Quand la déduction de frais de coiffeur est-elle justifiable ?

Friseurkosten absetzen: Wann ist es möglich?

16/05/2018

Rating: 4.78 (5452 votes)

In einer Zeit, in der jeder Euro zählt, stellen sich viele die Frage, welche Ausgaben sie von der Steuer absetzen können. Eine immer wiederkehrende Frage betrifft dabei die Kosten für den Friseur. Ist der regelmäßige Haarschnitt oder die aufwendige Frisur, die für den Job unerlässlich scheint, steuerlich absetzbar? Dieser Artikel beleuchtet die komplexen Kriterien und hilft Ihnen zu verstehen, unter welchen Umständen Friseurkosten als abzugsfähige Ausgabe gelten können.

Qui peut déduire les frais qui sont justifiés par l’usage commercial ou professionnel ?
Aux termes des art. 27 al. 1 LIFD, les contribuables exerçant une activité lucrative indépendante peuvent déduire les frais qui sont justifiés par l’usage commercial ou professionnel.

Grundsätzlich unterscheidet das deutsche Steuerrecht zwischen verschiedenen Arten von Ausgaben, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Für Arbeitnehmer fallen diese unter die sogenannten Werbungskosten, während Selbstständige und Freiberufler von Betriebsausgaben sprechen. Beide Kategorien sind entscheidend, wenn es um die Absetzbarkeit von Kosten geht, die im ersten Moment eher privater Natur zu sein scheinen.

Inhaltsverzeichnis

Was sind Werbungskosten und Betriebsausgaben?

Bevor wir uns den Friseurkosten widmen, ist es wichtig, die allgemeinen Definitionen und Bedingungen für berufsbezogene Ausgaben zu verstehen. Laut Einkommensteuergesetz (EStG) sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.

Um als abzugsfähig zu gelten, müssen diese Ausgaben drei Hauptbedingungen erfüllen:

  • Sie müssen direkt durch die berufliche oder betriebliche Tätigkeit veranlasst sein.
  • Sie müssen durch Belege (Rechnungen, Quittungen) nachgewiesen werden können.
  • Sie dürfen nicht bereits vom Arbeitgeber oder einem Dritten erstattet worden sein.

Der Knackpunkt bei Friseurkosten liegt oft in der Frage der „Veranlassung“. Ist der Haarschnitt wirklich beruflich notwendig oder dient er hauptsächlich der privaten Lebensführung und dem persönlichen Wohlbefinden?

Friseurkosten absetzen: Wann ist das möglich?

Die Absetzbarkeit von Friseurkosten ist an sehr spezifische Bedingungen geknüpft und hängt maßgeblich vom ausgeübten Beruf und den daraus resultierenden Verpflichtungen ab. Für Personen, deren äußeres Erscheinungsbild für die Berufsausübung von entscheidender Bedeutung ist, können diese Kosten unter bestimmten Umständen abzugsfähig sein.

Berufe mit besonderer Erscheinungspflicht

Bestimmte Berufe erfordern eine makellose oder spezifische äußere Erscheinung, bei der die Haare eine zentrale Rolle spielen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Schauspieler und Darsteller: Für Rollen, die ein bestimmtes Aussehen erfordern, können Friseurkosten direkt mit der beruflichen Tätigkeit verbunden sein.
  • Modells und Mannequins: Das äußere Erscheinungsbild ist ihr Kapital. Haarpflege und -styling sind hier eine berufliche Notwendigkeit.
  • Fernsehmoderatoren und Sprecher: Personen, die regelmäßig im Fernsehen oder vor großem Publikum auftreten, müssen ein gepflegtes und oft spezifisches Image pflegen.
  • Berufstänzer: Ähnlich wie bei Schauspielern kann die Frisur Teil des Kostüms oder der Performance sein.

In diesen Fällen kann die Pflege des Haares als eine aus der Natur des Berufs resultierende Verpflichtung angesehen werden. Es geht nicht um die persönliche Vorliebe, sondern um eine objektive Notwendigkeit für die Erfüllung der beruflichen Aufgaben.

Ausnahmen und besondere Anlässe

Es gibt auch seltene Ausnahmen, bei denen Friseurkosten abzugsfähig sein könnten, wenn die Ausgabe direkt mit außergewöhnlichen beruflichen Ereignissen zusammenhängt. Ein Beispiel wäre, wenn eine Vertriebsmitarbeiterin an einer speziellen Firmenveranstaltung teilnehmen muss, um Produkte zu bewerben, und dafür ein besonders aufwendiges oder vorgeschriebenes Styling benötigt, das über die normale Pflege hinausgeht. Hier könnten die zusätzlichen Kosten, die speziell für dieses Event anfallen, abzugsfähig sein.

Die Hürde ist jedoch hoch: Es muss klar ersichtlich sein, dass die Ausgabe nicht der privaten Verschönerung dient, sondern einer konkreten, berufsbedingten Notwendigkeit entspringt. Eine allgemeine Begründung wie „Ich muss im Job gepflegt aussehen“ reicht in der Regel nicht aus, da ein gepflegtes Äußeres im Allgemeinen als private Angelegenheit betrachtet wird.

Tabelle: Friseurkosten – Abzugsfähig vs. Nicht abzugsfähig

Um die Unterscheidung zu verdeutlichen, hier eine Übersicht:

KriteriumAbzugsfähig (Beispiele)Nicht abzugsfähig (Beispiele)
Berufliche NotwendigkeitEin Schauspieler benötigt eine spezielle Perücke/Frisur für eine Rolle. Ein Model muss für ein Shooting eine vorgeschriebene Haarfarbe haben.Ein Büromitarbeiter geht zum regelmäßigen Haarschnitt, um gepflegt auszusehen.
Art der AusgabeKosten für ein vorgeschriebenes Styling für eine TV-Show. Zusätzliche Kosten für eine spezielle Frisur für ein einmaliges, wichtiges Geschäfts-Event.Regelmäßige Haarschnitte, Färben, Dauerwellen für den privaten Gebrauch. Kosten für Luxus-Haarpflegeprodukte.
NachweisbarkeitDetaillierte Rechnung des Friseurs mit Angabe des Anlasses/der Notwendigkeit. Bestätigung des Arbeitgebers/Auftraggebers über die Notwendigkeit.Allgemeine Friseurrechnungen ohne spezifische Begründung.
VeranlassungDirekte Anweisung oder Anforderung durch den Arbeitgeber/Auftraggeber für eine spezifische berufliche Aufgabe.Persönlicher Wunsch, sich attraktiv oder gepflegt zu fühlen.

Wie werden Friseurkosten steuerlich geltend gemacht?

Sollten Sie tatsächlich der Meinung sein, dass Ihre Friseurkosten abzugsfähig sind, ist die korrekte Deklaration entscheidend. Der wichtigste Schritt ist die lückenlose Dokumentation.

  • Belege aufbewahren: Sammeln Sie alle Rechnungen und Quittungen des Friseurs. Diese müssen den Betrag, das Datum und die Art der Leistung klar ausweisen.
  • Nachweis der Berufsbedingtheit: Neben den Rechnungen benötigen Sie eine schriftliche Begründung oder Bestätigung, warum diese Ausgaben beruflich notwendig waren. Dies kann eine Bestätigung des Arbeitgebers sein, ein Arbeitsvertrag, der spezifische Anforderungen an das Aussehen stellt, oder ein Vermerk im eigenen Kalender über das berufliche Ereignis, das die Ausgabe rechtfertigt. Es muss klar ersichtlich sein, dass die Ausgabe nicht aus persönlicher Bequemlichkeit oder zur privaten Verschönerung erfolgte.
  • Anlage N (für Arbeitnehmer): Als Arbeitnehmer tragen Sie die als Werbungskosten geltend gemachten Friseurkosten in der Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung ein.
  • Anlage EÜR (für Selbstständige): Selbstständige erfassen die Betriebsausgaben in ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Finanzamt sehr genau prüft, ob eine private Ausgabe tatsächlich eine berufliche Veranlassung hat. Die Beweislast liegt hier beim Steuerpflichtigen.

Abgrenzung: Berufsbedingte Notwendigkeit vs. Privater Luxus

Die Unterscheidung zwischen abzugsfähigen berufsbedingten Ausgaben und nicht abzugsfähigen privaten Ausgaben kann im Einzelfall schwierig sein. Das Steuerrecht ist hier sehr streng. Grundsätzlich gilt: Aufwendungen, die der privaten Lebensführung dienen, sind nicht abzugsfähig, selbst wenn sie einen indirekten Nutzen für den Beruf haben.

Quel est le salaire moyen d'un coiffeur ?
En conclusion, le montant qu'un client rapporte à un coiffeur peut varier considérablement mais se situe, en moyenne, entre 20 et 100 euros pour une prestation, et plus si le client achète des produits et / ou donne un pourboire. Combien gagne un coiffeur qui travaille seul, chaque mois ?

Ein gepflegtes Äußeres ist zwar in vielen Berufen vorteilhaft, gehört aber in der Regel zur privaten Lebensgestaltung. Nur wenn die Ausgabe untrennbar mit der Erzielung der Einkünfte verbunden ist und über das hinausgeht, was privat üblich ist, kann sie als beruflich veranlasst gelten.

Das Finanzamt hat hier einen erheblichen Ermessensspielraum und vergleicht oft mit anderen Steuerpflichtigen in ähnlichen Branchen. Allgemeine und unbegründete Erklärungen reichen nicht aus, um die berufliche Notwendigkeit zu belegen. Sie müssen konkrete Beweise und eine nachvollziehbare Argumentation vorlegen.

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung (wenn auch aus einem anderen Kontext, aber mit übertragbaren Prinzipien) zeigt, dass der Steuerpflichtige die Nachweispflicht für die Notwendigkeit der Ausgaben trägt. Wenn beispielsweise ein Selbstständiger Rechnungen für Restaurantbesuche oder Geschenke einreicht, muss er nachweisen, welche Kunden oder Geschäftspartner davon profitierten und wie dies zur Umsatzgenerierung beitrug. Das bloße Vorlegen einer Liste von Belegen ohne konkreten Bezug zur Geschäftstätigkeit ist unzureichend. Dies gilt sinngemäß auch für Friseurkosten: Ein bloßer Beleg ohne schlüssige Begründung der beruflichen Notwendigkeit wird nicht akzeptiert.

Weitere abzugsfähige Ausgaben im Überblick

Neben den seltenen Fällen von abzugsfähigen Friseurkosten gibt es viele andere Ausgaben, die Sie von der Steuer absetzen können, wenn sie beruflich veranlasst sind:

  • Fahrtkosten: Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit oder Kosten für Dienstreisen.
  • Fortbildungskosten: Ausgaben für Seminare, Kurse oder Fachliteratur, die der beruflichen Weiterbildung dienen.
  • Arbeitsmittel: Kosten für Computer, Software, Fachbücher oder Werkzeuge, die Sie für Ihre Arbeit benötigen.
  • Bewerbungskosten: Ausgaben für Bewerbungsfotos, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen oder Bewerbungsmappen.
  • Arbeitszimmer: Wenn Ihr Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
  • Berufsbekleidung: Kosten für typische Berufskleidung (z.B. Arztkittel, Uniform), die nicht privat getragen werden kann.
  • Spenden: Spenden an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien (innerhalb bestimmter Grenzen).

Es ist immer ratsam, sich umfassend über alle möglichen Abzugsposten zu informieren, um keine Steuervorteile zu verschenken.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Hier beantworten wir einige der gängigsten Fragen zum Thema Friseurkosten und Steuern:

Kann ich einen Friseurbesuch absetzen, wenn ich ein wichtiges Vorstellungsgespräch habe?

Nein, in der Regel nicht. Ein gepflegtes Äußeres für ein Vorstellungsgespräch wird als allgemeine private Lebensführung angesehen, selbst wenn es beruflich motiviert ist. Es handelt sich hierbei nicht um eine spezifische, über das übliche Maß hinausgehende berufliche Anforderung.

Was ist, wenn mein Arbeitgeber einen bestimmten Look vorschreibt?

Wenn Ihr Arbeitgeber schriftlich oder im Arbeitsvertrag einen spezifischen Haarschnitt oder eine Haarfarbe vorschreibt, die über das normale Maß hinausgeht (z.B. für eine Rolle oder ein Markenimage), und dies nachweislich Mehrkosten verursacht, könnten diese Mehrkosten unter Umständen abzugsfähig sein. Dies ist jedoch ein Grenzfall und bedarf einer genauen Prüfung durch das Finanzamt.

Sind Haarpflegeprodukte auch abzugsfähig?

Nein, Kosten für Haarpflegeprodukte wie Shampoos, Spülungen oder Stylingprodukte sind grundsätzlich nicht abzugsfähig, da sie der privaten Hygiene und Pflege dienen.

Benötige ich einen Steuerberater, um Friseurkosten abzusetzen?

Für einfache Fälle ist ein Steuerberater nicht zwingend notwendig. Wenn Sie jedoch unsicher sind oder Ihr Fall komplexer ist (z.B. bei Berufen mit besonderer Erscheinungspflicht), kann die Konsultation eines Steuerberaters sehr hilfreich sein. Er kann Ihnen präzise Auskunft geben und die bestmögliche Strategie für Ihre individuelle Situation entwickeln.

Fazit

Die Abzugsfähigkeit von Friseurkosten ist ein seltenes Privileg im deutschen Steuerrecht und nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Entscheidend ist die klare und nachweisbare Berufsbedingtheit der Ausgabe, die über die allgemeine private Lebensführung hinausgeht. Für die meisten Menschen bleiben Friseurkosten eine private Ausgabe. Sollten Sie jedoch zu den wenigen gehören, deren Beruf eine spezifische, über das Übliche hinausgehende Haarpflege zwingend erfordert, bewahren Sie alle Belege auf und dokumentieren Sie die berufliche Notwendigkeit sorgfältig. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder einen erfahrenen Steuerberater zu wenden, um eine individuelle Einschätzung zu erhalten und mögliche Steuervorteile nicht ungenutzt zu lassen.

Wenn du andere Artikel ähnlich wie Friseurkosten absetzen: Wann ist es möglich? kennenlernen möchtest, kannst du die Kategorie Haarpflege besuchen.

Go up