26/10/2023
Der Traum von der Selbstständigkeit ist für viele Menschen ein großer Antrieb. Insbesondere in der dynamischen Beauty- und Gesundheitsbranche eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten, diesen Traum zu verwirklichen. Ob Sie davon träumen, Ihre Kunden in den eigenen vier Wänden zu empfangen, als mobiler Dienstleister unterwegs zu sein oder eine spezialisierte Kosmetikdienstleistung anzubieten – das Konzept des Kleingewerbes bietet einen idealen Einstieg. Es ermöglicht Ihnen, ein eigenes kleines Unternehmen zu gründen, oft sogar nebenberuflich, und dabei von vereinfachten bürokratischen Prozessen zu profitieren. Dieser Artikel beleuchtet umfassend die Voraussetzungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Sie beachten müssen, wenn Sie sich im Kleingewerbe selbstständig machen möchten. Wir geben Ihnen praktische Tipps und Ideen an die Hand, damit Ihr Schritt in die Selbstständigkeit ein voller Erfolg wird.

- Das Kleingewerbe: Ihr Sprungbrett in die Selbstständigkeit
- Ihr Salon zu Hause: Baurechtliche Hürden und Genehmigungen
- Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung
- Mobile Schönheit: Ihr Salon auf Rädern
- Nischen und Möglichkeiten: Wo können Sie starten?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Kleingewerbe in der Beauty-Branche
- Kann ich als Mieter ein Kleingewerbe in meiner Mietwohnung anmelden?
- Muss ich als Friseur im Kleingewerbe einen Meisterbrief haben?
- Was passiert, wenn mein Umsatz die Kleingewerbe-Grenzen überschreitet?
- Darf ich mein Kleingewerbe neben meinem Hauptjob betreiben?
- Welche Versicherungen brauche ich als selbstständiger Friseur/Kosmetiker?
- Fazit: Ihr Weg in die erfolgreiche Selbstständigkeit
Das Kleingewerbe: Ihr Sprungbrett in die Selbstständigkeit
Der Begriff Kleingewerbe klingt vielleicht unscheinbar, doch er birgt eine große Chance für all jene, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten, ohne sofort ein großes Unternehmen aufzubauen. Im Kern bedeutet das Kleingewerbe die Gründung eines eigenen Betriebs in kleinerem Ausmaß, der bestimmten Umsatzgrenzen unterliegt. Diese Form der Unternehmung ist besonders attraktiv, da sie auch nebenberuflich betrieben werden darf, was vielen den Übergang vom Angestelltenverhältnis zur vollständigen Selbstständigkeit erleichtert.
Ein wesentlicher Vorteil, der oft in direktem Zusammenhang mit dem Kleingewerbe genutzt wird, ist die Kleinunternehmerregelung. Wenn Sie sich für diese Regelung entscheiden, sind Sie nicht zur Abfuhr von Umsatzsteuer verpflichtet. Das kann, insbesondere im Privatkundenbereich, einen erheblichen Wettbewerbsvorteil darstellen, da Sie Ihre Dienstleistungen ohne den Aufschlag der Mehrwertsteuer anbieten können. Dies ist eine große Erleichterung und ein entscheidender Faktor für die Preisgestaltung, besonders am Anfang Ihrer unternehmerischen Tätigkeit.
Die Kleingewerbe-Regelung unterscheidet sich von der Kleinunternehmerregelung, auch wenn sie oft Hand in Hand gehen. Die Kleingewerbe-Regelung betrifft die Art und den Umfang Ihres Gewerbes, während die Kleinunternehmerregelung eine spezielle steuerliche Vereinfachung darstellt. Wir werden uns diese Unterschiede im Detail ansehen, um Klarheit zu schaffen.
Ihr Salon zu Hause: Baurechtliche Hürden und Genehmigungen
Die Vorstellung, den eigenen Friseursalon oder das Kosmetikstudio in den eigenen vier Wänden zu eröffnen, ist verlockend. Doch bevor Sie Schere oder Pinsel schwingen, müssen Sie wichtige baurechtliche Bestimmungen prüfen und klären, ob die Ausübung eines Gewerbes in Ihrer Wohnung überhaupt gestattet ist. Diese Frage taucht in vielen Foren auf, sei es für Friseure, Nageldesigner oder Wimpernverlängerungen von zu Hause aus.
Die erste Anlaufstelle ist das zuständige Bauamt. Dort müssen Sie prüfen, ob sich Ihre Immobilie in einem Mischgebiet befindet. In reinen Wohngebieten ist die gewerbliche Nutzung in der Regel verboten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, die Sie unbedingt vorab klären sollten.
Sind Sie Mieter, ist die Zustimmung Ihres Vermieters unerlässlich. Holen Sie diese unbedingt schriftlich ein, da die gewerbliche Nutzung eventuell zu einer Erhöhung Ihrer Mietkosten führen kann. Leben Sie in einem Mehrfamilienhaus, ist es zudem ratsam, auch das Einverständnis Ihrer Nachbarn einzuholen. Die Ausübung Ihres Gewerbes darf in keinem Fall eine unzumutbare Beeinträchtigung für Ihre Mitmenschen darstellen, sei es durch Lärm, Geruch oder erhöhten Kundenverkehr. Eine Faustregel besagt, dass Sie nicht mehr als die Hälfte Ihrer Wohnfläche für die gewerbliche Nutzung beanspruchen dürfen.
Die Nutzungsänderung: Wenn Wohnraum zum Salon wird
Möchten Sie beispielsweise als Friseur oder Kosmetiker ein Kleingewerbe zu Hause eröffnen, müssen Sie beim Bauamt eine Nutzungsänderung beantragen. Das Friseurgewerbe, aber auch andere Beauty-Dienstleistungen, gelten als Tätigkeiten mit Außenwirkung, insbesondere hinsichtlich des Kundenverkehrs. Daher ist die Zustimmung von Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidend, oft abhängig von der zu erwartenden Kundenfrequenz.
Darüber hinaus müssen für die Ausübung eines Gewerbes aus der Beauty- und Gesundheitsbranche bestimmte bauliche Anforderungen erfüllt oder umgesetzt werden. Dazu gehören:
- Ein eigener, idealerweise barrierefreier Zugang oder Fluchtweg, inklusive Beschilderung. Bei Neubauten in Wohnanlagen ist auch hier die Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft notwendig.
- Hygienische Einrichtungen wie ausreichende Belüftung, Desinfektionsmöglichkeiten und ein separates Kunden-WC. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird vom Gesundheitsamt vor Ort überprüft und ist für die Sicherheit Ihrer Kunden und Ihr eigenes Wohlbefinden von größter Bedeutung.
- Brandschutzeinrichtungen, einschließlich geeigneter Türen, Rauchmelder und Feuerlöscher, um die Sicherheit aller Personen im Gebäude zu gewährleisten.
- Eine angemessene Infrastruktur, wie zum Beispiel ausreichend Parkplätze für Ihre Kunden, um Störungen im Wohngebiet zu minimieren.
Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung
Nachdem die räumlichen und baurechtlichen Voraussetzungen geklärt sind, geht es an die offizielle Anmeldung Ihres Kleingewerbes. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Für Friseure bedeutet dies in der Regel die Ausstellung einer Handwerkskarte bei der zuständigen Handwerkskammer. Diese Karte bestätigt, dass Sie die erforderlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Handwerks erfüllen.
Den Antrag stellen Sie mit dem Formular GewA, dem sogenannten Gewerbeschein. Planen Sie, Ihr Kleingewerbe als Nebenerwerb zu betreiben, ist dies unter Punkt 16 des Formulars anzugeben. Dies ist wichtig, da für Nebenerwerbe bestimmte Kriterien gelten, wie zum Beispiel die Begrenzung auf maximal 20 Stunden pro Woche und die Notwendigkeit, dass Ihr Hauptjob die primäre Einnahmequelle bleibt. Eine freiberufliche Tätigkeit, wie sie beispielsweise für Künstler oder Ärzte gilt, kann nicht als Kleingewerbe angemeldet werden, da die Ausnahmekriterien nur für ein Gewerbe gelten.
Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt folgen weitere wichtige Schritte: die Anmeldung beim Finanzamt und bei der Berufsgenossenschaft. Letztere ist die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung und für alle Unternehmen und deren Beschäftigte verpflichtend. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung des Finanzamtes haben Sie zudem die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
Steuerpflichten im Kleingewerbe: Was Sie wissen müssen
Ein häufiges Missverständnis ist, dass ein Kleingewerbe steuerlich stark vereinfacht ist oder gar keine Steuern anfallen. Dies ist nicht korrekt. Auch im Kleingewerbe fallen grundsätzlich alle Steuerpflichten an, allerdings mit einigen Erleichterungen. Der wichtigste Unterschied zur Kleinunternehmerregelung liegt darin, dass Sie als Kleingewerbetreibender grundsätzlich der regulären Umsatzsteuer unterliegen, es sei denn, Sie haben sich explizit für die Kleinunternehmerregelung entschieden.
Die gute Nachricht: Für die Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von aktuell 24.500 Euro (Stand 2023). Das bedeutet, dass Sie erst dann Gewerbesteuer zahlen müssen, wenn Ihr Gewinn diesen Betrag übersteigt. Unabhängig davon müssen Sie Einkommensteuer auf Ihren Gewinn entrichten. Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrem Gesamteinkommen.
Sollten Sie die Umsatzschwellen von 60.000 Euro Gewinn oder 600.000 Euro Umsatz pro Jahr überschreiten, müssen Sie ins Vollgewerbe wechseln und sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dies ist ein wichtiger Punkt, den Sie im Auge behalten sollten, während Ihr Geschäft wächst.
Kleingewerbe vs. Kleinunternehmerregelung: Ein entscheidender Unterschied
Um es noch einmal klar zu verdeutlichen, hier eine vergleichende Übersicht zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung:
| Merkmal | Kleingewerbe | Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) |
|---|---|---|
| Definition | Ein Gewerbe, das aufgrund seines geringen Umfangs (Umsatz/Gewinn) nicht die Anforderungen eines Vollgewerbes erfüllt und nicht im Handelsregister eingetragen werden muss. | Eine steuerliche Regelung, die Unternehmer von der Umsatzsteuer befreit, wenn bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. |
| Umsatzgrenzen (2023) | Max. 60.000 € Gewinn ODER 600.000 € Umsatz pro Jahr. | Umsatz im Vorjahr < 22.000 €, prognostizierter Umsatz im laufenden Jahr < 50.000 €. |
| Rechtsformen | Einzelunternehmen, GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). | Kann von allen Unternehmern (inkl. Freiberufler und Kleingewerbetreibende) in Anspruch genommen werden. |
| Haftung | Unbegrenzte Haftung mit Privatvermögen. | Unabhängig von der Kleinunternehmerregelung; Haftung richtet sich nach der gewählten Rechtsform (z.B. unbegrenzt bei Einzelunternehmen/GbR). |
| Buchführung | Einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). | Einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). |
| Umsatzsteuer | Grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, ABER Option zur Kleinunternehmerregelung. | Von der Umsatzsteuer befreit; darf keine Umsatzsteuer ausweisen und keinen Vorsteuerabzug geltend machen. |
| Gewerbesteuer | Gewerbesteuerpflichtig, aber Freibetrag von 24.500 € (2023). | Gewerbesteuerpflichtig, aber Freibetrag von 24.500 € (2023), wenn ein Gewerbe vorliegt. |
Ein praktischer Tipp: Um Ihre Umsatzzahlen stets im Blick zu behalten und die Anforderungen der Kleinunternehmerregelung zu erfüllen, ist eine gute Dokumentation aller Geschäftsvorgänge unerlässlich. Ein einfaches und kostengünstiges Kassensystem kann hier eine große Hilfe sein, da es Ihnen ermöglicht, alle Buchungen auf Knopfdruck abzurufen, ohne große Investitionen in Technik und Infrastruktur tätigen zu müssen.
Mobile Schönheit: Ihr Salon auf Rädern
Neben der Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, bietet sich in der Beauty- und Gesundheitsbranche auch die Option an, als mobiler Dienstleister zu den Kunden zu fahren. Dies ist eine attraktive Alternative, da Sie sich die Kosten für Miete und Einrichtung eines eigenen Studios sparen können. Besonders im Friseurhandwerk ist die Arbeit als mobiler Friseur eine beliebte Sonderform.
Für mobile Dienstleistungen wie mobile Friseure, Kosmetikstudios, Nagelstudios oder Fußpfleger müssen Sie in der Regel ein Reisegewerbe anmelden. Dies ist eine besondere Form der Gewerbeanmeldung, die spezifische Regelungen mit sich bringt. Eine der wichtigsten Besonderheiten für mobile Friseure ist das sogenannte Werbeverbot. Das bedeutet, dass Sie Ihre Dienstleistungen nicht aktiv bewerben dürfen, zum Beispiel durch Plakate oder klassische Anzeigen. Dies erfordert kreative Ansätze bei der Kundengewinnung, wie Mundpropaganda, Empfehlungen und eine starke Präsenz in sozialen Medien (ohne direkte Werbung im Sinne des Reisegewerbes). Es gibt jedoch legale Wege, dieses Werbeverbot zu umgehen, indem Sie beispielsweise auf persönliche Empfehlungen setzen oder durch Kooperationen mit anderen lokalen Unternehmen auf sich aufmerksam machen.
Die Gründung eines mobilen Beautystudios ist ein hervorragender erster Schritt in die Selbstständigkeit, da die Anfangsinvestitionen deutlich geringer sind. Sie benötigen lediglich eine entsprechende Ausstattung, die Sie flexibel transportieren können, und ein zuverlässiges Fahrzeug.
Nischen und Möglichkeiten: Wo können Sie starten?
Die Beauty- und Gesundheitsbranche ist vielfältig und bietet zahlreiche Nischen, die sich hervorragend für ein Kleingewerbe eignen, sei es von zu Hause oder mobil. Hier sind einige Bereiche, in denen Sie erfolgreich starten können:
- Kosmetiker*in zu Hause arbeiten: Der Klassiker ist das Nageldesign, das sich gut in den eigenen vier Wänden umsetzen lässt. Auch Spezialisierungen wie Wimpernverlängerungen oder Microblading sind sehr gefragt und können von zu Hause aus angeboten werden.
- Mobile Fußpflege: Gerade für ältere oder weniger mobile Kunden ist die mobile Fußpflege ein unverzichtbarer Service. Sie können Ihre Dienste direkt bei den Kunden zu Hause anbieten.
- Friseur*in zu Hause arbeiten: Wie bereits erwähnt, ist dies eine beliebte Option. Hier sind die Anforderungen an die Räumlichkeiten jedoch höher als beispielsweise beim Nageldesign. Ein einfacher Tisch wird nicht ausreichen; Sie benötigen eine professionelle Ausstattung und die Einhaltung der oben genannten baulichen und hygienischen Vorschriften. Oft kombinieren Friseure die Arbeit von zu Hause mit mobilen Diensten, um eine breitere Kundenbasis zu erreichen.
- Gesundheitsberufe im Kleingewerbe: Auch Masseure, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker können ihre Dienste im Kleingewerbe von zu Hause aus anbieten. Hier sind jedoch zusätzlich die spezifischen berufsrechtlichen Voraussetzungen und Genehmigungen zu beachten.
Die Wahl der richtigen Nische hängt von Ihren Fähigkeiten, Interessen und den lokalen Marktbedürfnissen ab. Eine gute Marktanalyse kann Ihnen dabei helfen, das Potenzial Ihrer Geschäftsidee einzuschätzen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Kleingewerbe in der Beauty-Branche
Kann ich als Mieter ein Kleingewerbe in meiner Mietwohnung anmelden?
Ja, grundsätzlich ist das möglich, aber nur mit der ausdrücklichen Zustimmung Ihres Vermieters. Es ist ratsam, diese Zustimmung schriftlich einzuholen. Beachten Sie, dass die gewerbliche Nutzung Ihre Mietkosten erhöhen kann und Sie die Nachbarn nicht stören dürfen.
Muss ich als Friseur im Kleingewerbe einen Meisterbrief haben?
Die Frage der Meisterpflicht im Friseurhandwerk ist komplex. Für die Eröffnung eines klassischen Friseursalons und die Ausbildung von Lehrlingen ist in Deutschland in der Regel ein Meisterbrief erforderlich. Für ein Kleingewerbe, insbesondere als mobiler Friseur oder wenn Sie nur bestimmte Teilleistungen anbieten, gibt es unter Umständen Ausnahmen oder spezielle Regelungen. Die zuständige Handwerkskammer kann Ihnen hierzu genaue Auskunft geben, da die Anforderungen je nach Bundesland und Art der Tätigkeit variieren können.
Was passiert, wenn mein Umsatz die Kleingewerbe-Grenzen überschreitet?
Wenn Ihr Gewinn 60.000 Euro oder Ihr Umsatz 600.000 Euro pro Jahr übersteigt, müssen Sie in ein Vollgewerbe wechseln. Das bedeutet, dass Sie dann zur doppelten Buchführung verpflichtet sind und eventuell eine andere Rechtsform, wie eine GmbH oder UG, in Betracht ziehen sollten, um Ihre persönliche Haftung zu begrenzen.
Darf ich mein Kleingewerbe neben meinem Hauptjob betreiben?
Ja, das ist eine der größten Vorteile des Kleingewerbes. Sie können es als Nebenerwerb betreiben, sofern Ihr Arbeitgeber dem zustimmt und Sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche dafür aufwenden. Ihr Hauptjob muss dabei Ihre Haupteinnahmequelle bleiben.
Welche Versicherungen brauche ich als selbstständiger Friseur/Kosmetiker?
Neben der Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, die für die Unfallversicherung zuständig ist, sollten Sie unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Diese schützt Sie vor Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen könnten (z.B. allergische Reaktionen bei Kunden, Sachschäden). Eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private Krankenversicherung sind ebenfalls empfehlenswert.
Fazit: Ihr Weg in die erfolgreiche Selbstständigkeit
Der Schritt in die Selbstständigkeit im Kleingewerbe, ob als Friseur, Kosmetiker oder in einem anderen Bereich der Beauty- und Gesundheitsbranche, ist eine aufregende Reise voller Potenzial. Die Möglichkeit, flexibel von zu Hause oder mobil zu arbeiten, reduziert die Anfangsinvestitionen erheblich und macht den Einstieg leichter. Es ist jedoch entscheidend, sich umfassend über alle Voraussetzungen, Genehmigungen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und diese sorgfältig zu beachten. Von den baurechtlichen Anforderungen über die Gewerbeanmeldung bis hin zu den steuerlichen Pflichten – eine gründliche Planung ist der Schlüssel zum Erfolg.
Mit den richtigen Informationen und einer klaren Strategie können Sie Ihren Traum vom eigenen Business verwirklichen und eine erfolgreiche Zukunft in der Beauty- und Gesundheitsbranche aufbauen. Wir wünschen Ihnen alles Gute auf diesem spannenden Weg!
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle (steuer-)rechtliche Beratung. Für konkrete Fragen zu Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder der zuständigen Behörden.
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