Was passiert bei einem ausgefallenen Friseur?

Friseurtermine: Ihre Rechte bei Ausfällen

26/04/2019

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Es ist ein Szenario, das wohl jeder Friseur kennt: Der Kalender ist voll, die Schere ist gewetzt, doch plötzlich bleibt ein Stuhl leer. Ein Kunde erscheint nicht zum vereinbarten Termin, oder sagt erst in letzter Minute ab. Was auf den ersten Blick wie eine kleine Unannehmlichkeit aussieht, summiert sich für viele Salons zu einem erheblichen finanziellen Verlust. Manche Friseurmeisterinnen und -meister beziffern diesen Schaden auf Tausende von Euro pro Jahr. Doch welche Rechte haben Sie als Friseur in solchen Fällen? Können Sie Schadensersatz fordern? Und lohnt sich der Weg vor Gericht überhaupt? Dieser Artikel beleuchtet die komplexe rechtliche Situation und bietet praktische Einblicke, wie Sie mit Terminausfällen umgehen können, um Ihr Geschäft zu schützen und gleichzeitig die Kundenbeziehung zu wahren.

Was passiert wenn ein Friseur nicht zu einem Termin erscheint?
Rechtsanwältin Kathrin Bliefert sagt dazu: “Zeit ist Geld – selbstverständlich gilt dies auch bei Friseuren. Das heißt: Wenn ein Kunde nicht zu einem vereinbarten Termin erscheint, so kostet das den Friseur Einnahmen, sofern kein anderer Kunde als Ersatz im Friseursalon diesen Termin wahrnehmen kann.

Der Friseurtermin: Ein Werkvertrag, kein Dienstvertrag

Ein häufiger Irrtum, der im Internet kursiert, betrifft die rechtliche Einordnung eines Friseurtermins. Viele Quellen sprechen fälschlicherweise von einem Dienstvertrag. Doch das ist entscheidend falsch und führt zu falschen Schlussfolgerungen hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten. Ein Friseurtermin ist rechtlich gesehen ein Werkvertrag nach § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Was bedeutet das konkret?

Bei einem Dienstvertrag steht die bloße Tätigkeit im Vordergrund, unabhängig vom Erfolg (z.B. ein Lehrer unterrichtet). Bei einem Werkvertrag hingegen schuldet der Unternehmer einen bestimmten Erfolg oder ein fertiges Werk. Im Falle des Friseurs ist das geschuldete Werk die fertige Frisur, der Haarschnitt, die Farbveränderung oder die Haarverlängerung auf dem Kopf des Kunden. Der Kunde kommt nicht nur, um die Anwesenheit des Friseurs zu genießen, sondern um ein konkretes Ergebnis zu erhalten. Diese korrekte Einordnung als Werkvertrag ist von größter Bedeutung, da sich daraus spezifische Rechte und Pflichten für beide Parteien ergeben, insbesondere wenn es um die Frage des Schadensersatzes geht. Sie als Friseur schulden demnach ein mangelfreies Werk, und der Kunde schuldet im Gegenzug die vereinbarte Vergütung bei Abnahme des Werkes.

Ihr Recht auf Schadensersatz: Was das BGB sagt

Genau wie Ihr Kunde einen Anspruch auf eine mangelfreie Leistung hat, haben Sie als Friseur einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung (§ 632 BGB). Wenn ein Kunde nicht zum vereinbarten Termin erscheint oder zu kurzfristig absagt, entsteht Ihnen ein Verdienstausfall. Besonders schmerzlich ist dies bei aufwendigen Behandlungen wie Haarfärbungen oder Brautfrisuren, deren Ausfallzeiten kaum kurzfristig durch andere Kunden zu kompensieren sind.

Rechtsanwältin Kathrin Bliefert betont, dass Zeit auch für Friseure Geld ist und vereinbarte Termine für den Kunden bindend sind. Die Grundlage für Ihren Anspruch auf Entschädigung ergibt sich aus § 642 Absatz 1 BGB, der die „Mitwirkung des Bestellers“ regelt:

§ 642 BGB – Mitwirkung des Bestellers

(1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.

Das Erscheinen des Kunden zum Termin ist eine solche erforderliche Mitwirkungshandlung. Bleibt der Kunde aus oder sagt zu spät ab, kommt er seiner Verpflichtung nicht nach. Ihnen als Friseur war die Leistungserbringung somit nicht möglich. Folglich haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung.

Die Höhe der Entschädigung ist in § 642 Absatz 2 BGB geregelt:

§ 642 BGB – Mitwirkung des Bestellers

(2) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was der Unternehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann.

Das bedeutet, die Entschädigung berechnet sich aus dem vereinbarten Preis für die Leistung (z.B. Schneiden, Färben, Föhnen) abzüglich aller ersparten Aufwendungen (z.B. Haarfarbe, Strom, Wasser) und abzüglich dessen, was Sie in der freigewordenen Zeit durch andere Arbeiten (z.B. einen spontanen Herrenhaarschnitt) eingenommen haben. Die genaue Bezifferung dieses Schadens kann in der Praxis schwierig sein, da Sie nachweisen müssten, dass Sie die Zeit nicht anders nutzen konnten. Um Ihre Ansprüche geltend machen zu können, ist es zudem entscheidend, dass Sie den Kunden vorab auf die mögliche Schadensersatzpflicht hingewiesen haben, idealerweise durch ein unterschriebenes Schriftstück.

Die Tücken der Anzahlung: Was Friseure wissen müssen

Viele Friseure verlangen Anzahlungen, um die Termintreue ihrer Kunden zu erhöhen. Der Gedanke dahinter ist verständlich: Wer bereits einen Teil bezahlt hat, wird seinen Termin eher wahrnehmen. Doch auch hier gibt es rechtliche Fallstricke. Eine Anzahlung darf nicht einfach als Vertragsstrafe verfallen.

Rechtlich gesehen ist eine Anzahlung eine „im Voraus geleistete Teilzahlung“ der Gesamtvergütung. Kommt das Werk (die Frisur) nicht zustande, ist die gesamte Vergütung nicht fällig, und die Anzahlung müsste grundsätzlich zurückgezahlt werden (§ 641 BGB). Sie können die Anzahlung jedoch mit Ihrem Anspruch auf Schadensersatz aus § 642 BGB verrechnen. Hierbei müssen Sie jedoch Ihre „Schadenminderungspflicht“ beachten, das heißt, Sie müssen den Schaden so gering wie möglich halten. Wenn Sie die freie Zeit für andere Kunden nutzen konnten, sind diese Einnahmen auf den entgangenen Gewinn anzurechnen.

Was passiert wenn ein Friseur nicht zu einem Termin erscheint?
Rechtsanwältin Kathrin Bliefert sagt dazu: “Zeit ist Geld – selbstverständlich gilt dies auch bei Friseuren. Das heißt: Wenn ein Kunde nicht zu einem vereinbarten Termin erscheint, so kostet das den Friseur Einnahmen, sofern kein anderer Kunde als Ersatz im Friseursalon diesen Termin wahrnehmen kann.

Anzahlung vs. Abschlagszahlung: Ein wichtiger Unterschied

Es ist wichtig, zwischen einer Anzahlung und einer Abschlagszahlung zu unterscheiden:

MerkmalAnzahlungAbschlagszahlung
Rechtliche GrundlageTeilzahlung der VergütungFür in sich abgeschlossene Teile des Werkes (§ 632a BGB)
VerwendungszweckSicherung der Termintreue, VorauszahlungKompensation für bereits erbrachte Teilleistungen (z.B. Materialbestellung)
Einbehalt bei AusfallKann mit Schadensersatz verrechnet werden, sonst RückzahlungDarf behalten werden, wenn die Teilleistung erbracht wurde (z.B. Material geliefert)
Beispiel20% des Preises für einen HaarschnittKosten für bestelltes Haarmaterial für eine Verlängerung

Die Höhe einer Anzahlung sollte individuell verhandelbar sein und nicht einseitig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt werden, da solche Klauseln vor Gericht oft keinen Bestand haben. Eine Empfehlung liegt bei etwa 20% für herkömmliche Dienstleistungen, um die Termintreue zu fördern, ohne das Recht über Gebühr zu strapazieren. Bei Leistungen, die hohe Vorleistungen erfordern (z.B. Materialkosten für Haarverlängerungen), sind auch höhere Abschlagszahlungen möglich, sofern sie für in sich abgeschlossene Werkteile verlangt werden.

Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen: Die Praxis

Auch wenn das Gesetz Ihnen prinzipiell das Recht auf Schadensersatz zugesteht, ist die Durchsetzung in der Praxis oft schwierig. Wie das Sprichwort sagt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Es gibt zwar noch keine eindeutige Rechtsprechung speziell für Friseursalons in Deutschland, aber Urteile in ähnlichen Bereichen (z.B. bei Ärzten) haben gezeigt, dass Gerichte dazu neigen können, Termine als bloße „organisatorische Hilfsmittel“ und nicht als rechtsverbindliche Vereinbarungen zu sehen, insbesondere zugunsten des Verbrauchers.

Würde sich der Rechtsweg für uns Friseure lohnen?

Angenommen, Sie würden versuchen, jeden Kunden, der nicht erscheint, auf Schadensersatz zu verklagen. Was wären die Konsequenzen? Die meisten Kunden würden sich über Ihre „Dreistigkeit“ aufregen und Ihre Forderung wahrscheinlich nicht sofort bezahlen. Sie müssten jeden einzelnen Kunden verklagen und vor Gericht nachweisen, dass Ihnen tatsächlich ein Verdienstausfall entstanden ist, den Sie nicht kompensieren konnten. Dies ist ein enormer Aufwand, selbst mit einem guten Anwalt und einer Rechtsschutzversicherung.

Viel gravierender sind jedoch die Auswirkungen auf Ihr Geschäft. Solche Vorgehensweisen führen zu Missgunst und schlechter Mundpropaganda. Die betreffenden Kunden wären für immer verloren, und das negative Gerede in ihrem Freundes- und Familienkreis könnte einen weitaus höheren Schaden verursachen als der durch den Ausfall entstandene Verlust. Die „Erziehung“ der Kunden auf diesem Wege ist selten zielführend und oft kontraproduktiv für den Ruf Ihres Salons.

Prävention ist der Schlüssel: Effektive Strategien gegen Terminausfälle

Statt auf den mühsamen Rechtsweg zu setzen, ist es für Friseure oft viel sinnvoller, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Terminausfälle von vornherein zu minimieren. Die effektivste Methode ist die Nutzung von automatischen Terminerinnerungen.

Viele moderne Buchungssysteme bieten diesen Service an. Der Kunde erhält nach der Buchung eine Bestätigungs-E-Mail und kurz vor dem Termin eine freundliche Erinnerung per SMS oder E-Mail. Unsere internen Daten zeigen, dass durch solche Erinnerungen bis zu 50 Prozent der Terminausfälle verhindert werden können. Dies ist ein einfacher, kundenfreundlicher Service, der sowohl die Kundenzufriedenheit erhöht als auch Ihre Einnahmen sichert. Es ist ein Win-Win-Szenario: Die Kunden freuen sich über den Service, und Sie reduzieren unerwünschte No-Shows massiv.

Weitere Strategien können sein:

  • Eine klare und freundliche Kommunikation der Stornierungsbedingungen bei der Terminvereinbarung.
  • Die Möglichkeit der Online-Buchung und -Stornierung, die es Kunden erleichtert, Termine selbst zu verwalten.
  • Das Führen einer Warteliste, um spontan frei werdende Termine schnell neu besetzen zu können.
  • Im Falle von Wiederholungstätern das persönliche Gespräch suchen oder, im Extremfall, keine weiteren Termine mehr vergeben.

Weitere rechtliche Aspekte im Salonalltag

Neben dem Thema Terminausfälle gibt es weitere rechtliche Fragen, die im Friseuralltag immer wieder aufkommen:

Haftung für die Garderobe: Wenn die Jacke eines Kunden von Ihrer Garderobe verschwindet, haftet der Salon rein rechtlich in der Regel nicht. Es besteht keine Obhutspflicht und kein Verwahrungsvertrag. Dennoch empfiehlt es sich, im Sinne der Kundenbeziehung gemeinsam eine gute Lösung zu finden.

Getränke berechnen: Wenn Sie Ihren Kunden angebotene Getränke (z.B. Kaffee oder Wasser) berechnen möchten, müssen Sie dies bei der „Bestellung“ klar kommunizieren oder eine Preisliste auslegen. Andernfalls gilt der Service als inklusive.

Was ist ein Friseur-Termin?
Ein Friseur-Termin ist für Frauen gemeinhin immer ein sehr wichtiges und teilweise auch ein emotionales Ereignis. Herren sind nicht mit ganz soviel Emotionen, dafür aber oft mit sehr genauen Vorstellungen dabei. In jedem Fall aber dient der Friseur-Besuch der Verschönerung, der Entspannung und der Auszeit vom Alltag.

„Stylistchen“ wechsel Dich: Hat ein Kunde einen Termin bei einem bestimmten Stylisten vereinbart, hat er auch das Recht, von diesem frisiert zu werden. Lediglich Hilfstätigkeiten wie das Haarewaschen können von anderen Teammitgliedern übernommen werden.

Haarfarbenfiasko: Sollte das Ergebnis einer Haarfarbe nicht den Erwartungen entsprechen, hat der Kunde ein Nachbesserungsrecht. Sie sind zur Korrektur verpflichtet. Gelingt die Korrektur auch nach mehreren Versuchen nicht und der Kunde muss sich bei der Konkurrenz neu färben lassen, könnten Sie unter Umständen für diese Kosten aufkommen müssen. Eine sehr gute und aufmerksame Beratung ist hier das A und O, um solche Szenarien zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F: Kann ich dem Kunden eine Rechnung schicken, wenn er den Termin in letzter Minute absagt?
A: Grundsätzlich ja, auf Basis des Werkvertragsrechts (§ 642 BGB), sofern Ihnen ein Verdienstausfall entstanden ist und Sie den Kunden vorab auf diese Möglichkeit hingewiesen haben. Die Höhe der Rechnung muss jedoch ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Einnahmen berücksichtigen.

F: Darf ich eine geleistete Anzahlung einfach einbehalten, wenn der Kunde nicht erscheint?
A: Eine Anzahlung darf nicht einfach als Vertragsstrafe verfallen. Sie ist eine Teilzahlung der Vergütung und müsste grundsätzlich zurückgezahlt werden. Sie können die Anzahlung jedoch mit Ihrem berechtigten Schadensersatzanspruch verrechnen.

F: Lohnt es sich, Schadensersatz von Kunden gerichtlich einzufordern?
A: In den meisten Fällen ist dies aus wirtschaftlicher Sicht nicht ratsam. Der Aufwand ist hoch, der Nachweis des Schadens schwierig und das Risiko von negativer Mundpropaganda und Kundenverlust ist erheblich. Präventive Maßnahmen sind in der Regel effektiver.

F: Wie kann ich Terminausfälle am besten vermeiden?
A: Die effektivsten Methoden sind automatische Terminerinnerungen (SMS, E-Mail) über ein Buchungssystem und eine klare Kommunikation der Stornierungsbedingungen. Auch das Führen einer Warteliste kann helfen, kurzfristig frei werdende Termine zu füllen.

F: Gibt es Musterdokumente für Terminausfall-Vereinbarungen oder Anzahlungsverträge?
A: Ja, es ist empfehlenswert, solche Dokumente zu verwenden, die von Rechtsanwälten geprüft wurden. Diese können die Rechtssicherheit bei der Geltendmachung von Ansprüchen erhöhen, sollten Sie sich doch für diesen Weg entscheiden müssen.

Fazit

Terminausfälle sind für Friseursalons eine ärgerliche und kostspielige Realität. Obwohl das deutsche Werkvertragsrecht Ihnen prinzipiell einen Anspruch auf Schadensersatz einräumt, ist die praktische Durchsetzung oft kompliziert, aufwendig und birgt das Risiko einer Beschädigung Ihres Rufs. Die genaue Berechnung des Schadens ist schwierig, und die Gerichte neigen dazu, Verbraucher zu schützen. Anstatt sich in langwierige Rechtsstreitigkeiten zu verstricken, die oft mehr Ärger als Nutzen bringen, sollten Friseure den Fokus auf Prävention legen. Effektive Kommunikation, klare Stornierungsbedingungen und insbesondere der Einsatz moderner Terminerinnerungssysteme sind die besten Wege, um die Termintreue Ihrer Kunden zu erhöhen und somit Ihren Umsatz zu sichern. Eine gute Beziehung zu Ihren Kunden und ein exzellenter Service sind letztlich die nachhaltigsten Säulen Ihres Geschäftserfolges, die weit mehr wert sind als jeder einzelne Schadensersatzanspruch.

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