Ihre Rechte beim Friseur: Was tun bei Missgeschick?

26/12/2020

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Der Besuch beim Friseur ist für viele ein Moment der Entspannung und der Vorfreude auf eine neue, perfekt gestylte Frisur. Man vertraut dem Fachpersonal nicht nur die äußere Erscheinung an, sondern oft auch ein Stück des persönlichen Wohlbefindens. Doch was passiert, wenn die Schere danebengreift, die Farbe nicht stimmt oder das Ergebnis schlichtweg enttäuscht? Nicht selten fühlen sich Kunden in solchen Situationen hilflos und unsicher, welche Schritte sie unternehmen können. Dieser Artikel beleuchtet Ihre Rechte als Kunde im Friseursalon und gibt Ihnen eine klare Anleitung, wie Sie vorgehen können, wenn Ihr Haarschnitt oder Ihre Behandlung nicht den Erwartungen entspricht.

Was sind meine Rechte beim Haarschnitt?

Grundsätzlich basiert die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Friseur auf einem sogenannten Werkvertrag. Das bedeutet, der Friseur schuldet Ihnen nicht nur eine Dienstleistung, sondern ein konkretes, vereinbartes Ergebnis. Wenn dieses Ergebnis nicht erreicht wird oder Mängel aufweist, treten Ihre Rechte als Kunde in Kraft. Doch bevor wir ins Detail gehen, ist es wichtig zu verstehen, dass auch Sie als Kunde eine Rolle dabei spielen, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Inhaltsverzeichnis

Der Friseurbesuch: Mehr als nur Haare schneiden

Ein erfolgreicher Friseurbesuch beginnt weit vor dem eigentlichen Schnitt. Eine offene und präzise Kommunikation mit Ihrem Friseur ist das A und O. Schildern Sie Ihre Wünsche klar, zeigen Sie Referenzbilder und sprechen Sie mögliche Bedenken oder Allergien an. Doch selbst bei bester Vorbereitung kann es zu einem Mangel kommen. Ein solcher liegt vor, wenn das Ergebnis objektiv nicht dem entspricht, was vereinbart oder erwartet werden durfte. Beispiele hierfür sind ein schiefer Schnitt, eine falsch aufgetragene Farbe, die zu einem unerwünschten Farbton führt, oder sogar Haarschäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen.

Ihre Eigenverantwortung: Einfluss auf das Ergebnis

Man mag es kaum glauben, aber auch die eigene Haltung auf dem Friseurstuhl kann das Endergebnis maßgeblich beeinflussen. Viele Kunden nutzen den Friseurbesuch zur Entspannung, lehnen sich zurück, schlagen die Beine übereinander oder vertiefen sich in ihr Smartphone. Experten weisen jedoch darauf hin, dass eine solche entspannte Haltung das Ergebnis negativ beeinflussen kann. Der Körper kann verrutschen, der Kopf sich neigen, und schon wird aus einem geraden Schnitt ein schiefer. Achten Sie daher während des Schnitts auf folgende Punkte:

  • Setzen Sie sich gerade hin und halten Sie den Kopf aufrecht.
  • Blicken Sie geradeaus – vermeiden Sie es, während des Schnitts eine Zeitschrift zu lesen, auf Ihr Smartphone zu schauen oder sich anderweitig abzulenken.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Gesäß den Stuhl vollständig berührt und Ihre Füße parallel nebeneinander auf dem Boden stehen.

Diese einfachen Maßnahmen helfen dem Friseur, präziser zu arbeiten und das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Sie minimieren das Risiko, dass ein potenzieller Mangel später auf Ihre eigene Haltung zurückgeführt werden könnte.

Missglückter Haarschnitt? Das sind Ihre Rechte!

Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Mangel am Ergebnis festgestellt werden, ist schnelles und besonnenes Handeln gefragt. Ihre Rechte als Kunde sind klar definiert und schützen Sie vor unzureichenden Leistungen.

Der erste Schritt: Die sofortige Reklamation

Das Wichtigste ist, den Mangel sofort zu beanstanden. Am besten noch im Salon, bevor Sie diesen verlassen. Sprechen Sie den Friseur oder die Salonleitung direkt und freundlich, aber bestimmt, auf das Problem an. Erklären Sie präzise, was Ihrer Meinung nach nicht stimmt. Eine umgehende Reklamation ist entscheidend, da es sonst schwierig wird, den Mangel später nachzuweisen.

Was passiert wenn der Friseur den Haarschnitt nicht nachbessert?
Weigert sich der Friseur, den verhunzten Haarschnitt nachzubessern, kann der Kunde unter Umständen den Schaden bei einem anderen Salon in Ordnung bringen lassen und die Kosten dem ersten Friseur berechnen. Möglich ist auch ein Anspruch auf Schadensersatz sowie auf den Ersatz von Aufwendungen wie zum Beispiel Fahrtkosten.

Ihr Recht auf Nachbesserung

Stellen Sie einen Mangel fest, hat der Friseur zunächst das Recht und die Pflicht, seinen Fehler zu korrigieren. Dieses Recht auf Nachbesserung sollte Ihnen möglichst zeitnah angeboten werden. Die Kosten für diese Korrektur trägt selbstverständlich der Friseur. Eine Nachbesserung kann beispielsweise das Nachschneiden eines schiefen Ponys oder das erneute Färben der Haare sein, um den richtigen Farbton zu erzielen.

Wann kann die Zahlung verweigert werden?

Es gibt Situationen, in denen eine Nachbesserung nicht möglich ist oder keinen Sinn ergibt. Dies ist der Fall, wenn die Haare beispielsweise viel zu kurz geschnitten wurden und nicht einfach "angefügt" werden können. In solchen Extremfällen dürfen Sie die Zahlung für die erbrachte Leistung verweigern. Dies sollte jedoch immer in Absprache mit dem Friseur erfolgen und nicht als erster Schritt nach einer Meinungsverschiedenheit.

Anspruch auf Schadenersatz und Preisminderung

Sollte der Friseur die Korrektur verweigern, oder das Ergebnis auch nach der Nachbesserung unzureichend bleiben, können Sie weitergehende Gewährleistungsansprüche geltend machen. Dazu gehören:

  • Preisminderung: Wenn das Ergebnis zwar brauchbar, aber nicht perfekt ist, können Sie eine Reduzierung des vereinbarten Preises fordern.
  • Schadenersatz: Dieser Anspruch kommt ins Spiel, wenn Ihnen durch den missglückten Haarschnitt ein finanzieller Schaden entstanden ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie einen anderen Friseur aufsuchen müssen, um den Fehler beheben zu lassen. Die Kosten für diesen Zweitfriseur müssen unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihrem ursprünglichen Friseur zuvor eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt haben und dieser diese Frist ungenutzt verstreichen ließ oder die Korrektur ablehnte. Auch immaterielle Schäden, wie beispielsweise Schmerzensgeld bei schweren Haarschäden oder Verbrennungen, können unter Umständen geltend gemacht werden.

Es ist ratsam, alle Kommunikationen und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, besonders wenn es um Fristen zur Nachbesserung geht. Machen Sie Fotos vom Mangel, um Beweise zu sichern.

Vergleich von Mängeln und möglichen Reaktionen

Um Ihnen eine bessere Übersicht zu geben, welche Art von Mangel welche Reaktion nach sich ziehen kann, finden Sie hier eine Vergleichstabelle:

MangelartBeschreibungErste Reaktion des KundenMögliche weitere Schritte / Rechte
Schiefer SchnittHaare sind ungleichmäßig oder asymmetrisch geschnitten.Sofort im Salon ansprechen.Recht auf kostenlose Nachbesserung. Bei Unmöglichkeit oder Weigerung: Preisminderung, ggf. Schadenersatz (Kosten für Zweitfriseur).
Falsche FarbeHaarfarbe weicht stark vom gewünschten Ton ab oder ist fleckig.Sofort im Salon ansprechen.Recht auf kostenlose Nachbesserung (erneutes Färben). Bei Unmöglichkeit oder Weigerung: Preisminderung, ggf. Schadenersatz.
HaarschädenHaarbruch, starke Trockenheit, Verbrennungen der Kopfhaut nach chemischer Behandlung.Umgehend den Friseur informieren und ggf. Arzt aufsuchen (bei Verbrennungen/starken Reizungen). Fotos machen.Anspruch auf Schadenersatz (Behandlungskosten, Schmerzensgeld). Dokumentation ist hier entscheidend.
Zu kurz geschnittenHaare sind so kurz geschnitten, dass die gewünschte Frisur nicht mehr möglich ist.Zahlung im Salon verweigern. Schriftliche Beschwerde einreichen.Preisminderung (ggf. vollständige Verweigerung der Zahlung), Anspruch auf Schadenersatz (z.B. für Haarverlängerungen, psychischen Schaden).
Unerwünschter StilDie Frisur entspricht nicht dem persönlichen Geschmack, ist aber objektiv fehlerfrei.Oft keine rechtlichen Ansprüche, da kein objektiver Mangel vorliegt. Ggf. Kulanz des Friseurs.Keine gesetzlichen Rechte auf Nachbesserung oder Schadenersatz. Wichtigkeit klarer Kommunikation vorab.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange habe ich Zeit, einen Mangel zu reklamieren?

Obwohl es keine feste gesetzliche Frist für die Reklamation eines Friseur-Mangels gibt, ist es dringend ratsam, dies so schnell wie möglich zu tun. Ideal ist die sofortige Beanstandung noch im Salon. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es, zu beweisen, dass der Mangel tatsächlich vom Friseur verursacht wurde und nicht beispielsweise durch Eigenverschulden oder eine spätere Behandlung.

Was mache ich, wenn der Friseur den Mangel nicht anerkennt oder die Nachbesserung verweigert?

Bleibt der Friseur uneinsichtig, sollten Sie Ihre Beanstandung schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein, wiederholen und ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen (z.B. 7 bis 14 Tage). Machen Sie Fotos vom Mangel als Beweis. Bleibt dies erfolglos, können Sie rechtliche Schritte prüfen, z.B. eine Schlichtungsstelle einschalten oder einen Anwalt konsultieren. Bewahren Sie alle Belege auf.

Muss ich bezahlen, wenn ich mit dem Ergebnis unzufrieden bin?

Wenn ein objektiver Mangel vorliegt, der eine Nachbesserung unmöglich macht (z.B. Haare zu kurz geschnitten), können Sie die Zahlung verweigern oder eine Preisminderung fordern. Bei geringfügigen Mängeln, die behebbar wären, sollten Sie dem Friseur zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Wenn Sie lediglich mit dem Stil unzufrieden sind, aber kein objektiver Mangel vorliegt, besteht in der Regel keine Grundlage für eine Zahlungsverweigerung.

Kann man einen Friseur Anzeigen wegen Körperverletzung?

Kann ich mein Geld zurückverlangen?

Ein Recht auf vollständige Rückerstattung des Geldes besteht in der Regel nur dann, wenn der Mangel so gravierend ist, dass die Leistung für Sie völlig unbrauchbar ist und eine Nachbesserung nicht möglich war oder erfolglos blieb. Oft ist eine Preisminderung oder ein Schadenersatz für die Kosten der Korrektur durch einen anderen Salon die üblichere Lösung.

Was ist, wenn ich bereits bezahlt habe?

Haben Sie bereits bezahlt und stellen den Mangel erst später fest (was vermieden werden sollte), müssen Sie den Friseur schriftlich zur Nachbesserung auffordern und eine Frist setzen. Bleibt dies erfolglos, können Sie die Rückforderung des Geldes (oder eines Teils davon) sowie ggf. Schadenersatz gerichtlich geltend machen.

Was, wenn ich einfach nur unglücklich mit der Frisur bin, aber kein objektiver Fehler vorliegt?

Wenn die Frisur objektiv gut gemacht ist, aber nicht Ihrem persönlichen Geschmack entspricht, liegt kein rechtlicher Mangel vor. In diesem Fall haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Schadenersatz. Hier zeigt sich die Wichtigkeit der ausführlichen Beratung vorab. Manchmal bieten Friseure aus Kulanz eine kleine Korrektur an, um die Kundenzufriedenheit zu wahren.

Sollte ich vor dem Friseurbesuch Fotos als Referenz mitbringen?

Ja, unbedingt! Referenzbilder sind ein hervorragendes Kommunikationsmittel. Sie helfen dem Friseur, Ihre Vorstellungen besser zu verstehen und Missverständnisse zu vermeiden. Besprechen Sie die Bilder aber immer ausführlich und seien Sie realistisch, ob der gewünschte Stil zu Ihrer Haarstruktur passt.

Fazit: Wissen ist Ihr bester Schutz

Ein missglückter Friseurbesuch kann frustrierend sein, aber als Kunde sind Sie nicht machtlos. Indem Sie Ihre Rechte kennen und wissen, wie Sie im Falle eines Mangels korrekt vorgehen, können Sie Ihre Interessen wirksam vertreten. Die goldene Regel lautet: Kommunikation ist der Schlüssel – sowohl vorab, um Missverständnisse zu vermeiden, als auch im Falle eines Problems, um eine schnelle und zufriedenstellende Lösung zu finden. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte einzufordern, denn ein professioneller Friseur wird stets daran interessiert sein, zufriedene Kunden zu haben und Fehler zu beheben.

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