Wie viel verdient eine Friseurin?

Tarifvertrag Friseur Hessen: Mehr Lohn für alle!

05/08/2023

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Eine wegweisende Entscheidung im hessischen Friseurhandwerk bringt lang ersehnte finanzielle Sicherheit und faire Arbeitsbedingungen für Tausende von Beschäftigten. Der Lohntarifvertrag zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen wurde für allgemeinverbindlich erklärt. Dies ist ein entscheidender Schritt, der nicht nur die Arbeitswelt der Friseurinnen und Friseure grundlegend verbessert, sondern auch die Attraktivität des gesamten Berufsstandes in Hessen steigert. Es bedeutet, dass die festgelegten Tariflöhne nun für jeden Friseurbetrieb im Land gelten, unabhängig davon, ob er Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist oder nicht. Eine Neuerung, die weitreichende positive Folgen für alle Beteiligten verspricht und ein klares Signal für Wertschätzung und soziale Gerechtigkeit aussendet.

Wann kommt der Tarifvertrag für Friseure in Hessen?
Am 19. Februar 2024 wurde eine bedeutende Entscheidung für das Friseurhandwerk in Hessen getroffen: Der Lohntarifvertrag für Friseure ist nun allgemeinverbindlich. Das heißt, dass alle Friseurbetriebe in Hessen nun verpflichtet sind, die Tariflöhne zu zahlen, die rückwirkend ab dem 1. Juni 2023 gelten.

Die Allgemeinverbindlichkeit: Ein Meilenstein für das Friseurhandwerk

Die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages ist ein juristischer Akt von großer Tragweite. Sie bedeutet, dass die im Tarifvertrag vereinbarten Regelungen – in diesem Fall die Lohnhöhen – für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer bestimmten Branche in einem festgelegten geografischen Bereich verbindlich werden. Für das Friseurhandwerk in Hessen ist dies ein historischer Moment. Bislang waren Tarifverträge nur für diejenigen Betriebe und ihre Beschäftigten bindend, die Mitglied der tarifvertragsschließenden Parteien waren (also des Landesinnungsverbandes auf Arbeitgeberseite und ver.di auf Arbeitnehmerseite). Mit der Allgemeinverbindlichkeit ändert sich dies grundlegend: Jeder Friseursalon in Hessen, ob klein oder groß, ob tarifgebunden oder nicht, ist nun verpflichtet, die im Tarifvertrag festgelegten Mindestlöhne zu zahlen. Dies schafft eine einheitliche und gerechtere Lohnlandschaft und beendet das Lohndumping, das oft durch nicht tarifgebundene Betriebe begünstigt wurde.

Die Entscheidung für diese weitreichende Maßnahme basiert auf einem gemeinsamen Antrag von ver.di und dem Landesinnungsverband Friseurhandwerk in Hessen. Dies unterstreicht die einvernehmliche Erkenntnis beider Sozialpartner über die Notwendigkeit fairer und transparenter Lohnstrukturen im Friseurhandwerk. Die formale Zustimmung des zuständigen Sozialministers sowie die Veröffentlichung im Bundesanzeiger waren die letzten Schritte, die diese Allgemeinverbindlichkeit offiziell in Kraft setzten. Für die Beschäftigten bedeutet dies eine klare Verbesserung ihrer Verhandlungsposition und die Möglichkeit, ihren Anspruch auf die neuen Tariflöhne auch rechtlich durchzusetzen.

Wann der Tarifvertrag in Kraft tritt und die neuen Löhne gezahlt werden

Die gute Nachricht für alle Friseurinnen und Friseure in Hessen: Der Lohntarifvertrag im hessischen Friseurhandwerk ist bereits allgemeinverbindlich. Das Hessische Sozialministerium hat dem entsprechenden Antrag von ver.di und dem Landesinnungsverband Friseurhandwerk zugestimmt, und die Bekanntmachung erfolgte am 29. Januar 2024 im Bundesanzeiger (Fundstelle: BAnz AT 29.01.2024 B13). Dies ist der offizielle Zeitpunkt, ab dem die Allgemeinverbindlichkeit wirksam ist. Doch die Regelung geht sogar noch weiter zurück.

Die neuen, allgemeinverbindlichen Tariflöhne müssen von jedem Friseurbetrieb in Hessen rückwirkend zum 1. Juni 2023 gezahlt werden. Das bedeutet, dass Friseurinnen und Friseure, die seit diesem Datum zu einem niedrigeren Lohn beschäftigt waren, Anspruch auf die Nachzahlung der Differenz haben. ver.di empfiehlt allen Beschäftigten dringend, ihren Lohnabrechnungen genau zu überprüfen und gegebenenfalls die ausstehenden Beträge von ihrem Arbeitgeber einzufordern. Dieser Rückwirkungsanspruch ist ein wichtiger Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass die Vorteile des Tarifvertrags nicht erst ab dem Datum der Veröffentlichung, sondern bereits für einen früheren Zeitraum gelten.

Wie viel verdient man als Friseur Netto?
Im Durchschnitt liegt das Jahresgehalt als Friseur/in damit bei 18.275 EUR Brutto. Die Hälfte der erhobenen Löhne und Gehälter liegen überhalb von 18.000 EUR Brutto, das bedeutet einen Monatsverdienst von 1.500 EUR Brutto. Je nach Arbeitsort ergeben sich Unterschiede beim Lohn und Gehalt für den Beruf als Friseur/in.

Die Tarifeinigung, die dieser Allgemeinverbindlichkeit zugrunde liegt, wurde bereits im Mai des Vorjahres zwischen ver.di Hessen und dem Landesinnungsverband für das Friseurhandwerk Hessen erzielt. Dies zeigt, dass die Sozialpartner schon länger an einer Lösung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gearbeitet haben. Die nun erfolgte Allgemeinverbindlichkeit ist die Krönung dieser Bemühungen und ein klares Zeichen für die Stärke der Tarifautonomie in Deutschland.

Lohngruppen und Gehaltsentwicklung: Wer profitiert wie?

Der Tarifvertrag für das Friseurhandwerk in Hessen legt klare Richtlinien für die Bezahlung fest, die sich an verschiedenen Lohngruppen orientieren. Diese Lohngruppen berücksichtigen die Qualifikation, Berufserfahrung und die Verantwortungsbereiche der Beschäftigten. Eine detaillierte Übersicht sorgt für Transparenz und stellt sicher, dass jede und jeder gerecht entlohnt wird.

Die Steigerung der Stundenlöhne ist beachtlich: Im Vergleich zum Vorgängertarifvertrag beträgt die Erhöhung zum 1. Juni 2023 etwa zehn Prozent in der Lohngruppe zwei und sogar rund 17 Prozent in Lohngruppe sieben. Dies sind signifikante Sprünge, die die Kaufkraft der Beschäftigten stärken.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die positiven Auswirkungen: Eine erfahrene Friseurin, die der Lohngruppe 4 zugeordnet ist, hatte ab dem 1. Juni 2023 Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 14,50 Euro. Doch damit nicht genug: Ab dem 1. Juni 2024 erhalten alle Lohngruppen eine weitere Erhöhung um etwa 3,5 Prozent. Für die erfahrene Friseurin in Lohngruppe 4 bedeutet dies einen Anstieg auf mindestens 15,01 Euro pro Stunde. Diese gestaffelten Erhöhungen zeigen die nachhaltige Verpflichtung der Tarifpartner zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Löhne.

Wann kommt der neue Mindestlohn im Friseurhandwerk?
Ab 1. September 2024 greifen ein neuer Mindestlohn und neue Ausbildungsvergütungen im Friseurhandwerk. Unabhängig von einer Innungsmitgliedschaft müssen Betriebe diesen Branchenmindestlohn und die Ausbildungsvergütung gewähren. seit 1. September 2023 ab 1. September 2024 technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende)

Die Lohngruppe 1, die Meisterinnen und Meister in verantwortlicher Stellung (z.B. als Filial- oder Abteilungsleiter*in bei mehr als zehn Beschäftigten) umfasst, ist von der Allgemeinverbindlichkeit ausgenommen. Dies bedeutet, dass für diese spezifische Gruppe die Tarifbindung weiterhin nur für Mitglieder der Tarifvertragsparteien gilt. Für alle anderen Lohngruppen jedoch ist der Anspruch auf die Tariflöhne nun branchenweit gesichert.

Die folgende Tabelle fasst die Lohnentwicklung zusammen:

ZeitpunktLohnentwicklung (Beispiel Lohngruppe 4, erfahrene Friseurin)Allgemeine Steigerung für andere Lohngruppen
Ab 1. Juni 2023Mindestens 14,50 € pro StundeCa. 10% (Lohngruppe 2), ca. 17% (Lohngruppe 7)
Ab 1. Juni 2024Mindestens 15,01 € pro StundeWeitere ca. 3,5% für alle Lohngruppen

Warum dieser Tarifvertrag so wichtig ist: Faire Arbeitsbedingungen und Fachkräftesicherung

Die Bedeutung dieses Tarifvertrags reicht weit über die reinen Lohnsteigerungen hinaus. Er ist ein wichtiger Schritt, um faire Arbeitsbedingungen und Löhne im Friseurhandwerk in Hessen zu gewährleisten und die Branche zukunftsfähig zu machen. Stefanie Mielast von ver.di unterstreicht die Wichtigkeit dieser Entscheidung vor dem Hintergrund der Belastungen, denen Friseurbeschäftigte in den vergangenen Jahren ausgesetzt waren. Die Corona-Pandemie führte zu Salonschließungen, Kurzarbeit und gesteigerten Hygieneanforderungen, was gesundheitliche Risiken mit sich brachte. Zusätzlich traf die Inflation die Kolleginnen und Kollegen im Niedriglohnbereich besonders hart. Diese Neuregelung ist somit eine direkte Antwort auf diese Herausforderungen und eine Anerkennung der geleisteten Arbeit.

Arbeitsministerin Heike Hofmann begrüßt die Nutzung der Möglichkeit zur Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags ausdrücklich. Sie betont, dass gerade in personalintensiven Branchen wie dem Friseurhandwerk der Wettbewerb – trotz aller bestehenden Herausforderungen – nicht zu Lasten der Beschäftigten geführt werden darf. Tariflöhne sind die Grundlage guter Arbeits- und Lebensbedingungen, für fairen Wettbewerb und darüber hinaus eine wichtige Hilfe bei der Fachkräftegewinnung und -sicherung. Indem die Branche attraktivere Löhne bietet, wird sie für junge Talente und erfahrene Fachkräfte gleichermaßen interessanter. Dies ist entscheidend, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Qualität der Dienstleistungen langfristig zu sichern.

Die Entscheidung signalisiert auch eine Stärkung der Tarifautonomie und der Sozialpartnerschaft in Hessen. Sie zeigt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter gemeinsam Verantwortung für die Branche übernehmen und bereit sind, nachhaltige Lösungen zu finden, die sowohl den Betrieben als auch den Beschäftigten zugutekommen. Dies schafft Vertrauen und fördert eine positive Arbeitsatmosphäre.

Wann kann man einen Manteltarifvertrag kündigen?
Er kann mit einer Frist von 1 Monat zum Schluß eines Kalendervierteljahres, erstmalig zum 31. Dezember 2000, schriftlich gekündigt werden. Es besteht Übereinstimmung darüber, daß auch während der Laufzeit in Verhandlungen eingetreten wird, wenn sich in der Durchführung dieses Manteltarifvertrages Schwierigkeiten oder Zweifel ergeben.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Tarifvertrag für Friseure in Hessen

Um alle Unklarheiten zu beseitigen und den Beschäftigten sowie Betrieben maximale Transparenz zu bieten, beantworten wir hier die häufigsten Fragen zum neuen Tarifvertrag:

Wann kam der Tarifvertrag für Friseure in Hessen?
Die Tarifeinigung wurde bereits im Mai 2023 zwischen ver.di Hessen und dem Landesinnungsverband für das Friseurhandwerk Hessen erzielt. Die Allgemeinverbindlichkeit des Lohntarifvertrags wurde durch das Hessische Sozialministerium genehmigt und am 29. Januar 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Seitdem ist er offiziell und rechtskräftig für alle Betriebe in Hessen verbindlich.

Haben auch Friseur*innen in nicht tarifgebundenen Salons Anspruch auf Tariflöhne?
Ja, definitiv. Das ist der Kern der Allgemeinverbindlichkeit. Die Neuregelung bedeutet, dass auch Beschäftigte in Friseurbetrieben, die nicht tarifgebunden sind oder deren Inhaber kein Mitglied des Landesinnungsverbandes ist, Anspruch auf die im Tarifvertrag festgelegten Löhne haben. Dies ist eine enorme Verbesserung der Rechte für Tausende von Friseurinnen und Friseuren.

Wann werden die Tariflöhne für Friseure in Hessen gezahlt?
Die allgemeinverbindlichen Tariflöhne müssen von jedem Friseurbetrieb in Hessen ab sofort gezahlt werden, und zwar rückwirkend zum 1. Juni 2023. Das bedeutet, dass Ihnen als Beschäftigter die Differenz zwischen Ihrem bisherigen Lohn und dem Tariflohn für den Zeitraum ab dem 1. Juni 2023 zusteht, falls Sie weniger verdient haben. Überprüfen Sie unbedingt Ihre Lohnabrechnungen!

Wie viel verdient eine Friseurin jetzt in Hessen?
Die genaue Höhe des Verdienstes hängt von der jeweiligen Lohngruppe ab, die sich nach Qualifikation und Berufserfahrung richtet. Als Beispiel: Eine erfahrene Friseurin in Lohngruppe 4 hat seit dem 1. Juni 2023 Anspruch auf mindestens 14,50 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Juni 2024 steigt dieser Mindestlohn für diese Gruppe auf 15,01 Euro pro Stunde. Die Lohngruppen 2 und 7 haben prozentual besonders hohe Steigerungen erfahren.

Gibt es Ausnahmen von der Allgemeinverbindlichkeit?
Ja, die Lohngruppe 1 ist von der Allgemeinverbindlichkeit ausgenommen. Diese Gruppe umfasst Meisterinnen und Meister in verantwortlicher Stellung, zum Beispiel als Filial- oder Abteilungsleiter*in, wenn mehr als zehn Beschäftigte im Betrieb sind. Für diese spezifische Gruppe gelten die Tariflöhne nur, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder individuell zugestimmt hat.

Wie lautet die Entgelt-TV-Nummer für Friseurhandwerk in Bayern?
Entgelt-TV, Friseurhandwerk, Bayern, 16.04.2018 (AVE-Anfang: 01.05.2018 bzw. 01.09.2018) Nummer: 214000800031 Klassifizierung: Entgelt-TV Fachbereich: Friseurhandwerk Tarifgebiet: Bayern Geltungsbereich: Arbeiter u. Angestellte Datum: 01. August 2018 Vorgänger: 21408.029 AVE Anfang 01. Mai 2018 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 02. Januar 2019

Was sollte ich tun, wenn mein Lohn nicht dem Tarifvertrag entspricht?
ver.di empfiehlt allen Beschäftigten, ihren Lohn sorgfältig zu überprüfen. Sollten Sie feststellen, dass Ihr aktueller Lohn unter den tarifvertraglich festgelegten Sätzen liegt, haben Sie Anspruch auf die Differenz. Sie sollten Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen und die Nachzahlung der ausstehenden Beträge sowie die Anpassung Ihres aktuellen Lohns an den Tarifvertrag einfordern. Bei Unsicherheiten oder Schwierigkeiten können Sie sich an Ihre Gewerkschaft ver.di wenden, um Unterstützung und Beratung zu erhalten.

Wer kann eine Abschrift des Tarifvertrags verlangen?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Allgemeinverbindlicherklärung verbindlich ist, können von einer der Tarifvertragsparteien (ver.di oder dem Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen) eine Abschrift des Tarifvertrags verlangen. Hierbei sind lediglich die Selbstkosten (für Papier, Vervielfältigung/Druck und Porto) zu erstatten.

Ein fairer Lohn für ein wichtiges Handwerk

Die Allgemeinverbindlicherklärung des Lohntarifvertrags für das Friseurhandwerk in Hessen ist ein bedeutsamer Erfolg für alle Beteiligten. Sie sichert nicht nur fairere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen für die Friseurinnen und Friseure, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche. Indem die Lohnuntergrenzen für alle Betriebe gelten, wird ein fairer Wettbewerb gefördert und die Qualität des Handwerks in den Vordergrund gerückt. Diese Neuregelung ist ein klares Signal der Wertschätzung für die harte Arbeit und das Engagement der Friseurbeschäftigten und ein wichtiger Schritt in Richtung einer sozial gerechteren Arbeitswelt in Hessen.

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