Wie lautet die Entgelt-TV-Nummer für Friseurhandwerk in Bayern?

Lohnwandel im Friseurhandwerk Bayern

02/10/2024

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Das Friseurhandwerk in Bayern ist ein lebendiger und wichtiger Wirtschaftszweig, der nicht nur für gepflegte Haare, sondern auch für zahlreiche Arbeitsplätze sorgt. Doch wie in vielen anderen Branchen auch, unterliegt es ständigen Veränderungen, insbesondere wenn es um die Entlohnung der Beschäftigten geht. Die Regulierung der Löhne ist ein komplexes Zusammenspiel aus Tarifverträgen, gesetzlichen Vorgaben und den wirtschaftlichen Realitäten der Salons. Aktuelle Entwicklungen, insbesondere die Anpassung des Mindestlohns, stellen die Branche vor neue Herausforderungen, bieten aber auch unerwartete Chancen.

Wie wird das Entgelt der Beschäftigten im Bayerischen Friseurhandwerk geregelt?
Das Entgelt der Beschäftigten im bayerischen Friseurhandwerk wird in einem Entgelttarifvertrag zwischen ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Bayern und dem Landesinnungsverband des bayerischen Friseur-handwerks geregelt.

Regulierung der Löhne im Bayerischen Friseurhandwerk: Ein Blick auf den Entgelttarifvertrag

Die Gehaltsregelungen für die Angestellten im bayerischen Friseurhandwerk werden nicht willkürlich festgelegt, sondern sind das Ergebnis kollektiver Verhandlungen. Federführend ist hier der Entgelttarifvertrag, der zwischen zwei wichtigen Akteuren ausgehandelt wird: der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Landesbezirk Bayern, und dem Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks. Dieser Vertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Entlohnung der Beschäftigten und sorgt für eine transparente und verbindliche Lohnstruktur innerhalb der Branche. Er legt fest, welche Mindestlöhne für verschiedene Qualifikationsstufen und Erfahrungslevel gelten, und bietet somit eine wichtige Absicherung für die Arbeitnehmer.

Der aktuell noch gültige Tarifvertrag, der die Jahre 2018 bis 2020 abdeckt, sieht beispielsweise für sogenannte „erste Kräfte“ mit Meisterausbildung und überdurchschnittlichem Umsatz einen Tariflohn von 13,30 Euro pro Stunde vor. Diese Regelung spiegelt die Wertschätzung für hochqualifizierte und umsatzstarke Fachkräfte wider. Doch die Einführung eines neuen, höheren gesetzlichen Mindestlohns hat diese etablierten Strukturen nun maßgeblich durcheinandergewirbelt und zu einer Neubewertung der gesamten Lohnlandschaft geführt.

Die neue Lohnlandschaft: Mindestlohn trifft Tariflohn

Ab Oktober gab es eine signifikante Veränderung: Frisch ausgelernte Gesellinnen und Gesellen sowie ungelernte Mitarbeitende erhalten nun einen Mindestlohn von zwölf Euro. Dies ist eine bemerkenswerte Entwicklung, da dieser Betrag fast dem Tariflohn von 13,30 Euro für Meisterkräfte aus dem alten Vertrag entspricht. Diese Annäherung der Lohnuntergrenze an die Gehälter erfahrener Fachkräfte hat weitreichende Konsequenzen. Sie führt unweigerlich zu der Erwartung, dass langjährige Fachkräfte, die bisher nur geringfügig mehr verdienten, ebenfalls eine deutliche Lohnerhöhung fordern werden. Die Gehaltsunterschiede zwischen Berufseinsteigern und erfahrenen Profis sind plötzlich marginalisiert, was eine Neukalkulation der gesamten Lohnstruktur in vielen Salons notwendig macht. Dies ist eine Herausforderung, die viele Salonbetreiber vor komplexe Entscheidungen stellt, da sie die gestiegenen Lohnkosten irgendwie kompensieren müssen.

Kundenbindung durch Qualität: Mehrwert statt Preisdumping

Die gestiegenen Lohnkosten müssen in irgendeiner Form weitergegeben werden, was in der Regel zu Preiserhöhungen für die Kunden führt. Doch sind die Kunden bereit, diese höheren Preise zu zahlen? Ein Blick in ein Nürnberger Friseurgeschäft, das bereits in dritter Generation geführt wird, gibt hierzu aufschlussreiche Einblicke. Der Salon, der im Herrenbereich einem klassischen amerikanischen Barber Shop nachempfunden ist, strahlt eine besondere Atmosphäre aus: Schwarz-Weiß-Fotos von drei Friseur-Generationen an den Wänden, eine Espresso-Bar und Jazzmusik der 20er Jahre schaffen ein einzigartiges Erlebnis. Ein solcher Salon zieht viele Stammkunden an, die Wert auf Qualität und Service legen.

Thomas Linz, ein langjähriger Kunde, zahlt für seinen Herrenhaarschnitt inklusive Beratung, Pflegeprodukten, Haarwäsche und Kopfmassage 38,50 Euro. Er betont, dass er selbst bei weiteren Preissteigerungen aufgrund des neuen Mindestlohns nicht zur Billigkonkurrenz wechseln würde. Für ihn zählen der exzellente Service, die entspannte Auszeit und die Möglichkeit zum Plausch und Lachen. Da er nur etwa einmal im Quartal den Friseur besucht, fallen die höheren Kosten für ihn nicht so stark ins Gewicht. Ähnlich äußert sich Susanne Radloff, die ebenfalls bereit wäre, mehr zu zahlen, da sie mit der Leistung ihres Salons äußerst zufrieden ist.

Diese Beispiele zeigen, dass ein qualitativ hochwertiges Angebot und eine starke Kundenbindung eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, Preisanpassungen zu rechtfertigen. Kunden, die den Mehrwert eines Salons schätzen, sind oft bereit, dafür auch einen höheren Preis zu entrichten. Dies ist eine wichtige Erkenntnis für Friseurbetriebe, die sich im Wettbewerb behaupten wollen.

Herausforderungen für Ausbildungsbetriebe und Kleinunternehmen

Trotz der Kundenbereitschaft zur Preisakzeptanz stehen viele Friseursalons, insbesondere kleinere Betriebe und solche, die aktiv ausbilden, vor großen Herausforderungen. Thorsten Staudt, Friseurmeister und Inhaber des Nürnberger Salons, sieht sich in einer vergleichsweise komfortablen Lage, da er ausschließlich Meister beschäftigt. Dies vereinfacht seine Lohnstruktur. Würde er jedoch Berufsanfänger einstellen, müsste er die Löhne neu kalkulieren, was zu erheblichen Anpassungen führen würde.

Wie viele Auszubildende gibt es im Friseurhandwerk?
Andererseits ist die Anzahl der Auszubildenden im Friseurhandwerk im Vergleich zur letzten Antragstellung zurückgegangen. Solchen Tendenzen kann man am besten mit guten Tarifverträgen begegnen“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Im Jahr 2019 verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit noch ca. 4.500 Auszubildende in Nordrhein-Westfalen. im 1.

Die bayerische Friseurinnung befürchtet, dass viele Betriebe aufgrund des neuen Mindestlohns die Ausbildung junger Menschen einstellen könnten. Gerade ausbildungsstarke Salons geraten unter Druck, da sie die steigenden Lohnkosten an ihre Kunden weitergeben müssen. Doch frisch ausgebildete Gesellen sind Berufsanfänger, die noch keine eigenen Stammkunden mitbringen und dem Betrieb zunächst nur wenig zusätzlichen Umsatz generieren. Die Investition in die Ausbildung wird somit kurzfristig zu einer noch größeren finanziellen Belastung, die sich erst langfristig auszahlt.

Christian Kaiser, Landesinnungsmeister des bayerischen Friseurhandwerks, berichtet bereits von Gesprächen über Betriebsschließungen. Besonders für Friseure, die kurz vor der Rente stehen, lohnt sich eine erneute Investition in den Betrieb angesichts der gestiegenen Kosten und der Nachwirkungen der Corona-Krise oft nicht mehr. Einige erwägen sogar, Mitarbeiter abzubauen, um mit einem kleineren Personalstamm die Krise zu überstehen. Die Friseure haben in diesem Jahr bereits Lohnsteigerungen von insgesamt etwa 25 Prozent zu schultern – ein Ergebnis, das in einer regulären Tarifverhandlung so nie zustande gekommen wäre. Hinzu kommen die hohe Inflation und massiv gestiegene Energiepreise, die die finanzielle Belastung zusätzlich erhöhen.

Chancen und Zukunftsperspektiven: Eine Branche im Wandel

Trotz der genannten Schwierigkeiten birgt der neue Mindestlohn auch positive Aspekte und Chancen für die Zukunft der Branche. Ein höherer Einstiegslohn für ausgelernte Berufseinsteiger könnte die Friseurausbildung für junge Menschen wieder deutlich attraktiver machen. Dies ist dringend notwendig, denn laut Landesinnungsverband Bayern ist die Zahl der Auszubildenden in den letzten zwanzig Jahren drastisch gesunken – um ganze 67 Prozent. Ein attraktiveres Gehalt könnte dazu beitragen, den Fachkräftemangel zu lindern und wieder mehr junge Talente für diesen kreativen und dienstleistungsintensiven Beruf zu begeistern.

Gleichzeitig könnte die Unsicherheit über künftige Kosten und die Notwendigkeit, höhere Löhne zu zahlen, einige Friseure davon abhalten, junge Menschen auszubilden und zu übernehmen. Dies würde die Entwicklung von Fachkräften massiv beeinträchtigen und den Mangel weiter verschärfen. Es ist ein Balanceakt zwischen der Attraktivität des Berufs und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Betriebe.

Friseurmeister Thorsten Staudt aus Nürnberg geht davon aus, dass der neue Mindestlohn den Markt von unten bereinigen wird. Dies könnte zum Aus vieler Billiganbieter führen, die ihre Dienstleistungen zu Dumpingpreisen anbieten. Das Friseurhandwerk würde dadurch wieder mehr an Wert gewinnen, da Qualität und Service stärker in den Vordergrund rücken und sich von der reinen Preisorientierung abheben. Eine solche Marktbereinigung könnte langfristig zu einer Stärkung der gesamten Branche führen und das Ansehen des Friseurberufs wieder steigern.

Der Entgelt-Tarifvertrag für das Friseurhandwerk in Bayern im Detail

Für Interessierte und Branchenkenner sind die genauen Details des Tarifvertrags von großer Bedeutung. Der relevante Entgelt-Tarifvertrag für das Friseurhandwerk in Bayern wurde am 16. April 2018 abgeschlossen. Er wurde zum 01. Mai 2018 bzw. 01. September 2018 allgemeinverbindlich erklärt. Hier sind die Kerndaten:

Entgelt-TV-Nummer214000800031
KlassifizierungEntgelt-TV
FachbereichFriseurhandwerk
TarifgebietBayern
GeltungsbereichArbeiter und Angestellte
Datum des Vertrags01. August 2018
Erstmals kündbar zum31. Dezember 2020
TarifvertragsparteienLandesinnungsverband des Bayerischen Friseurhandwerks und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di, Landesbezirk Bayern
AVE Anfang01. Mai 2018
FundstelleBundesanzeiger vom 02. Januar 2019

Diese Informationen stammen aus der Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags vom 7. Dezember 2018. Die Allgemeinverbindlicherklärung (§ 5 Absatz 1 TVG) sorgt dafür, dass die Regelungen des Tarifvertrags für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Geltungsbereich verbindlich sind, auch wenn sie nicht Mitglied der tarifschließenden Parteien sind. Dies ist ein entscheidendes Instrument, um faire Wettbewerbsbedingungen und soziale Standards in der Branche zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer legt die Löhne im bayerischen Friseurhandwerk fest?
Die Löhne werden in einem Entgelttarifvertrag zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Landesbezirk Bayern, und dem Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks geregelt.

Wann kommt der neue Mindestlohn im Friseurhandwerk?
Ab 1. September 2024 greifen ein neuer Mindestlohn und neue Ausbildungsvergütungen im Friseurhandwerk. Unabhängig von einer Innungsmitgliedschaft müssen Betriebe diesen Branchenmindestlohn und die Ausbildungsvergütung gewähren. seit 1. September 2023 ab 1. September 2024 technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende)

Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn für Berufsanfänger im bayerischen Friseurhandwerk?
Ab Oktober erhalten frisch ausgelernte Gesellinnen und Gesellen sowie ungelernte Mitarbeitende einen Mindestlohn von zwölf Euro.

Welche Auswirkungen hat der neue Mindestlohn auf erfahrene Friseure?
Der neue Mindestlohn von zwölf Euro liegt sehr nah am bisherigen Tariflohn für Meisterkräfte (13,30 Euro). Dies könnte dazu führen, dass langjährige Fachkräfte ebenfalls eine Lohnerhöhung verlangen, um den Abstand zu den Berufsanfängern zu wahren.

Warum könnten Friseursalons aufgrund des Mindestlohns schließen?
Steigende Lohnkosten, insbesondere in ausbildungsstarken Betrieben, in Verbindung mit hoher Inflation und steigenden Energiepreisen, setzen viele Salons unter Druck. Für ältere Inhaber kurz vor der Rente lohnt sich eine erneute Investition oft nicht mehr, was zu vorzeitigen Schließungen oder Personalabbau führen kann.

Wird die Ausbildung im Friseurhandwerk durch den neuen Mindestlohn wieder attraktiver?
Es wird erwartet, dass der höhere Einstiegslohn die Ausbildung für junge Menschen attraktiver macht und dem drastischen Rückgang der Auszubildendenzahlen (um 67% in 20 Jahren) entgegenwirken könnte. Dies ist dringend notwendig, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Sind Kunden bereit, höhere Preise für Friseurdienstleistungen zu zahlen?
Erfahrungen zeigen, dass viele Stammkunden, die Wert auf Qualität, guten Service und eine angenehme Atmosphäre legen, auch bereit sind, höhere Preise zu zahlen. Sie schätzen den Mehrwert und die Auszeit, die ihnen der Friseurbesuch bietet.

Fazit: Ein Balanceakt für die Zukunft

Das bayerische Friseurhandwerk befindet sich in einem spannenden und herausfordernden Wandel. Die Anpassung des Mindestlohns stellt die Branche vor die Notwendigkeit, ihre Preisstrukturen und Lohngefüge neu zu bewerten. Während einige Betriebe, insbesondere ausbildungsstarke Salons und kleinere Unternehmen, unter dem steigenden Kostendruck leiden und sogar über Schließungen nachdenken, eröffnen sich gleichzeitig Chancen. Der höhere Einstiegslohn könnte dringend benötigte neue Talente anziehen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Zudem könnte die Marktbereinigung dazu führen, dass das Friseurhandwerk insgesamt an Wert gewinnt und sich Qualität sowie Service stärker durchsetzen. Es ist ein Balanceakt, der von allen Akteuren – von den Tarifparteien über die Salonbetreiber bis hin zu den Kunden – ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit und Verständnis erfordert, um die Zukunft dieses traditionsreichen Handwerks erfolgreich zu gestalten.

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