Wie viel verdient man als Hairstylist?

Friseur Gehalt in Österreich: Was verdient man?

09/08/2022

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Der Beruf des Friseurs ist mehr als nur Haare schneiden; er ist eine Kunstform, die Kreativität, handwerkliches Geschick und ein feines Gespür für Menschen erfordert. Doch neben der Leidenschaft für den Beruf stellt sich für viele die Frage: Was verdient man eigentlich als Friseur in Österreich? Dieser umfassende Artikel beleuchtet die Gehaltsaussichten, kollektivvertraglichen Regelungen, Sonderzahlungen und den Einfluss der Berufserfahrung auf das Einkommen in dieser spannenden Branche.

Wie hoch ist der Mindestmonatslohn für Friseurinnen und Friseure?
Der Mindestmonatslohn für Friseurinnen und Friseure gem. § 3 Abs. A des Lohnabkommens beträgt kaufmännisch gerundet auf volle Eurobeträge pro Monat. Ausbildnerinnen und Ausbildner erhalten gem. § 5 Abs. B des Lohnabkommens eine monatliche Zulage in Höhe von 10 % dieses Mindestmonatslohnes.
Inhaltsverzeichnis

Das durchschnittliche Friseur Gehalt in Österreich

Als Friseur und Perückenmacher, oft auch als Stylist bezeichnet, liegt das durchschnittliche Bruttogehalt in Österreich zwischen 1.355 Euro und 1.720 Euro pro Monat. Diese Spanne reflektiert sowohl Einstiegsgehälter als auch das Einkommen erfahrener Fachkräfte. Das Einstiegsgehalt für einen Friseur liegt bei durchschnittlich 1.355 Euro brutto monatlich. Mit zunehmender Erfahrung und Qualifikation steigt dieses auf ein durchschnittliches Monatsgehalt von 1.720 Euro brutto.

Ein Blick auf das Nettogehalt zeigt, dass ein Friseur und Perückenmacher in Österreich bei einem Bruttodurchschnittsgehalt von 1.720 Euro etwa 1.322,75 Euro netto pro Monat erhält. Dies liegt über dem österreichischen Durchschnittsbruttogehalt, was die Attraktivität des Berufs unterstreicht. Im Vergleich zu anderen Berufen verdient ein Friseur und Perückenmacher (Stylist) in Österreich im Durchschnitt mehr als ein Phonotypist, aber weniger als ein Informationsdesigner. Um eine präzise Berechnung des eigenen monatlichen Gehalts oder Einkommens zu erhalten, können spezielle Gehaltsrechner genutzt werden, die individuelle Faktoren berücksichtigen.

Kollektivvertragliche Mindestlöhne und Lehrlingseinkommen

Die Gehälter im Friseurgewerbe in Österreich sind durch kollektivvertragliche Bestimmungen geregelt, die Mindeststandards festlegen und somit eine faire Entlohnung sicherstellen. Diese Regelungen sind ab dem 1. April 2024 in Kraft getreten und bieten eine klare Struktur für Arbeitnehmer und Lehrlinge.

Mindestmonatslöhne für Friseurinnen und Friseure ab 1.4.2024

Die folgende Tabelle zeigt die kollektivvertraglichen Mindestmonatslöhne für Friseurinnen und Friseure, inklusive einer pauschalen Trinkgeldpauschale, die zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet wird. Die Abzüge für Sozialversicherung (SV) und Lohnsteuer (LSt) variieren je nach Einkommenshöhe.

Wie viel verdient man als Friseur in Österreich?
Ein Friseur und Perückenmacher (Stylist) verdient als Einstiegsgehalt brutto pro Monat 1.355,00 Euro. Als monatliches Durchschnittsgehalt bezieht ein Friseur und Perückenmacher (Stylist) in Österreich 1.720,00 Euro brutto und 1.322,75 Euro netto. Damit liegt das Bruttogehalt über dem österreichischen Durchschnitt.

Die Trinkgeldpauschale von 70,00 Euro*), die seit 2008 österreichweit gilt, wird zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet und beeinflusst die Berechnung von Sozialversicherung und Lohnsteuer.

LohngruppeBrutto in EuroTrinkgeld PauschaleBeitrags- bzw. BemessungsgrundlageNetto in EuroSV (%)LSt ohne AVAB
Angelernte ArbeitnehmerInnen1.865,0070,00*)1.935,001.512,3315,12%)60,10
im 1. Berufsjahr1.915,0070,00*)1.985,001.530,4016,12%)64,62
im 2. u. 3. Berufsjahr1.930,0070,00*)2.000,001.540,4616,12%)67,14
im 4. u. 5. Berufsjahr1.975,0070,00*)2.045,001.570,6616,12%)74,69
ab dem 6. Berufsjahr2.115,0070,00*)2.185,001.647,1317,12%)93,80

Diese Mindestlöhne dienen als Orientierung und sind die Untergrenze der gesetzlich geregelten Entlohnung. Höhere Gehälter sind je nach Qualifikation, Erfahrung und Verhandlungsgeschick des Einzelnen möglich.

Ausbildungsverhältnisse im 2. Bildungsweg – Lehrlingseinkommen

Für Personen, die eine Ausbildung im zweiten Bildungsweg absolvieren, gelten spezielle Lehrlingseinkommen, die sich an den Lehrjahren orientieren:

Dauer der AusbildungBrutto in EuroTrinkgeld PauschaleBeitrags- bzw. BemessungsgrundlageNetto in EuroSV (%)LSt ohne AVAB
1. bis 12. Monat1.175,0022,00*)1.197,00994,0115,12%)
13. bis 18. Monat1.275,0022,00*)1.297,001.078,8915,12%)

Lehrlingseinkommen – und Mindestmonatslöhne in der gesetzlichen Behaltepflicht

Auch für Lehrlinge in der klassischen Ausbildung und während der gesetzlichen Behaltepflicht nach Lehrabschlussprüfung (LAP) gibt es festgelegte Einkommen:

Lehrjahr / StatusBrutto in EuroTrinkgeld PauschaleBeitrags- bzw. BemessungsgrundlageNetto in EuroSV (%)LSt ohne AVAB
1. Lehrjahr760,0022,00*)782,00666,7811,92%
2. Lehrjahr870,0022,00*)892,00763,6811,92%
3. Lehrjahr1.175,0022,00*)1.197,001.032,3211,92%
4. Lehrjahr1.275,0022,00*)1.297,001.120,4011,92%
Behaltepflicht mit LAP1.915,0070,00*)1.985,001.530,4016,12%)64,62
Behaltepflicht ohne LAP1.865,0070,00*)1.935,001.512,3315,12%)60,10

Wichtiger Hinweis: Diese Brutto-Netto-Berechnungen dienen als Orientierung. Sie berücksichtigen nicht alle möglichen steuerlichen Begünstigungen (wie Alleinverdienerabsetzbetrag, Familienbonus++, Pendlerpauschale etc.) oder Überstundenentgelte und Zulagen, die das tatsächliche Nettoergebnis beeinflussen können. Abweichungen sind daher möglich.

Neu seit dem 1. April 2024 ist die Regelung für ausgelernte Lehrlinge: Nach dem Ende der Lehrzeit werden alle angelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Lohngruppe A1 eingestuft. Bei erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung erfolgt die Einstufung in A2 in der darauffolgenden Woche.

Zusätzliche Einkünfte: Sonderzahlungen und Zulagen

Neben dem monatlichen Grundgehalt profitieren Friseure in Österreich von zusätzlichen Zahlungen und Zulagen, die das Jahreseinkommen erheblich steigern können. Diese zusätzlichen Einnahmen sind ein wichtiger Bestandteil des Gesamtgehaltspakets im Friseurgewerbe.

Sonderzahlungen

Im Friseurgewerbe sind Sonderzahlungen wie das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld üblich. Bei einem Bruttogehalt von 1.720,00 Euro beträgt das Urlaubsgeld 1.377,20 Euro und das Weihnachtsgeld 1.340,00 Euro. Diese zusätzlichen Monatsgehälter, oft auch als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet, sind eine willkommene Ergänzung zum regulären Einkommen und tragen wesentlich zur finanziellen Stabilität bei.

Wie viel verdient man als Friseur Netto?
Im Durchschnitt liegt das Jahresgehalt als Friseur/in damit bei 18.275 EUR Brutto. Die Hälfte der erhobenen Löhne und Gehälter liegen überhalb von 18.000 EUR Brutto, das bedeutet einen Monatsverdienst von 1.500 EUR Brutto. Je nach Arbeitsort ergeben sich Unterschiede beim Lohn und Gehalt für den Beruf als Friseur/in.

Spezifische Zulagen

Bestimmte Tätigkeiten oder Positionen im Friseurgewerbe werden zusätzlich vergütet:

  • Haararbeiterinnen/Haararbeitern: Für spezielle handwerkliche Tätigkeiten wie Tressieren, Knüpfen, Kordeln, Nähen oder Tambourieren gebührt eine Zulage von 2,25 Euro pro angefangene Stunde.
  • Salonleiterinnen/Salonleiter: Wer die Verantwortung für einen Salon trägt, erhält eine monatliche Zulage in Höhe von 13 % des kollektivvertraglichen Mindestmonatslohnes für Friseurinnen und Friseure, kaufmännisch gerundet auf volle Eurobeträge.
  • Ausbildnerinnen und Ausbildner: Friseure, die Lehrlinge ausbilden, erhalten eine monatliche Zulage von 10 % des KV-Mindestmonatslohnes für Friseurinnen und Friseure, ebenfalls kaufmännisch gerundet.
  • Kumulierte Zulage (Salonleiter und Ausbilder): Bei gleichzeitigem Ausüben der Funktionen als Salonleiter und Ausbilder erhöht sich die monatliche Zulage auf 20 % des KV-Mindestmonatslohnes.
  • Meisterzulage: Friseurmeisterinnen und Friseurmeister, die die Meisterprüfung (fünf Module) abgelegt haben und mindestens drei Jahre Berufserfahrung nachweisen können, erhalten eine monatliche Meisterzulage von 10 % des kollektivvertraglichen Mindestmonatslohnes.

Beim Zusammentreffen mehrerer Zulagen für Friseurmeisterinnen/Friseurmeister gelten besondere kumulierte Zulagen, die das Engagement und die Qualifikation in diesen Positionen honorieren:

  • Für Salonleiterinnen und Salonleiter mit Meisterprüfung: 20 % kumulierte Zulage.
  • Für Ausbilderinnen und Ausbilder mit Meisterprüfung: 15 % kumulierte Zulage.
  • Für Meister in der kumulierten Zulage (Salonleiter und Ausbilder): 30 % kumulierte Zulage.

Für bestehende Dienstverhältnisse, die vor dem 1. April 2022 begonnen haben, kann die Meisterzulage in bestehende Überzahlungen eingerechnet werden. Teilzeitbeschäftigte, deren Arbeitsverhältnis mit einer vereinbarten Wochenarbeitszeit bis 20 Stunden vor dem 1. Februar 2007 begründet wurde, erhalten einen Zuschlag von 10 % auf den Stundenlohn; dieser Zuschlag entfällt für neu begründete Arbeitsverhältnisse ab dem 1. Februar 2007.

Der Einfluss der Berufserfahrung auf das Einkommen

Wie in vielen Berufen spielt auch im Friseurgewerbe die Berufserfahrung** eine entscheidende Rolle für die Höhe des Gehalts. Mit jedem Jahr an Praxis und der damit einhergehenden Verfeinerung der Fähigkeiten und dem Aufbau eines Kundenstamms steigt das Einkommen eines Friseurs.

  • Einstieg (weniger als 3 Jahre Berufserfahrung): Ein Friseur beginnt mit einem durchschnittlichen Einstiegsgehalt von etwa 21.300 Euro brutto pro Jahr. Dies entspricht dem kollektivvertraglichen Einstiegslohn und dem durchschnittlichen Brutto-Einstiegsgehalt von 1.355 Euro pro Monat.
  • Mittlere Erfahrung (4-9 Jahre Erfahrung): Mit 4 bis 9 Jahren Berufserfahrung steigt der Jahreslohn für Hairstylists auf bis zu etwa 23.520 Euro brutto. Dies zeigt die Wertschätzung für erworbene Routine und erweiterte Fähigkeiten.
  • Erfahrene Fachkräfte (mehr als 10 Jahre Berufspraxis): Friseure mit mehr als 10 Jahren Berufspraxis können eine Vergütung von circa 25.000 Euro brutto pro Jahr erwarten. Hier spiegelt sich die umfassende Expertise und oft auch eine Spezialisierung wider.
  • Sehr erfahrene Profis (über 20 Jahre Berufserfahrung): Das Durchschnittsgehalt für Friseure und Friseurinnen mit über 20 Jahren Berufserfahrung liegt sogar über 26.000 Euro brutto pro Jahr. Diese Gruppe profitiert von einem tiefen Verständnis des Handwerks, langjähriger Kundenbindung und oft auch einer Mentorrolle für jüngere Kollegen.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass eine langfristige Karriere im Friseurgewerbe nicht nur persönliche Erfüllung, sondern auch eine stetige Steigerung des Einkommens mit sich bringen kann. Die Investition in Weiterbildung und Spezialisierung kann diesen Aufwärtstrend zusätzlich beschleunigen.

Gehaltsvergleich: Österreich im Fokus, ein Blick über die Grenze

Während sich dieser Artikel primär auf die Gehaltssituation in Österreich konzentriert, ist es interessant, den Kontext anderer Länder kurz zu beleuchten. Informationen zum Gehalt in der Schweiz zeigen beispielsweise, dass die dortigen Bruttolöhne in Schweizer Franken (CHF) nominal höher erscheinen können. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass solche Vergleiche komplex sind und die Kaufkraft berücksichtigt werden muss. Das bedeutet, dass die Lebenshaltungskosten in verschiedenen Ländern stark variieren und ein höheres Bruttogehalt nicht zwangsläufig einen höheren Lebensstandard bedeutet. Die hier bereitgestellten Daten für Österreich basieren auf sorgfältigen Umfragen und Rechercheergebnissen, die spezifisch auf die österreichischen Wirtschaftsbedingungen zugeschnitten sind. Daher sollten Vergleiche mit anderen Ländern stets unter dem Vorbehalt der Kaufkraftbereinigung und der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten betrachtet werden.

Wie viel verdient ein Friseur in München?
Wenn man einen genaueren Blick auf die Städte wirft, zeigt sich, dass München derzeit die höchste Vergütung für Friseur/in bietet. Dort liegt das durchschnittliche Jahresgehalt bei etwa 24.648 Euro. Auch im Hinblick auf den Unterschied zwischen West- und Ostdeutschland gibt es markante Differenzen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Um die wichtigsten Informationen noch einmal zusammenzufassen und häufige Fragen zu beantworten, haben wir hier eine Übersicht erstellt:

✅ Wie viel verdient ein Friseur und Perückenmacher (Stylist) in Österreich?
Ein Friseur und Perückenmacher (Stylist) verdient in Österreich durchschnittlich zwischen 1.355,00 Euro und 1.720,00 Euro brutto pro Monat.

✅ Wie viel Lohnsteuer muss ein Friseur und Perückenmacher (Stylist) durchschnittlich zahlen?
Im Durchschnitt bezahlt ein Friseur und Perückenmacher (Stylist) monatlich 85,58 Euro an Lohnsteuer. Das ist ein Steuersatz von 25 % bei den genannten Durchschnittsgehältern.

✅ Wie hoch sind die Sonderzahlungen?
Das Urlaubsgeld beträgt bei einem Bruttogehalt von 1.720,00 Euro 1.377,20 Euro und das Weihnachtsgeld 1.340,00 Euro.

Der Beruf des Friseurs in Österreich bietet somit nicht nur kreative Entfaltung, sondern auch eine stabile finanzielle Grundlage, die sich mit zunehmender Erfahrung und Spezialisierung weiterentwickelt. Die kollektivvertraglichen Regelungen und die Möglichkeit zusätzlicher Zulagen machen das Friseurgewerbe zu einem attraktiven Berufsfeld mit klaren Karrierepfaden.

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