Kann man einen eigenen Friseursalon eröffnen ohne Meister?

Ihr eigener Friseursalon: Der Weg zur Selbstständigkeit

09/01/2022

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Der Traum vom eigenen Friseursalon ist für viele passionierte Friseure und Friseurinnen ein lang gehegtes Ziel. Die Vorstellung, kreative Ideen in den eigenen vier Wänden umzusetzen, ein individuelles Ambiente zu schaffen und einen treuen Kundenstamm aufzubauen, ist verlockend. Doch der Weg von der Vision zur Realität ist in Deutschland mit einer Reihe von Vorschriften und bürokratischen Hürden verbunden. Der deutsche Gesetzgeber hat klare Rahmenbedingungen geschaffen, um die Qualität im Handwerk zu sichern und sowohl Gründer als auch Kunden zu schützen. Dieser Artikel bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Schritte und Überlegungen, die Sie bei der Gründung Ihres Friseursalons beachten müssen. Bitte beachten Sie, dass dies eine reine Informationsseite ist und keine Rechtsberatung ersetzt. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Machen Sie sich bereit, die vielfältigen Aspekte der Saloneröffnung zu erkunden – von der unerlässlichen Meisterpflicht bis hin zu komplexen baurechtlichen Anforderungen, die oft übersehen werden. Ein fundiertes Verständnis dieser Punkte ist entscheidend für einen reibungslosen Start und den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens.

Inhaltsverzeichnis

Meisterpflicht: Der Schlüssel zur Selbstständigkeit im Friseurhandwerk

Eines der zentralen Themen bei der Eröffnung eines Friseursalons in Deutschland ist die sogenannte Meisterpflicht. Im Friseurhandwerk, als zulassungspflichtiges Handwerk, ist es in der Regel zwingend erforderlich, einen Meisterbrief zu besitzen, um einen eigenen Betrieb führen zu dürfen. Diese Vorschrift dient der Sicherstellung von Qualitätsstandards, der Ausbildung von Nachwuchskräften und dem Schutz der Verbraucher. Der Meisterbrief bestätigt nicht nur umfassende fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten, sondern auch betriebswirtschaftliches und pädagogisches Wissen.

Obwohl der Meisterbrief die Regel ist, gibt es unter bestimmten Umständen Ausnahmen, die es ermöglichen können, einen Friseursalon ohne diesen Titel zu eröffnen. Solche Ausnahmen sind jedoch streng geregelt und erfordern in der Regel den Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation oder langjähriger Berufserfahrung in leitender Position. Es ist unerlässlich, sich im Vorfeld genau bei der zuständigen Handwerkskammer oder einem Rechtsberater über die spezifischen Voraussetzungen für eine mögliche Ausnahme zu informieren. Das Ignorieren dieser Vorschrift kann schwerwiegende Konsequenzen haben, bis hin zur Untersagung des Betriebs.

Die richtige Rechtsform wählen: Ein Fundament für Ihren Salon

Die Wahl der passenden Rechtsform ist eine der grundlegendsten Entscheidungen bei der Gründung Ihres Friseursalons und hat weitreichende Konsequenzen für Haftung, Kapitalbedarf, Gründungsaufwand und steuerliche Aspekte. Hier sind die gängigsten Optionen im Überblick:

Einzelfirma

Wenn Sie als alleiniger Inhaber Ihren Friseursalon eröffnen, ist die Einzelfirma die unkomplizierteste Unternehmensform. Der Gründungsprozess ist einfach und erfordert lediglich eine Gewerbeanmeldung. Der größte Vorteil liegt in der geringen Bürokratie und den niedrigen Gründungskosten. Der entscheidende Nachteil ist jedoch die unbeschränkte persönliche Haftung: Sie haften im Falle einer Insolvenz oder von Schulden mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Dies kann Ihr Haus, Ihr Auto oder andere persönliche Werte umfassen.

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Gründen Sie Ihren Friseursalon gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern, ohne spezifische andere Verträge abzuschließen, entsteht automatisch eine GbR. Diese Form ist ebenfalls unkompliziert in der Gründung und erfordert kein Mindestkapital. Ähnlich wie bei der Einzelfirma haften alle Partner jedoch unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Firma. Das bedeutet, dass ein Gläubiger die gesamte Forderung von einem der Partner verlangen kann, auch wenn dieser nur einen Teil der Schuld verursacht hat. Eine schriftliche Regelung der Zusammenarbeit durch einen Gesellschaftsvertrag ist dringend anzuraten, um Konflikte zu vermeiden und die Rechte und Pflichten jedes Partners klar festzulegen.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH kann von mindestens einer Person gegründet werden und ist eine juristische Person, deren Hauptvorteil die Haftungsbeschränkung ist: Bei einer Insolvenz haften Sie in der Regel nicht mit Ihrem Privatvermögen, sondern lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen, das durch das Stammkapital repräsentiert wird. Das erforderliche Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro, wovon bei Gründung mindestens die Hälfte eingezahlt sein muss. Die Gründung einer GmbH ist aufwendiger und teurer, da ein Notar hinzugezogen werden muss und Gebühren für Notar und Handelsregister anfallen, die insgesamt zwischen 450 und 1000 Euro liegen können. Aufgrund des hohen Stammkapitals und des administrativen Aufwands rechnet sich eine GmbH im Friseurhandwerk oft erst ab einem Jahresumsatz im sechsstelligen Bereich und wird daher seltener gewählt.

UG (haftungsbeschränkt) – Die Mini-GmbH

Die Unternehmergesellschaft (UG), oft auch Mini-GmbH genannt, ist eine Sonderform der GmbH und eine attraktive Option für Gründer mit geringem Startkapital. Sie kann bereits mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden. Auch hier ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Rücklagepflicht vorgesehen: Die Hälfte des jährlichen Gewinns muss im Unternehmen verbleiben, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Sobald dieses Ziel erreicht ist, wird die UG in eine reguläre GmbH umgewandelt. Die Gründungskosten sind geringer als bei einer GmbH, aber auch hier ist die Einschaltung eines Notars und die Eintragung ins Handelsregister notwendig.

RechtsformHaftungStammkapitalGründungskosten (ca.)Aufwand
EinzelfirmaPrivatvermögen (voll)Kein MindestkapitalGering (15-65 EUR)Gering
GbRPrivatvermögen (voll, alle Partner)Kein MindestkapitalGering (15-65 EUR)Gering
UG (haftungsbeschränkt)StammkapitalAb 1 EURMittel (Notar, Register)Mittel
GmbHStammkapitalAb 25.000 EURHoch (450-1000 EUR)Hoch

Amtliche Anmeldungen: Gewerbe, Handelsregister und mehr

Nach der Wahl der Rechtsform stehen die offiziellen Anmeldungen bei verschiedenen Behörden an. Dieser Schritt ist unerlässlich, um Ihr Unternehmen rechtlich anzuerkennen.

Gewerbeanmeldung

Der erste offizielle Schritt ist die Gewerbeanmeldung bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt. Dies ist für jede Unternehmensform Pflicht. Die Gebühren hierfür liegen in der Regel zwischen 15 und 65 Euro. Mit dieser Anmeldung werden automatisch weitere wichtige Stellen informiert, darunter:

  • Das Finanzamt (für die Vergabe Ihrer Steuernummer)
  • Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (gesetzliche Unfallversicherung)
  • Die Handwerkskammer (für die Eintragung in die Handwerksrolle)
  • Das Amtsgericht (falls eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich ist)
  • Das Gewerbeaufsichtsamt (zuständig für Arbeitsschutz und Umweltauflagen)

Dieser zentrale Meldepunkt erleichtert den administrativen Start erheblich.

Eintrag ins Handelsregister

Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die UG (haftungsbeschränkt) ist der Eintrag ins Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht zwingend vorgeschrieben. Zuvor muss die Gewerbeanmeldung notariell beglaubigt werden. Die Gebühren für den Handelsregistereintrag belaufen sich auf rund 200 Euro.

Als Einzelunternehmer oder bei einer GbR haben Sie zumeist die Wahl, ob Sie sich ins Handelsregister eintragen lassen möchten. Diese Entscheidung hat sowohl Vor- als auch Nachteile:

  • Vorteile: Ein Eintrag ins Handelsregister verleiht Ihrem Unternehmen oft eine seriösere und professionellere Außenwirkung. Zudem dürfen Sie einen Fantasienamen für Ihre Firma verwenden, ohne den Zusatz Ihres eigenen Namens.
  • Nachteile: Mit dem Eintrag ins Handelsregister sind Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet. Das bedeutet, Sie müssen statt einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine Bilanz und eine Inventur für jedes Geschäftsjahr erstellen. Diese Unterlagen müssen dann mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Dies erhöht den administrativen Aufwand und erfordert oft die Unterstützung eines Steuerberaters.

Baurechtliche Vorschriften: Ihr Salon im Einklang mit dem Gesetz

Die Räumlichkeiten Ihres zukünftigen Friseursalons müssen bestimmten baurechtlichen Vorschriften genügen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie eine Nutzungsänderung der Räumlichkeiten vornehmen, also einen Friseursalon in Räumen eröffnen, die zuvor anders genutzt wurden (z.B. als Büro, Wohnung oder Einzelhandelsgeschäft). Informieren Sie sich unbedingt frühzeitig bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde über alle relevanten Richtlinien und mögliche Gebühren. Typische Anforderungen können sein:

  • Ausreichende Belüftung: Friseursalons müssen gut belüftet sein, um Dämpfe von Chemikalien und Gerüche abzuführen. Dies kann durch natürliche Querlüftung oder eine raumlufttechnische Anlage gewährleistet werden. Eine gute Belüftung ist nicht nur für die Gesundheit von Personal und Kunden wichtig, sondern auch für ein angenehmes Raumklima.
  • Nichtraucherschutz: Zum Schutz Ihrer Angestellten müssen in bestimmten Bereichen des Friseurgeschäfts Nichtraucherzonen eingerichtet sein. Dies betrifft in der Regel Arbeitsbereiche und Pausenräume.
  • Pausenraum: Ein leicht zugänglicher Pausenraum für Ihr Personal ist Pflicht. Dieser Raum darf keine Chemikalien wie Haarfärbemittel oder andere Arbeitsstoffe enthalten, um eine sichere und erholsame Pause zu gewährleisten.
  • Umkleideraum: Sollte im Salon spezielle Arbeitskleidung getragen werden, müssen geschlechtergetrennte Umkleideräume vorhanden sein, die ausreichend Platz bieten.
  • Toilettenräume: Für Ihr Personal sind getrennte Toilettenräume mit Waschbecken im Vorraum (Vorspülbereich) vorgeschrieben. Auch die Toiletten für Kunden müssen den Hygienevorschriften entsprechen.

Diese Vorschriften sollen die Sicherheit und Gesundheit aller im Salon Anwesenden gewährleisten.

Pflichten bei Kammern und Ämtern: Handwerkskammer, Finanzamt, Berufsgenossenschaft

Neben den bereits genannten Anmeldungen gibt es weitere wichtige Institutionen, bei denen Sie sich registrieren müssen.

Eintrag bei der Handwerkskammer (HWK)

Bevor Sie Ihren Friseursalon offiziell eröffnen können, ist die Eintragung in die Handwerksrolle bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer unerlässlich. Die Handwerkskammer ist die Selbstverwaltung des Handwerks und vertritt die Interessen der Mitgliedsbetriebe. Für die Eintragung und die Mitgliedschaft fallen jährliche Gebühren an, deren Höhe sich nach Ihrer gewählten Rechtsform und Ihrem Gewinn richtet. Es können auch einmalige Kosten für die Eintragung selbst anfallen. Es empfiehlt sich, die genauen Kosten direkt bei Ihrer lokalen Handwerkskammer zu erfragen.

Meldung beim Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt automatisch informiert. Sie müssen dort einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, um eine Steuernummer und gegebenenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zu erhalten. Letztere benötigen Sie, wenn Sie Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer schreiben.

Ein wichtiger Punkt ist die Kleinunternehmerregelung. Wenn Sie in Ihrem ersten Geschäftsjahr voraussichtlich einen Umsatz von unter 17.500 Euro erzielen und im Folgejahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten werden, können Sie sich als Kleinunternehmer anmelden. Der Vorteil ist, dass Sie dann von der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) befreit sind. Das bedeutet, Sie müssen auf Ihren Rechnungen keine 19 % Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen, was Ihre Dienstleistungen für Kunden potenziell günstiger macht. Der Nachteil ist jedoch, dass Sie im Gegenzug die Umsatzsteuer, die Sie beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen für Ihr Unternehmen (z.B. Ladenausstattung, Arbeitsmaterialien) bezahlen, nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern können. Sie erhalten dann statt einer Umsatzsteuernummer eine normale Steuernummer.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist im Friseurhandwerk für jede Unternehmensform Pflicht. Die BGW ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre Hauptaufgaben sind die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Rehabilitation nach Unfällen oder Krankheiten. Sie erlässt Unfallverhütungsvorschriften und achtet auf deren Einhaltung. Sie müssen als Unternehmer einen Beitrag an die BGW entrichten, dessen Höhe sich am Gehalt Ihrer Angestellten und gegebenenfalls an Ihrem eigenen Gehalt orientiert. Die BGW spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Salon.

Besonderheiten für Nicht-EU-Bürger: Ausländerrechtliche Genehmigungen

Wenn Sie als Ausländer einen Friseursalon in Deutschland eröffnen möchten, sollten Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde informieren. Je nach Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Aufenthaltsstatus können für Sie andere Richtlinien und Vorschriften gelten. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen für eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland zu klären, bevor Sie mit den Gründungsschritten beginnen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Saloneröffnung

Ist der Meisterbrief immer Pflicht?

Nein, in der Regel ja, aber es gibt unter bestimmten Umständen Ausnahmen von der Meisterpflicht, die jedoch streng geregelt sind und eine individuelle Prüfung durch die Handwerkskammer erfordern. Informieren Sie sich hierzu detailliert bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

Welche Rechtsform ist die beste für mich als Einzelunternehmer?

Für Einzelunternehmer ist die Einzelfirma die einfachste Option mit geringem Gründungsaufwand. Möchten Sie jedoch Ihre private Haftung begrenzen, sollten Sie die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH in Betracht ziehen, obwohl diese mit höherem Kapitalbedarf und administrativem Aufwand verbunden sind.

Muss ich mich ins Handelsregister eintragen lassen?

Für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG ist der Eintrag ins Handelsregister zwingend. Als Einzelunternehmer oder bei einer GbR ist dies optional. Ein Eintrag verleiht Seriosität und erlaubt Fantasienamen, führt aber zur Pflicht der doppelten Buchführung.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Ihnen, bei geringen Umsätzen (unter 17.500 EUR im ersten Jahr, 50.000 EUR in Folgejahren) von der Umsatzsteuer befreit zu werden. Sie müssen dann keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen, können aber im Gegenzug auch keine Vorsteuer abziehen.

Warum ist die Berufsgenossenschaft Pflicht?

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist der gesetzliche Träger der Unfallversicherung im Friseurhandwerk. Sie ist Pflicht, um Ihre Angestellten und Sie selbst bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten abzusichern und Maßnahmen zur Unfallverhütung durchzusetzen.

Die Gründung eines Friseursalons ist ein komplexes, aber auch überaus lohnendes Unterfangen. Eine sorgfältige Planung und die genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen sind der Schlüssel zum Erfolg. Nehmen Sie sich die Zeit, jede dieser Vorschriften zu verstehen und die notwendigen Schritte gewissenhaft zu gehen. Mit einer soliden Vorbereitung können Sie den Grundstein für einen blühenden Friseursalon legen und Ihren Traum von der Selbstständigkeit verwirklichen. Viel Erfolg auf Ihrem Weg!

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