
| Sehr gute Bewertung (Schulnote 1) | Gute Bewertung (Schulnote 2) | Befriedigende Bewertung (Schulnote 3) |
|---|---|---|
| Herr/Frau [Name] erledigte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. | Herr/Frau [Name] erledigte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. | Herr/Frau [Name] erledigte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. |
| Ihre/Seine fachliche Kompetenz war herausragend und auf dem neuesten Stand. | Ihre/Seine fachliche Kompetenz war sehr gut. | Ihre/Seine fachliche Kompetenz war gut. |
| Im Kundenkontakt zeigte Herr/Frau [Name] stets ein äußerst vorbildliches und serviceorientiertes Auftreten. | Im Kundenkontakt zeigte Herr/Frau [Name] stets ein vorbildliches und serviceorientiertes Auftreten. | Im Kundenkontakt zeigte Herr/Frau [Name] ein serviceorientiertes Auftreten. |
| Sie/Er war stets motiviert und zeigte außergewöhnliche Eigeninitiative. | Sie/Er war stets motiviert und zeigte Eigeninitiative. | Sie/Er war motiviert und zeigte Eigeninitiative. |
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Erstellung von Friseur-Arbeitszeugnissen
Muss ich als Saloninhaber ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Ja, in Deutschland hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Dies ist in § 109 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Der Arbeitnehmer kann sowohl ein einfaches Zeugnis (nur Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit) als auch ein qualifiziertes Zeugnis (zusätzlich Bewertung von Leistung und Verhalten) verlangen.
Was passiert, wenn ich Fehler im Arbeitszeugnis mache?
Fehler im Arbeitszeugnis können rechtliche Konsequenzen haben. Ist das Zeugnis nicht wahrheitsgemäß oder zu negativ formuliert, kann der Arbeitnehmer eine Berichtigung verlangen und im schlimmsten Fall sogar auf Schadensersatz klagen, wenn ihm durch das fehlerhafte Zeugnis ein beruflicher Nachteil entstanden ist. Auch eine zu positive, nicht der Realität entsprechende Formulierung ist kritisch, da sie den Arbeitgeber bei späteren Arbeitgebern diskreditieren könnte. Eine sorgfältige Erstellung ist daher unerlässlich.
Darf ich negative Dinge im Arbeitszeugnis erwähnen?
Das Arbeitszeugnis unterliegt der Wohlwollenspflicht, was bedeutet, dass es die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren darf. Reine Negativaussagen sind daher selten direkt zulässig. Stattdessen werden oft neutrale oder scheinbar positive Formulierungen verwendet, die in der Zeugnissprache jedoch eine negative Bedeutung haben (z.B. „bemühte sich“ statt „erfolgreich“). Gravierende Pflichtverletzungen können unter Umständen erwähnt werden, müssen aber klar belegbar sein und dürfen das Gesamtbild nicht verzerren. Im Zweifel ist es ratsam, juristischen Rat einzuholen.
Kann ich ein Muster für ein Friseur-Arbeitszeugnis verwenden?
Ja, Muster und Vorlagen sind eine hervorragende Grundlage und erleichtern die Erstellung erheblich. Sie stellen sicher, dass alle notwendigen Abschnitte enthalten sind und die Formulierungen den gängigen Standards entsprechen. Wichtig ist jedoch, dass jedes Muster individuell an die spezifischen Leistungen und das Verhalten des jeweiligen Mitarbeiters angepasst wird. Ein blindes Kopieren ist nicht empfehlenswert, da es nicht der Wahrheitspflicht genügen würde und auch die Einzigartigkeit der erbrachten Leistungen nicht widerspiegelt. Online-Zeugnisgeneratoren, bei denen man die Berufsbezeichnung „Friseur/-in“ auswählen kann, bieten hier eine gute Unterstützung.
Wie lang sollte ein Arbeitszeugnis für einen Friseur sein?
Die Länge eines Arbeitszeugnisses hängt von der Dauer der Beschäftigung und der Vielfalt der ausgeübten Tätigkeiten ab. Für eine kurze Anstellung von wenigen Monaten kann ein einseitiges Zeugnis ausreichend sein. Bei einer mehrjährigen Beschäftigung mit umfangreichen Aufgabenbereichen sollte das Zeugnis hingegen zwei bis drei Seiten umfassen, um alle relevanten Informationen detailliert darzustellen. Wichtiger als die absolute Länge ist jedoch die Präzision und Vollständigkeit der Aussagen.
Wer unterschreibt das Arbeitszeugnis?
Das Arbeitszeugnis muss vom Arbeitgeber oder einem bevollmächtigten Vertreter unterschrieben werden. Bei einem Friseursalon ist dies in der Regel der Inhaber oder die Inhaberin. Bei größeren Salons oder Filialen kann auch eine leitende Angestellte oder ein Prokurist unterschreiben, sofern diese über die entsprechenden Kenntnisse der Leistungen und des Verhaltens des Mitarbeiters verfügen und zur Unterschrift berechtigt sind.
Wie schnell muss ich das Arbeitszeugnis ausstellen?
Es gibt keine explizite gesetzliche Frist, innerhalb derer ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden muss. Es sollte jedoch „unverzüglich“ nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden, was in der Regel bedeutet, dass es innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem letzten Arbeitstag vorliegen sollte. Eine zu lange Verzögerung kann dem Arbeitnehmer bei der Jobsuche Nachteile bringen und gegebenenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen.
Die Erstellung eines Arbeitszeugnisses für Friseure mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch mit dem richtigen Wissen und einer strukturierten Herangehensweise wird diese Aufgabe beherrschbar. Es ist eine Gelegenheit, die Wertschätzung für die geleistete Arbeit auszudrücken und dem Mitarbeiter einen positiven Start in den nächsten Lebensabschnitt zu ermöglichen. Gleichzeitig sichern Sie sich als Arbeitgeber rechtlich ab und pflegen ein professionelles Image. Scheuen Sie sich nicht, bei Unsicherheiten auf professionelle Unterstützung oder bewährte Online-Ressourcen zurückzugreifen, um ein perfektes Arbeitszeugnis zu erstellen.
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