Befristet oder Unbefristet: Dein Friseur-Vertrag

05/08/2019

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Der Arbeitsvertrag ist das Fundament jeder beruflichen Beziehung, und das gilt insbesondere im dynamischen Friseurhandwerk. Ob Sie als talentierter Stylist oder engagierte Saloninhaberin agieren – das Verständnis der verschiedenen Vertragsarten ist entscheidend für Rechtssicherheit und beruflichen Erfolg. Zwei Hauptformen dominieren die Arbeitswelt: der unbefristete und der befristete Arbeitsvertrag. Doch was genau unterscheidet sie, und welche Implikationen haben sie für Ihren Alltag im Salon?

Diese Frage ist nicht nur von theoretischer Natur, sondern hat ganz praktische Auswirkungen auf Ihre Karriereplanung, Ihre finanzielle Sicherheit und die Flexibilität Ihres Salons. Wir tauchen tief in die Materie ein, beleuchten die gesetzlichen Rahmenbedingungen und geben Ihnen wertvolle Tipps, damit Sie stets die richtige Entscheidung treffen und Ihre Rechte kennen.

Was ist der Unterschied zwischen einem bestimmten und einem unbestimmten Arbeitsvertrag?
Wird der arbeitsvertrag für eine bestimmte Dauer abgeschlossen, so muss dies schriftlich vereinbart werden. 6.2 Ein auf bestimmte Dauer abgeschlossenes Arbeitsverhältnis endet ohne weiteres mit dem Ablauf der vereinbarten Dauer. Wird es stillschweigend fortgesetzt, so gilt es von da an als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis

Der unbefristete Arbeitsvertrag: Das Fundament der Sicherheit

Der unbefristete Arbeitsvertrag ist in Deutschland der Regelfall und gilt als die stabilste Form der Anstellung. Er wird, wie der Name schon sagt, für eine unbestimmte Dauer abgeschlossen und endet nicht automatisch zu einem bestimmten Zeitpunkt. Vielmehr besteht das Arbeitsverhältnis so lange, bis es von einer der Parteien, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen beendet wird. Im Friseurhandwerk bedeutet dies für den Angestellten eine hohe Planungssicherheit und für den Saloninhaber eine langfristige Bindung an qualifiziertes Personal.

Für Friseure und Friseurinnen bietet ein unbefristeter Vertrag zahlreiche Vorteile: Er schafft finanzielle Stabilität, was beispielsweise bei der Beantragung von Krediten für Wohnraum oder größere Anschaffungen von großer Bedeutung ist. Die soziale Absicherung ist umfassender, und die Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung durch interne Schulungen oder externe Weiterbildungen wird oft durch die langfristige Perspektive attraktiver. Saloninhaber profitieren von einem festen Team, das sich gut kennt, eingespielt ist und eine konstante Qualität der Dienstleistungen gewährleistet. Die Investition in die Ausbildung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter zahlt sich über einen längeren Zeitraum aus, und die Fluktuation im Team wird minimiert, was zu einer besseren Kundenbindung führen kann.

Der befristete Arbeitsvertrag: Flexibilität mit klaren Grenzen

Im Gegensatz dazu ist der befristete Arbeitsvertrag von vornherein auf eine bestimmte Dauer oder auf das Erreichen eines bestimmten Zwecks angelegt. Er bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern ein hohes Maß an Flexibilität, birgt aber auch spezifische Regeln und Fallstricke, die es zu beachten gilt. Die wichtigste Regel, die Sie sich merken sollten, ist: Ein auf bestimmte Dauer abgeschlossener Arbeitsvertrag muss schriftlich vereinbart werden. Eine mündliche Befristung ist unwirksam und führt dazu, dass der Vertrag als unbefristet gilt.

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet ohne gesonderte Kündigung automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Dauer oder mit dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses (z.B. Rückkehr des vertretenen Mitarbeiters). Dies schafft für beide Seiten Klarheit über das Ende des Arbeitsverhältnisses. Im Friseurhandwerk kann dies nützlich sein, um saisonale Spitzen abzudecken, Elternzeitvertretungen zu organisieren oder neue Mitarbeiter zunächst auf Probe zu beschäftigen, ohne eine lange Kündigungsfrist in Kauf nehmen zu müssen.

Arten der Befristung: Mit und ohne Sachgrund

Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet grundsätzlich zwei Arten der Befristung:

  1. Befristung mit Sachgrund (zweckbefristet): Hierfür muss ein objektiver Grund vorliegen, der die Befristung rechtfertigt. Beispiele hierfür sind:
    • Vertretung eines anderen Mitarbeiters (z.B. während Elternzeit, Krankheit oder Mutterschutz).
    • Befristeter Bedarf an Arbeitsleistung (z.B. für ein zeitlich begrenztes Projekt, saisonale Spitzen wie Weihnachtsgeschäft oder Hochzeitsfrühling).
    • Erprobung eines Mitarbeiters (oft in Kombination mit einer Probezeit).
    • Befristung auf Wunsch des Arbeitnehmers.

    Diese Art der Befristung kann beliebig oft verlängert werden, solange der Sachgrund weiterhin besteht.

  2. Befristung ohne Sachgrund (kalendermäßig befristet): Diese Form ist strenger reguliert. Ein Arbeitsvertrag kann ohne Angabe eines spezifischen Grundes für maximal zwei Jahre befristet werden. Innerhalb dieser zwei Jahre darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Für Existenzgründungen gibt es Sonderregelungen, die längere Befristungen ohne Sachgrund ermöglichen. Nach Ablauf der maximalen Befristungsdauer ohne Sachgrund muss der Arbeitgeber entweder einen unbefristeten Vertrag anbieten oder das Arbeitsverhältnis beenden. Eine erneute sachgrundlose Befristung mit demselben Arbeitnehmer ist in der Regel unzulässig.

Die stillschweigende Fortsetzung: Aus befristet wird unbefristet

Ein wichtiger Punkt, den sowohl Friseure als auch Saloninhaber unbedingt beachten müssen: Wird ein befristeter Arbeitsvertrag nach Ablauf der vereinbarten Dauer stillschweigend fortgesetzt, das heißt, der Mitarbeiter arbeitet einfach weiter und der Arbeitgeber duldet dies, so gilt das Arbeitsverhältnis von da an als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es wird also automatisch in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt. Dies geschieht, um Arbeitnehmer vor einer endlosen Kette von Befristungen zu schützen, die den Sinn des Arbeitsrechts untergraben würden.

Vor- und Nachteile im Vergleich: Was bedeutet das für Sie?

Aus der Sicht des Friseurs / der Friseurin:

VertragsartVorteileNachteile
UnbefristetHohe Jobsicherheit, bessere Planbarkeit der Zukunft, leichtere Kreditvergabe, volle soziale Absicherung, oft bessere Entwicklungsmöglichkeiten.Geringere Flexibilität bei Jobwechsel, längere Kündigungsfristen können den Wechsel erschweren.
BefristetEinstiegsmöglichkeit in den Beruf oder einen neuen Salon, Möglichkeit zur Erprobung, Flexibilität bei der Lebensplanung (z.B. Sabbatical nach Vertragsende).Geringere Jobsicherheit, keine automatische Verlängerung, erschwerte Kreditvergabe, psychischer Druck durch das nahende Vertragsende.

Aus der Sicht des Saloninhabers / der Saloninhaberin:

VertragsartVorteileNachteile
UnbefristetBindung qualifizierter Mitarbeiter, stabiles Team, geringere Fluktuation, Investition in Weiterbildung zahlt sich langfristig aus, gute Reputation als Arbeitgeber.Höheres Kündigungsschutzrisiko, längere Kündigungsfristen, weniger Flexibilität bei Personalabbau in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
BefristetHohe Flexibilität bei Personaleinsatz (saisonal, projektbezogen), Risikominimierung bei Neueinstellungen, Möglichkeit zur Erprobung von Mitarbeitern vor langfristiger Bindung.Geringere Mitarbeiterbindung, höherer Aufwand für Recruiting und Einarbeitung bei häufigem Personalwechsel, mögliche Unzufriedenheit im Team bei zu vielen befristeten Verträgen.

Rechtliche Aspekte und Fallstricke, die Sie kennen sollten

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für befristete Arbeitsverträge in Deutschland. Es soll Arbeitnehmer vor Missbrauch der Befristung schützen. Ein häufiger Fallstrick sind sogenannte „Kettenbefristungen“, bei denen ein Arbeitnehmer über Jahre hinweg immer wieder nur befristete Verträge erhält, ohne dass ein legitimer Sachgrund vorliegt. Solche Kettenbefristungen können unwirksam sein und dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis als unbefristet angesehen wird.

Sollten Sie als Friseur den Verdacht haben, dass Ihre Befristung unwirksam ist (z.B. weil kein Sachgrund vorliegt oder die Höchstgrenzen ohne Sachgrund überschritten wurden), haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende eine sogenannte „Entfristungsklage“ beim Arbeitsgericht einzureichen. Nur so können Sie gerichtlich feststellen lassen, dass Ihr Arbeitsverhältnis tatsächlich unbefristet besteht.

Für Saloninhaber ist es daher unerlässlich, bei jeder Befristung sorgfältig die gesetzlichen Vorgaben zu prüfen und den Sachgrund (falls vorhanden) präzise im Vertrag zu formulieren oder die Grenzen der sachgrundlosen Befristung genau einzuhalten. Eine fehlerhafte Befristung kann teuer werden, da sie zur Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis führt und gegebenenfalls Nachzahlungen von Sozialabgaben und Gehältern nach sich ziehen kann.

Was ist der Unterschied zwischen einem bestimmten und einem unbestimmten Arbeitsvertrag?
Wird der arbeitsvertrag für eine bestimmte Dauer abgeschlossen, so muss dies schriftlich vereinbart werden. 6.2 Ein auf bestimmte Dauer abgeschlossenes Arbeitsverhältnis endet ohne weiteres mit dem Ablauf der vereinbarten Dauer. Wird es stillschweigend fortgesetzt, so gilt es von da an als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

Praktische Tipps für Friseure und Friseurinnen

  • Vertrag genau prüfen: Lesen Sie jeden Arbeitsvertrag sorgfältig durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Achten Sie auf die Dauer, die Art der Befristung (mit oder ohne Sachgrund) und die Kündigungsregelungen.
  • Schriftform beachten: Ein befristeter Vertrag ist nur gültig, wenn er schriftlich abgeschlossen wurde. Eine mündliche Zusage reicht nicht aus!
  • Rechte kennen: Informieren Sie sich über Ihre Rechte, insbesondere wenn Sie glauben, dass Ihre Befristung unwirksam sein könnte. Eine Rechtsberatung kann hier Klarheit schaffen.
  • Bei Fortsetzung handeln: Wenn Ihr befristeter Vertrag abgelaufen ist und Sie weiterarbeiten, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber umgehend darauf an. Wenn dies geduldet wird, können Sie eine Entfristungsklage in Betracht ziehen.
  • Probezeit vs. Befristung: Eine Befristung ist keine Probezeit. Eine Probezeit kann jedoch auch in einem befristeten Vertrag vereinbart werden. Achten Sie auf diese Unterscheidung.

Praktische Tipps für Saloninhaber und Arbeitgeber

  • Gesetzliche Vorgaben einhalten: Halten Sie sich strikt an das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dokumentieren Sie Sachgründe präzise im Vertrag.
  • Vermeidung von Kettenbefristungen: Seien Sie vorsichtig bei der Aneinanderreihung mehrerer befristeter Verträge mit demselben Mitarbeiter, insbesondere ohne Sachgrund.
  • Umgang mit Fortsetzung: Wenn ein befristeter Vertrag ausläuft und Sie den Mitarbeiter nicht weiterbeschäftigen möchten, stellen Sie sicher, dass die Arbeitsleistung pünktlich zum Vertragsende eingestellt wird. Eine stillschweigende Fortsetzung führt zur Unbefristung.
  • Mitarbeiterbindung fördern: Auch wenn befristete Verträge Flexibilität bieten, sollten Sie qualifizierte und engagierte Mitarbeiter langfristig binden. Ein unbefristeter Vertrag ist oft ein starkes Zeichen der Wertschätzung.
  • Rechtsberatung einholen: Bei Unsicherheiten oder komplexen Fällen, insbesondere bei Befristungen mit Sachgrund oder mehreren Verlängerungen, ist eine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ratsam.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Kann ein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?

Grundsätzlich kann ein befristeter Arbeitsvertrag vor Ablauf seiner Dauer nicht ordentlich gekündigt werden, es sei denn, dies ist im Vertrag ausdrücklich vereinbart oder es liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor (z.B. schwere Pflichtverletzung). Die Parteien müssen die vereinbarte Befristungsdauer in der Regel einhalten.

Was passiert, wenn mein befristeter Vertrag ausläuft und ich einfach weiterarbeite?

Wie bereits erwähnt, wird der Arbeitsvertrag in diesem Fall automatisch zu einem unbefristeten Vertrag. Dies geschieht, wenn der Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses duldet oder ihr nicht unverzüglich widerspricht. Für Sie als Friseur bedeutet dies, dass Sie plötzlich eine unbefristete Anstellung haben, ohne dass ein neuer Vertrag unterschrieben werden musste.

Gibt es eine Probezeit bei befristeten Verträgen?

Ja, eine Probezeit kann auch in einem befristeten Arbeitsvertrag vereinbart werden. Sie dient dazu, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennenlernen und prüfen können, ob die Zusammenarbeit passt. Die maximale Dauer der Probezeit beträgt sechs Monate, auch bei befristeten Verträgen.

Kann ich nach mehreren befristeten Verträgen einen unbefristeten verlangen?

Wenn eine „Kettenbefristung“ vorliegt, die gesetzlich unzulässig ist (z.B. weil kein Sachgrund mehr besteht oder die Grenzen der sachgrundlosen Befristung überschritten wurden), können Sie gerichtlich feststellen lassen, dass Ihr Arbeitsverhältnis unbefristet ist. Hierfür ist eine Entfristungsklage beim Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen nach dem Ende des letzten befristeten Vertrags erforderlich.

Welche Vorteile hat ein unbefristeter Vertrag für mich als Friseur?

Die größten Vorteile sind die Jobsicherheit, die bessere Planbarkeit Ihrer finanziellen Zukunft (z.B. bei der Wohnungssuche oder Kreditaufnahme) und oft auch bessere Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Spezialisierung innerhalb des Salons. Sie sind ein fester Bestandteil des Teams und können langfristig Beziehungen zu Kunden aufbauen.

Sind befristete Verträge im Friseurhandwerk üblich?

Ja, befristete Verträge sind im Friseurhandwerk nicht unüblich, insbesondere zur Abdeckung von saisonalen Spitzen (z.B. vor Feiertagen oder in der Hochzeitsaison), als Elternzeitvertretung oder um neue Mitarbeiter zunächst über einen begrenzten Zeitraum kennenzulernen, bevor eine langfristige Bindung eingegangen wird.

Fazit: Wissen ist Macht im Friseurhandwerk

Ob Sie die Schere schwingen oder den Salon leiten – das Verständnis der Feinheiten von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen ist unerlässlich. Während der unbefristete Vertrag Stabilität und langfristige Perspektiven bietet, ermöglicht der befristete Vertrag Flexibilität für spezifische Situationen. Es ist entscheidend, die jeweiligen Vor- und Nachteile abzuwägen und sich stets der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein. Achten Sie auf die Schriftform bei befristeten Verträgen und die Gefahr der stillschweigenden Fortsetzung, die einen befristeten Vertrag in einen unbefristeten umwandeln kann. Mit diesem Wissen sind Sie bestens gerüstet, um faire und sichere Arbeitsbeziehungen im Friseurhandwerk zu gestalten und Ihre Karriere oder Ihr Geschäft auf ein solides Fundament zu stellen.

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