14/07/2020
Ein Besuch beim Friseur ist für viele mehr als nur ein Haarschnitt – es ist eine Auszeit, ein Moment der Pflege und des Wohlbefindens. Oft rundet man den Rechnungsbetrag auf, um seine Zufriedenheit auszudrücken und die erbrachte Leistung zu honorieren. Doch was viele nicht wissen: Dieses scheinbar einfache Trinkgeld birgt eine Vielzahl von steuerrechtlichen Fallstricken, die sowohl Angestellte als auch selbstständige Friseure betreffen können. Gerade in Deutschland und Österreich gibt es hier signifikante Unterschiede, die es zu beachten gilt, um unangenehme Überraschungen bei der nächsten Steuererklärung oder Betriebsprüfung zu vermeiden. Dieser umfassende Artikel beleuchtet alle wichtigen Aspekte rund um das Thema Friseur-Trinkgeld, von der Definition über die üblichen Beträge bis hin zur korrekten Versteuerung und Abrechnung.

Trinkgeld, oft auch als 'Tip' bezeichnet, ist ein zusätzlicher Geldbetrag, den Kunden freiwillig über den eigentlichen Rechnungsbetrag hinaus zahlen, um ihre Wertschätzung für eine erbrachte Dienstleistung auszudrücken. Es ist eine direkte Anerkennung für guten Service, Freundlichkeit und fachliches Können. Während es in vielen Branchen als nette Geste gilt, hat Trinkgeld im Friseurhandwerk eine besonders hohe Bedeutung. Friseure gehören leider oft zu den Berufen, die im Vergleich zu anderen qualifizierten Fachkräften deutlich schlechter bezahlt werden. Studien zeigen, dass Friseure im Durchschnitt zwischen 20 und 50 Prozent weniger verdienen als gleich qualifizierte Personen in anderen Branchen. In teuren Städten kann ein angemessenes Trinkgeld daher einen entscheidenden Beitrag zum Lebensunterhalt leisten und ist oft ein unverzichtbarer Bestandteil des monatlichen Einkommens. Es motiviert die Friseure, weiterhin exzellente Leistungen zu erbringen und sich um das Wohl ihrer Kunden zu kümmern. Für viele angestellte Friseure macht das Trinkgeld einen signifikanten Teil ihres Gehalts aus, der im Regelfall nicht versteuert wird – eine Tatsache, die die finanzielle Relevanz noch einmal unterstreicht.
Wie viel Trinkgeld ist üblich und angemessen?
Die Frage nach der angemessenen Höhe des Trinkgeldes beschäftigt viele Kunden. Es gibt keine festen Regeln, aber bestimmte Richtwerte haben sich etabliert. Generell gilt ein Wert zwischen 5 und 10 Prozent des Rechnungsbetrags als angemessenes Trinkgeld für einen Friseur. Bei einem durchschnittlichen Tagesumsatz pro Mitarbeiter von beispielsweise 500 Euro kann dies theoretisch einen täglichen Wert von 25 bis 50 Euro ausmachen. Selbst wenn nicht jeder Kunde Trinkgeld gibt oder die volle Höhe erreicht wird, summiert sich dies über einen Monat zu einem beträchtlichen Betrag.
Hier sind die gängigen Empfehlungen, aufgeschlüsselt nach Art der Dienstleistung:
| Art der Dienstleistung | Empfohlenes Trinkgeld |
|---|---|
| Haarschnitt | Etwa 5 bis 10 Euro |
| Farbdienstleistungen (Färben, Strähnen, Balayage) | Etwa 5 bis 10 Prozent des Rechnungsbetrags |
| Umfangreiche Behandlungen (z.B. Dauerwelle, Hochsteckfrisur) | Etwa 10 Prozent des Rechnungsbetrags |
| Sehr zufriedenstellende Leistung | Gerne auch über 15 Prozent |
Wichtig ist jedoch stets: Trinkgeld ist freiwillig und hängt von Ihrer persönlichen Zufriedenheit mit der erbrachten Leistung ab. Ein Friseurmeister empfiehlt in der Regel ebenfalls etwa 10 Prozent. Zeigen Sie Ihre Wertschätzung – es ist eine Geste, die motiviert und die harte Arbeit anerkennt.
Trinkgeld geben leicht gemacht: Praktische Tipps für Kunden
Damit Sie sich beim Trinkgeldgeben wohlfühlen und sicherstellen, dass Ihre Geste angemessen ist, beachten Sie folgende Tipps:
- Auskundigung der unausgesprochenen Standards: Scheuen Sie sich nicht, an der Rezeption oder diskret im Salon nach gängigen Trinkgeld-Empfehlungen zu fragen. Viele Salons haben hierfür ungeschriebene Regeln oder Hinweise.
- Auf- oder Abrunden des Betrags: Wenn Sie sich bei der Prozentsatzberechnung unsicher sind, können Sie den Gesamtbetrag einfach auf den nächsten vollen Zehner-Betrag aufrunden. So geben Sie einen runden und angemessenen Betrag.
- Münzen oder kleinere Scheine bereithalten: Es ist am einfachsten, das Trinkgeld direkt in bar an den Friseur zu übergeben. Halten Sie daher immer etwas Kleingeld oder kleinere Scheine bereit, um dies unkompliziert zu ermöglichen.
- Verbale Wertschätzung ausdrücken: Neben dem finanziellen Dank ist ein ehrliches 'Vielen Dank, ich bin sehr zufrieden!' oder ein spezifisches Lob für die Arbeit ebenso wichtig. Solche Komplimente stärken das Selbstvertrauen des Friseurs und zeigen Ihre Anerkennung.
Denken Sie daran, dass Ihre Geste nicht nur den Friseur finanziell unterstützt, sondern auch seine Motivation und Freude an der Arbeit steigert.

Internationale Trinkgeld-Etikette: Ein Blick über die Grenzen
Die Gepflogenheiten rund um das Trinkgeld variieren stark von Land zu Land. Was in einem Land als großzügig gilt, kann in einem anderen als unhöflich empfunden werden. Ein kurzer Überblick über einige Länder:
| Land | Übliches Trinkgeld beim Friseur |
|---|---|
| Österreich | Etwa 5 bis 10 Prozent des Behandlungsbetrags |
| Italien | Oft großzügiger, Betrag aufrunden |
| Spanien, Portugal, Türkei | Etwa 10 Prozent des Behandlungsbetrags |
| USA und Kanada | Typischerweise 15 bis 20 Prozent des Behandlungsbetrags |
| Skandinavien (z.B. Schweden, Norwegen) | Traditionell kein Trinkgeld, da höhere Gehälter und kein Trinkgeld-Brauch |
| Asiatische Länder (z.B. Japan, Südkorea) | Trinkgeld ist oft unüblich oder kann sogar als Beleidigung aufgefasst werden |
Informieren Sie sich vor Reisen ins Ausland stets über die lokalen Trinkgeld-Gewohnheiten, um Fettnäpfchen zu vermeiden und den Service angemessen zu honorieren.
Trinkgeld beim Friseur: Die Steuerfallen in Deutschland und Österreich
Das Thema Trinkgeld und Steuern ist komplex und sorgt immer wieder für Verwirrung. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich maßgeblich danach, ob es sich um einen angestellten oder selbstständigen Friseur handelt und in welchem Land (Deutschland oder Österreich) der Salon betrieben wird.
Angestellter Friseur: Wann ist Trinkgeld steuerfrei?
Für angestellte Friseure ist das 'klassische' Trinkgeld im Regelfall steuerfrei. Das ist eine große Erleichterung, da es einen erheblichen Teil des Einkommens ausmachen kann. Damit das Trinkgeld jedoch steuerfrei bleibt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Trinkgeld muss 'von dritter Seite', also vom Kunden direkt, übergeben werden.
- Es muss freiwillig gegeben werden, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht oder der Kunde dazu animiert wird (z.B. durch aggressive Hinweise).
- Es muss direkt dem betreffenden Mitarbeiter zugeordnet sein oder zugeordnet werden können.
- Das Trinkgeld muss als Zugabe verstanden werden und nicht als Teil des Preises für die erbrachte Leistung.
- Es darf keine gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen geben, die der Annahme des Trinkgeldes entgegenstehen.
Der genaue Gesetzestext findet sich im deutschen Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 51 EStG) und im österreichischen Einkommensteuergesetz (§ 3 Abs. 1 Z 16 EStG).
Stolperfallen für die Steuerbefreiung in Deutschland
Gerade in Deutschland lauern einige Tücken, die ein eigentlich steuerfreies Trinkgeld schnell steuerpflichtig machen können:
- Die Kaffeekasse / Gemeinschaftskasse: Sammeln alle Mitarbeiter ihr Trinkgeld in einer gemeinsamen Kasse und wird dieses Geld dann aufgeteilt, gilt es in Deutschland als nicht direkt zuordenbar und ist somit lohnsteuerpflichtig. Das Finanzamt sieht hier den direkten Bezug zum einzelnen Mitarbeiter nicht mehr gegeben.
- Überweisung mit dem Gehalt: Werden die gesammelten Trinkgelder vom Arbeitgeber am Monatsende zusammen mit dem regulären Gehalt überwiesen, fällt ebenfalls Lohnsteuer an. Der Grund ist derselbe: Es verliert den Charakter der direkten, freiwilligen Zuwendung vom Kunden.
- Anreize zum Trinkgeld: Auch wenn nett gemeint, können 'Einladungen' zum Trinkgeldgeben, die den freiwilligen Charakter in Frage stellen, zur Steuerpflicht führen.
- Persönliche Spardosen: Diese liegen in Deutschland in einem Graubereich. Am besten ist die direkte Barzahlung an den entsprechenden Mitarbeiter, sofern das Sparschwein namentlich gekennzeichnet ist und der Inhalt nicht wieder in einen Gemeinschaftstopf fließt.
Das Motto für deutsche Friseurangestellte lautet daher: Trinkgelder nur in bar direkt übernehmen oder eine persönlich zuordbare Spardose nutzen, die nicht 'vergemeinschaftet' wird.
Die Besonderheit der Trinkgeld-Versteuerung in Österreich
In Österreich ist die Situation für angestellte Friseure deutlich entspannter. Hier müssen Trinkgelder in der Friseurbranche generell nicht versteuert werden. Das bedeutet:
- Kaffeekassen: Gemeinschaftskassen, in denen Trinkgelder gesammelt und unter den Mitarbeitern aufgeteilt werden, verursachen in Österreich keine steuerrechtlichen Probleme. Sie sind steuerfrei (solange sie nicht mit der Kasse des Chefs vermischt werden).
- Überweisung mit dem Gehalt: Auch die Überweisung von gesammelten Trinkgeldern zusammen mit dem Gehalt ist in Österreich steuerfrei.
Eine Besonderheit der österreichischen Gesetzgebung ist die sogenannte Trinkgeldpauschale. Während Trinkgelder selbst lohnsteuerfrei sind, sind sie sozialversicherungspflichtig. Um dies zu vereinfachen, wird eine monatliche Pauschale für die Sozialversicherung eingehoben. Diese Pauschale dient als reine Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung und wird nicht vom Friseurgehalt einbehalten. Der große Vorteil: Die Pauschale wird für die spätere Pension angerechnet.

Die aktuelle Trinkgeldpauschale (Stand 2022) beträgt:
- Für ausgelernte Friseure: 70 Euro monatlich
- Für Lehrlinge: 22 Euro monatlich
Diese Pauschale gilt übrigens auch für Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure.
Hier ein direkter Vergleich der steuerlichen Behandlung für angestellte Friseure:
| Merkmal | Deutschland (Angestellter) | Österreich (Angestellter) |
|---|---|---|
| Klassisches, direktes Trinkgeld (bar) | Steuerfrei | Steuerfrei |
| Trinkgeld aus Gemeinschaftskasse | Steuerpflichtig | Steuerfrei |
| Trinkgeld mit Gehalt überwiesen | Lohnsteuerpflichtig | Steuerfrei |
| Sozialversicherungspflicht | Nein (wenn steuerfrei) | Ja (über Trinkgeldpauschale) |
Selbstständiger Friseur: 100% Steuerpflichtig!
Wenn Sie der Inhaber eines Friseursalons sind oder als selbstständiger Friseur einen Stuhl mieten, sieht die Sache grundlegend anders aus. Als Chef oder Selbstständiger müssen Sie Trinkgelder IMMER versteuern. Die eingenommenen Trinkgelder erhöhen Ihre Betriebseinnahmen und unterliegen sowohl der Umsatzsteuer- als auch der Einkommensteuerpflicht.
Das korrekte Ausweisen und Dokumentieren dieser Trinkgelder ist dabei von entscheidender Bedeutung. Sie müssen auf der Rechnung extra ausgewiesen und im Tagesabschluss (z.B. per Registrierkasse) erscheinen. Die Annahme, dass 'ein paar Euro mehr oder weniger schon nicht auffallen', kann bei einer Betriebsprüfung zu hohen Nachzahlungen führen. Stellt das Finanzamt fest, dass Trinkgelder nicht oder nur unzureichend ausgewiesen wurden, können diese rückwirkend geschätzt werden, was empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Achten Sie darauf, dass die ausgewiesenen Trinkgelder glaubwürdig und branchenüblich sind.
Trinkgeld bei Kartenzahlung: So wird es richtig abgerechnet
Mit der zunehmenden Verbreitung von Kartenzahlungen in Friseursalons stellt sich die Frage, wie Trinkgelder, die nicht direkt in bar übergeben werden, steuerfrei bleiben können – insbesondere in Deutschland.

Die Lösung in Deutschland: Um die Steuerfreiheit für Ihre angestellten Mitarbeiter zu gewährleisten, müssen Sie als Saloninhaber die per Karte gezahlten Trinkgelder am Tagesende bar an Ihre Mitarbeiter aushändigen. Diese Kassen-Barentnahme muss dabei ausreichend dokumentiert werden.
Für die Aufzeichnung empfehlen wir dringend die Verwendung einer Registrierkasse. In Österreich sind Friseure ohnehin dazu verpflichtet, eine Registrierkasse zu führen. Sie sorgt für Rechtssicherheit und ermöglicht es Ihnen, bei einer unangekündigten Kassennachschau alle Zahlen auf Knopfdruck vorzulegen.
So rechnen Sie Trinkgelder per Kartenzahlung richtig ab:
Trinkgelder sollten auf der Rechnung als eigener Eintrag erscheinen. Legen Sie hierfür einen speziellen Posten in Ihrer Registrierkasse an:
- Trinkgelder für Angestellte: Diese gehören als Durchlaufposten angelegt. Das bedeutet, sie werden zwar über die Kasse abgewickelt, zählen aber nicht zu Ihrem eigenen Umsatz. Der Steuersatz hierfür ist 0%.
- Trinkgelder als selbstständiger Friseur: In diesem Fall zählt der Posten als Betriebseinnahme und muss mit dem entsprechenden Steuersatz versehen werden.
Sollte Ihre Registrierkasse keine Funktion für einen Durchlaufposten aufweisen, ist es unerlässlich, das eingenommene Trinkgeld immer separat auf der Quittung und im Kassabuch zu vermerken (Stichwort Einzelaufzeichnungspflicht).
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Im Folgenden beantworten wir die gängigsten Fragen rund um das Thema Trinkgeld beim Friseur:
- Wie viel Trinkgeld gibt man beim Friseur?
- Die goldene Regel liegt bei etwa 5 bis 10 Prozent der Gesamtrechnung. Für einen Haarschnitt sind fünf bis zehn Euro angemessen, bei Farbbehandlungen etwa fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrags. Bei außergewöhnlicher Zufriedenheit können es auch gerne 15 Prozent oder mehr sein.
- Welche Tipps gibt es zur angemessenen Trinkgeldgabe beim Friseurbesuch?
- Informieren Sie sich vorab über die unausgesprochenen Standards des Salons. Runden Sie den Betrag auf den nächsten Zehner-Betrag auf, wenn Sie sich bei Prozenten unsicher sind. Halten Sie Münzen oder kleinere Scheine bereit, um das Trinkgeld direkt in bar zu übergeben. Und ganz wichtig: Kommunizieren Sie verbal, wenn Sie besonders zufrieden waren – das unterstreicht Ihre Wertschätzung zusätzlich.
- Wie sieht es mit Trinkgeld beim Friseur in anderen Ländern aus?
- Die Regeln variieren stark. In Österreich sind 5-10% üblich, in Italien wird gerne aufgerundet. Spanien, Portugal und die Türkei liegen bei ca. 10%. In den USA und Kanada sind 15-20% der Standard. In Skandinavien gibt man traditionell kein Trinkgeld, während es in einigen asiatischen Ländern sogar unüblich sein kann.
- Warum ist Trinkgeld beim Friseur wichtig?
- Trinkgeld ist eine Dankesgeste für gut gemachte Arbeit und zeigt Wertschätzung für den Einsatz des Friseurs. Es hilft Friseuren, die oft zu den schlechter bezahlten Berufen gehören, ihren Verdienst aufzubessern und ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Zudem motiviert es die Friseure und ermutigt andere Kunden, ebenfalls angemessen Trinkgeld zu geben.
- Wie viel Trinkgeld gibt man dem Chef eines Friseursalons?
- Der Chef erhält in der Regel kein Trinkgeld, da er als Unternehmer die vollen Einnahmen versteuern muss und das Trinkgeld primär für die angestellten Mitarbeiter gedacht ist. Kleine Aufmerksamkeiten wie Schokolade können jedoch eine nette Geste der Zufriedenheit sein. Beachten Sie die spezifischen Gepflogenheiten des Salons.
- Wie erfolgt die Trinkgeldkasse und -verteilung beim Friseur?
- Einige Friseursalons haben eine Trinkgeldkasse oder ein Sparschwein, aus dem regelmäßig alle Angestellten einen Anteil erhalten. Wichtig ist, dass der Saloninhaber keinen Anspruch auf einen Teil des Trinkgelds hat. Kreditkartentrinkgelder müssen vollständig an die Angestellten weitergegeben werden. Achtung: In Deutschland ist eine Gemeinschaftskasse für Angestellte steuerpflichtig, in Österreich jedoch steuerfrei.
- Wie steht das Trinkgeld beim Friseur im Vergleich zu anderen Dienstleistungen?
- Beim Friseur gibt es keine festen Regeln, aber üblicherweise gibt man etwa fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrags. Es ist immer freiwillig und dient als Ausdruck der Zufriedenheit.
- Warum ist Trinkgeld für Friseure in schlechter bezahlten Berufen so wichtig?
- Friseure verdienen im Durchschnitt 20-50 Prozent weniger als gleich qualifizierte Fachkräfte in anderen Branchen. Angemessenes Trinkgeld hilft ihnen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und ist eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle. Es zeigt Anerkennung für ihre qualifizierte Arbeit.
Fazit
Das Thema Trinkgeld im Friseursalon ist vielfältiger und komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Es ist nicht nur eine Geste der Wertschätzung, sondern auch ein wichtiger finanzieller Bestandteil für viele Friseure. Die korrekte Handhabung und insbesondere die steuerliche Behandlung in Deutschland und Österreich erfordern Aufmerksamkeit, um Fallstricke zu vermeiden. Ob Sie Kunde sind, der seine Zufriedenheit ausdrücken möchte, oder Friseur, der seine Einnahmen korrekt verbuchen will – das Verständnis der Regeln ist entscheidend. Indem Sie sich an die Richtlinien halten und bei Unsicherheiten fachkundigen Rat einholen, tragen Sie dazu bei, dass Trinkgeld weiterhin als eine positive und faire Anerkennung der erbrachten Dienstleistung verstanden wird.
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