Comment facturer un rendez-vous non honoré ?

Termin verpasst: Darf ich trotzdem kassieren?

23/08/2021

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Jeder Friseurmeister und jede Friseurin kennt das Gefühl: Der Terminkalender ist voll, der Stuhl ist vorbereitet, vielleicht sogar schon die Farbe angemischt, und dann – niemand erscheint. Keine Absage, keine Erklärung. Die Zeit ist blockiert, der Umsatz geht verloren, und Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Solche „No-Shows“ sind nicht nur ärgerlich, sondern auch ein finanzielles Problem für jeden Salon. Die Frage, die sich unweigerlich stellt, ist: Darf ich diesen nicht wahrgenommenen Termin trotzdem in Rechnung stellen? Die gute Nachricht ist: Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich möglich. Doch es gibt wichtige Regeln, die Sie beachten müssen, um auf der sicheren Seite zu sein und Konflikte mit Ihren Kunden zu vermeiden.

Comment facturer un rendez-vous non honoré ?
Lisez la suite ! Prévoir dans vos CGV (conditions générales de vente) ou vos contrats, une clause qui stipule que tout rendez-vous non honoré et non annulé X heures/jours à l’avance, sera facturé. C’est tout à fait légal. La seule condition : que vos (futurs) clients aient connaissance de cette disposition.

Ihr Zeitmanagement ist ein wichtiger Bestandteil Ihres Geschäftsmodells. Jeder gebuchte Termin repräsentiert nicht nur eine potenzielle Einnahmequelle, sondern auch eine fest eingeplante Arbeitszeit, die für andere Kunden nicht zur Verfügung steht. Wenn dieser Termin unentschuldigt verfällt, entsteht Ihnen ein doppelter Schaden: der direkte Umsatzverlust und die verpasste Gelegenheit, in dieser Zeit einen anderen Kunden zu bedienen. Daher ist es verständlich und legitim, sich gegen solche Ausfälle abzusichern. Es geht nicht darum, Kunden zu bestrafen, sondern darum, Ihr Geschäft zu schützen und Wertschätzung für Ihre professionelle Zeit und Vorbereitung einzufordern.

Inhaltsverzeichnis

Ist es legal, einen nicht wahrgenommenen Termin zu berechnen?

Die klare Antwort lautet: Ja, aber nur, wenn Sie es Ihren Kunden vorab informiert haben. Im deutschen Recht gilt der Grundsatz, dass eine Leistung nur dann berechnet werden kann, wenn der Kunde über die Möglichkeit dieser Berechnung informiert wurde und dieser Regelung zugestimmt hat. Ohne eine entsprechende Klausel in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), einem expliziten Vertrag oder einer klar kommunizierten Salon-Charta können Sie keine Zahlung für einen verpassten Termin verlangen. Dies bedeutet, dass die Information über die Stornierungsbedingungen nicht erst im Nachhinein erfolgen darf, sondern bereits im Moment der Terminbuchung oder spätestens bei der Bestätigung des Termins klar ersichtlich und vom Kunden akzeptiert sein muss.

Viele Friseursalons arbeiten mit mündlichen Terminvereinbarungen oder einfachen Notizen. Dies ist für die Durchsetzung von Ausfallgebühren jedoch nicht ausreichend. Eine rechtlich bindende Grundlage ist unerlässlich. Stellen Sie sich vor, Sie müssten vor Gericht beweisen, dass der Kunde wusste, dass er bei Nichterscheinen zahlen muss. Ohne schriftliche oder nachweislich akzeptierte Bedingungen ist das nahezu unmöglich. Daher ist die transparente und nachweisliche Kommunikation Ihrer Stornierungsbedingungen der erste und wichtigste Schritt, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können.

Was muss man rechtlich beachten?

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, müssen Sie eine klare Klausel in Ihren Geschäftsbedingungen oder Ihrer Salon-Charta verankern. Diese Klausel sollte präzise formulieren, unter welchen Umständen eine Gebühr für nicht wahrgenommene oder kurzfristig abgesagte Termine anfällt und wie hoch diese Gebühr ist. Ein Beispiel für eine solche Formulierung könnte sein: „Termine, die weniger als 48 Stunden im Voraus abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, werden zu 50 % des ursprünglich vereinbarten Preises berechnet.“ Sie können den Prozentsatz oder auch einen Pauschalbetrag wählen, solange dieser angemessen ist und klar kommuniziert wird.

Diese Klausel muss dem Kunden nachweislich zur Kenntnis gebracht werden. Ideale Wege hierfür sind:

  • In Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Diese sollten auf Ihrer Website leicht zugänglich sein und bei Online-Buchungen per Mausklick akzeptiert werden müssen (z.B. durch ein Häkchen „Ich habe die AGB gelesen und stimme ihnen zu“). Für telefonische oder persönliche Buchungen können Sie mündlich darauf hinweisen und die AGB im Salon zur Einsicht bereithalten.
  • In der Terminbestätigung: Versenden Sie nach jeder Buchung eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder SMS. In dieser Bestätigung können Sie die Stornierungsbedingungen direkt anführen oder einen Link zu Ihren AGB setzen.
  • Als Aushang im Salon: Eine klar sichtbare Tafel oder ein Rahmen an der Rezeption oder im Wartebereich, auf dem Ihre Stornierungsbedingungen deutlich lesbar sind, dient ebenfalls der Information.
  • In einem schriftlichen Vertrag: Bei besonders umfangreichen oder hochpreisigen Leistungen kann ein separater Vertrag sinnvoll sein, der die Bedingungen explizit regelt.

Es ist diese vorausschauende Kommunikation, die Sie rechtlich absichert. Ohne die vorherige Zustimmung des Kunden zu diesen Bedingungen ist es schwierig, eine Zahlung durchzusetzen. Denken Sie daran: Transparenz schafft Vertrauen, aber auch die Grundlage für Ihre Ansprüche.

Welche Frist sollte man wählen? 24h, 48h oder mehr?

Die Wahl der Frist für die kostenlose Stornierung liegt in Ihrem Ermessen, sollte aber angemessen und kohärent mit Ihrer Salonorganisation sein. Die gängigsten Fristen sind 24 oder 48 Stunden vor dem Termin. Die Länge der Frist hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • 24 Stunden: Diese Frist ist geeignet, wenn Ihr Terminkalender flexibel ist und Sie auch kurzfristig Termine vergeben oder füllen können. Sie ist kundenfreundlich und bietet dennoch eine gewisse Sicherheit.
  • 48 Stunden: Diese Frist ist empfehlenswerter, wenn Sie oft lange Wartelisten haben, Ihre Termine sehr gefragt sind oder wenn Sie für bestimmte Behandlungen (z.B. aufwendige Farbtechniken, Haarverlängerungen) eine längere Vorbereitungszeit benötigen und das Zeitfenster nicht so leicht neu vergeben werden kann. Eine 48-Stunden-Frist gibt Ihnen mehr Spielraum, den freien Platz neu zu besetzen.
  • Längere Fristen (z.B. 72 Stunden): Für sehr spezielle, langwierige oder teure Behandlungen, die eine besondere Planung oder Materialbestellung erfordern, kann auch eine längere Frist gerechtfertigt sein.

Das Wichtigste ist, dass die gewählte Frist klar und unmissverständlich kommuniziert wird. Erklären Sie gegebenenfalls auch kurz den Grund für die Frist – zum Beispiel, dass dies dazu dient, anderen Kunden die Möglichkeit zu geben, kurzfristig einen Termin zu erhalten, oder um Ihre Planungssicherheit zu gewährleisten. Eine gut gewählte Frist schützt nicht nur Sie, sondern ermöglicht auch eine effizientere Terminvergabe für alle Ihre Kunden.

Muss eine Rechnung ausgestellt werden?

Ja, unbedingt. Ein nicht wahrgenommener Termin, für den eine Ausfallgebühr vereinbart wurde, ist rechtlich gesehen eine fällige Leistung, sobald Ihre entsprechende Klausel vom Kunden akzeptiert wurde. Das bedeutet, Sie müssen eine rechtskonforme Rechnung ausstellen. Dies ist nicht nur aus buchhalterischen Gründen wichtig, sondern auch, um Ihren Anspruch im Falle eines Zahlungsverzugs rechtlich durchsetzen zu können.

Eine korrekte Rechnung muss folgende gesetzlich vorgeschriebene Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift Ihres Salons
  • Vollständiger Name und Anschrift des Kunden
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Salons
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • Art und Umfang der Leistung (z.B. „Gebühr für nicht wahrgenommenen Termin am [Datum] für [Behandlung, z.B. Haarschnitt]“)
  • Das Entgelt für die Leistung (die Ausfallgebühr)
  • Der anzuwendende Steuersatz und der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag (oder Hinweis auf Kleinunternehmerregelung, falls zutreffend)
  • Den Gesamtbetrag
  • Ein klares Zahlungsziel (z.B. „zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung“)

Senden Sie die Rechnung per E-Mail (mit Lesebestätigung, falls möglich) oder bei Bedarf per Post. Eine professionell ausgestellte Rechnung signalisiert Ihrem Kunden, dass Sie Ihre Geschäftsabläufe ernst nehmen und Ihre Rechte kennen. Dies kann bereits ausreichen, um eine Zahlung zu bewirken.

Wie vermeidet man Konflikte mit Kunden?

Das Berechnen eines nicht wahrgenommenen Termins sollte nicht als Bestrafung empfunden werden, sondern als notwendiger Schutz Ihrer Arbeitszeit und Ihres Geschäfts. Der Schlüssel zur Vermeidung von Konflikten liegt in der transparenten Kommunikation und einer wohlwollenden Formulierung Ihrer Regeln. Es geht darum, Verständnis für Ihre Situation zu schaffen.

Hier sind zwei Beispiele für professionelle Formulierungen, die Sie in Ihre Kommunikation einbinden können:

  • „Um eine reibungslose Organisation für alle unsere Kunden zu gewährleisten und Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um Verständnis, dass Termine, die nicht innerhalb von [Ihre Frist, z.B. 48 Stunden] abgesagt wurden, teilweise in Rechnung gestellt werden müssen. Dies ermöglicht es uns, den Termin gegebenenfalls an andere wartende Kunden zu vergeben.“
  • „Wir danken Ihnen, dass Sie diese Regelung respektieren. Sie ermöglicht es uns, unsere hohe Servicequalität aufrechtzuerhalten und allen Kunden die bestmögliche Betreuung zu bieten. Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch!“

Ein freundlicher Ton kann viel bewirken. Kunden akzeptieren Rahmenbedingungen eher, wenn sie mit Empathie und einer Erklärung für die Notwendigkeit kommuniziert werden. Eine gute Praxis ist es auch, Erinnerungen an bevorstehende Termine per SMS oder E-Mail zu versenden. Viele „No-Shows“ sind auf einfaches Vergessen zurückzuführen. Ein automatisches Erinnerungssystem kann die Anzahl der verpassten Termine erheblich reduzieren und somit auch die Notwendigkeit, Ausfallgebühren zu erheben.

Letztlich geht es darum, eine Balance zu finden zwischen dem Schutz Ihres Geschäfts und dem Erhalt einer positiven Kundenbeziehung. Offenheit und Fairness sind hierbei Ihre besten Verbündeten.

Vergleichstabelle: Nicht wahrgenommene Termine berechnen

SituationAbrechnung möglich?
Kunde wurde nie über die Bedingungen informiert❌ Nein
Kunde hat AGB / Vertrag / Salonregeln akzeptiert✅ Ja

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Kann man abrechnen, wenn der Kunde nichts unterschrieben hat?

Ja, das ist möglich, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder die Salon-Charta dem Kunden vor der Leistungserbringung (also vor dem vereinbarten Termin) zugänglich gemacht wurden und der Kunde diesen zugestimmt hat. Dies kann beispielsweise durch eine Checkbox bei einer Online-Buchung geschehen („Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert“) oder indem die AGB klar im Salon aushängen und bei der Terminvereinbarung darauf hingewiesen wird. Rechtlich spricht man hier von „konkludentem Handeln“, also einer stillschweigenden Zustimmung durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung nach Kenntnisnahme der Bedingungen.

2. Darf der Betrag 100 % des ursprünglichen Preises betragen?

Grundsätzlich ja, wenn dies explizit in Ihren Bedingungen erwähnt und vom Kunden akzeptiert wurde. Es ist jedoch ratsam, den Betrag verhältnismäßig zu halten. Viele Salons wählen 50 % oder 70 % des ursprünglichen Preises. Gerichte könnten eine 100 %-ige Forderung im Einzelfall als unverhältnismäßig ansehen, insbesondere wenn Sie den Termin noch anderweitig hätten vergeben können (Stichwort „Schadensminderungspflicht“). Ein geringerer Prozentsatz wird oft als fairer empfunden und führt seltener zu Streitigkeiten.

3. Was tun, wenn der Kunde die Zahlung verweigert?

Zunächst sollten Sie eine freundliche Zahlungserinnerung senden. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, können Sie eine Mahnung mit einer neuen Zahlungsfrist versenden. Bleibt auch diese erfolglos, müssen Sie abwägen. Für kleinere Beträge ist es oft nicht wirtschaftlich, rechtliche Schritte wie ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, da der Aufwand die potenzielle Einnahme übersteigen kann. In solchen Fällen ist es manchmal besser, auf die Forderung zu verzichten und stattdessen keine neuen Termine mehr mit diesem Kunden zu vereinbaren. Eine gute Kundenbeziehung ist langfristig oft wertvoller als eine einmalige Ausfallgebühr.

4. Gilt diese Regelung auch für Gutscheine?

Wenn ein Termin, der mit einem Gutschein bezahlt werden sollte, nicht wahrgenommen wird, können Sie in Ihren AGB festlegen, dass der Gutscheinwert (oder ein Teil davon) als Ausfallgebühr verrechnet wird. Dies sollte jedoch ebenfalls klar in den Gutscheinbedingungen oder Ihren AGB vermerkt sein, die der Kunde beim Kauf des Gutscheins oder bei der Terminbuchung akzeptiert hat.

5. Was ist, wenn der Kunde einen wichtigen Grund für das Nichterscheinen hatte?

Obwohl Ihre Bedingungen klar sind, ist es immer ratsam, in Ausnahmefällen Kulanz zu zeigen, insbesondere bei nachweisbaren Notfällen (z.B. Krankheit mit Attest, unaufschiebbare familiäre Notfälle). Eine flexible und menschliche Herangehensweise kann die Kundenbindung stärken und negative Mundpropaganda vermeiden. Es ist eine Gratwanderung zwischen der Durchsetzung Ihrer Regeln und dem Erhalt eines guten Kundenverhältnisses.

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