Was tun wenn man den Friseur des Vertrauens nicht gefunden hat?

Friseur-Fiasko? Ihre Rechte bei misslungener Frisur!

29/04/2025

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Der Besuch beim Friseur sollte ein Moment der Transformation sein, ein Schritt zu mehr Wohlbefinden und einem neuen, strahlenden Ich. Doch was, wenn der Blick in den Spiegel nach dem Schneiden, Färben oder Stylen nicht Freude, sondern blankes Entsetzen auslöst? Eine misslungene Blondierung, fehlerhaft angebrachte Extensions oder einfach nur ein schlechter Schnitt können den Traum von der perfekten Frisur schnell in einen Albtraum verwandeln. Viele Kundinnen und Kunden fühlen sich in solchen Momenten hilflos, wissen nicht, wie sie reagieren sollen, und nehmen das schlechte Ergebnis widerwillig hin. Doch das muss nicht sein! Sie haben als Kunde Rechte, die Sie einfordern können und sollten. Es ist wichtig zu wissen, wann und wie Sie gegen einen Friseurpfusch vorgehen können, um Ihr Recht auf eine professionelle Leistung durchzusetzen.

Wie kann ich meinen Haarschnitt verbessern?
Süße Hochsteckfrisuren, ein cooler Messy- Bun oder ein hoher Pferdeschwanz können eine Alternative zu deinem Haarschnitt sein. Zudem kannst du mit dem Glätteisen, bzw. einem Lockenstab herumexperimentieren oder ein schönes Haarband verwenden. Auch eine neue Farbe kann helfen, dich über deinen Haarschnitt hinwegzutrösten.

Gerade bei komplexen Behandlungen wie einer Pastellgrau-Färbung, die eine junge Wienerin sich wünschte, können die Risiken hoch sein. Ihr Ziel war ein schönes Pastellgrau mit weichem Farbverlauf – ein Trend, der eine aufwendige und schonende Blondierung sowie eine präzise Tönung erfordert. Trotz sechsstündiger Behandlung im Salon war das Ergebnis desaströs: Die Haare extrem geschädigt, Strähnen abgebrochen, Spitzen in Mitleidenschaft gezogen, die Farbe fleckig und statt eines Verlaufs ein schwarzer Balken am Ansatz. Ein solcher Fall ist leider kein Einzelfall und wirft die Frage auf: Was tun, wenn der Friseur des Vertrauens zum Friseur des Grauens wird?

Inhaltsverzeichnis

Der Schockmoment: Wenn die Frisur zum Albtraum wird

Es gibt viele Gründe, warum ein Friseurbesuch enttäuschend sein kann. Die häufigsten Beschwerden reichen von Farbkatastrophen über Haarschäden bis hin zu unzureichenden Schnitten. Eine Blondierung, die statt eines kühlen Blondtons einen unschönen Gelbstich hinterlässt, eine Tönung, die fleckig wird, oder Haare, die nach einer chemischen Behandlung büschelweise abbrechen – all das sind Szenarien, die nicht nur das Aussehen beeinträchtigen, sondern auch das Selbstwertgefühl massiv schädigen können. Besonders ärgerlich ist es, wenn die Haare durch unsachgemäße Behandlung so stark geschädigt werden, dass sie über Monate hinweg repariert werden müssen oder sogar abgeschnitten werden müssen.

Neben den offensichtlichen Mängeln wie einer falschen Farbe oder einem schiefen Schnitt können auch unsichtbare Schäden entstehen, die sich erst nach der ersten Haarwäsche zu Hause zeigen. Der Haarschnitt, der im Salon noch perfekt aussah, entpuppt sich als ungleichmäßig, sobald die Haare natürlich fallen, oder die Farbe wirkt plötzlich ganz anders als unter dem Salonlicht. Die Enttäuschung ist groß, und oft stellt sich die Frage: Bin ich selbst schuld, weil ich meine Wünsche nicht klar genug kommuniziert habe, oder liegt der Fehler beim Friseur?

Die ersten Schritte: Das direkte Gespräch suchen und Nachbesserung fordern

Wenn Sie mit dem Ergebnis Ihres Friseurbesuchs unzufrieden sind, ist der erste und wichtigste Schritt, das direkte Gespräch mit dem Friseur zu suchen. Landesinnungsmeister Marcus Eisinger rät dazu, umgehend zu erklären, dass Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind. Geben Sie dem Friseur die Chance, sein Werk sofort zu korrigieren. Dies ist der einfachste und oft schnellste Weg zur Lösung des Problems.

Das Recht auf kostenlose Nachbesserung ist ein zentraler Punkt im deutschen und österreichischen Verbraucherrecht. Es bedeutet, dass der Friseur verpflichtet ist, den Mangel zu beheben, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn Sie den Salon bereits verlassen haben und den Mangel erst später bemerken – zum Beispiel nach der ersten Haarwäsche, wenn der Schnitt schief ist oder die Farbe fleckig aussieht. Zögern Sie nicht, den Friseur erneut aufzusuchen und die Korrektur einzufordern. Eine Nachbesserung darf Ihnen niemals in Rechnung gestellt werden.

Es ist entscheidend, dem ursprünglichen Friseur die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Gehen Sie nicht sofort zur Konkurrenz, um die Frisur dort ausbessern zu lassen, ohne dies zuvor mit dem ursprünglich ausführenden Friseur abgeklärt zu haben. Dies könnte Ihre Rechte auf Preisminderung oder Schadenersatz beeinträchtigen, da der ursprüngliche Friseur argumentieren könnte, dass er keine Chance zur Korrektur hatte.

Finanzielle Wiedergutmachung: Preisminderung und Schadenersatz

Was aber, wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist, weil der Schaden zu groß ist, oder die erneute Behandlung ebenfalls nicht den gewünschten Erfolg bringt? In solchen Fällen können Sie Ihr Geld zurückverlangen. Das Recht auf Preisminderung greift, wenn der Friseur den Mangel nicht beheben kann oder will. Die Höhe der Preisminderung hängt maßgeblich davon ab, wie schwerwiegend der „Pfusch“ ist und wie stark die Frisur ruiniert wurde. Bei einem komplett misslungenen Ergebnis kann dies eine vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags bedeuten.

Noch weiter geht das Recht auf Schadenersatz. Dieser kommt in schweren Fällen zum Tragen, wenn der Schaden über einen rein optischen Mangel hinausgeht. Dies ist der Fall bei sogenannten „Kunstfehlern“ – also wenn Friseurprodukte falsch gehandhabt oder Arbeitsabläufe nicht korrekt ausgeführt wurden, was zu ernsthaften Schäden führt. Beispiele hierfür sind:

  • Wenn beim Spitzenschneiden versehentlich 30 Zentimeter Haarlänge zum Opfer fallen.
  • Wenn nach dem Hantieren mit Blondier-Chemikalien die Haare büschelweise abbrechen.
  • Wenn chemische Verbrennungen auf der Kopfhaut entstehen.

Friseurbetriebe verfügen üblicherweise über eine Haftpflichtversicherung, die solche Schadenersatzansprüche abdeckt. Im Fall der jungen Wienerin, deren Haare extrem geschädigt wurden und deren Färbung misslang, erhielt sie ihr Geld zurück und verhandelt derzeit noch über einen Schadenersatzanspruch. Dies zeigt, dass es sich lohnt, seine Rechte geltend zu machen.

Wenn Worte nicht reichen: Der Weg zum Sachverständigen

Sollte der Friseur uneinsichtig sein, sich weigern nachzubessern oder die Schuld von sich weisen, und ein Streit unvermeidbar wird, sollten Sie nicht zögern, einen Sachverständiger hinzuzuziehen. Der Landesinnungsmeister Marcus Eisinger rät, sich in einem solchen Fall an die Innung zu wenden. Die Innung kann Ihnen bei der Wahl eines geeigneten Sachverständigen helfen, der dann eine unabhängige Einschätzung des Schadens vornimmt und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgibt. Das Beste daran: Eine solche erste Einschätzung durch den Sachverständigen ist in der Regel kostenlos.

Der Sachverständige prüft den Mangel objektiv, dokumentiert ihn und kann beurteilen, ob ein „Kunstfehler“ vorliegt oder ob der Friseur seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Sein Gutachten ist eine wichtige Grundlage für weitere rechtliche Schritte, sei es eine erneute Forderung nach Preisminderung oder die Geltendmachung von Schadenersatz. Es stärkt Ihre Position erheblich und kann oft dazu führen, dass der Friseur einlenkt, um eine Eskalation zu vermeiden.

Prävention ist der beste Schutz: So vermeiden Sie Friseur-Frust

Um dem Frust beim Friseur schon im Vorfeld vorzubeugen, ist eine ausführliche und ehrliche Kommunikation das A und O. Bevor Schere oder Farbe zum Einsatz kommen, sollten Sie ein detailliertes Beratungsgespräch führen. Hier sind einige Tipps, um Missverständnisse zu vermeiden und die Chancen auf ein Traumergebnis zu erhöhen:

  • Ausführliches Beratungsgespräch: Nehmen Sie sich Zeit für die Beratung. Erklären Sie genau, was Sie sich vorstellen, und hören Sie auf die Einschätzung des Friseurs. Ein guter Friseur wird Ihnen sagen, was machbar ist und was nicht, und Sie über Risiken aufklären.
  • Fotovorlagen mitbringen: Bilder sagen mehr als tausend Worte. Bringen Sie Fotos von Frisuren mit, die Ihnen gefallen. Achten Sie darauf, dass die Fotos verschiedene Ansichten zeigen und Sie idealerweise auch Bilder mitbringen, die Sie nicht möchten.
  • Haargeschichte offenlegen: Informieren Sie Ihren Friseur über frühere Färbungen, chemische Behandlungen oder Haarprobleme. Diese Informationen sind entscheidend, damit der Friseur die richtige Technik und die passenden Produkte auswählt.
  • Realistische Erwartungen: Nicht jede Wunschfrisur ist mit der eigenen Haarstruktur oder -farbe umsetzbar. Besprechen Sie mit dem Friseur, welche Kompromisse eventuell nötig sind, und seien Sie offen für professionelle Vorschläge.
  • Testlauf bei neuem Friseur: Wenn Sie einen neuen Friseur ausprobieren und nichts riskieren möchten, beginnen Sie mit einer einfachen Dienstleistung wie Waschen und Föhnen. So können Sie die Arbeitsweise des Friseurs beurteilen und entscheiden, ob Sie ihm beim nächsten Mal auch einen Schnitt oder eine Farbe anvertrauen möchten.
  • Fragen stellen: Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen. Wenn Sie etwas nicht verstehen oder unsicher sind, fragen Sie nach.

Ein vertrauensvolles Verhältnis zum Friseur basiert auf gegenseitigem Verständnis und offener Kommunikation. Die Zeit, die Sie in ein gutes Beratungsgespräch investieren, zahlt sich am Ende aus und kann viel Frust ersparen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Friseur-Pfusch

Im Folgenden beantworten wir einige der häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit misslungenen Friseurdienstleistungen aufkommen:

Muss ich sofort reklamieren?

Es ist ratsam, den Mangel so schnell wie möglich zu reklamieren. Idealerweise noch im Salon, bevor Sie bezahlen. Wenn Sie den Mangel erst zu Hause bemerken (z.B. nach der ersten Haarwäsche), sollten Sie sich ebenfalls umgehend, spätestens aber innerhalb weniger Tage, beim Friseur melden und einen Termin zur Nachbesserung vereinbaren.

Darf ich zu einem anderen Friseur gehen, um den Pfusch korrigieren zu lassen?

Grundsätzlich sollten Sie dem ursprünglichen Friseur immer die Möglichkeit zur kostenlosen Nachbesserung geben. Wenn Sie direkt zu einem anderen Friseur gehen, ohne dies mit dem ersten Friseur abzuklären, könnten Sie Ihre Ansprüche auf Preisminderung oder Schadenersatz verlieren. Nur wenn der ursprüngliche Friseur die Nachbesserung verweigert oder diese nicht erfolgreich ist, können Sie eine andere Lösung suchen und dann gegebenenfalls Kosten geltend machen.

Was kostet die Einschätzung durch einen Sachverständigen?

Die erste Einschätzung durch einen Sachverständigen, der von der Innung vermittelt wird, ist in der Regel kostenlos. Für ein ausführliches Gutachten, das für rechtliche Schritte benötigt wird, können jedoch Kosten anfallen, die Sie gegebenenfalls selbst tragen müssen, wenn der Fall nicht zu Ihren Gunsten entschieden wird.

Wie lange habe ich Zeit, um Reklamationen geltend zu machen?

Für Dienstleistungen gibt es keine feste gesetzliche Reklamationsfrist wie bei Waren. Es gilt, den Mangel innerhalb einer „angemessenen Frist“ zu rügen. Bei Friseurdienstleistungen bedeutet das in der Regel so schnell wie möglich, sobald der Mangel erkennbar ist. Bei versteckten Mängeln, die sich erst später zeigen (z.B. Haarbruch nach einigen Wochen), gilt die Frist ab Erkennbarkeit. Es ist jedoch immer besser, nicht zu lange zu warten.

Was ist ein „Kunstfehler“ beim Friseur?

Ein „Kunstfehler“ im Friseurhandwerk liegt vor, wenn der Friseur Produkte oder Techniken falsch anwendet, was zu einem Schaden führt. Dies kann die falsche Mischung von Chemikalien, eine zu lange Einwirkzeit, unhygienische Arbeitsweisen oder eine unsachgemäße Anwendung von Geräten sein, die zu Haarbruch, chemischen Verbrennungen, allergischen Reaktionen oder anderen körperlichen Schäden führen.

Tabelle: Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten bei Friseurpfusch

SzenarioArt des Problems / MangelIhre Rechte & HandlungsempfehlungenBeispiel
Leichter FehlerUnebene Längen, leichter Farbstich, fleckige SträhnenKostenlose Nachbesserung fordern, direkten Kontakt zum Friseur suchen.Der Pony ist schief geschnitten; die Blondierung hat einen Gelbstich.
Mittlerer SchadenFarbe nicht wie gewünscht und nicht korrigierbar, Schnitt völlig unpassendPreisminderung fordern, wenn Nachbesserung nicht möglich oder erfolglos.Grau statt Pastellgrau, Haare sind zu kurz geschnitten und lassen sich nicht stylen.
Großer SchadenHaarbruch, chemische Verbrennungen, massive Haarschäden, extremer SchnittSchadenersatz fordern, ggf. Sachverständigen hinzuziehen, bei der Innung melden.Haare brechen büschelweise ab; Kopfhaut ist verätzt; 30 cm Haare abgeschnitten statt nur Spitzen.
Friseur verweigertFriseur lehnt Nachbesserung/Geld zurück ab, bestreitet den MangelSachverständigen über Innung hinzuziehen (erste Einschätzung kostenlos).Friseur behauptet, der Haarbruch sei nicht seine Schuld.

Fazit: Nicht hilflos sein, sondern handeln!

Ein misslungener Friseurbesuch ist ärgerlich und kann das eigene Wohlbefinden stark beeinträchtigen. Doch Sie sind dem nicht hilflos ausgeliefert. Als Kunde haben Sie klare Rechte, die Sie einfordern können. Der erste Schritt ist immer das offene Gespräch mit dem Friseur und die Forderung nach einer kostenlosen Nachbesserung. Sollte dies nicht zum gewünschten Erfolg führen, stehen Ihnen weitere Optionen offen, bis hin zur Preisminderung und in schweren Fällen sogar zum Schadenersatz, unterstützt durch einen unabhängigen Sachverständigen.

Prävention spielt eine ebenso wichtige Rolle: Eine gründliche Beratung, das Mitbringen von Referenzfotos und das offene Kommunizieren Ihrer Erwartungen und Ihrer Haargeschichte können viele Probleme von vornherein vermeiden. Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl und wählen Sie Ihren Friseur sorgfältig aus. Sollte es dennoch zu einem „Pfusch“ kommen, wissen Sie nun, wie Sie handeln können, um zu Ihrem Recht zu kommen und am Ende doch noch mit einem Lächeln in den Spiegel blicken zu können.

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