21/04/2025
Die Welt des Coiffeurgewerbes ist dynamisch, kreativ und erfordert von den Fachkräften tagtäglich vollen Einsatz. Doch hinter den glänzenden Fassaden der Salons gab es lange Zeit Herausforderungen bezüglich der Arbeitsbedingungen. Eine jüngst erfolgreiche Petition, die über 8000 Unterschriften sammelte, hat nun Früchte getragen und zu einer bahnbrechenden Erneuerung des nationalen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für Coiffeusen und Coiffeure geführt. Dieser Vertrag, gültig von 2024 bis 2027, verspricht erhebliche Verbesserungen, die das Berufsleben von Tausenden von Fachkräften in der Schweiz nachhaltig positiv beeinflussen werden. Von der Lohnentwicklung über die Freizeitgestaltung bis hin zur Rechtssicherheit – die Änderungen sind umfassend und stellen einen echten Meilenstein für die Branche dar. Ziel dieses Artikels ist es, die wichtigsten Neuerungen des GAV detailliert zu beleuchten und aufzuzeigen, wie sie sich konkret auf den Alltag von Coiffeusen und Coiffeuren auswirken.

Der neue Coiffeur-GAV: Ein Fortschritt für alle
Die Erneuerung des nationalen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für das Coiffeurgewerbe ist nicht nur ein bürokratischer Akt, sondern das Ergebnis jahrelanger Bemühungen und des Engagements der Berufsangehörigen. Der neue GAV, der von 2024 bis 2027 in Kraft bleibt, bringt eine Vielzahl von Vorteilen mit sich, die darauf abzielen, die Attraktivität des Berufs zu steigern, die Lebensqualität der Mitarbeitenden zu verbessern und die Einhaltung fairer Standards in der gesamten Branche zu gewährleisten. Die ausgehandelten Konditionen stellen sicher, dass Coiffeusen und Coiffeure für ihre wertvolle Arbeit angemessen entlohnt werden und bessere Rahmenbedingungen für ihre berufliche Entwicklung vorfinden. Dies stärkt nicht nur die einzelnen Arbeitnehmenden, sondern auch das Ansehen des gesamten Berufsstandes.
Deutliche Lohnerhöhungen und schnellere Entwicklung
Einer der zentralen Pfeiler des neuen GAV ist die signifikante Verbesserung der Mindestlöhne. Diese werden für alle drei Berufskategorien – jene mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ), jene mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) und unqualifizierte Arbeitnehmende – bis zum Jahr 2027 kontinuierlich angehoben. Für qualifizierte Arbeitnehmende mit EFZ bedeutet dies eine nominale Erhöhung von durchschnittlich 440 Franken pro Monat, was einer jährlichen Steigerung von 5280 Franken entspricht. Dies ist eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 11 Prozent bis 2027, was mehr als einem zusätzlichen Monatslohn pro Jahr gleichkommt. Für einige Berufskategorien können die progressiven Erhöhungen über vier Jahre sogar bis zu 20 Prozent betragen, was etwa 700 Franken mehr pro Monat oder über zwei zusätzlichen Monatslöhnen im Jahr entspricht. Auch Angelernte mit EBA profitieren mit einem Anstieg von durchschnittlich 340 Franken pro Monat (4080 Franken pro Jahr), und unqualifizierte Arbeitnehmende sehen eine Erhöhung von 420 Franken pro Monat (5040 Franken pro Jahr). Diese Lohnerhöhungen sind ein klares Signal der Wertschätzung und tragen massgeblich zur Verbesserung der finanziellen Situation der Coiffeure bei.
Zusätzlich zu den direkten Lohnerhöhungen wird der Lohnanstieg auch beschleunigt. Die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung, die vor dem Erreichen der Lohnklassen-Obergrenze (der Mindestlöhne) erforderlich ist, wird für alle Berufskategorien von fünf auf drei Jahre reduziert. Das bedeutet, dass Coiffeusen und Coiffeure bereits nach drei anstatt bisher fünf Jahren das Maximum ihrer Lohnkategorie erreichen können. Dies fördert die frühzeitige finanzielle Stabilität und belohnt Berufserfahrung schneller.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Lohnabzüge für Inhaber eines EFZ. Bisher konnten Arbeitgeber bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent und einem Nettoumsatz von unter 9500 Franken pro Monat höhere Abzüge vornehmen. Diese möglichen Lohnabzüge werden nun halbiert. Im ersten Jahr der Berufserfahrung können neu nur noch 200 Franken pro Monat (statt bisher 400 Franken) und im zweiten Jahr nur noch 100 Franken pro Monat (statt bisher 200 Franken) vom Lohn abgezogen werden. Diese Reduzierung mindert die finanzielle Belastung für junge Fachkräfte in ihrer Anfangsphase und bietet ihnen mehr Sicherheit.
Die ausgehandelten Mindestlöhne für 2024 bis 2027 sind zudem nicht in Stein gemeisselt. Sie werden jährlich neu verhandelt und können unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung und der bestehenden kantonalen Mindestlöhne angepasst werden. Dies gewährleistet, dass die Löhne auch in Zukunft der wirtschaftlichen Realität Rechnung tragen und die Kaufkraft der Coiffeure erhalten bleibt.
Mehr Freizeit und familienfreundliche Regelungen
Neben den finanziellen Verbesserungen sieht der neue GAV auch spürbare Vorteile im Bereich der Freizeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor. Alle Coiffeusen und Coiffeure haben neu Anspruch auf zusätzliche zweieinhalb Ferientage pro Jahr. Dies erhöht den gesamten Urlaubsanspruch erheblich:
| Alters- / Dienstjahreskategorie | Bisheriger Ferienanspruch | Neuer Ferienanspruch (ab 2024) |
|---|---|---|
| Ab dem vollendeten 20. Lebensjahr | 20 Tage | 22,5 Tage |
| Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr oder nach 5 Dienstjahren im selben Unternehmen | 25 Tage | 27,5 Tage |
Diese zusätzlichen Ferientage bieten Coiffeusen und Coiffeuren mehr Möglichkeiten zur Erholung und zur Gestaltung ihrer Freizeit, was sich positiv auf das Wohlbefinden und die Arbeitszufriedenheit auswirkt.

Ein weiterer wichtiger Fortschritt ist die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs. Dieser wird von bisher 5 Tagen auf zwei Wochen und drei Tage, also auf 13 Arbeitstage, erhöht. Dies entspricht 17 bezahlten Kalendertagen. Diese zu 100 Prozent bezahlten Urlaubstage können flexibel – block-, wochen- oder tageweise – innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Diese Regelung unterstützt junge Väter dabei, eine aktivere Rolle in den ersten wichtigen Wochen und Monaten nach der Geburt zu übernehmen und trägt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.
Stärkung der Durchsetzung und Fairness im Gewerbe
Um die Einhaltung der verbesserten Arbeitsbedingungen und Regelungen des GAV zu gewährleisten, wurden auch Massnahmen zur Stärkung der Durchsetzung und zur Bekämpfung von Verstössen eingeführt. Bislang war es so, dass fehlbare Unternehmen bei Kontrollen keine Kosten für die Überprüfung und das Verfahren tragen mussten. Dies ändert sich nun: Bei einer Kontrolle können Unternehmen, die gegen den GAV verstossen haben, künftig gezwungen werden, die vollen Kosten für die Kontrolle und das damit verbundene Verfahren zu übernehmen. Dies schafft einen stärkeren Anreiz für Arbeitgeber, die Bestimmungen des GAV einzuhalten und fördert die Fairness im Wettbewerb.
Die Konventionalstrafen bei Nichteinhaltung des Gesamtarbeitsvertrags wurden ebenfalls drastisch erhöht. Der Höchstbetrag dieser Busse wurde von 8000 auf 25'000 Franken angehoben. Diese signifikante Erhöhung dient als Abschreckung für Unternehmen, die versuchen, sich den GAV-Bestimmungen zu entziehen, und unterstreicht die Ernsthaftigkeit, mit der Verstösse geahndet werden.
Zur Finanzierung der erhöhten Kontrolltätigkeiten und zur Stärkung der paritätischen Kommission, die für die Einhaltung des GAV zuständig ist, wurde der Berufsbeitrag erhöht. Dieser Beitrag, der von jeder Coiffeuse, jedem Coiffeur sowie jedem Unternehmen jährlich entrichtet werden muss, steigt von 80 auf 100 Franken. Die zusätzlichen finanziellen Mittel ermöglichen es, die Anzahl der Kontrollen in Coiffeur-Salons zu erhöhen. Dies ist von entscheidender Bedeutung in einer Branche, die unter verstärkter Aufsicht der tripartiten Kommission des Bundes steht und in der die Rate der Verstösse gegen den Gesamtarbeitsvertrag historisch hoch war. Durch verstärkte Kontrollen wird die Rechtssicherheit für Arbeitnehmende erhöht und unlauterer Wettbewerb, der auf Kosten der Angestellten geht, eingedämmt.
Die Bedeutung der Allgemeinverbindlichkeit des GAV
Ein besonders erfreulicher Aspekt ist, dass die Allgemeinverbindlichkeit des GAV für das Coiffeurgewerbe bereits ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des GAV nicht nur für Mitglieder der vertragsschliessenden Verbände und Gewerkschaften gelten, sondern für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmenden im Coiffeurgewerbe in der Schweiz. Die Allgemeinverbindlichkeit stellt sicher, dass die verbesserten Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne flächendeckend zur Anwendung kommen und niemand von den Vorteilen ausgeschlossen wird. Dies schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Salons und schützt die Arbeitnehmenden umfassend, unabhängig von ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit. Es ist ein starkes Signal für die Solidarität und den Zusammenhalt in der Branche.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum neuen Coiffeur-GAV
- Wie viele Ferientage habe ich als Coiffeur nun?
- Ab dem vollendeten 20. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf 22,5 Ferientage pro Jahr. Wenn Sie noch nicht 20 sind oder bereits fünf Dienstjahre im selben Unternehmen absolviert haben, erhöht sich Ihr Anspruch auf 27,5 Ferientage pro Jahr.
- Was würde passieren, wenn der Coiffeur-GAV wegfällt?
- Der Wegfall des GAV würde voraussichtlich zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen. Ohne die verbindlichen Mindestlöhne und anderen Schutzbestimmungen gäbe es keine garantierte Lohnentwicklung, die Löhne könnten sinken, und auch die Anzahl der Ferientage oder die Regelungen zum Vaterschaftsurlaub wären nicht mehr geschützt. Die Arbeitnehmenden wären individuellen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ausgeliefert, was zu ungleichen und oft weniger vorteilhaften Bedingungen führen könnte. Die aktuelle Stärkung des GAV zeigt, wie wichtig er für die Sicherung fairer Arbeitsverhältnisse ist.
- Warum wurde der jährliche Berufsbeitrag erhöht?
- Der Berufsbeitrag wurde von 80 auf 100 Franken erhöht, um die paritätische Kommission, die für die Einhaltung des GAV zuständig ist, finanziell zu stärken. Die zusätzlichen Mittel ermöglichen es, die Anzahl der Kontrollen in Coiffeur-Salons zu erhöhen und so die Einhaltung der GAV-Bestimmungen besser zu überwachen und durchzusetzen. Dies dient dem Schutz aller Arbeitnehmenden und der Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen.
- Wie schnell erreiche ich den maximalen Mindestlohn meiner Kategorie?
- Dank der neuen Regelungen erreichen Sie die Obergrenze der Mindestlöhne Ihrer Lohnkategorie nun bereits nach drei Jahren Berufserfahrung, anstatt wie bisher nach fünf Jahren. Dies beschleunigt Ihre Lohnentwicklung erheblich.
- Können mir immer noch Lohnabzüge gemacht werden, wenn ich den erforderlichen Umsatz nicht erreiche?
- Ja, mögliche Lohnabzüge für Inhaber eines EFZ, die den Nettoumsatz von 9500 Franken pro Monat (bei 100% Beschäftigungsgrad) nicht erreichen, bleiben bestehen, wurden aber halbiert. Im ersten Berufsjahr können maximal 200 Franken pro Monat (vorher 400 Franken) und im zweiten Jahr maximal 100 Franken pro Monat (vorher 200 Franken) abgezogen werden. Ab dem dritten Jahr entfallen diese Abzüge, sobald die Lohnklassen-Obergrenze erreicht ist.
- Wie hoch ist die Höchststrafe für Unternehmen, die den GAV nicht einhalten?
- Die Höchststrafe für Unternehmen, die den Gesamtarbeitsvertrag nicht einhalten, wurde von 8000 auf 25'000 Franken erhöht. Diese drastische Erhöhung soll die Einhaltung der GAV-Bestimmungen wirksamer durchsetzen.
- Wann ist der neue GAV in Kraft getreten?
- Der neue Gesamtarbeitsvertrag für das Coiffeurgewerbe ist bereits am 1. Januar 2024 allgemeinverbindlich in Kraft getreten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der erneuerte Gesamtarbeitsvertrag für das Coiffeurgewerbe einen bedeutenden Fortschritt für alle Beteiligten darstellt. Die Verbesserungen bei den Löhnen, Ferientagen und dem Vaterschaftsurlaub, gepaart mit den gestärkten Durchsetzungsmechanismen, schaffen ein faireres und attraktiveres Arbeitsumfeld. Dies ist ein klares Zeichen dafür, dass das Engagement für bessere Arbeitsbedingungen sich auszahlt und die Zukunft des Coiffeurberufs in der Schweiz positiv gestaltet wird. Es lohnt sich für jede Coiffeuse und jeden Coiffeur, sich mit diesen neuen Regelungen vertraut zu machen und die Vorteile, die sie bieten, voll auszuschöpfen.
Wenn du andere Artikel ähnlich wie Coiffeur-GAV: Bessere Löhne & mehr Ferien kennenlernen möchtest, kannst du die Kategorie Haarpflege besuchen.
